Kur bzw. Reha - Antrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Carsie, 8. Mai 2011.

  1. Carsie

    Carsie Mitglied

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    Hallo Hoffeglaube!

    Ab wann geht´s denn bei Dir los und wohin wirst Du "geschickt"?
    Wünsche dir einen guten Kurerfolg.

    Liebe Grüße
    Carsie
     
  2. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

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    hallo carsie

    Genauer termin wird mir noch mitgeteilt im juli.
    Reha klinik bad aibling


    LG Hoffeglaube
     
  3. Amerikafan

    Amerikafan Mitglied

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    Reha bewilligt

    Hallo zusammen,

    ich wollte es Euch doch mitteilen, wenn Berlin sich bei mir meldet:

    :):):) heute kam die Post !!! Reha ist genehmigt, 3 Wochen in Oberammergau, wie von mir gewünscht !!!!
    Ich freue mir hier gerade ein Loch in den Bauch!:)
    Den genauen Termin erfahre ich dann wohl in den nächsten Tagen aus OAG.

    Carsie, wie sieht es bei Dir aus???

    Ist vielleicht sonst noch jemand von hier um diese Zeit dort????

    Lieben Gruß, Hildegard
     
  4. Tiangara

    Tiangara PMR seit 08/2008

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    Hallo Hildegard,

    Gratulation, dass es geklappt hat! Also mein Doc hat ja auch Oberammergau für mich beantragt, aber der Antrag ist erst seit knapp 2 Wochen weg und falls er genehmigt wird, denke ich, dass ich trotzdem erst NACH dir dort sein werde ...

    LG, Tiangara
     
  5. Cori

    Cori Optimistin

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    Ich freue mich sehr für Dich, Hildegard!
    Eine tolle und erfolgreiche Zeit dort wünsche ich Dir!
    Viele Grüße von
    Cori
     
  6. Carsie

    Carsie Mitglied

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    Hallo Hildegard !
    Hallo Ihr Lieben !

    Freue mich für Dich Hildegard, dass Du schon Deinen Bescheid bekommen hast.
    Leider ist es bei mir nicht soweit. Mal abwarten - dauert dieses Mal wirklich sehr, sehr lange. Wäre ja ne feine Sache, wenn wir uns treffen würden. Melde mich auf jeden Fall, wenn mein Brief aus Berlin ankommt.

    Schönes Wochenende und bis hoffentlich bald ...

    Carsie :confused:
     
  7. Amerikafan

    Amerikafan Mitglied

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    Carsie, hast du immer noch nichts gehört???

    Ich hatte schon einen Tag später die Post aus OAG und darf am 28.7 "einrücken".
    Es dauert also nicht mehr so sehr lange.

    Danke, daß ihr euch mit mir freut.:)

    Schöne Woche, Hildegard
     
  8. Miss Elli

    Miss Elli Neues Mitglied

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    Hallole,

    ich war letztes Jahr 4 Wochen zur Reha in Bad Säckingen, (War wunderbar)

    mein behandelnder Arzt hat mir gesagt, daß chronisch Kranke alle 2 Jahre Anspruch auf eine Reha haben.

    Ich hoffe er hat Recht, dann werd ich gleich nächstes Jahr wieder einen Antrag stellen.

    Grüßle, Elli:catmilk:
     
  9. Carsie

    Carsie Mitglied

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    Hallo Hildegard !

    Nee - noch keine Post aus Berlin.
    Melde mich aber auf jeden Fall, wenn es soweit ist.

    Schönen Tag noch.
    Liebe Grüße
    Carsie
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Kur-bzw. Rehaantrag

    @hallo Miss Elli,

    m.w.n. leider nicht. der gesetzliche anspruch entsteht frühestens nach 4 jahren,
    es sei denn eine op oder erkrankung macht eine erneute ahb (anschlußheilbehandlung) oder reha erforderlich.

    wobei es gut möglich war, dass rheumapatienten hier einer anderen regelung unterlagen. hier verweise ich mal auf die kk um das zu klären. ansonsten habe ich einiges dazu zusammengetragen, wo man was findet.

    eine reha massnahme aller 2 jahre betraf auch tumorpatienten, wobei hier
    wohl diese regelung gekippt wurde. sie bekammen ein grundreha und zur
    genesung nach 2 jahren eine erneute reha.

    link hinweis:
    Als Faustregel gilt: sind Sie als Patient im erwerbsfähigen Alter und ist durch Ihre Krankheit die Erwerbsfähigkeit bedroht, oder droht durch Ihre Erkrankung eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit, dann ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständiger Kostenträger. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit Ihrer Rehabilitation gibt Ihnen Ihre Krankenkasse gerne nähere Auskünfte.

