Chance auf höheres GdB?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von liliana, 21. November 2010.

  1. roco

    roco Guest

    nun, ich denke, er meint ein paar pn´s,die er bekommen hat, die sehr brutal sind.

    wenn es denn so ist kann er natürlich anzeige erstatten. auch im netz ist nicht alles erlaubt. wenns nachprüfbar und nicht ganz koscher ist?

    die sperre vom forum meint er sicher nicht, denn hier hat nun mal der forenbetreiber hausrecht. da wird nix passiern...;)
     
  2. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    da jetzt mehrmals die aussagen: mtx und automatisch 50 % gefallen sind, meine information und erfahrung das dies früher geklappt hat:
    es gab bis vor einigen jahren spätestens beim widerspruch für patienten die über 6 monate cortison und mtx ob spritze oder tabletten einnehmen müßten
    den anspruch auf 50 % beieiner entz. rheumatischen diagnose.
    dies war damals in der alten gutachter-anhaltspunkte nachzulesen, in der aktuellen ausgabe ist davon nichts mehr zulesen....
    vielleicht hilft das ja zur aufklärung;)

    ich habe 2003 meinen 1.antrag gestellt und erstmal 30 % erhalten, nach einem widerspruch und einer sehr seltsamen begutachtung 50%.
    verschlechterungsantrag in 2005 gestellt und erstmal eine ablehnung erhalten und natürlich widerspruch und wieder ablehnung erhalten. keine ahnung ob ich 1 oder 2x erneut einen verschlimmerungsantrag gestellt hatte, letztendlich war ich so hartnäckig und hätte nicht aufgeben und stets neue verschlimmerungsanträge gestellt, da es mir ja stets schlechter ging und heute noch geht, mangels wirksamen basismedikamentes....
    die hartnäckigkeit hat sich letztendlich wie in vielen fällen auch hier gelohnt. dazu habe ich noch meine verordnung über eine dauerhaften rollstuhlverordnung plus anerkennung meiner rheumatischen entzünd. erkrankung, multiplen allergien, schlafstörungen und dessen folgen durch ein schlaflabor attestiert und bluthochdruck usw. wurden mit 70 % und ein G für über 16 jahren anerkannt.
    die vergünstigte fahrkarte für die öffentlichen verkehrsmittel nutzte ich in meiner region und bei aufenthalten bei meinen eltern, was dem geldbeutel sehr gut tut:)
    sonstige vorteile wie eintrittsgelder ermässigung, nicht lange anstehen/warten bei behörden, ämtern und veranstaltungen haben mir stets einiges an schmerzen erspart, alleine dafür hat sich für mich das kämpfen und ärgern gelohnt...

    neben der liste der einschränkungen ist es auch sehr wichtig alle! aussagekräftigen bzw. wichtigen befunde bzw. bei verschlechterung alle aktuelle dem antrag bei zulegen.
    in berlin wird aus kostengründen, wenn überhaupt nur 1 arzt angeschrieben.
    sendet dieser arzt nicht alle befunde mit oder hat nicht mal alle befunde selbst vorliegen, kann das versorgungsamt evtl. nicht alle dinge bei der entscheidung berücksichtigen, was ja erstmal rein nach aktenlage erfolgt....



    die dauer bis zur entscheidung hängt wohl sehr stark von der jeweiligen stadt ab...
    hier in berlin dauert es schon alleine bis zum erhalten des eingangsschreibens des antrages über 6 monate, bis zur entscheidung bisher stets 1,5 - 2,5 jahre:(
    mein vater lebt in einer kleinen stadt und hat in 4-6 monaten einen bescheid und war aber jedesmal bei 1-2 gutachtern.

    ich wünsche allen viel erfolg und kämpfen lohnt sich immer;)
    lg
    bine
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    höherer GdB...

    hallo

    berlinchen du hast ja recht!! obwohl meine erfahrungen dazu etwas anders sind, aber vill. arbeiten die inzwischen nun bei uns schneller????:rolleyes:

    ich möcht euch einfach zeigen wie unterschiedlich gearbeitet wird und das ihr aktiv sein müsst, wenn ihr was erreichen wollt.

