GdB zu niedrig.....?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kathi2010, 8. Februar 2013.

  1. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich habe Ende November 2012 einen Antrag auf Schwerbehínderung wg verschiedener Erkrankungen gestellt. Ich habe alle Befunde und auch eine Auflistung aller Einschränkungen im Alltag mit eingereicht.

    Nun kam am Samstag bereits überraschend schnell der Bescheid: 40 GdB unbefristet

    Ich selbst finde das etwas wenig, da diese Einstufung nicht die tatsächliche Behinderung wiederspiegelt, die ich im Alltag erlebe...........auch der SoVD guckt da nächste Woche drüber und am Telefon wurde mir schon geraten Widerspruch einzulegen.

    Wer von Euch hat das schon durch? Und hab ich überhaupt real eine Chance, dass der GdB noch höher angesetzt wird?

    Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tips geben oder mir Mut machen?!?

    Vielen Dank!
     
  2. nomen.nominandum

    nomen.nominandum Neues Mitglied

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    Hallo Kathi,

    ich habe im November 2011 Widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt. Danach bekam ich 10% mehr, jedoch hat auch dieser GdB nicht das wiedergespiegelt was mir eigentlich zu stehen würde. Daher habe ich Klage eingereicht. Und diese Verfahren dauert an. Warte momentan auf einen Gutachtertermin.
    Also man braucht schon einen langen Atem....
    Widerspruch an sich ist nie verkehrt.
    Ich hatte damals erst formlos Widerspruxh eingelegt und die Begründung nachgeliefert.
    Du hast das Recht die Befunde die zu der Entscheidung geführt haben, anzuschauen. Ich hatte sie mir damals schicken lassen. Damit wurde der Widerspruch dann etwas vereinfacht.


    So ähnlich sah das bei mir aus


    quelle schwerbehinderung-aktuell.de

    Liebe Grüße NN
     
  3. Anerom

    Anerom Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe vor ca. 2 Jahren meinen ersten Antrag gestellt und schon nach 4 Wochen den Bescheid erhalten mit GdB 30 unbefristet.
    Ich habe auch Widerspruch eingelegt und nach ca. 6 Monaten wurden mir 50 befristet für 2 Jahre zugesprochen.
    Im letzten Jahr wurde ich aufgefordert zur Überprüfung aktuelle Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen habe ich im Juli 2012 abgegeben.
    Diese Woche bekam ich Antwort und behalte den GdB von 50, aaaaber unbefristet. :top:

    Also, wie Du siehst, Widerspruch lohnt sich immer.

    LG
     
  4. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Beiden:),

    vielen Dank für Euren Zuspruch! Ich denke es wird auch auf Widerspruch bei mir rauslaufen.........
    Gut zu lesen, dass sowas auch erfolgreich ablaufen kann!

    DANKE:top:
     
  5. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    hier ein kurzer Zwischenstand für alle die es interessiert;):

    Auch der SoVD ist der Meinung, das mein GdB zu niedrig angesetzt wurde. Das Versorgungsamt hat bei meiner Rheumatischen Erkrankung lediglich leiche Beeinträchtigungen angenommen und meine anderen Erkrankungen wurden gar nicht berücksichtigt. Es wurde jetzt Widerspruch eingelegt.......mal schauen wie lange es jetzt dauert.......und was dann dabei heraus kommt.....ich werde euch auf dem Laufenden halten:)

    Einen schönen Tag wünsch ich Euch!!!
     
  6. dasblaulicht

    dasblaulicht Mitglied

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    Hallo Kathi,

    natürlich drücke ich Dir die Daumen, dass Deinem Widerspruch abgeholfen wird. Was allerdings die Klage angeht, wollte ich Dir kurz meine Geschichte erzählen.

    Auch ich hatte einen GdB von 40 unbefristet bewilligt bekommen und bin damit in Widerspruch gegangen. Ich wollte mindestens 50 und das Merkzeichen G zuerkannt haben. Der Widerspruch wurde abgelehnt.

    Mir wurde damals von der DGB Rechtsberatung dringend der Klageweg empfohlen, was ich auch zugelassen habe, da mich zu der Zeit auch noch andere „Baustellen“ forderten. Was soll ich sagen: Mein GdB-Verfahren hat vorige Woche den 2. Jahrestag „gefeiert“. Unter anderem wurde vom Sozialgericht ein Gutachten des Versorgungsamtes angefordert, welches, nach Aktenlage erstellt, eher dem Bereich Märchen und Sagen zuzuordnen war. Von mir hat man in diesem Verfahren bisher keine weiteren Befundberichte o. ä. mehr gefordert.

