gdb 30 zu niedrig?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von müslimän, 2. Juli 2013.

  1. müslimän

    müslimän Neues Mitglied

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    hallo zusammen,
    habe nach knapp 4 monaten meinen bescheid über einen gdb von 30 bekommen,nur glaube ich das er zu niedrig bemessen ist.
    im jahr 2003 wurde eine rheumatoide arthritis bei mir festgestellt.ab januar 2011 wurde ich dann mit mtx,folsäure,sulfasalazin,cortison und,wenn nötig,noch mit diclofenac behandelt.bis dahin waren die schmerzen so groß das nicht nur mein privatleben darunter litt,sondern ich auch immer häufiger bei meiner arbeit ausgefallen bin.
    im september 2012 waren meine röntgenbilder an händen und füssen so schlecht,das eine neue therapie bei mir gestartet wurde.zu mtx 20mg und folsäure kam jetzt noch enbrel 50mg,und bei schmerzen weiterhin diclofenac,aber davon brauchte ich dann nur noch 2-3 tabletten die woche,sonst waren es jeden tag eine.im mai kam leider ein neuerlicher schub dazu und ich musste über 6 wochen auch wieder cortison nehmen.im augenblick kann ich jetzt wieder mit meinen "normalen" schmerzen und ohne cortison leben.
    jetzt hatte ich leider im juni 2012 einen unfall mit einem trümmerbruch im schultergelenk.im oktober hat mich dann meine krankenkasse zum medizinischen dienst geschickt,um feststellen zu lassen wann ich denn wieder arbeitsfähig bin.der gutachterin musste ich dann auch meine krankengeschichte mit dem rheuma berichten,und das ich auch gerade mit einer neuen therapie gestartet bin.sie hat mich dann gefragt ob ich denn einen schwerbehindertenausweis hätte,denn bei der geschichte wäre es eigentlich ganz normal.den antrag habe ich dann anfang märz gestellt und jetzt kam die antwort mit einem gdb von 30. wer hat nun recht????

    vielen dank im voraus
    müslimän
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo müslimän

    grundsätzlich sind wir hier natürlich alles betroffene und können nur "raten".
    darüber entscheiden wer recht hat oder nicht, steht uns leider nicht zu.

    ich möchte dir grundsätlzich zur vergabe eines gdB/GdS sagen, dass es nicht
    entscheidend ist was man für erkrankungen hat, sodern grundsätzlich das
    ausmaß dieser in hinblick auf behinderungen/einschränkungen im täglichen
    leben. in der entscheidung eines GdB/GdS ist eine Befundung eines Arztes
    ratsam, jedoch erfolgt diese nach den grundsätzen der gutachterlichen tätigkeit
    von 2010 sowie deren ergänzungen.

    das mag erst mal merkwürdig klingen, aber es geht beim GdB/GdS immer
    um die s.g. frage einer bleibenden behinderung/einschrenkung und wie wirkt sie
    sich diese beim antragsteller aus.

    du kannst hier zu dem thema GdB, Einstufung, Bewilligung, Grundsätze etc.
    eine menge nachlesen. dazu haben wir hier schon oft gepostet. das thema ist
    sehr umfangreich aber auch defiziel. nimm dir zeit zum lesen.

    gehe dazu oben rechts auf das feld "suche" und gebe ein entspr. stichwort ein.
    dann erhälst du alles angezeigt, was seither zu dem thema geschrieben wurde.
    es ist mit sicherheit interessant und der eine oder andere hinweis, wird dir
    sicher auch weiterhelfen.

    du kannst natürlich auch gemäß dem bescheid gebrauch von einem "wiederspruch"
    machen, das steht jeden in seiner entscheidungsfindung frei. du musst jedoch die
    wiederspruchsfrist dazu beachten.

    schlussendlich kann man aber auch ein ergebnis ersteinmal akzeptieren und ggf. bei
    wesentlicher verschlimmerung einen entsprechenden antrag dazu stellen. aber das
    musst du ganz allein selbst entscheiden, welche wahl hier für dich als nächstes
    in frage kommt.

    das SGB IX gibt hierzu in allen fragen der behinderung hinweise und auskunft
    zu den gesetzlichen regelungen.

