Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Brie, 7. Dezember 2011.

  1. Brie

    Brie Neues Mitglied

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    Hallo
    Ich habe seit 10 jahren rheuma letztes jahr ging nichts mehr und ich musste zur reha dort meinte man mit einschränkungen wäre ich noch voll arbeitsfähig .Arbeite als küchenhilfe leider konnte ich meine arbeit nicht mehr machen ich stellte einen rentenantrag der abgelehnt wurde. Ich legte widerspruch ein musste fast gleichzeitig laut kk da ich ja schon 6monate krankgeschrieben war einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben stellen.Die rente wurde mir nur für 15 monate bewilligt .Nun bekam ich bescheid das der antrag auf teilhabe am arbeitsleben abgelehnt wurde.Die begründung die Voraussetzungen liegen bei mir nicht vor weil meine erwerbsfähigkeit durch leistung zur teilhabe nicht wesentlich gebessert werden kann.So nun meine frage müsste nun nicht eine unbefristete rente bekommen? bleiben mir jetzt die gutachter erspart wenn ich um weiterbewilligung der rente bitte??? Ja im januar muss ich einen neuen rentenantrag stellen habe jetzt schon panik ich bin nicht faul ich habe 35 jahre gearbeitet immer körperlich schwere arbeit nun kann ich nicht mehr Ich bin jetzt 50 jahre und habe angst bin leider auf der rente angewiesen.
    lg ancha
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo ancha,

    herzlich willkommen im forum.

    zu der teilhabe am arbeitsleben kann ich dir nichts sagen, wohl aber zu der weiberbewilligung der rente.
    als meineberfistet kurz vor dem ende stand, musste iche rneut zu einem gutachter.

    das sind ja gutachter der rv..wurde die teilabe am arbeitsplatz von der rv oder der kk abgelehnt?

    denke, wenn es von der kk abgelehnt wurde, dass die rv sagen kann, dass sie ihre eigenen gutachter einschalten..

    ei mir wurde ein gutachten des aa zwar anerkannt aber es wurde trotzdem nochmal bei der rentenbegutachtung genau geschaut und dann gesagt wie lange diese befristet ist..

    mein zweiter anlauf endetete schon mit der unbefristeten.
    viell hast du ja auch "glück" wenn man es so nennen kann, seufz

    alles gute
     
  3. Meerli13

    Meerli13 Meerschweinchen-Guru

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    Hallo!

    Sehr wahrscheinlich wird dann deine Rente weiter bewilligt wenn du verlängerungsantrag stellst.
    Deshalb wirst du keine Umschulung bekommen von der rentenversicherung.

    Versuche deine Krankheit so anzunehmen, du darfst zumindest auf 400 euro basis dazuarbeiten

    Gruss meerli
     
  4. Brie

    Brie Neues Mitglied

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    Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben

    Hallo
    Danke für die Antworten die ablehnung zur teilhabe am Arbeitsleben war von der rv .Deswegen verstehe ich nicht das ich nur für 15 monate die rente bekomme Leider ist es mir nicht möglich einen 400 euro Job zusuchen.Habe aber trotzdem noch glück bekomme volle em rente für 15 monate.
    lg ancha
     
  5. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    ich war heute beim Arbeitsamt und dort wurde mir dann auch mitgeteilt, ich solle bei der RV einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen.In der REha hat man mir bescheinigt , ich bin eingeschränkt arbeitsfähig, habe RA , ich kann nicht lange mit den Händen arbeiten, nicht ständig sitzen, nicht chwer heben, nicht lange stehen und die Knie haben Arthrose, also was soll ich da noch machen, ich bin jeztt 57 Jahre, kann doch keine Umschulung mehr machen, dazu hab ich auch nicht die Energie, hab die letzten 20 Jahre immer im Einzelhandel gearbeitet, im Discounter, das war Schwerdtarbeit für mich, das geht nicht mehr und ich hatte aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.Hat noch jemand in meinem Alter Erfahrungen mit diesem Antrag?
     
  6. Esuse

    Esuse Mitglied

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  7. Vonne

    Vonne Mitglied

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    also ich hatte ein Antrag auf eine Rente gestellt,diese wurde aber zwei mal abgelehnt, Aufgrund zu weniger Krankschriften..dann hab ich im Internet mich belesen über diesen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben...Also ich kann euch nicht sagen, welche Voraussetzung man haben muss, aber ich habe in mehreren Seiten schriftlich geschildert ,dass ich so stark eingeschränkt bin in meinem Beruf und das ich eine neue berufliche Orientierung brauche. Ich kann nur jedem empfehlen, vorher ein Beratungsgespräch bei einem Reha-Berater zu vereinbaren. Die können einem Tips geben und sagen, ob man überhaupt ne Chance hat. So hab ich das gemacht..habe der Frau alles erzählt und nach einer Stunde Kampf durfte ich den Antrag ausfüllen. War aber hart. Ich habe denen auch gleich im Antrag meine Vorstellungen mit den entsprechenden Umschulungen mit rangehangen und der Antrag wurde bewilligt..ich mache zur Zeit ne Ausbildung/ Umschulung zur Verwaltungsassistentin. Ich wünsche jedem viel Kraft und gaaaanz viel Glück für einen positiven Bescheid..LG Vonne
     
