Krankengymnastik

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von helm1, 11. August 2013.

  1. helm1

    helm1 Neues Mitglied

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    Hallo und guten Abend,
    welche Möglichkeiten gibt es, als chronisch kranker Mensch Krankengymnastik ohne die übliche Beschränkung (3 x 6 Anwendungen im Jahr)verschrieben zu bekommen? Ich habe irgendwo gelesen, dass es hierfür ein sogenanntes „d1 Rezept“ gibt. Aber wie funktioniert das in der Praxis? Muss man sich dafür eine Genehmigung von der Krankenkasse holen oder kann dies auch mein Arzt veranlassen? Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Danke im Voraus
    helm
    Nachtrag: Ich habe Psoriasis Arthritis und nehme Humira
     
    #1 11. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2013
  2. Sigi

    Sigi Mitglied

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    bei Bielefeld
    Hallo Helm,


    http://www.kbv.de/presse/24207.html das ist der dazugehörige Link. Viele Ärzte wissen das immer noch nicht,oder glauben es nicht. Die dazugehörigen Formulare kann man sich auch gleich bei der KBV ausdrucken,sogar die Codes für jede Krankheit(ca.20 Seiten). Trotzdem gibt es immer noch welche,die das nicht glauben,oder einfach nicht lesen können,keine Ahnung.


    Ich wünnsche Dir viel Erfolg :top:
    Sigi
     
  3. took1211

    took1211 Guest

    Hallo helm,
    dieses Anliegen hatte ich vor einiger Zeit meiner KK vorgetragen und folgende Antwort erhalten.
    Wenn man an einer Erkrankung leidet, die nur mit fortlaufender KG erleichtert werden kann und somit eine Verschlechterung vermeidet(z.B.Pflegefall werden),
    so müsste der behandelnde Arzt ein Gutachten erstellen, welches du bei der KK einreichst. In der Fachabteilung der KK wird es geprüft.
    Bei einer Bestätigung kann die Genehmigung einer Langzeitbehandlung ausgestellt werden. Bei einer Ablehnung würde ich gemeinsam mit meinem Arzt einen Widerspruch einlegen.
    So läuft es bei meiner KK(der KKH)ab.Ich weiß allerdings nicht, ob es von KK zu KK Unterschiede gibt.
    Versuch dein Glück.
    LG took
     
  4. Sigi

    Sigi Mitglied

    Registriert seit:
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    bei Bielefeld
    Hallo Took,

    da hat Dich Deine KK falsch informiert!. Seit dem 01.01.2013 hat jeder chronischkranker Patient Anrecht auf z.B. eine Langfristverordnung ,siehe Link. Diese Gilt für ein Jahr,denn chronisch Kranke,so meine KK,werden ja nie mehr gesund und deshalb könnte ich sogar,ohne diese 3x6 Verordnungen ,sofort diese Verordnungen bekommen!
    Das Thema wurde schon diskutiert:
    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/54971-bekommt-ihr-regelm%C3%A4ssig-krankengymnastik?highlight=Langfristverordnung
    etwas älter
    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/49291-Antrag-f%C3%BCr-Langfristenregelung?highlight=Langfristverordnung

    Vielleicht hilt es Dir weiter und ansonsten frage Deine Physio,die haben einen dicken Ordner,wie das jede KK handhabt.

    Liebe Grüße
    Sigi
     
  5. M. Berti

    M. Berti Mitglied

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    Ort:
    Österreich
    Hallo,
    ich persönlich habe zwar eine andere Krankheit, gehe aber regelmäßig in eine Selbsthilfegruppe die auch eine Spezial-Gymnastik anbietet 1x pro Woche,
    Vielleicht gibts das ja bei euch auch?
    lg M.
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo helm, erstmal herzlich willkommen hier.

    vo zu therapien um einen gesundheitszustand zu verbessern oder wieder
    herzustellen, bedürfen der normalen vo von 3 x 6 therapien.dann muss ein
    abstand von 12 wochen, nach der letzten behandlung folgen, soweit richtig
    .


    bei vorliegen einer chronischen krankeit, also diese therapien haben keine
    ausreichende linderung gebracht und man will eine verschlimmerung verhindern,
    gibt es eine "bestimmung" der versorgung mit therapien für ein jahr, die seitens
    der kk erteilt werden "kann", nicht muss, aber für den patienten wichtig ist.

    und insofern @liebe siggi ist die aussage von @ took1 völlig richtig
    Die Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V
    unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß § 32 Abs. 1a SGB V tritt
    zum 1. Januar 2013 in Kraft und hat folgenden Inhalt:


    link http://www.kbv.de/24206.html
    (...)inhalt
    Langfristiger Heilmittelbedarf
    Neben der Diagnoseliste über Praxisbesonderheiten enthält die Vereinbarung eine weitere
    Liste über Diagnosen, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht (Anlage 2).
    Anlage 2 Liste über Indikationen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach
    § 32 Abs. 1a SGB V

    bitte darauf achten, im unteren download folgen beide anlagen hinterienander.
    erst die 1-für normale vo, dann die 2 beginnt ab s. 17


