muß mein Arbeitgeber Bescheid wissen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von inselfan, 12. Mai 2011.

  1. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    hallo ich arbeite seit 10 Jahren mit einer kurzen Unterbrechung bei einem Discounter, jetzt hab ich mit ziemlicher Sicher heit RA, muß ich das dem Arbeitgeber mitteilen? ich hab die Beschwerden überwiegend in den Hanfgelenken und Fingern, werde ich die Arbeit überhaupt weiter machen können, so 7 bis 8 Stunden an der Kasse und immer auf Schnelligkeit, das greifen fällt mir manchmal echt schwer oder ich muß Ware einräumen, das ist Schwerstarbeit, da ja auch immer alles schnell gehen muß, das Arbeitsklima ist auc nicht grad das beste, der Filialleiter ist ein Ekel, er treibt immer nur an und da ich jetzt umziehe habe ich einen Versetzungsantrag gestellt und es wird wohl auch klappen, nur was ist wenn die jetzt erfahren, das ich RA habe? Wenn ich nicht versetzt werde, muß ich kündigen, denn den Umzug kann ich nicht rückgängig machen, einen neuen Job werde ich in meinem Alter wohl auch nicht finden, bin 57 Jahre alt.
     
  2. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

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    Hallo,

    ganz ehrlich behalte Deine gesundheitlichen Probleme für Dich bis Du umgezogen bist.
    Vielleicht ist es in der anderen Filiale besser.:)
    Nicht mehr Steine in den Weg legen als nötig.;)

    Schönen Abend
    Hoffeglaube
     
  3. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    das hab ich mir eigentlich auch so gedacht und mein Mann meint das auch. Ich hab übernächste Woche Urlaub und da werde ich die Untersuchung beim Rheumatologen durchziehen
    Danke für deine Antwort, Hoffeglaube
     
  4. snoopy10

    snoopy10 Mitglied

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    Hallo inselfan,

    ich musste es meinem Arbeitgeber leider sagen. Nicht freiwillig... Ich wurde zum Gespräch gebeten und es kam die Frage, warum ich so häufig krank bin und was denn los ist. Was mein Arbeitgeber eventuell tun kann, dass es mir besser geht:confused: Ich sollte in das "Gesundheitsmanagement-Programm"! Da blieb mir leider nichts anderes übrig, als meine Gesundheitsprobleme zu schildern, um diese Angelegenheit zu stoppen. Ich wollte nicht zu irgendwelchen Gutachtern, Psychologen oder Betriebsärzten.

    Von einem Freund und hier bei RO wurde mir empfohlen, einen Scherbehinderten-Antrag zu stellen. Der Arbeitsplatz ist zwar nicht total geschützt, aber es wird schwieriger einen Arbeitnehmer los zu werden. Hast Du eventuell so einen Antrag schon gestellt? Und einen Schwerbehinderten Ausweis schon bekommen?

    Nicht gleich kündigen!!! Wenn Du Urlaub hast, lass Dich später noch krank schreiben, wenn es Dir so schlecht geht. Das hast Du Dir verdient und kannst Dich endlich mal erholen! Lass Dich nicht unterkriegen...:D

    LG
    Snoopy
     
  5. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    danke für die Antworten, ich hoffe, das ich es bis zum Urlaub schaffe, ich hab zwar die Schmerzen ganz gut unter Kontrolle mit Diclo, die hat mir mein Hausarzt erst mal verschrieben, doch mein Allgemeinzustand ist nicht so pralle, ich mache mir viele Gedanken, was noch so kommt, hab zu nichts mehr richtig Lust. Wenn ich vor der Versetzung zum 1. September zu oft krank mache, werden die mich da nicht haben wollen, ich denke die Bezirksleiter verständigen sich schon untereinander, aber da ich ja wegziehe, müßte ich dann kündigen, denn das Haus ist verkauft und ich bekomm die Wohnung bei meinem Sohn.
     
  6. zersoki

    zersoki Neues Mitglied

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    Naja - So einfach ist es auch nicht. Ich kann dir sagen, dass man in einigen Vorlesungen lernt, wie man auch solche Arbeitnehmer los wird. Ich würde eine Rechtsschutzversicherung abschließend. Es kann alles mögliche passieren ( ich nenne mal nichts ). Du kannst dagegen vorgehen, wobei du am Ende eh deinen Arbeitsplatz verlierst. Du hättest aber eine Frist X wo der AG noch zahlt.
     
  7. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    hallo inselfan,
    schau mal unter "Behinderungen" Deutschland,
    habe da einiges unter "Besonderheiten im Arbeitsverhältnis bei Behinderung und Schwerbehinderung" auf/ abgeschrieben.

