Zuzahlungsbefreiung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Nachtigall, 7. August 2013.

  1. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo an alle!
    Kennt sich jemand aus, wie das mit der Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen geht?
    Da ich nun getrennt lebe, aus gesundheitlichen Gründen wenig verdienen kann und viele Zuzahlungen habe, möchte ich eine beantragen. Ich hab schon einen Antrag vorliegen, den ich mir von meiner KK ausgedruckt habe. Ich würde demnach nur 1 % vom Jahresbruttogehalt bezahlen müssen.
    Muss man da das ganze Jahr über Belege sammeln und nach Jahresende rückwirkend eine Erstattung beantragen wegen unzumutbarer finanziellen Belastung stellen?
    Ich dachte immer, man bezahlt den zumutbaren Betrag und wird dann für die gewissen Zuzahlungen befreit. :confused:
    Wobei das erstere besser zu sein scheint, weil ich ja nie gleich viel verdiene mit dem Schichtdienst.
     
  2. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Vögelchen,
    bei mir war das so. Einkommenserklärung des Vorjahres mit zur KK, danach rechneten die mir das aus, jetzt bezahle ich einmal, gegen Ende des Jahres, und marschiere das ganze Jahr so zur apotheke oder zu den Therapien.
     
  3. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    oi jeh, ist keine gute Hilfe, habe die Hälfte überlesen. Ich war ja allein und hab eine Kope des EST-Antrages mitgenommen. Die wirst Du ja nicht haben, für Dich allein...
    Es geht aber auch, indem Du ihnen Deine Einkünfte mitteilst, nur, wenn das variiert...

    Jetzt wollt ich mal helfen und was? Dummbatz
     
  4. Unikater

    Unikater Mitglied

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    Re. Zuzahlungsbefreiung

    Aus Eurem letzten gemeinsamen Steuerbescheid lässt sich doch Dein Einkommen ablesen, Du hast doch Deine eigenen Einkünfte minus Deine persönlichen Werbungskosten, oder WK-Pauschbetrag ( ich denke für Sonderausgaben setzt die KK auch einen Pauschbetrag an), die würde ich dort eintragen und der KK mitteilen, dass Du jetzt getrennt lebend bist und Du somit nur Deine Einkünfte als Grundlage aktualisieren möchtest.
    Aber die 1% Grenze gilt meines Erachtens nur bei gdB von mindestens 50%.
    Dann alle Zuzahlungen, die Du in diesem Jahr schon geleistet hast belegen. Wenn die Zuzahlungen noch nicht ausreichend wären, hast Du auch die Möglichkeit, den Differenzbetrag an die KK zu überweisen und sofort die Befreiung zu bekommen.

    Viel Glück!
    Unikater
     
  5. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    HAllo Unikater,

    das mit den 1% gilt nicht nur bei GdB 50. Ich habe nur 30 und bekomme seit Jahren schon die 1% Ermäßigung, was ich brauche, ist nur die Bescheinigung des Arztes als chronisch Kranke.
     
  6. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich hab GdB 50, deshalb ist es eh schon 1 %, aber laut Unterlagen meiner KK geht das auch schon bei sonstigen chronischen Erkrankungen.
    Mein Einkommen kann ich nachweisen mit dem elektronischen Lohnsteuerauszug, den ich im neuen Jahr jeweils für das Vorjahr bekomme.
    Was bitte ist ein EST-Antrag?
     
    #6 7. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
  7. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Einkommensteuerantrag...
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo nachtigall

    da liegt leider das hauptproblem.
    die sogenannte Grenze zur zuzahlungsbefreiung kann
    von den kassen nur vorab ermittelt werden, wenn du
    ein reguläres festes einkommen hast, was über das
    jahr konstant bleibt.

    ansonsten bleibt dir nur die möglichkeit, die belege über
    das jahr zu sammeln und dann mit abgabe der einkommens
    unterlagen, dir den zuzahlungsbetrag für 1% als chroniker
    ausrechnen zu lassen. zu viel gezahlte beträge bekommst
    du dann erstattet.