    Auch muss der Arzt den ICD-10-Code sowie die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel
    der Heilmittel-Richtlinie auftragen. Verordnungen im Rahmen eines langfristigen
    Heilmittelbedarfs sind nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach
    § 106 SGB V.
    (...)
    also geht aus der budgetierung der praxis frei !
    dazu gehört noch folgendes:
    link
    ht tp://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003766229
    [TABLE]
    [TR]
    [TH][/TH]
    [TH]Titel
    [/TH]
    [TH]Datum
    [/TH]
    [TH]Datei
    [/TH]
    [/TR]
    [TR]
    [TD][/TD]
    [TD]Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V
    [/TD]
    [TD]12. November 2012
    [/TD]
    [TD] 332 KB
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]

    sauri
     
    #6 12. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2013
  7. helm1

    helm1 Neues Mitglied

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    Hallo,
    vielen Dank für Eure Hilfe.
    War heute bei meinem Hausarzt und anschließend bei meiner Krankenkasse, der AOK Bayern. Die Genehmigung für langfristigen Heilmittelbedarf wurde gleich vor Ort erteilt und mir als Original und Kopie mitgegeben. Die Genehmigung wurde pauschal ausgesprochen, d.h. unbefristet. Man muss allerdings darauf achten, dass beim ICD-Code das richtige Kürzel eingegeben wird. Bei mir mit Psoriasis arthritis ist es das „M07.0“
    Schöne Grüße
    helm
     
  8. Sigi

    Sigi Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    bei Bielefeld
    Na siehst Du,herzlichen Glückwunsch,Helm :top:
     
  9. helm1

    helm1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    16
    Noch eine Frage, die mich interessiert:
    Wenn eine Heilmittelverordnung ausserhalb des Regelfalles vorliegt, ist der Physiotherapeut an die pauschale Behandlungsdauer (ich meine ca. 1/2 Stunde) gebunden oder darf er mich z.B. eine Stunde behandeln und diese auch abrechnen? Oder muß eine längere Behandlungsdauer als diese pauschale 1/2 Stunde extra auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein? Vielleicht weiß hier jemand im Forum darauf eine Antwort.
    Schöne Grüße
    helm
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo helm1,

    die pauschale behandlungsduaer nur für kg beträgt regulär 20 min,
    wobei es nach bestimmten kriterien andere regelungen geben kann.
    (z.bso. schlaganfall petienten)

    kommt immer drauf an, welche heilmittelverordnung von ihm
    verordnet wird und schreibt mehrere anwendungen in ein rezept.

    es sei denn du bist privat versichert, dazu kann ich keine aussage
    treffen.

    es gitb den katalog der heilmittel je diagnose, der für die kk bindend ist.

    link Heilmittelkatalog der GKV
    http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_richtlinie/HeilM-RL_2011-05-19_Heilmittelkatalog_2_Teil.pdf.

    sauri
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    die regelbehandlungszeit beträgt bei gkv patienten für physiotherapie 15 bis 25 minuten. in diese zeit fällt auch die dokumentation und das vor- und nacharbeiten der behandlung durch den therapeuten.

    es gibt therapeuten, die vertreten die meinung, dass 15 minuten bezahlt würden und geben dann 15 minuten ab, d.h. max 10 minuten am patienten, restl. zeit für verwaltungsarbeit.

    lymphdrainage ist auf 30, 45 und 60 minuten begrenzt.

    lg
     
  12. Eisbaerli

    Eisbaerli Neues Mitglied

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    27
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo!

    Meine Krankenkasse hat meine langfristgenehmigung abgelehnt für dieses Jahr. Die von letztem Jahr ist im Juli ausgelaufen. Angeblich würde meine Erkrankung nicht mehr in ihrer Liste stehen. Juvenile chronische polyarthritis. Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt habe ich Widerspruch eingelegt. Ich hoffe ich erreiche was.

    Habt ihr sonst noch einen Tipp für mich was ich tun kann.

    Liebe grüsse Eisbaerli
     
  13. Sigi

    Sigi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2006
    Beiträge:
    594
    Ort:
    bei Bielefeld
    Hallo Eisbärli,

    Hier ist ein Link:http://www.kbv.de/24206.html und ganz unten auf der Seite kannst Du das PDF herunterladen,bzw. angucken und auf Seite 12 steht genau Deine Krankheit:



    Vielleicht kannst Du denen das nachreichen. Ich wünsche Dir viel Glück!

    Liebe Grüße
    Sigi

     
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