    sauri
     
  3. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Hallo Müslimän,

    wie ich schon bei Puffel geschrieben habe,bekam ich nach diversen Widersprüchen und Klage einreichung,den Gdb von 60,und zwar nur,weil ich ein Biological bekomme und Fotos meiner Hände beigelegt wurden.
    Du bekommst Enebrel,das fällt auch darunter. Leg Widerspruch ein,wenn Du kannst,ich mein gesundheitlich. Beim ersten Mal hatte ich auch nicht die Kraft dazu,an allen Fronten zukämpfen und habs bei 30% gelassen.
    Wenn Du grade nicht soviel Kraft hast,nimm Dir einen Anwalt,der macht das dann für Dich,denn die Ämter haben echt ein dickes Fell. Es hat bald 2 Jahre gedauert,bis ich es endlich schwarz auf weiß hatte und dann wurden mir noch rückwirkend die 50% bewilligt.
    Echt komisch,denn erst haben sie behauptet,es hätte sich nichts verändert,geschweige denn ,verschlimmert.
    Also,versuch es,wenn Du grade die Kraft hast.

    Viel Glück
    Sigi
     
    #3 2. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2013
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Bei mir waren es beim 1. Versuch auch nur 30. Nach dem Widerspruch waren es dann tatsächlich 50.
    Ich hab den Widerspruch über den SovD gestellt, da brauchte ich mich um nichts weiter zu kümmern.

    Wie Sauri schon schrieb - es kommt nicht auf die Krankheit an, sondern auf die dadurch entstandenen Einschränkungen, sei es im beruflichen oder auch privaten Leben.

    Mein Tip wäre der Widerspruch. Versuch macht kluch ;)
     
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo müslimän,
    herzlich willkommen hier im Forum!
    Ich finde, du solltest sofort Widerspruch einlegen, denn mir kommt es schon so vor, als wäre 30 zu wenig. Hast du deine Bewegungseinschränkungen bzw. Einschränkungen im Alltag, alle aufgeschrieben? Das solltest du unbedingt tun.
     
  6. müslimän

    müslimän Neues Mitglied

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    hallo an alle,
    zuerst möchte ich mich für die ausführlichen antworten bedanken.
    ein leben mit rheuma heisst ja auch schmerzen zu ertragen,deshalb habe ich mir über meine privaten einschränkungen nie richtig gedanken gemacht,sachen die ich früher gemacht habe mache ich halt nicht mehr....an "guten" tagen geht vieles,an "normalen" dann noch einiges und an "schlechten" tagen nichts mehr.
    meine arbeitskollegen wissen das und unterstützen mich soweit es geht.aber das muss ja nicht immer so sein.
    vielleicht bin ich auch zu blauäugig an das thema herangegangen,denn ich habe mich auf die aussage der gutachterin verlassen das mir doch ein schwerbehindertenausweis zusteht und einfach mal einen antrag gestellt.
    jetzt bin ich durch euch schonmal schlauer und weiss worauf ich noch zusätzlich achten muss,danke dafür!!
    mein hausarzt hat mir eigentlich davon abgeraten einen widerspruch einzulegen,denn es könnte schwierig werden und auch lange dauern bis dieser erfolg hätte.
    besser wäre es einen "verschlimmerungsantrag" zu stellen,und das werde ich dann nach meinem nächsten termin in der rheumaklinik im september auch machen.

    viele grüße
    müslimän
     
  7. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich würde es trotzdem erst einmal mit einem Widerspruch versuchen. Leg die Auflistung der Beeinträchtigungen mit dazu, damit sich der Sachbearbeiter ein Bild machen kann.
    Benenne sämtliche Kleinigkeiten, auch wenn es solche Sachen sind, dass du dir nicht mal den Hintern richtig abputzen kannst oder den Arm zum Zähneputzen nicht hoch oder oder.....mal so als Beispiel.

    Falls das nicht klappt, kannst du den Verschlimmerungsantrag später immer noch stellen.
     