    erstantrag für mich 12/2000...bewilligung mit 50% kam 6 monate später, da das op ergebnis abgewartet werden musste.(ist so geregelt nach operativen eingriffen)

    verschlimmerung (leider!!! )erst im april 2010 eingereicht. warum leider:
    weil man manchmal glaubt es ist doch gar nicht so schlimm!!
    zwichenbescheid erfolgte eine woche später.

    trotz mehrfacher verschlechterung und einer massiven gehbehinderung und einschrenkung beider schultergelenke habe ich im dezember 2010 (immerhin nach 6 monate!) mit 60% und merkzeichen G + Fahrkarte erhalten. immerhin erstmal ein erfolg.

    bin seit 13.12. in stationärer behandlung: erst Krh dann reha und am 18.12.2010 kam der bescheid des landesamtes.
    hatte die reha-klinik gebeten mir beim widerspruch zu helfen, da sah sich die mitarbeiterin(sozialarbeiterin) leider ausser stande, obwohl ich alle unterlagen(au läptop!:)) dabei habe. was ihr noch ein wenig ärger einbringen wird-denn nun ist der widerspruchstermin vorbei.

    im moment fehlt mir aber jeglicher nerv das anzugehen, da ich ganz schön angeschlagen bin und versuchen muss mit dem relativ schlechten ausgang meiner op klarzukommen.

    da ich ja eine neue tep bekommen habe und eh die 6 monate wider abwarten muss, kann ich auch dann wider ein verschlimmerungsnatrag stellen.

    ich werde in berlin zum vdk gehen und um hilfe bitten, dort bin ich mitglied.

    bei meinem vater lief es etwas schwieriger.
    erstantrag 2004 ohne probleme. 3 monate später sehr schnell entschieden mit 60%.
    im august 09 verschlimmerung gestellt. 2 tage später kam der zwischenbescheid !
    seit dem erinnerten wir das amt regelmäßig relativ freundlich an den antrag. erste mahnschreiben wurden von uns gemacht.
    ende juni 2010 endlich, nach dem wir uns ans qualitätsmanagement gewandt haben, mit dem hinweis der gesetzlichen fristen und der vermutung das sie nur warten das er stirbt(er ist jetzt 77) und regelrecht gedroht haben uns an die öffentlichkeit zu wenden kam der neue bescheid 80% ohne Merkzeichen.
    einen tag später erlitt er einen erneuten schlaganfall.
    widerspruch hatten wir eh einlegen wollen, der schlaganfall war schneller. das gab grosse aufregung beim amt weil sie damit nun nicht mehr klarkamen.
    wir brauchten dringend merkzeichen aG da er nicht mehr laufen konnte.
    ergebnis, nach intensiven nerven des amtes: im september 100% ohne aG! das war die höhe.
    erneut nervenkrieg, aber es hat sich gelohnt, aller 14 tage nachweisbar- haben wir das amt so genervt-dass nun im november endlich der ersehnte buchstabe G kam! eine unwarscheinliche erleichterung für uns, denn ich kann ihm auch nicht helfen und die mama ist ja auch nicht mehr jung.

    ich kann nur noch einmal an alle den tip geben:
    lest euch die gesetze gut durch! im SGB IX findet ihr alles für behinderte, selbst die fristen, wo das amt euch einen zwischenbescheid geben muss und in welcher zeit entschieden werden soll. holt euch profesionelle hilfe, denn ohne kann das in einen nervenaufreibenden kampf ausarten.

    schreibt alles auf, wann mit wem ihr worüber gesprochen habt!

    für den fall das ihr euch beschweren wollt oder klagen müsst, seid ihr in der beweispflicht und monate später hat man nicht mehr alles im kopf parat.

    lg sauri:a_smil08:
     
  4. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    @ All



    Ich würde mich bezüglich des GdB nicht nur auf das Rheuma beziehen, denn im laufe des Lebens hat man sicherlich ( ich spreche da mal von mir ) doch noch einige andere Krankheitsbilder " erworben ".
    Die Wirbelsäule zum Beispiel.....

    Also einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen und die anderen Krankheitsbilder mit angeben, die Ärzte nennen, die den Befundschein des Versorgungsamtes( in Bayern und BaWü Landratsamt ) ausfüllen und dann abwarten.

    Wenn der dann folgende Bescheid nicht zu dem führt was man erwartet hat ( schaue hier : Versorgungsmedizinische Grundsätze / GdB) .