  8. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Die Rente sieht dein Alter und deine Erkrankung. Dazu kommt nun auch, wie fühlst du dich eigentlich? Fühlst du dich fit genug eine 40h Woche ohne Probleme zu absolvieren? Ich kenne den grund nicht, weshalb du den 400€ Job nicht machen konntest. Liegt es an deinen Einschränkungen?
    Aus Erfahrung als "Ehrenamtlicher" eines Sozialverbandes, siehe das du weiter Rente bekommst. Solltes du versuchen hier Ansprüche auf berufliche Reha durchzusetzen, könnte es passieren das deine Rente halbiert wird. Dann hast du 2 Probleme, erstens auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt wirt du nichts finden, und zweitens wird man dir die Reah vorenthalten da du EU-Rente beziehst. Von daher kann ich dir nur das raten was schon geschrieben wurde, verlängere die Rente. Ein mir befreundeter Anwalt hat mir kürzlich gesagt, "Wer EU-Rente bekommt sollte sie nehmen. So wie es aussieht bekommt man nach weiteren Jahren Arbeit dennoch eher nochweniger als jetzt." oder wie sagt man doch so schön: "Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach."

    Ich wünsche einen schönen schmerzarmen Advent.
    LG
    Waldi
     
  9. schlumpfine65

    schlumpfine65 Mitglied

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    Hallo Ancha,
    ist doch klar , dass als erstes Dein Rentenantrag abgelehnt wurde. Der Rententräger sagt"Teilhabe am Arbeitsleben vor Rente" und Du bist aus der Reha arbeitsfähig entlassen worden.
    Nun sieht es aber anders aus bei Dir und Die mussten neu entscheiden.
    ich bin aus der Reha krank entlassen. Soll aber auch einen Antrag auf Teilhabe stellen.Trotzdem!Das tat ich aber schon vor einem halben Jahr.Hab dort angerufen und Die entscheiden jetzt nach Rehaklinikbefund. Ich denke, da kriege ich auch eine Absage. Zugleich sollte ich aber auch einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Der läuft jetzt seit August. Auch die entscheiden jetzt nach den neuen Befunden. Es sind zwei Unterschiedliche Stellen innerhalb der Rentenversicherung. Bürokratie! Es ist richtig, denke ich, wenn Du den Rentenantrag ein halbes Jahr vor Ablauf erneuerst. Sagte mir meine Betreuerin jedenfalls. Die Befristung ist normal.Bei Jedem!Nur die Frist kann sich wohl verlängern bis 3 Jahre glaube ich.Weiß es aber nicht genau. Einen Ältesten-Berater der Rentenversicherung hast Du aber auch vor Ort. Kannste raus googeln.Der hat auch die Anträge. Nur immer rechtzeitig verlängern lassen. Weißt doch"Bearbeitungszeit mit einplanen":D
    Lieben Gruß
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt...hier habe ich Hinweise eingestellt

    @hallo

    was die zustimmung und entscheidung einer em-rente
    unbefristet betrifft, so habe ich diese bereits beim ersten
    renten antrag, vom ende august jetzt per mitte november erhalten.
    bedeutet also nicht, das grundsätzlich alle EM-Renten beim erstantrag abgelehnt werden.

    teilhabe zum arbeitsleben wird in der regel vom rehabilitations-
    träger durchgeführt, das muss nicht immer die DRV sein.
    teilhabe bedeutet arbeitsplatzumgestaltung, ggf. umschulung
    und neuorientierung am arbeitsmarkt.

    @vonne,
    da hast du genau das richtige getan! geforstet, überlegt und vorgegeben.

    so fällt des den mitarbeitern der rehabilitationsabteilung nicht schwer eine geeignete form der teilhabe am arbeitsleben mit dem versicherten zu finden. hinzu kommen noch besondere erkrankungen oder behinderungen, die dabei eine rolle spielen könnten. also förderung für den arbeitsplatz hinsichtlich ausgestaltung, weiteres zubehör, hilfen für das auto zum absolvieren des arbeitsweges ....

    BMAS - einfach teilhaben - Förderung für Arbeitgeber

    link::::> http://www.einfach-teilhaben.de/cln_093/sid_2C52FA741FB786C083E7C1B9E315B53E/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Foerderung_AG/foerderung_ag_node.html

    BMAS - berufliche Neuorientierung
    link::::>
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Neu_orientieren/neu_orientieren_node.html

    des weiteren könnt ihr alles in verschiedenen veröffentlichungen
    nachlesen und erlesen. hier besonders das SGB (Sozialgesetzbuch) IX

    folgender link, zeigt euch alle möglichen gestzl.aufführungen zur
    teilhabe am arbeitsleben an.
    dort seht ihr, wer alles verantwortung trägt. nicht nur die DRV. sondern auch die AfA (Agentur für Arbeit), die KK und Unfallversicherungsträger (UV) sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSoz) o.auch das Integrationsamt.

    insbesondere
    SGB 3---> §97 Erhaltung der Erwerbsfähigkeit
    SGB 6---> §16 Werkstatt für Behinderte
    SGB 7---> §33 Teilhabe verantwortlich die Unfallvers.träger
    SGB 9---> § 4 Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen
    Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der
    Behinderung
    1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern,
    ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu.....
    SGB 9---> §6a Rehaträger kann auch die AfA sein....
    SGB 9---> §33 Leistungen (1) Zur Teilhabe
    am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen
    erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von
    Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer
    Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern.......

    link Gesetze im Internet
    http://www.gesetze-im-internet.de/cgi-bin/htsearch?config=Gesamt_bmjhome2005&method=and&words=Teilhabe+am+Arbeitsleben&suche=Suchen

    link Sozialgesetzbuch

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html

    ich hoffe der eine oder andere klanns gebrauchen.

    sauri:)
     
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