    damit es nicht x belege werden, empfehle ich dir, eine
    stammapotheke. dort können sie fürs ganze jahr deine
    rezepte speichern und drucken dir einen gesamtbeleg
    deiner zuzahlungen für das jahr aus.

    ausserdem kannst du zusätzlich über den einkommenssteuer
    bescheid, die von dir "freigekauften" medikamente sowie
    zuzahlungen zu pfleghilfsmitteln, solange sie verordnungsfähig
    sind, aber von der kk nicht erstattet werden, über die jahres-s
    steuererklärung absetzen. das gilt auch für brillen etc.

    grüsse vom sauri
     
    #8 7. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
  9. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Hallo Saurier,

    ich bewundere ja nun schon eine Weile, was Du alles weißt und wie Du hilfst. Danke dafür.

    Das letzte mit der Brille hab ich aber nicht verstanden, bei der Einkommensteuer kann ich die Brille absetzen?
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo piri

    ja, über die einkommenssteuer kannst du das als

    -sonderausgaben absetzen

    man muss nur gucken wie hoch man generell über den freibetrag
    für werbungskosten kommt, oder ob man drunterbleibt.

    ggf. mal den steuerberater fragen.

    grüße vom sauri
     
  11. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Danke Sauri,

    nun bin ich ja schon Rentnerin, da ist so viel mit Absetzen ja nicht, denk ich mal.
    Werde aber nachfragen.

    Nochmal Danke
     
  12. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    hier hast Du noch 1 Link,der Dir vielleicht helfen kann.Wenn Du weißt,wieviel Du im Jahr "verdienst",kannst Du,wenn Du schon 1% davon an Zuzahlungen geleistet hast,die Quittungen einreichen und dann bist Du den Rest des Jahres befreit. Ich glaube,die Verdiensthöchstgrenze liegt irgendwo bei 900 €und ein paar kaputten €`s.
    Wenn Du dann nächstes Jahr weißt,was Du im Monat bekommst,kannst Du bei vielen KK den Betrag im Voraus bezahlen,bei meiner KK sogar in Raten,obwohl es bei mir immer "nur " irgendwas über 40 € sind,aber grade im Januar ist das für HarztlV Empfänger verdammt viel Geld,nicht nur da.
    http://www.homepage-technik.de/rechner/kvzuzahlungen.php

    Du siehst,Du musst eigentlich ein ganzes Jahr die Quittungen sammeln,wenn Du Deinen Mindestbetrag schon vorher erreicht hast. Sollte sich Deine KK weigern,das schon vorher zu machen,bleib hartnäckig,das hilft ;-)

    Liebe Grüße
    Sigi
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hab ich immer alle meine Belege mit eingereicht genauso wie den Gesamtbeleg meiner Apotheke. Ich hab schon eine gute Stammapotheke, bestelle aber auch manchmal bei der Internet-Apotheke sanicare.de. Von den Apothekenzuzahlungen hab ich eh keine Belege, sondern lass mir immer den jährlichen Gesamtbeleg ausdrucken. Ich hab halt noch die Physio- und Ergo-Zuzahlungsbelege und sonstiges, was nichts mit der Apotheke zu tun hat.
    Es wird wohl wirklich besser sein, wenn ich Anfang nächsten Jahres meine Lohnsteuerbescheinigung sowie diese Belege mit dem Antrag einreiche.

    Danke euch allen für eure Tipps, die haben mir auf jeden Fall weitergeholfen. :top:
     
  14. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Saurier hat alles super und perfekt erklärt. :top:

    Hinzufügen möchte ich noch folgendes: Wenn du so wenig verdienst, dass dir ergänzende Sozialhilfe zusteht, dann gibt es, wie bei Hartz4, einen festen Betrag, der bei chronisch Kranken bei ca. 43,- € liegt. Das kannst du am Jahresanfang bei der KK bezahlen und bist dann für den Rest des Jahres befreit.
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @nachtigall
    rufe doch bei deiner kk an und frage nach.
    kann dir nur aus eigener erfahrung sagen, dass die kk dies vorab nicht berechnen
    konnte, weil das einkommen monatlich unterschiedlich war . dadurch erfolgte die
    berechnung erst zum jahresende, da dann ein durchschnittseinkommen ermittelt
    werden konnte.
    fazit. es findet sich immer eine lösung!
    sauri
     