    Widerspruch fristgerecht einreichen ( am Besten sofort ..)
    Den behandelnden Arzt damit konfrontieren und den Widerspruch konkretisieren ( lassen ) .
     
    #24 23. Januar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2011
  5. mola

    mola immer locker bleiben

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    Ich hab da mal eine ganz andere Frage.


    Mein Schwerbeschädigtenausweis ist befristet bis 06.2011, wie sieht das aus ,meldet sich das Versorgungsamt von sich aus ,ich meine das nämlich gelesen zu haben,oder muß ich mit denen in Kontakt treten um zu "verlängern" ?

    Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft dazu erteilen.

    Wichtig ist tatsächlich alle Einschränkungen die man durch die Krankheiten hat auszuschreiben,ich habe noch nicht einmal Hilfe dabei benötigt,alles allein gemacht und vor 5 Jahren 50% Gbd bekommen.


    Gruß

    mola
     
  6. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    @ Mola

    Du musst Kontakt mit dem Versorgungsamt aufnehmen.
    In Niedersachen geht das über die Seite : LS-Online/onlineformulare

    Dort ist ein Vordruck in dem die Daten eingefügt werden müssen.
    Dann das Formular ausdrucken und an die zuständige Außenstelle des Landesamtes senden.
    Den Ausweis beifügen.
    Entweder wird er befristet verlängert, oder ist dann , wenn der Vermerk " unbefristet " eingestempelt wird dauerhaft gültig.

    Wichtig :

    Um in Online-Kontakt mit dem Landesamt treten zu können ist eine Anmeldung auf der Seite erforderlich .
    Also Benutzername und Passwort.
     
  7. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    @ Berlinchen


    Da muss ich das Versorgungsamt in Schutz nehmen.
    Der Vorgang wird erst nach Eingang der angeforderten Befundscheine weitergeführt.
    Da ein Arzt für einen Befundschein ca. 29 Euro erhält gibt es Ärzte, die diese Vorgänge halt " reifen " lassen.
    Das Versorgungsamt leitet die eingehenden Befundsscheine an den eigenen ärztlichen Dienst weiter.
    Wir mussten im letzten Jahr ca 8 Monate warten, da der angeschriebene Arzt nicht reagierte und uns das Versorgungsamt anschrieb, ob wir nicht Druck machen können.
    Da wir privat versichert sind und der Arzt auch noch Geld wegen einer anderen Behandlung bekommen sollte,reichte die Drohung die Rechnung eingehend zu prüfen und ggfs. zu kürzen. Auch ein Arztwechsel kann wahre Wunder bewirken.
     
  8. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    @grenzwolf

    in meinem fall hat das versorgungsamt bei keinem meiner stammärzte jemals einen befundbericht oder irgendwas angefordert, auch nicht bei meinem partner uns seinen anträgen. daran kann es also nicht gelegen haben...
    ich sende immer alle befunde die es über mich gibt mit dem antrag mit, inkl. der liste meiner einschränkungen und dem hinweis das keiner meiner ärzte

    sehr zeitaufwändig für die ärzte ist die tatsache das die meisten formulare von diversen ämtern vom arzt oder personal von der hand ausgefüllt werden müssen, das ist bei vielen ämtern leider immer noch der fall.
    mein arzt versucht auch hier jedem patienten so schnell und efektiv wie ihm es möglich ist zu helfen. ich kann mich in keiner hinsicht beschwerden.....

    ich finde es nicht in ordnung wenn ich 1,5 jahre auf einen entscheid warten muß, ohne das der arzt der mir den rollstuhl verordnet hat gefragt wird, ob ich diesen täglich oder nur im schub/bei bedraf benötige...
    bei täglicher nutzung ist damit alleine ein arzt besuch oder bei der krankengymnastik enorm aufwändig bis unmöglich, wenn man keinen behindertenparkplatz nutzen kann....
    in berlin gibt es selten parkplätze wo die türe auf einem nicht behinderten parkplatz weit genug geöffnet werden kann....besonders in parkhäusern, die oft die einzieg möglichkeit sind überhaupt in der nähe des zieles zu parken....
    wobei ich natürlich nicht unterschlagen möchte das ich für wenige monate eine berechtigung für den behindertenbus und berechtigung eine gewisse summe für taxifahrten ersetzt bekommen hätte, die dann aber ausgelaufen ist und keine verlängerung oder ein bescheid vorlage....