    Der Rehabilitationsantrag
    Um eine Rehabilitation zu beantragen, erhält der Patient einen Antragsvordruck vom jeweiligen Rehabilitationsträger (Leistungsträger) – oftmals ist ein Antragsvordruck auch online zu erhalten (er kann jedoch online nicht vollständig gestellt werden, da der zugehörige ärztliche Befundbericht noch nicht digital unterschrieben werden kann).

    Jeder Patient hat nach § 9 SGB IX das Recht, einen "berechtigten Wunsch" bzgl. der Rehabilitationseinrichtung, in der er gerne behandelt werden möchte, zu äußern, der nicht ohne rechtlichen Grund abgelehnt werden kann.
    Für den Bereich der Krankenversicherung heißt es z. B. in den §§ 23 und 40 SGB V, dass die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

    Der Antragsteller sollte zumindest darauf achten, dass die Klinik seiner Wahl von unabhängiger Stelle zertifiziert und diese Zertifizierung von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt wurde. Damit soll gewährleistet werden, dass nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert wird. Im Zweifelsfalle sollte er sich im Vorfeld immer vom zuständigen Kostenträger (z. B. der Krankenkasse oder der Rentenversicherung) beraten lassen.

    §23 SGB V Krankenkassen-ab wann eine Reha beantragt werden kann

    (2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuß von bis zu 13 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 21 Euro erhöht werden.

    (4) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, kann die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht. Die Krankenkasse führt statistische Erhebungen über Anträge auf Leistungen nach Satz 1 und Absatz 2 sowie deren Erledigung durch.
    ...Satz 2 gilt nicht, soweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Anhörung der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorgeeinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen in Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet hat; von dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist. Leistungen nach Absatz 2 können nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

    das könnt ihr noch genauer im SGB V und SGB IX nachlesen. Wobei es in Deutschland 7 verschiedene Rehaträger gibt.

    Es gibt in Deutschlan sieben Arten von Rehabilitationsträgern(Leistungsträgern), nämlich die

    • Bundesagentur für Arbeit
    • gesetzliche Rentenverscherung DRV,
    • gesetzlichen Krankenversicherung,
    • gesetzliche Unfallversicherung,
    • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,
    • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    • Träger der Sozialhilfe
    Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) für schwerbehinderte Menschen werden nachrangig nach Maßgabe des § 102 Abs. 5 SGB IX auch von den Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) erbracht. Das Integrationsamt ist aber kein Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 SGB IX.

    noch ein Hinweis: beim rehaantrag immer mindestens 1-3 wunschkliniken angeben und bei ablehnung fristgerecht widerspruch einlegen! die begründung könnt ihr später nachsenden, erstmal formlos: hiermit lege ich gegen den entscheid...vom...
    fristgerecht widerspruch ein. eiine ausführliche bergündung folgt. (4 wochen! fristen stehen im rehabescheid)

    das hat den vorteil, dass ihr mit dem arzt rücksprache nehmen könnt um das in ruhe zu erledigen.

    sauri:)der liebe dino
     
    #30 27. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2011
  11. Tiangara

    Tiangara PMR seit 08/2008

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    Ich hab jetzt erst mal die Eingangsbestätigung der DRV bekommen, datiert mit 23.06.11. Nun bin ich gespannt, wie lange es dauern wird bis zum Bescheid; ich rechne mal so ungefähr 6 Wochen ...
     
  12. Carsie

    Carsie Mitglied

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    Hallo Tiangra!

    Habe eine Eingangsbestätigung zum 13.05. erhalten und noch keinen Bescheid.
    Warten wir also gemeinsam.