    #15 8. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2013
  16. Tuna

    Tuna Neues Mitglied

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    Aurich
    Hallo Nachtigall,

    ich sehe du hast sehr viele Antworten bekommen. Das ist super, ich habe dem nichts hinzuzufügen. Viel Erfolg und liebe Grüße - tuna:vb_redface:
     
  17. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ Sprodde,
    ab welchem Verdienst hat man denn Anspruch auf Sozialhilfe? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, war auch bisher keine Frage, solange ich noch "richtig verheiratet" war.

    @ Sigi:
    Soweit ich das verstanden hab, richtet sich die Zuzahlungsbefreiung nicht nach dem wenigen Gehalt, sondern von der zumutbaren Höchstbelastung der Zuzahlungen, also bei mir 1 % vom Bruttogehalt. :vb_confused:

    @ sauri:
    Danke, ich werde auf jeden Fall bei der KK selber anrufen.
     
    #17 8. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2013
  18. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Das ist nicht so einfach zu sagen, hängt von verschiedenen Dingen ab. Grundsätzlich steht dir ein "Regelsatz" zum Leben zu, der momentan so etwa 380 € beträgt. Dazu "angemessene" Mietkosten, die abhängig sind vom örtlichen Mietspiegel. Bei einer Schwerbehinderung kommt möglicherweise ein Betrag dazu für höhere Lebenskosten. Je nachdem wieviel du arbeiten kannst, ist entweder ergänzendes Hartz4 oder Sozialhilfe zu beantragen. Vorausgesetzt, dein Ex-Mann ist nicht unterhaltspflichtig oder -fähig. Erkundige dich doch mal bei einer sozialen Beratungsstelle in deiner Nähe.
     
  19. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Vielen Dank, Sprodde!
    Vielen Dank euch allen! Ich denke, ich werde noch einige Ämter abklappern müssen, bis für mich alles klar ist. :p
     
  20. tara1302

    tara1302 Neues Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    mußt Du nicht, wenn Du den Antrag der Krankenkasse ausfüllst mußt Du von Deinem Doc ein Schreiben ausfüllen lassen das du chronisch krank bist dann hast Du 1% Zuzahlungsgrenze gib an was Du bisher verdient hast und ob du noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst wenn die von der Kasse noch Fragen haben melden die sich alles was Du zuviel bezahlt hast bekommst Du zurück. Oder Du rufst dort an oft sagen sie dir sogar am Telefon was Deine Grenze ist (war bei mir so) das was du als Grenze bezahlt hast kannst Du bei der Steuer einreichen.

    Und dann noch was laß dir von deinem Doc von Deinen Behandlungen oder sonstigen Arztbesuchen ne Bestätigung geben du kannst dann die Kilometer bei der Steuer mit als unzumutbare Kosten mit angeben genau wie sonstige Kosten von Medikamenten auch wenn du spezielle Cremes benötigst, Neue Brille oder Kosten beim Zahnarzt alles angeben. Da diese zumutbare Grenze vom Einkommen abhängt. Auch wenn Du zur Kur oder im Krankenhaus warst alles mit angeben, die sagen dann ob was gestrichen wird. Ich hab letztes Jahr fast meine ganze Steuer dadurch zurückbekommen. Neue Brille gebraucht, beim Zahnarzt und dann noch Kururlaub in Bad Gastein auch die Kilometer dorthin sowie das Zimmer kannst mit einreichen.

    Versuchs einfach und ein Tip ich ruf immer an oder geh auch mal vorbei, dann erfährst immer was ev. noch geht. Da hat mir die Damen vom Finanzamt auch gesagt das ich den Freibetrag für die Behinderung gleich in die Steuerkarte eintragen kann.

    LG Tara
     
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