    ich hoffe damit ist verständlich warum mich die wartezeiten beim letztem mal besonders geärgert hat.
    besonders wenn als antragsteller meine möglichkeiten zur mitarbeit von anfang an erledige...
    mir geht es absolut nicht darum versorgungsämter grunds. schlecht zu machen, nur sind in bestimmten fällen, die wartezeiten für den antragsteller unnötig lange und mit vielen nachteilen verbunden...

    in anderen städten geht es grundsätzlich ja auch mit geringeren wartezeiten....bzw. soll es ja auch laut saurier in berlin auch schneller gehen:) was von 03 - 07 nicht der fall war....


    liebe grüße
    bine
     
    #28 25. Januar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2011
  9. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    @ missipearl

    Ich würde die Klage ebenfalls zurückziehen und einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Die Sozialgerichte werden eh derzeit mit Klagen von Hartz IV " Kunden " überhäuft.
    Ein Verschlimmerungsantrag auch mit neu erworbenen Erkrankungen ist erfolgversprechender .
    Außerdem mußt Du " nur " die Hürde auf den GdB 50 knacken.
    Ansonsten gilt Du nicht als schwerbehindert.
    Eventuell als Gleichgestellt,aber nur wenn der Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt gestellt und positiv beschieden wurde.

    @ berlinchen

    Bezüglich der Behindertenparkplätze ist es schon schlimm.
    Man hat den Eindruck, dass diese Plätze nur als "Service " angeboten werden, ohne eine Verpflichtung dafür .
    Mal Hand aufs Herz.....welcher Supermarktbetreiber " kontrolliert "denn, ob wirklich ein Schwerbehinderter auf dem ausgewiesenen Parkplatz steht? Keiner !
    Man könnte ja die anderen Kunden " vergraulen".
    Aber wehe man steht zu lange dort......dann kommen die fixen Abschlepper und kassieren ab.
    Das ist Deutschland.



    Nach spätestens einem Dreivierteljahr muss das Versorgungsamt auf die Ärzte Druck ausüben, da man ansonsten von einer Verschleppung des Antrags ausgehen muß und Dir dann mehr Rechte gegenüber der Behörde zustehen.
    Ich vermute auch , dass gerade im klammen Berlin die Stellen bei den Versorgungsämtern rigoros eingespart wurden.
    Das es dann auf dem Lande schneller geht, liegt auf der Hand.
     
    #29 25. Januar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2011
  10. Birne

    Birne Neues Mitglied

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    %

    Hallo Leute ,
    ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% UNBEFRISTET ohne Datum bekommen(im sep 2009).
    Und jetzt habe(nov 2010) ich Post vom VA bekommen,daß sie das Überprüfen wollen.
    Wieso??wie muß ich das verstehen??
    Hatte dann da angerufen und da sagte die Dame am Telefon zu mir
    " wir habe ihnen das Unbefristet netter weise gegeben"
    Hallo was ist denn das für eine Aussage?????Finds richtig Frech:smash:

    Lg Birne
     
  11. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    Ort:
    an der Küste, wo es wunderschön ist
    @ Birne

    Kontaktiere den Rechtsanwalt Deines Vertrauens mit der Angelegenheit.
    Vorher aber bitte dem Versorgungsamt mitteilen, dass der o.g. gegebenenfalls eingeschaltet wird, wenn die liebe Dame vom Versorgungsamt es denn gerne wünscht.

    Aber es gibt auch Erkrankungen , bei denen eine Heilungsbewehrung vorgesehen ist, z.B. bei einigen Krebserkrankungen.
    Dort wird der GbB erst z.B. Einzel GdB 50 angesetzt, also Schwerbehinderung , aber nach ca. 5 Jahren erfolgt eine Nachprüfung....
    Es kann dann durchaus vorkommen, dass der GdB dann " gesenkt " wird, wenn es zu einer " Besserung " gekommen sein sollte.
    Wenn, dann immer mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten...und in Kontakt bleiben, denn ER ist für den Befundschein an das Versorgungsamt zuständig.
    Schlimmstenfalls .....fristgerecht Widerspruch einlegen ( innerhalb von vier Wochen nach Zugang auf dem Postwege ).
     