    Liebe Grüße
    Carsie
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Kur-bzw. Rehaantrag

    @Hallo Carsie,

    dann frage dort doch bitte einmal nach ;).
    entweder ihnen fehlten noch unterlagen zur entscheidung, was möglich wäre
    oder aber ein anderer Träger ist zuständig. dann hättest du einen zwischenbescheid bekommen müssen.
    die andere möglichkeit: der antrag liegt irgendwo und schmort dahin...

    nachfragen lohnt sich zumal du, falls du keine wunschklinik angegeben hast, dies dann gleichzeitig noch mit dem bearbeiter besprechen könntest.

    für die antragstellung bei der drv-gibt es eine zentrale einwahl-da benötigt man etwas geduld.

    und für alle:
    die drv nennt für rehabilitative versorgung rheumatische erkrankungen die klinik wendelstein in bad aibling-link:
    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Rehabilitation/indikationen/rheuma_node.html

    leider habe ich (noch) nichts gefunden über entscheidungsfristen zur reha bei der drv. da werde ich aber noch mal forsten.

    liebe grüsse sauri
     
    #33 30. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2011
  14. weserflitzer

    weserflitzer Mitglied

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    Hallo,

    bei mir gings ziemlich schnell. Eingangsbestätigung zum 3.06. und endgültiger Bescheid dann am 23.06. bekommen.
    Ich würde auch mal nachfragen.

    LG
    weserflitzer
     
  15. Carsie

    Carsie Mitglied

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    Ja, dann hab ich heut mal in Berlin angerufen ....

    Mein Antrag wäre noch beim Medizinischen Dienst und die Bearbeitung könnte durchaus noch vier Wochen andauern.

    Bin jetzt schon etwas enttäuscht.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Kur-bzw. Rehaantrag

    @hallo carsie,

    nein du solltest nicht traurig sein. zum einen wisst du, dass dein antrag wenigstens schonmal in bearbeitung ist und zum amderen, wo er wohl rumschwirrt.

    schreibe dir auf wann du mit wem gesprochen hast-kurznotiz. das ist von vorteil, falls der antrag noch weiter wo hängt und du dich ev. beim übergeordneten erkundigen willst. ist immer sehr hilfreich dann diese informationen zu haben.

    mein tipp: rufe in 14 tagen nochmal dort an.

    ich denke mal, jetzt hast du denen signalisiert da ist jemand der interesse hat und der antrag wird nun vill. schneller bearbeitet.

    drück dir die daumen sauri:)der liebe dino
     
  17. Amerikafan

    Amerikafan Mitglied

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    Mensch Carsie,
    das tut mir echt leid für Dich !!
    Ich drücke jetzt mal ganz fest die Däumchen, daß es nun zügig bearbeitet wird und Du dann fahren darfst.

    Ganz lieben Gruß, Hildegard
     
  18. Carsie

    Carsie Mitglied

    Registriert seit:
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    Danke für Eueren lieben Worte.
     
  19. Tiangara

    Tiangara PMR seit 08/2008

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    Heilbronn
    Ich drück dir auch die Daumen, Carsie!

    Aber wenn es bei mir nun im Gegensatz zu dir ziemlich schnell gehen würde, dann könnte es doch noch sein, dass wir uns treffen ...:vb_cool:
     
  20. bücherwurm

    bücherwurm Neues Mitglied

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    Kreis Mettmann
    Wenn denen was fehlt, dann melden die sich.
    So war es bei mir. Ich habe meine Sachen Ende März weggeschickt und habe die Eingangsbestätigung am 30.04.11 erhalten. Mit einem zusätzlichen Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass der ärztliche Befundbericht noch nicht vorliegt.
    Nach Rücksprache mit meinem Arzt, wollte er diesen so schnell wie möglich ausfüllen.
    Bis dann am 25.05.11 die nächste Erinnerung kam mit der Bitte den Befundbericht innerhalb von 14 Tagen nach erhalt des Schreibens dort hinzuschicken, wenn nicht, dann würden sie meinen Antrag ablehnen.
    Diesmal habe ich bei meinem Arzt so richtig Druck gemacht und er hat ihn zum Glück innerhalb dieser Frist ausfgeüllt und weggeschickt.
    Das war vor Pfingsten. Wenn ich nächste Woche noch nichts gehört habe, werde ich dort mal nachfragen.
     
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