Hallo zusammen, ich habe mal wieder Probleme mit der Krankenkasse und weiß, dass es hier sehr viele Menschen gibt, die sich super mit der Gesetzeslage auskennen. Kurz gesagt " ich brauche Eure Hilfe"!! Die Krankenkasse hat bis jetzt mürrisch das Krankengeld bezahlt, die Aussteuerung wäre Ende Oktober. Da der Rententräger mir das Angebot gemacht hat in Rente zu gehen, habe ich einen Antrag gestellt und dieser wurde jetzt vom 31.12.2012 bis August 2013 genehmigt. Die erste Zahlung vom Rententräger kommt am 1.November. Die Krankenkasse will jetzt nur noch bis zum 31.August bezahlen d.h. die Monate September und Oktober wäre ich ohne Geld. Der Rententräger macht eine Nachzahlung von der aber erst mal die KK Ihren Anspruch hat. Der Rest, der übrig bleibt, ist dann für mich und das ist so gering, dass ich noch nicht mal die Miete bezahlen kann. Kann die Krankenkasse einfach das Krankengeld einstellen, obwohl der Rententräger erst ab 1.Nov. bezahlt???? Die Krankschreibung vom Arzt läuft immer noch und warum drängt die Krankenkasse so, dass ich den unterschriebenen abgehakten Auszahlungsschein vom Arzt so schnell wie möglich der Kasse schicke!! Ich habe kein gutes Gefühl dabei, ich habe das Gefühl, dass irgendetwas nicht stimmt. Außerdem habe ich in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrung mit der Kasse gemacht. Bringt ein Widerspruch etwas?? Vielen dank im Voraus. VG Michaela
Hallo Gambianala, "...habe ich einen Antrag gestellt und dieser wurde jetzt vom 31.12.2012 bis August 2013 genehmigt." Diesen Teil verstehe ich nicht - was wurde hier gezahlt? Krankengeld? Ich bekomme bereits Rente - allerdings Erwerbsminderungsrente. Bei mir war es im Verlauf meiner Erkrankung mehrmals so, dass die Krankenkasse (TK) innerhalb von nur 2 Tagen (also ohne Vorwarnung) die Zahlung eingestellt hat. Einmal hieß die Begründung "laut Aktenlage". Ich habe jedesmal mit Unterstützung meines Arztes sofort Widerspruch eingelegt und dem wurde auch immer entsprochen. Nur das Problem, dass ich von meinem Ersparten leben mußte, ließ sich nicht aus der Welt schaffen. Auch hatte ich immer Angst, nicht mehr krankenversichert zu sein. :-( Was ich sagen will, offensichtlich passiert soetwas leider häufiger als man sich das vorstellen kann. Leider. "Der Rest, der übrig bleibt, ist dann für mich und das ist so gering, dass ich noch nicht mal die Miete bezahlen kann." Hättest Du denn Anspruch auf Grundsicherung? Viele Grüße
Hab ich das richtig gelesen, dein Antrag auf Rente wurde befristet von 31.12. - 31.8.13 bewilligt? Das klingt für mich sehr ungewöhnlich, bin aber natürlich kein Experte. Oder hast du dich in den Jahreszahlen vertippt? Und ab 1.9. bist du was? krank? in Rente?