    #31 14. Februar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2011
  12. Ducky

    Ducky Guest

    auch eine unbefristete rente wird immer mal wieder überprüft

    ist nix ungewöhnliches
     
  13. Nefer

    Nefer Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!
    Leider habe ich meinen Beh.-ausweis verloren,aber zum Glück noch die Kopie.Jetzt brauche ich ja einen neuen und bei uns auf dem Sozialamt riet man mir ,gleich mit einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.Der letzte ist mind.6 Jahre her.
    Ich hab seit 22 Jahren cP,bekomme seit ´96 Eu-Rente, hatte 23 Rheumaops (nächste schon geplant),unter anderem künstl.Grundgelenke,und hab mir letzten Oktober bei einem dummen Sturz die Schulter demoliert,also noch ne Op und akuter Rheumaklinikaufenthalt im Feb.,Bluthochdruck und kortisonbedingte Augenprobleme kommen dazu.
    Achso, ich hab GdB 60 unbefristet.
    Jetzt hab ich bei euch gelesen, man kann zurück gestuft werden.Weck ich da schlafende Hunde wenn ich einen Antrag stelle oder lass ich den alten Ausweis ersetzen und fertig. Was meint ihr?
     
  14. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    Hallo,

    jetzt ist mir dies auch passiert. Habe 2008 nach Widerspruchsverfahren und Einreichung einer Klage durch meine Rechtsanwältin vom Versorgungsamt GdB 50 angeboten bekommen. Das Angebot habe ich auf Anraten meiner Anwältin angenommen und im Sommer dann den Schwerbehindertenausweis mit dem Stempel unbefristet nur für meine rheumatische Erkrankung bekommen.
    Nun ist mir ein Schreiben vom Versorgungsamt ins Haus geflattert. Die wollen eine Überprüfung meiner Angelegenheit in der Schwerbehindertensache!
    Eigentlich dachte ich, mit dem Stempel unbefristet lassen die mich in Ruhe, wenn ich mich nicht rühre!
    Ist euch das auch passiert?
    Was habt ihr unternommen?

    Liebe Grüße

    Neugierige
     
  15. Birne

    Birne Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo Neugierige,
    bist du in deiner Sache schon weiter?
    Ja das habe ich ja auch hinter mir:mad:,man hat mir das Nerven
    gekostet.
    Ich habe meine Ärzte angegeben und extra nochmal alle
    aktuellen Berichte hingeschickt.
    Bekam dann nach langen Warten endlich Post,daß alles so
    bleibt wie es ist:):).

    Lg Birne
     
  16. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    Hessen
    Chance auf höheren GbB

    Hallo Birne,

    ich habe alle nötigen Befunde meiner Ärzte einschließlich Reha-Bericht vom letzten Jahr ans VA geschickt. Nach 7 Wochen kam der Bescheid: keine wesentlichen Änderungen, obwohl sie den Wirbelsäulenschaden erstmals mit GdB 10 bewertet haben. Es bleibt bei GdB 50 unbefristet. Das wirklich positive: es wird vom VA keine Nachprüfung mehr geben. Da der Schwerbehindertenausweis bereits 2008 unbefristet ausgestellt wurde ist alles erledigt.

    Liebe Grüße

    Neugierige
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    die chance auf höheren GdB ist eher sehr schwierig zu beantworten.

    erstmal zum fristablauf das SB IX
    link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    enthält alle regelungen zur schwerbehinderung und verfahrensweisen. fälschlicherweise wird angenommen das eine behinderung "unbefristet" als solche gilt.
    das amt ist jederzet berechtigt überprüfungen vorzunehmen.

    man selber ist verpflichtet, änderungen zu melden, die eine änderung der anerkennung auf behinderung bewirkt.
    genau da liegt das problem: wer meldet dem amt wenn es einem besser geht? das rheuma in remission ist? erstmal niemand. verständlich.
    aber auch behinderungen, die entstehen mit nutzung von besonderen merkzeichen werden überprüft: "G, aG, Begeleitung, sehbehinderung...etc"

    von daher ist natürlich gegeben, dass das amt auch zurückstuft. eine kurzfristige immer wieder neue verschlimemrungsmeldung (kurze abstände:inerhalb eines jahres)kann schlafende hunde wecken.

    eine verschlimmerung nach operationen wird erst nach ablauf von 6 monaten bewertet-da es möglich ist-dass sich der zustand bessert.