    Was ich damit sagen wollte: Man sollte sich sehr genau überlegen, ob man den langwierigen Klageweg wählt oder nach einem evtl. erfolglosen Widerspruch in angemessenem zeitlichen Abstand einfach einen Verschlechterungsantrag stellt.

    @Ailill

    GdB ist der „Grad der Behinderung“. Den Antrag musst Du selber stellen. Im Internet gibt´s den normalerweise auf der Seite des für Dich zuständigen Versorgungsamtes zum runterladen.

    Natürlich ist es gut, wenn Deine behandelnden Ärzte Dich unterstützen, doch die Initiative zur Antragstellung muss von Dir ausgehen.

    Die Vorteile, die man dadurch allerdings als Rentner hat, sind eher bescheiden. Außer natürlich, du müsstest Deine Rente versteuern.
     
  7. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Frage???

    Soooooo, nun wurde über meinen Widerspruch entschieden: leider abgelehnt:(

    Also bleibt es erst mal bei einem GdB von 40 unbefristet. Eine Begutachtung war laut Versorgungsamt nicht nötig obwohl der SoVD und der Hausarzt der Meinung waren ein GdB von 40 sei zu niedig.....na ja, nu is es so!

    Ich werde also irgendwann einen Verschlimmerungsantrag stellen!
    Weiß zufällig jemand von Euch ab wann ich den stellen kann?? Hab mal gehört man muss 6 Monate warten.....aber ab wann? Ab erster Antragstellung oder ab dem Ablehnungsdatum?

    Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen:top:
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    wieso reichst du beim Sozialgericht keine Klage ein??? musste ich auch machen - und dann bekam ich meine 50%
     
  9. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hi Silberpfeil,

    super, dass du das durchgezogen hast mit der Klage! Ich für mich habe beschlossen, dass dieser Weg jetzt nicht in Frage kommt, da ich erst grade fast 1,5 Jahre kämpfen und ausharren musste um meine EM-Rente durch zu bekommen. Und somit sind meine Energie und meine Nerven erst mal aufgebraucht! Und da denke ich, wenn ich in Zukunft dann einen Verschlimmerungsantrag stelle komm ich vielleicht auch an 50%....... Momentan ist es für mich beruflich nicht gaaanz so wichtig die 50% zu bekommen, da ich ja jetzt erst mal berentet bin. Und wenn kann ich mich ja noch gleichstellen lassen.
     
  10. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Noch mal in die Runde gefragt...

    Guten Abend,

    noch mal in die Runde gefragt: ab wann laufen die 6 Monate die man bis zum Verschlimmerungsantrag warten muss? Ab Antragstellung oder ab dem ablehnenden Bescheid?

    Vielleicht weiß es ja jemand....:vb_cool:
     
  11. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich glaube ab Bescheid-erstellung.... ich würde immer erst in Widerspruch/Klage gehen
     
  12. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Silberpfeil:)

    Widerspruch hatte ich eingelegt.....ist aber abgelehnt worden. Und da ich ja schon einen GdB von 40 unbefristet habe, finde ich das mit der Klage sehr heftig....oder nicht?! Bei einem Verschlimmerungsantrag habe ich hoffentlich Aussichten auf einen GdB von 50.........
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Als bei mir zum ersten Mal der Widerspruch abgelehnt worden war, riet mir mein Hausarzt davon ab, Klage einzureichen. Lieber solle ich eine Zeitlang warten und eine Verschlimmerungsantrag stellen. Das hab ich jetzt gemacht, bin gespannt, was rauskommt.
     