    Grundsätzlich ist es immer gut einen starken Partner zu haben:
    sei es SoVD, VdK, Rechtsschutz oder einfach die Gewerkschaft.

    Auch dabei hättest Du anwaltliche Unterstützung, wenn nötig.
    (Und ist evt. noch billiger.)

    Grundsätzlich finde ich es gut, wenn man einen Antrag auf % stellt.
    (Nicht erst machen, wenn es einigermaßen geht,
    sondern im Stadium der größten Schmerzen/ Schwierigkeiten.)
    Viel Erfolg wünscht
    Juliane.
     
  8. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    Danke für eure Antworten, ich bin zum Glück schon 15 Jahre in der Gewerkschaft und sie haben mir vor Jahren schon mal in einer anderen Sache geholfen,
    Mal sehen, was morgen der Rheumadoc sagt, ob dieser ganze Streß und das schwere packen überhaupt noch gut ist für mich und meine Hände. Zum Glück würden wir es finanziell auch ohne meine Arbeit schaffen und ich hätte dann Zeit, meinen Sohn mehr zu unterstützen
     
  9. Parfumant

    Parfumant Neues Mitglied

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    Arbeitgeber informieren oder nicht

    @Inselfan.
    Ich würde deinem Arbeitgeber ehrlich gesagt noch nichts davon veraten, solange es geht.
    Außer du musst gesundheitsbedingt auf Teilzeit umstellen, dann wäre es allerdings ratsam deinen Chef über die Gründe zu informieren, damit er keine falschen Rückschlüsse ziehen kann.
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @inselfan,

    solange du nicht von kündigung bedroht bist, ist es erst einmal nicht nötig den arbeitgeber irgendwelche informationen über deine krankheit zu geben.


    dazu bist du auch nicht verpflichtet.

    eine solche information darf er gar nicht abfragen.

    wenn ein betriebsrat in der firma ist, gibt es dort einen schwerbehindertenvertreter.
    der kann dich auch beraten und ist immer vom chef unabhängig. der steht dann für die behinderten ein und muss eure rechte vertreten.

    ein schwerbehindertenantrag stellt man, wenn die erkrankung zu behinderungen führt, die dich wesentlich einschrenken. sowohl auf arbeit als auch im privaten bereich. was letztendlich dann eingestuft wird, hängt von vielen faktoren ab.

    ich kann nur immer wieder sagen: zählt nicht alle krankheiten auf und denkt das wird addiert! es zählt einzig und allein die "einschrenkung wie sie sich auswirkt".
    erkrankungnen des skelettsystemes werden häufig sogar zusammengefasst
    und daraus dann ein prozentsatz gebildet.

    hier solltest du eng mit deinen behandelnden arzt/den ärzten dich besprechen was wann sinn macht. orthöpäden können das meist gut einschätzen, aber auch chirurgen oder rheumatologen.

    wenn du dann einen bescheid hast und der liegt uter 50% zählst du als "behindert" hast aber keien ansprüche. wobei bei einer bevorstehenden kündigung kannst du ab 40 (30)% einen antrag auf gleichstellung beim arbeitsamt stellen um nicht durch das raster zu fallen. das macht aber nur dann sinn. wobei bei 30% das extrem schwer wird.

    wenn du ein bescheid bekommst, kannst du dagegen widerspruch innerhalb von 4 wochen stellen, falls du der meinung bist, es wurde was nciht berücksichtigt.

    das macht man am besten formlos:...lege ich fristgerecht widerspruch ein.., eine ausführliche begründung folgt." dann hast du die frist gewahrt und genügend zeit mit ärzten, aber auch eventuell einem ra, oder vertreter aus dem vdk oder behindertenverband wegen unterstützung reden. das sind meist etwa 6-8 wochen.

    bei neuen ekrankungen kannst du durchaus auch einen verschlimmerungsantrag stellen.

    ansonten findest du gerade zu diesme thema hier viele infos in den themen:
    oben rechts auf suche und mal stichwörter eingeben!

    liebe grüsse , sauri:)der liebe dino
     
  11. inselfan

    inselfan Neues Mitglied

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    ich danke dir für deine Antwort, doch ich hab jetzt selbst gekündigt, nachdem mein Versetzungsantrag keinen Erfolg hatte. Es gibt für mich nur einen 400 euro Job auf dem Festland. Ich konnte jetzt nicht länger warten muß zum 1. September umziehen, also was sollte ich machen, da mein mann hier alles verkauft und ins Ausland geht und ich kann dann bei meinem Sohn wohnen.
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo inselfan,

    dass tut mir leid für dich!