  8. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Mein Hausarzt hat mir damals auch zum Widerspruch geraten, der aber abgelehnt wurde. Er meinte dann, er würde nicht klagen, sondern in einem halben Jahr oder 1 Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Mein Vater hat seinerzeit GdB 40 bekommen, und da er unbedingt GdB 50 haben wollte, hat er Widerspruch eingelegt. Bei ihm hat es geholfen, er hat dann 50 bekommen. Der Widerspruch wird in der nächsthöheren Instanz bewertet, und ich hab den Eindruck, die schauen genauer hin. Und es kommt immer drauf an, wer den Antrag bearbeitet.
    Versuchen solltest du es doch mit dem Widerspruch, vielleicht hast du ja Glück.
     
  9. müslimän

    müslimän Neues Mitglied

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    hallo zusammen,
    ich habe ja eigentlich kein zeitproblem,und die bearbeitung des widerspruchs wird sich doch auch garantiert wieder über 2-3 monate hinziehen.
    und da ich im september wieder in der rheumaklinik bin werde ich meinen behandelden arzt noch einmal ausführlich um rat fragen.denn ich glaube die begründung des versorgungsamts für meinen gdb 30 spiegelt auch nicht meine krankheit oder auch deren verlauf wieder.denn was ich auf rückfrage mit meinem arzt in den antrag geschrieben habe,finde ich jetzt so nicht mehr wieder.mir klingt das als etwas "zu harmlos".
    und da vor gut 8 wochen die schmerzen wieder schlimmer wurden und die therapie,so wie sie im oktober 2012 gestartet wurde,wohl doch nicht mehr ausreicht,ist doch auch in der tat eine verschlechterung meiner lage in den letzten 6 monaten eingetreten.
    also spricht doch auch nichts dagegen in 8 wochen einen neuen antrag zu stellen.was ich aber machen werde,ist eine liste mit meinen täglichen beeinträchtigungen dazuzulegen.
    und da geht es leider manchmal wirklich über schwierigkeiten beim hintern abputzen bis hin zu höllischen schmerzen beim zähneputzen.

    liebe grüße
    müslimän
     
  10. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Ich hab dazu eine Frage: reicht es schon, eine Basistherapie zu machen, um einen GdB zu bekommen?
    Egal, ob man schon sichtbare Schäden hat oder nicht, Schmerzen oder nicht?

    Ich mache nämlich Basistherapie, allerdings nur mit Pleon, seit 2006, und bin weitgehend schmerzfrei, nur nicht belastbar, also Sport oder starke Belastungen gehen nicht, aber alles Normale im Alltag geht ziemlich problemlos. Ich nehme inzwischen auch nur noch 2 Tabletten täglich. Celebrex bei Bedarf.

    Ich habe bereits einen SBA, habe aber ein Schreiben wegen Nachprüfung bekommen, daher stellt sich die Frage, ob mir jetzt noch ein GdB zusteht.
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo amulan

    für den GdB steht zuerst die frage der beeinträchtigungen/behinderungen des tägl.leben. wenn man diesen
    bekommt, so wird im allg.im bestätigungsschreiben darauf hingeweisen, wenn sich der zustand verbessert, der
    zur festlegung des GdB geführt hat, so hat man die pflicht zu melden, wenn sich dieser im wesentlichen gessert
    hat

    du solltest offen und ehrlich mitteilen, was derzeit deine probleme sind und aktuelle befunde beifügen.
    wenn es dir besser geht, du keine schmerzen hast, sogar die medikamente reduzieren konntest und deinen tägl.
    dingen im alltag nachgehen kannst, so ist das doch ein toller erfolg.

    sollte es zur herabsetzung des GdB führen, so hast du jederzeit, bei verschlechterung deines zustandes die
    möglichkeit, wieder eine erhöhung zu beantragen. bitte vergiss nicht, dass ein grad der behinderung erteilt wird,
    wenn man in seinem leben derart beeinträchtigt ist, dass man mit hilfe des GdB bestimte nachteilsausgleiche
    in anspruch nehmen kann.