@hallo gambianala erst mal zum bewilligungszeitraun. bist du dir sicher von 12-2012 bis 08-2013 oder doch länger? so wie es ausschaut, ist es dann vom inhalt her sachlich richtig. der rentenanspruch wird ab dem monat gezahlt, ab dem rente beantragt wurde. bisher hast du krankengeld bekommen. normalerweise wird man darauf hingewiesen, dass es mit der bewilligung der rente, erstmal alle bis dahin geleisteten ansprüche dritter (hier deine kk) gegengerechnet werden. d.h. man hätte dir den tipp geben sollen, für den fall der überzahlung von kk leistungen, dass du geld dafür zurücklegen sollst, um nicht letztenendes "hinten runterzufallen", was nun prompt eingetreten ist. somit erfolgt die verrechnung der geleisteten zahlungen des krankengeldes mit der bewilligten rente. vermutlich ist der anspruch zum krankengeld höher, als die zahlbare rente. so ergibt sich eine minus differenz für ende august, die mit der rentenzahlung solange ausgeglichen wird, bis der krankengeldanspruch bei deiner kk ausgeglichen ist. das ist dann der november und das auch nur als "restzahlung". der auszahlschein muss zur kk, da deine krankengeldzahlung offiziell beendet ist. du kannst im rentenzeitraum nicht mehr krankgeschrieben sein. m.e.n. bleibt dir nur eines: wenn du kein weiteres einkommen hast, auch nicht aus einer lebensgemeinschaft, oder ehe oder entsprechendes guthaben, einen antrag beinm sozialamt auf ein zinsgünstiges darlehen zu stellen. du hast leider kein anspruch auf hartz IV , da es sich hier bei dir um eine überzahlung handelt, die verrechnet wird. du solltest beim entsprechenden amt anfragen ob das so richtig ist, oder ob es doch eine möglichkeit der anderen hilfe gibt. einzig bliebe noch die möglichkeit eines antrages auf wohngeldzuschuss, falls deine rente so niedrig ist, dass dir hier eine leistung zusteht. versuch das mal zu ergründen. dazu findest du hier im internet entsprechende "berechnungen", wo du das für dich ausrechnen kannst, ob du darauf anspruch hast. tut mir leid, dir keine andere auskunft geben zu können. saurier
Während mein Antrag auf EM-Rente "lief" bekam ich ALG1. Als der Rentenantrag rückwirkend bewilligt wurde, wurde die Zahlung von ALG1 sofort eingestellt. Ich habe 4 Monate ALG1 bekommen, für die ich rückwirkend als EM-Rentner eingestuft wurde. Für diese 4 Monate muß ich zu viel erhaltenes ALG1 NICHT zurückzahlen. Ich weiß allerdings nicht auf welchem Gesetz dies beruht. Vielleicht hilft es aber in Deinem Fall auch weiter. Viele Grüße
Hallo, ich bin ja auch seit einiger Zeit in EMR. Bei mir wurden ein Monat Krankengeld und 3 Monate ALG 1 verrechnet. Das Alg entsprach in etwa der Rente. Das KG war deutlich darüber. Auch ich musste das Zuviel auch nicht zurückzahlen! Hatte damals (6 Monate zurück) extra nochmals bei der RV angerufen und die haben mir gesagt, dass die KK da dann einfach Pech hat. Und genau so ist es auch gewesen. Die RV hat der KK einen geringeren Betrag erstattet, als ich bekommen habe. Die Differenz wollte niemand mehr von mir haben. Bei mir war es aber auch so, dass ich aufgrund des Verrechnungsanspruchs erstmal 2 Monate kein Geld bekommen hätte. Die Verrechnung ging aber dann letztlich schnell und habe den Rest dann überwiesen bekommen... Liebe Grüße NN
@hallo gambianala, ist das eine volle rente wegen erwerbsminderung unbefristet? nur in dem fall, darf nicht voll verrechnet werden. siehe unter http://www.juraforum.de/forum/sozialrecht/differenz-krankengeld-erwerbsminderungsrente-211136 § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes 1) Für Versicherte, die 1.Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, 2.Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird,7 3.Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3, 4.Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 und 2 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer staatlichen Stelle im Ausland gezahlt werden, 5.Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 und 2 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie nach den ausschließlich für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet geltenden Bestimmungen gezahlt werden, beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht. Ist über den Beginn der in Satz 1 genannten Leistungen hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern. In den Fällen der Nummer 4 gilt das überzahlte Krankengeld bis zur Höhe der dort genannten Leistungen als Vorschuß des Trägers oder der Stelle; es ist zurückzuzahlen vielleicht kannst du mit dieser regelung dein anspruch durchsetzen, oder zumindest klären warum eine verrechnung erfolgt ist. saurier