  14. Kalip

    Kalip Guest

    Guten Morgen Kathi

    ich habe im Moment auch einen Verschlimmerungsantrag laufen. Obwohl ich schon seit drei Jahren starke Medikamente nehme - zuerst MTX, dann wegen Verschlechterung der Leberwerte Arava und zudem noch Arthrose, Diabetes Insipidus, hohen Blutdruck und chronische Gastritis habe, bekam ich nach dem Erstantrag nur 30 % GdB. Nun bin ich nach einen Klinikaufenthalt auf Humira umgestellt worden, das im Moment auch gut wirkt. Aber ich habe von verschiedenen Seiten gehört, daß ich eigentlich mindestens 50% GdB bekommen müsste. Ich hatte auch bereits mehrere Operationen am Knie - die sind beide ziemlich hin und die Knochen an meinen Füßen sind vom Rheuma angegriffen und deshalb habe ich teilweise Schwierigkeiten beim Laufen. Was ich Dich aber eigentlich fragen wollte - wie bist Du an Deine Rente gekommen? Ich arbeite im Moment noch Vollzeit, allerdings ist es häufig so, daß ich nach der Arbeit nur noch auf der Couch liege und keine Kraft mehr habe. Weder für den Haushalt noch für irgendwelche Unternehmungen - das werdet Ihr hier sicherlich alle kennen.
    Danke für Deine Antwort und einen schönen Tag wünscht
    Barbara
     
  15. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Barbara,

    schau mal unter der Rubrik "Rente und Rehabilitation" und dann unter dem Tread " Wie lange bis zum Bescheid?", da hab ich sehr viel zur Rente und dem Weg dorthin geschrieben. Ich hoffe es hilft dir weiter:top:
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    GdB zu niedrig....

    @hallo kalip,

    erstmal prinzipiell gönne ich jedem einem GdB, der einem zuerkannt wird auf grund seiner vorhandenen
    behinderungen und auswirkungen im tägl.leben/arbeit . weiss aber auch aus eigener erfahrung, dass
    es u.u. verdammt schwierig sein kann, sein recht durchzusetzen und auch zu bekommen.

    möchte dir auf einige deiner gestellten fragen antworten und viell. hilft dir das etwas weiter.

    @frage des GdB und 50% zuerkannnt bekommen bei einnahme bestimmter medikamente


    ich möchte da noch mal auf das SGB IX und den gutachterlichen grundsätzen
    und den bestehenden "GdS" - Grad der Schädigung-was mit dem Grad der Behinderung
    gleichzustellen ist, verweisen.

    es geht nicht um erkrankungen oder medikamente an sich. es gilt auch nicht mehr, dass man
    je erkrankung einen bestimmten %'satz erhält und diese dann aufaddiert werden. dies hat
    vor einigen jahren eine veränderung erfahren.

    in der einstufung zur behinderung geht es heute generell um die frage
    -der auswirkung der erkrankung auf dein tägl.leben/deine arbeit
    -wirkt sich das wenig, mittelmässig oder schwer aus in zusammenhang bestehender erkankungen/
    oder behinderungen

    als beispiel:

    du hast diabetes, bist aber aufgrund von medikamenten und ernährungsumstellung
    gut eingestellt. heisst: du hast also kaum oder keine auswirkungen. damit also auch ev.
    keine großen einschrenkungen. somit erfährt der diabetes als erkrankung u.u. keine bewertung
    oder eine geringe bewertung, die ggf. dann keinen einfluss auf einen höheren GdB hat.

    die einschätzungen und bewertungen erfolgen nach den GDS/GdB
    link http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm
    aber im zusammenhang mit allen anderen erkankungen und behinderungen du für jeden
    unterschiedlich sind.
    es heisst nicht, auch wen man ein medikament nimmt, dass sicher nicht zu den"smarties"gehört,
    man aber gut damit eingestellt ist, dass man automatisch anspruch auf ein GdB von 50% hat.

    andersrum, kann es auch gut sein, dass man trotz "hammer"medi über jahre keine linderung
    erfährt und somit unter grossen einschrenkungen leidet, wie z.bsp. unter der diab.neuropathie
    oder diabetischen retinopathie. diese personen erhalten dann eine andere bewertung und zwar
    je nach schwere grad der schädigungen und auswirkungen.

    du kannst hier im forum oben links ein stichwort zu dem thema eingeben und bekommst dazu
    alle beiträge angezeigt, die bisher dazu gepostet wurden. versuch dich da mal reinzulesen und
    warte einfach ab, was das landesamt zu deinem antrag entscheidet. dann hat man die möglichkeit
    widerspruch gegen den entscheid ggf. bei erneuter ablehnung klage oder aber später einen v
    erschlimmerungsantrag einzureichen.

