Mehrarbeit/mehr Arbeit bei Schwerbehinderung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Toadie, 29. November 2012.

  1. Toadie

    Toadie Neues Mitglied

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    Hallo
    ich habe eine Frage, die mich aktuell beschäftigt und sehr dringend zu beantworten ist. Ich habe im Netz schon gesucht, aber keine
    zufriedenstellende Antwort gesucht (bin auch gerade etwas aufgeregt und habe nicht so den "Nerv" zu suchen...sorry!).
    Folgendes:
    ich bin Schwerbehindert und arbeite Teilzeit. Nun hat ein Kollege gekündigt und dessen Arbeit soll auf uns beide verbleibende Kollegen verteilt werden.
    Ich liege eigentlich schon recht zu mit Arbeit. Sollte ich nun noch einen Teil mit übernehmen müssen, müsste ich mehr Stunden arbeiten, was ich aber
    krankheitsbedingt auch einfach nicht kann.
    Frage: kann man mich dazu zwingen mehr zu arbeiten?
    Ich danke euch schon mal im voraus!
    Toadie
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Bei uns in der Firma ist es so, dass Teilzeitarbeiter keine Überstunden machen, sondern wenn mal welche (Überminuten) anfallen, so schnell wie möglich wieder abbummeln.

    Es stellt sich mir auch grad die Frage ob du teilberentet bist? Dann hast du eine Regelung wieviele Std. du maximal arbeiten darfst. Sollten das mehr werden, könntest du eine Rente z.B. in dem Monat nicht bekommen, weil vermutet werden könnte dass du heimlich Vollzeit arbeitest.

    man geht ja auf Teilzeit aus Krankheitsgründen weil man mehr nicht kann. Du solltest darüber nochmal mit deinem Chef reden.

    Gruß Kukana

    www.bmas.de hier kann man nach Teilzeit suchen und findet ein ausfürlichen PDF darüber
     
    #2 29. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2012
  3. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Servus Toadie,

    geh mal jetzt vom Grundgedanken der SchwB weg. Ausschlaggebend ist erst mal, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Dort wird sicherlich die Arbeitszeit mit geregelt sein. Sollte hier der AG "eingreifen" wollen, dann geht das nur über eine Änderungskündigung, der Du natürlich zustimmen musst.

    Alles andere wäre vorerst nur angeordnete "Mehrarbeitsstunden". "Überstunden" sind es rechtlich gesehen erst dann, wenn die Stunden über die Regelarbeitzeit einer Vollzeitkraft gehen. Und was "Mehrarbeitsstunden" betrifft, sind die betriebsbedingt kurzzeitig "erlaubt", dürfen aber kein Dauerzustand werden, sonst liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor. Soweit die Kurzform. Hoffe, Du kommst damit ein bischen weiter ;)
     
  4. Toadie

    Toadie Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Beiden
    und danke erstmal für die Antworten!
    Eine Rente beziehe ich nicht, ich bin damals auf die Teilzeitstelle, weil ich einfach nicht mehr 40 Stunden in der Woche arbeiten konnte.
    Und mit meinem Chef reden...tja....das ist das Problem. Er ist sehr ...nennen wir es schwierig. Ich wollte einfach schon gewappnet sein,
    wenn es zum Gespräch kommt.
    Einer Änderungskündigung würde ich natürlich nie zustimmen!!
    Und dass es mal wegen wichtiger Arbeiten zu Überstunden/-minuten kommt, ist klar. Die müssen wir sofort wieder abbauen. Hier würde
    es sich ja aber um eine unbefristete Mehrarbeit handeln, die ich einfach nicht hinbekommen würde!
    Ach....alles nicht so einfach
    Toadie
     
  5. kroma

    kroma Dermatomyositis

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  6. Toadie

    Toadie Neues Mitglied

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    ah! danke, Kroma!!!
     
  7. torsten69

    torsten69 Mitglied

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    bei schwerbehinderung
    stelle beim arbeitgeber einen formlosen antrag auf befreiung von mehrarbeit /steht irgendwo im SGB
    bin seit 2008 befreit hatte damals das problem nach stellen abbau arbeitsverdichtung mir war es nicht mehr möglich bis zu 12 stunden am tag zu arbeiten

    solltes du einen betriebsrat haben der kann dir den text SGB raussuchen

    viel erfolg gesundheit
    g torsten
     
  8. torsten69

    torsten69 Mitglied

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    79379 Müllheim
    §124 SGB IX
    Mehrarbeit von Schwerbehinderten Menschen
     
  9. torsten69

    torsten69 Mitglied

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    79379 Müllheim
    habe mir den text doch mal gelesen
    zu deiner frage bei teilzeit
    auszug

    Teilzeitbeschäftigt
    Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich vor Mehrarbeit geschützt. Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Betriebsangehöriger.
    Wann Mehrarbeit bei einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vorliegt, ist durch einen Vergleich mit der Arbeitszeit entsprechender vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb zu ermitteln.
    Jegliche Form von Überarbeit, Überstunden und Überschichten ist Mehrarbeit im Sinne von § 124. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist.
     
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