    sauri
     
    #11 7. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
  12. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Hallo Amulan,

    dass mit dem Biological haben die extra betont bei der Begründung,deshalb hab ich das so geschrieben. Ich hab inzwischen aber auch schon ganz schön viele Einschränkungen und das habe ich denen in einem extra Bericht von mir,beschrieben. Dummerweise bin ich nicht gut im "jammern" und habe das blöderweise auch noch so geschrieben :rolleyes:,aber trotzdem meine Einschränkungen aufgelistet.
    Die 60% hab ich aber wirklich erst bekommen,und zwar unbefristet,als sie das mit den Biological,Kopien von meinem Schmerztagebuch und Fotos und nochmal eine Anfrage beim Rheumadoc bekommen hatten.
    Glaub mir,eigentlich war ich entsetzt,als ich das plötzlich schwarz auf weiß hatte,dass ich wirklich nicht nur leicht krank bin.
    Schreib einfach alles auf,wie auch Sauri Dir schon geschrieben hat und,ganz wichtig,frag Deine Ärzte,ob sie angefragt wurde. Manchmal"vergessen" sie das einfach und Du bekommst nichts,oder zu wenig.
    Viel Glück und vieler Grüße
    Sigi
     
  13. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    GbB 30 zu niedrig?

    Hallo Müslimän,

    beim 1. Antrag habe ich auch nur GdB 30 bekommen, bin in Widerspruch gegangen, wieder nur 30, wäre alles so richtig. Fand ich nicht und habe mir eine Anwältin für Sozial- u. Arbeitsrecht genommen (habe eine Rechtsschutzversicherung).
    Diese hat alles von mir zuvor schon geschriebene in Amtsdeutsch verfasst und dem Sozialgericht eingereicht. Nach nicht mal 4 Wochen hat das Versorgungsamt ein Angebot über einen GdB von 50 gemacht - habe ich natürlich angenommen.
    Die Herrschaften haben dann die Gerichtskosten plus meine Anwaltskosten übernehmen müssen.
    Vor kurzem habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt und auch das Merkzeichen G angekreuzt. Neue Befunde habe ich natürlich dazu gelegt und auch einen Krankenhausbericht nachgereicht. Ein Tipp: schreibe nicht einen Roman über deine Beschwerden sondern formuliere diese knapp und sachlich. Bei den vielen Anträgen, die die täglich bekommen, lesen die die langatmigen Ausführungen einfach nicht. Die überfliegen dein Schreiben!
    Nach 7 Wochen kam der Bescheid: GdB 70 + G! Ohne Nachfragen bei meinen Ärzten, ohne Vorstellung im Amt. Und das alles u n b e f r i s t e t ! Ich glaube, die wollten sich nicht wieder mit mir anlegen.

    Fazit: Gehe in Widerspruch, was hast du zu verlieren?


    Neugierige
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo sigi,

    mal was zu deiner anmerkung
    bei der bewertung des Gdb/GdS kommt es nicht drauf an, dass man möglichst viele erkrankungen nennt,
    viele einschränkungen oder viele seiten einreicht.

    die gutachter, die über jeden fall entscheiden müssen, sind gut ausgebildete ärzte, die sich in den einzelnen
    fachgebieten ob inneres, rheuma, orthopädie, neurologie, psychiatrie...usw. sehr gut auskennen und natürlich
    auch im laufe der jahre viele dinge gut einschätzen können.

    die grundsätze zur begutachtung, sind so aufgestellt, dass ein krankheitsbild in seinen auswirkungen in
    leicht, mittel- oder schwer bewertet wird.also sie sehr wohl wissen, welche zusammenhänge bestehen,
    welche auswirkungen im allgemeinen welche krnakheit hat und auch welche dinge untereinander dazu
    führen, das sich ein symptom verstärkt.

    dieses "jammern" kann eher nur dazu führen, dass sie sehr genau prüfen und wenn ganze romane eingereicht
    werden, das diese durch aus auch als "übertreibung", was so mancher macht, erkannt werden. also ist das
    nicht immer gut, dann viel zu schreiben, so nach dem motto"viel hilft viel"

    am besten: kurz beschreibend, welche erkrankung hat welche einschränkung und was kannst man selber
    noch wie ausführen.

    nur im ausnahmefall erfolgt eine direkte begutachtung, wenn symptome, einschrenkungen und auswirkungen,
    nicht zusammen passen.

    sauri
     
    #14 8. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2013
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