    @thema erwerbsminderungsrente EMR


    die frage zur EMR muss mann prinzipiell dann stellen, wenn man längere zeit au ist und keine
    aussicht auf baldige besserung besteht. dann kan man bei der DRV einen solchen antrag auf
    EMR oder aber einen antrag auf Teilhabe stellen.

    dabei gilt immer der grundsatz "Reha vor Rente".

    wobei mit der reha, eine verbesserung des krankheitsbildes und deiner belastung erzielt
    werden soll. also dich wieder "fit" machen. stellt sich während der reha heraus, dass man
    weiter au ist, aber ausicht auf besserung besteht, dennoch , die genesung weiter andauern
    wird, kann die DRV eine befristete EMR aussprechen oder auch eine Teil-EMR. Teil EMR
    besteht auch bei arbeitsfähigkeit zwischen 3-6 stunden, wobei unerheblich ist, ob für die
    tätigkeit ein arbeitsplatz auf den arbeitsmarkt vorhanden ist oder nicht.

    bei arbeitsfähigkeit unter 3 stunden tägl.arbeitszeit und keiner besserung des gesunheitszustandes
    erfolgt u.u. die festlegung einer EMR auf Zeit oder ggf. sogar die unbefristete EMR.

    kann man in seinen beruf nicht mehr arbeiten, besteht die möglichkeit auf Teilhabe, lt.SGB IX,
    DRV und Arbeitsamt.

    Ag.f.Arbeit-Teilhabe: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25934/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSuche__Form,templateId=processForm.html?lang=de&zielgruppe=buerger&allOfTheseWords=Teilhabe+bei+Schwerbehinderung&x=5&y=14
    DRV-Teilhabe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?view=&resourceId=149352&input_=&pageLocale=de&genericText=Antrag+auf+Teilhabe&searchEngineQueryString=%28path_%3A%2FDRVM2012%2FBund%2F*+OR+path_%3A%2FDRVM2012%2FAllgemein%2F*+%29&searchEngineQueryString.HASH=5fb05cd344a42623&sortString=-score&sortString.HASH=5bcfdded7c69cb1d&searchArchive=0&searchArchive.HASH=a5991435823f0ec5&searchIssued=0&searchIssued.HASH=a5991435823f00c5&genericTextBooleanOperator=AND&genericTextBooleanOperator.HASH=991343c98c047539&submit=Los
    LaGesoz-Teilhabe-SGB IX http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    es gibt verschiedene reha möglichkeiten. u.a. eine auf dein krankheitsbild ausgerichtete, worauf
    du innerhalb von 4 jahren einmal anspruch hast. oder aber eine medizinische belastungserprobung-MBOR,
    wo festgestellt wird, als was du mit deinen einschrenkungen und erkankungen noch arbeiten kannst.

    unerheblich von dem zeitraum von 4 jahren sind dabei AHB's die aufgrund eines krankenhausaufenthaltes
    erfolgen. bei medizinischer notwendigkeit und verschlechterungdes krankheitsbildes kann auf antrag auch
    eine erneute reha beantragt werden, immer unter den maßstab der erhaltung der arbeitsfähigkeit.

    das kannst du auch unter den enstprechenden seiten der
    -DRV http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_11DE78D36C5811CF85381107D7C5146A.cae01/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/Rente_Reha_node.html
    -Agentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/
    hier unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25934/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Beratung/Rehabilitanden/Rehabilitanden-Nav.html
    bei einem GdB ab 50%

    wobei ein GdB nicht unbedingt zwingend vorhanden sein muss.
    ist der GdB 50% und höher, ist bei der agent.f.arbeit, die abt.für rehabilitanden zuständig.

    Einen Ratgeber für Menschen mit Behinderungen müsste es in jedem Bundesland geben
    Bsp. www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/ratgeber.pdf

    ist ne menge an info's, aber sicher findest du hier für dich den einen oder anderen guten hinweis.

    sauri
     
    #16 14. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2013
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    so war es bei mir auch - habe dann Klage eingereicht beim SG..... wieso ist das zu heftig?? Für wen? Ein Verschlimmerungsantrag ist doch nur sinnvoll wenn in der Zeit deines Widerspruches bis zum Antrag auf Verschlimmerung -auch wirklich eine Verschlimmerung eingetreten ist???
     
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