erst mal vielen, vielen Dank für die hilfreichen Antworten! DANKE Ich habe wohl etwas durch einander geschrieben, ich war gestern sehr aufgeregt. Ich versuche es stichpunktartig noch mal zusammen zu fassen! - Krankengeld seit dem 4.Mai 2012 - Reha Februar 2013 - AU aus der Reha entlassen - Bewilligung der Rente kam am 3.9.2013 ( befristete volle Erwerbsminderungsrente) Zeitpunkt der Rente: 1.12.2012 - 31.08.2013 Der Zeitpunkt 1.12.2012 ist für mich auch komisch, steht aber im Rentenbescheid - erste Zahlung der Rente 1.November 2013, letzte Zahlung der Krankenkasse 31.08.2013 vom 1.12.2012 - 31.10.2013 kommt es zur Nachzahlung, diese wird erst mal nicht ausbezahlt, weil die KK Ansprüche hat. Ich war gestern sehr durch einander, jetzt wird mir einiges verständlicher!!! Lohnt es sich überhaupt einen Widerspruch zu stellen?? Blöd ist, dass sich die Ämter immer monatelang Zeit nehmen und dann geht alles von heute auf morgen, ohne große Vorwarnung! Kenne ich übrigens auch, dass die KK in der Vergangenheit immer mal gedroht hat die Leistungen einzustellen!! Ihr seit super, übrigens........!!
Ich blick es immer noch nicht (vielleicht bin ich scheinblond :vb_confused: ) Zeitpunkt der Rente: 1.12.12 - 31.8.13 Für mich würde das heissen, dass die Rente am 31.8. 13 endet. Oder geht es da um die Zeit, in der eine Nachberechnung erfolgt, also die Zeit, in der du Krankengeld bekommen hast? Sorry, kann sein, ihr anderen wisst Bescheid und nur ich steh auf der Leitung.
Okay ...... dann sehe ich das wie saurier. Die Rentenbeträge für die Zeit bis 31.8.13 gehen an die Krankenkasse. Sollte das Krankengeld höher gewesen sein wie die Rente - Pech für die Krankenkasse. Sollte die Rente höher sein als das Krankengeld, bekommst du den Rest. Krankenkasse ist definitiv draußen (nach den Gesetzestexten, die saurier eingestellt hat). Für die Monate September und Oktober bekommst du Rente, offensichtlich aber erst am 1. November ausgezahlt. Saurier schrieb oben was, dass du irgendwo eine Art Kredit bekommen kannst (kein Privatkredit von einer Bank) zur Überbrückung bis zu, 1. November - denn da bekommst du ja das Geld für die fehlenden zwei Monate und kannst damit den Kredit abzahlen. Saurier liest sicher mit und korrigiert mich, falls ich immer noch blond bin, gell? LG Lächeln
hmmm ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich weiss von meiner arbeit bei der PB das es auch ein formblatt für rentenvorschußzahlung gibt, bin mir aber nicht sicher ob du das auch machen kannst...hab hier auch nicht alles nach gelesen evtl hat die liebe saurier da infos zu... es gibt diese anträge in den filialen der PB (Postbank) erkundige dich doch mal, evtl ruf bei der drv an...
Vielen Dank erst mal für die netten Antworten!! Die KK hat dem Rententräger eine Aufforderung geschickt, damit sie Ihr Geld so schnell wie möglich bekommen und mir wurde gesagt, dass ich so schnell wie möglich den Rest ausbezahlt bekomme. Wir werden es sehen.............. Da ich noch 2 private Altersvorsogen habe, bin ich gespannt wie diese sich äußern und ob von dort ohne Weiteres eine Zahlung kommt.......die Caritas hat mir auf jeden Fall schon das Formular zukommen lassen und dies ist jetzt wieder auf dem Weg zum Rententräger. Auf jeden Fall hat das Blondchen jetzt ihre Schürze wieder gerade gerückt, das Schürzchen glatt gestrichen und es geht irgendwie weiter...................... VIELEN DANK AN ALLE!!!!!!