    ausserdem stehen im SGB IX auch fristen, wann ihr zu informieren seid über den eingang des antrages und natürlich auch über den ablauf des zeitraumes zur bewilligung!
    ich kann nur jeden raten, bleibt dran, fragt nach!monateleanges warten muss nicht sein.

    auch wenn in den schreiben steht: von anfragen bitten sie abzusehen-pech!sonst gebe es keine fristen!

    es gibt eine qualitätsmanagementstelle des integartionsamtes/Landesamtes an die man sich wenden kann wenn der antrag monatelang schmort. dann geht es aufeinmal gaanz schnell.

    frechheiten der mitarbeiter (beleidigungen, betitelungen,aber auch aussagen was sie alles zu tun hätte) begnet man mit einer dienstaufsichtsbeschwerde an den amtsleiter.

    gefallen müssen sich behinderte von bediensteten des landes prinzipiell nichts!

    ich hoffe ich konnte etwas licht ins dunkel bringen!

    sauri:)der liebe dino
     
    #37 19. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2011
  18. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Bingen
    hallo Saurier

    das hast Du wirklich gut erklärt und leider achten da die allerwenigsten drauf.
    Am Schluss Deines Textes hast Du aber etwas vergessen:
    Du glaubst ja garnicht was wir Landesbediensteten uns von Menschen anhören müssen die glauben - weil sie behindert sind - dürfen sie sich alles erlauben.
    Ich bin ja selbst schwerbehindert - kann also mitreden denke ich - aber meine Kollegen in diesem Bereich sind wirklich nicht zu beneiden. Klar gibt es unter denen auch Schnarchnasen wie wohl überall auf der Welt, die allermeisten versuchen aber der unendlichen Flut von Anträgen, Rückfragen, Rückläufen von Ärzten und und und mit einem Heldenmut Herr zu werden, dass ich sie wirklich nur bewundern kann. Die Stellen werden immer weiter wegrationalisert, die Anforderungen im höher und die Antragsflut steigt von Jahr zu Jahr.
    Leider arbeite ich in einem anderen Bundesland als ich wohne und erlebe nun wie unterschiedlich die Bearbeitungszeiten und Abläufe sind.

    Liebe Grüße
    Gabi
    bibi, ro-lerin seit 06/2003
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo gabi,

    ja das stimmt! da hast du durchaus recht, dass sich auch antragsteller im ton vergreifen. das gilt nicht zu entschuldigen. nur ich seh das von der seite des betroffenen, wenn ein antrag 9 und 12 monate oder länger benötigt ist das für einen behinderten der dringend drauf angewiesen ist, schon sehr schlimm. trotzdem gilt, dass man höflich miteinander umgeht! ohne frage.

    nochwas zu den behindertenparkplätzen. das problem besteht in der tat in der kommune, nicht beim landesamt.

    das landesamt ist vom senat oder von der kommune gehalten, nicht so viele "aG" auszustellen, weil die die städte und gemeinden nicht so viele behindertenparkplätze haben.
    sicher kann da nachgebessert werden. gottes mühlen mahlen aber verdammt langsam. keine absprache, keine abstimmung und damit landet das ganze im desaster. wir haben zu viele "aG" bescheinigungen und anwärter auf einen sb-parkplatz und die städte und gemeinden reagieren nicht drauf. leider.

    da frage ich mich, wie viel ist ein behinderter wert? die antwort liegt darin: die die darauf angeweisen sind leiden und die die das entscheiden sind oftmals von nichts abhängi. damit sehen sie die probleme der behinderten nicht!
    wären sie behindert würden sie uns verstehen!

    bis dann sauri
     
  20. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    Chance auf höheren GbB

    Hallo Saurier,

    bei mir war es eine von Amts wegen durchgeführte Nachprüfung.
    In meinem Bescheid steht eindeutig " eine weitere Nachprüfung Ihrer Behinderung ist nicht mehr vorgesehen".
    Im VA habe ich mich von einer Mitarbeiterin über einen evtl. Widerspruch beraten lassen, da mein Hausarzt bei mir einen GdB von 80 einschätzt.
    Die Dame riet mir eindringlich von diesem Vorhaben ab und sagte mir, dass von Seiten des VA niemals mehr eine Überprüfung kommen wird!

    Liebe Grüße

    Neugierige
     
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