    beantrage trotzdem einen schwerbehindertenausweis, damit du zumindest, wenn du so schnell keinen job findest, beim arbeitsamt über die rehastelle vermittelt werden kannst. das wäre noch so ein tipp.

    ansonsten wenn du dich bewirbst, musst du nicht offen legen, dass du eine chronische krankeit hast und öfters erkrankst!

    meist dauert die bearbeitung der anekennung der sb ziemlich lange. dort gibt es fristen, die sie einhalten müsssen. innerhalb der ersten 14 tage muss der eingang bestätigt sein und nach spätestens 7 wochen dem medizinischen dienst zur entscheidung vorliegen.

    auch wenn auf dem eingangsbescheid steht "von anrufen ist abzusehen", rufe dort an, frage nach-regelmäßig. vor allem nie abwimmeln lassen! lass dir immer den namen geben. schreibe das auf, mit datum und zeit. auch nach dem zuständigen teamleiter fragen, mit dem reden!

    ggf. kannst du wenn sich das in die länge zieht, eine beschwerde beim qualitätsmanagment einreichen.

    ich wünsch dir viel erfolg bei der arbeitssuche und beim antrag auf die sb!

    sauri:)
     
  13. Fußweh

    Fußweh Neues Mitglied

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    schöner Osten
    das ist aber schon grenzwertig. Dieses "Gesundheitsmanagement-Programm" erweckt bei mir eher den Eindruck, als dass der Arbeitgeber über die Krankheiten im Detail bescheidwissen will, als dass es ein Interesse daran gibt den AN's zu helfen.
     
  14. FrauFrosch

    FrauFrosch Neues Mitglied

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    Hallo an Alle,

    habe mir jetz alles bisher geschrieben durchgelesen und verstehe ich es richtig, das man dem Arbeitgeber nichts sagen MUSS solang man keine Beschwerden beim arbeiten hat oder arbeitseingeschränkt ist? Verstehe mich mit meinem Chef nämlcih richtig gut (wir sind ein junges Team, ich selbst bin erst 25) und habe ein bisschen schlechtes gewissen das ich bisher nichts gesagt habe, möchte aber natürlich auch nicht in irgendeiner Art und Weise benachteiligt wreden (von der ganz oberen Chefetage).


    Liebe Grüsse
     
  15. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hey,
    Dazu kann ich nur folgendes anmerken: meine anfänglichen Beschwerden waren auch bei der Arbeit ersichtlich, daher habe ich immer offen darüber geredet. Aber es bringt keine Vorteile in Form von Verständnis, sondern Nachteile weil man ja trotz allem nichts oder wenig sieht. Es sind alle der Meinung: du gehst trotz Erkrankung arbeiten dann acker auch wie alle anderen.
    Mein Angebot ihnen mal etwas mehr zu erklären über Autoimmunerkrankungen wurde und wird vehement abgewiesen. Es will gar keiner mehr wissen als nötig.
    Mein aktuelles Problem ist, dass ich trotz 40% + Gleichstellung ständig zu Überstunden aufgefordert werde, obwohl ich mehrfach auf den §124 des Gleichstellungsgesetzes hingewiesen habe, der besagt: ich kann mich quasi selbst von Überstunden befreien, mein Wunsch muß genehmigt werden. Es genügt sogar das mündlich zu machen. Das Ganze hat mich letztendlich mit ständig zusätzlicher Arbeit dazu gebracht einen Rentenantrag zu stellen der noch läuft.

    Den Arbeitgeber informieren oder nicht, muß man ganz individuell entscheiden. da kann man leider keinen generellen Rat geben.
    Gruß Kukana
     
  16. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Zentralbayern
    Rein aus Sicht des Arbeitsrechtes besteht grds. keine Verpflichtung auf einer Erkrankung hinzuweisen (Ausnahmen in gewissen Bereichen nach dem Infektionsschutzgesetz). Dies bedeutet aber auch, dass man keine Vergünstigungen "einfordern" kann. Dies betrifft z.B. krankheitsgerechte Arbeitsmöbel.
    Arbeitsrechtlichen Rat kann man sich immer beim örtlich zuständigen Betriebsarzt oder als "Vermittler" beim Betriebs- oder Personalrat holen. Wenn es ganz hart kommt, gibt es beim Gewerbeaufsichtsamt auch noch einen ärztlichen Ansprechpartner. Aber dann dürfte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein und die Fronten sind verhärtet. :(

    Bei längeren Erkrankungen gibt es dann noch "Handlungsempfehlungen" für den AG aus dem SGB. Aber soweit sind wir ja noch nicht.
     
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