GdB bei RA

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Snooby, 10. März 2011.

  1. Snooby

    Snooby Neues Mitglied

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    Thüringen
    Hallo ihrs,

    habe im März 2010 die Diagnose rheumatoide arthritis bekommen. Auch wenn es doof klingt - glücklicherweise trat die Krankheit mit Auslaufen meines Arbeitsvertrages auf und somit konnte ich mir die nötige Ruhe gönnen bis eine gute Medikamenteneinstellung gefunden war. Seit ca. 3 Wochen bin ich fast schmerzfrei. Eine ehemalige Kollegin meinet aber neulich, ich solle doch mal einen GdB beantragen, auch wenn er nur gering ist, würde sich das später in der Rente bemerkbar machen. Nun ist meine Frage, welche Chancen habe ich, wenn derzeit keine (sehr geringe) Einschränkungen durch die Kranheit vorliegen. Ich nehme Metex und Humira, Lodotra und Voltaren bei Bedarf und bin 28 Jahre alt.
    Reicht allein die Diagnose RA + die Medikamente für einen GdB aus?:vb_confused:
    Habe es leider noch nicht einmal geschafft eine Kur zu bekommen, trotz Widerspruch - wie soll es dann mit dem GdB funktionieren?

    Bin wirklich dankbar für Infos.


    Gruß aus Thüringen!
     
  2. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    Halli Hallo,

    ein GdB bekommt man aufgrund seiner Einschränkungen durch die Erkrankung. Medikamente werden garnicht berücksichtigt, warum auch???

    Du hast derzeit so gut wie keine Einschränkungen, da sieht es mit einem GdB eher schlecht aus. Mit Glück würdest du (mit Widerspruch) 30% bekommen. Je nachdem wie deine Ärzte auch deine Einschränkungen beurteilen, denn die werden vom Versorgungsamt angeschrieben und müssen dazu ein Statement abgeben.

    Liebe Grüße

    Kristina
     
  3. Rudra

    Rudra Neues Mitglied

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    Hallo,

    ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass ein GdB grundsätzlich keinen Einfluss auf die Rentenhöhe hat.

    Die Möglichkeit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung sei zwar erwähnt, aber wie gesagt, dass hat nichts mit der Höhe der Rente zu tun.

    Grüße

    Rudra
     
  4. Snooby

    Snooby Neues Mitglied

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    Thüringen
    Danke ihr zwei,

    ich muss gestehen, ich hab von dem GdB-Zeug keinen blassen Schimmer und im Grunde hab ich mir das auch so gedacht, wie ihr das schreibt.
    Zum Glück wurde die Krankheit schnell bei mir diagnostiziert, sodass meines Wissens noch keine Langzeitschäden da sind - und da bin ich auch sehr froh darüber.
    Die Schmerzen sind erstmal weg, bzw. nur noch ganz selten mehr als wenig - hoffe das bleibt nun auch ne gaaaanze Weile so. Da komme ich mir auch irgendwie blöd vor, einen GdB zu beantragen - wenn man sieht und hört wie schlimm es anderen geht.
    Meine ehem. Kollegin arbeitet bei der Arge und hat da auch ziemlich viel Ahnung deshalb würde mich die Aussage bezüglich der Rente doch interessieren - vielleicht bezog sie es ja auf die Zeit der Arbeitslosigkeit?? Naja, ich kann sie ja auch fragen, wenn ich wieder mal da bin, hab's neulich nur vergessen.

    Gruß aus Thüringen
     
  5. Rudra

    Rudra Neues Mitglied

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    Glienicke - Oberhavel - Brandenburg
    Hallo Snooby,

    alle Altersrenten werden nach derselben Formel errechnet. Der GdB spielt dabei überhaupt keine Rolle. Bei Altersrenten wegen Schwerbehinderung (=mind. GdB 50) kann u.U. der Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme geringer sein. Das hängt aber vom Geburtsjahrgang des Rentenantragstellers ab.

    Ich schick Dir mal noch 'ne PN.

    Wenn die Kollegin von der Arbeitsgemeinschaft Dir hierzu noch Ergänzungen mitgibt, dann melde Dich doch bitte mal. Ich bin auch neugierig . . .

    lg
    Rudra
     
  6. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    an der Küste, wo es wunderschön ist
    Hallo

    ich würde nicht nur die RA an deiner Stelle für die Bewertung des GdB ansetzen, sondern auch weitere Krankheitsbilder die parallel noch vorhanden sind.
    Einfach mal in die versorgungsmedizinischen Grundsätze / GdB schauen.
    Dort wirst du sicher fündig.
    Dann kommt ganz schnell eine weiterer Einzel-GdB dazu, oder mehrere....

    Viel Glück
     
  7. Arianne

    Arianne Neues Mitglied

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    Also ich würde es auf jeden Fall beantragen. Es hat Vor- und Nachteile.
    Selbst wenn Du nur 30 Prozent bekommst, so kannst Du eine Gleichstellung beantragen. Das bedeutet, dass Du dann einen gewissen Kündigungsschutz hast.

    Meines Wissens nach ist es ggf. aber auch schwerer, dass man Dich einstellt in der freien Wirtschaft, da Du erhöhten Kündigungsschutz hast und der Arbeitgeber ja weiß, was Du eventuell auch mal ausfallen könntest für längere Zeit. Ich weiß nicht welchen Beruf Du ausübst, aber z.B. im öffentlichen Dienst wirst Du bei gleicher Eignung mit Behinderung vorrangig eingestellt.

    Vorteile hast Du nur bei tatsächlichen 50 Prozent GdB. Hier hast Du 5 Tage mehr Urlaub und kannst eher in Rente gehen.

    Es ist also mal eine Überlegung wert.
     
  8. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo Snooby,
    ich habe damals mit 29 J. auch einen Antrag GdB gestellt, meine Diagnose rA in Händen und Füßen und ich hatte damals auch "nur" 2-3 mal im Jahr einen Schub der auch meist nach 2-3 Wochen Cortisonbehandlung weg war. Ich habe nie Basis bekommen, warum...k.A.
    Aber mein damaliger Rheumadoc hat es wohl sehr gut begründet und somit habe ich gleich im ersten Anlauf 40% bekommen, was jetzt mit der Gleichstellung alles übrigens unbefristet auch Vorteile bringt. Mein zuständiges Versorgungsamt war damals Suhl, also auch Thüringen:) Mein Rat versuch es einfach, was hast du zu verlieren.
    Bist du noch berufstätig zur Zeit? Ich habe keine Ahnung, wie es ist, wenn du z.B. auf Jobsuche bist und dann erwähnst, das du Schwerbehindert bist...kann sein das es Arbeitgeber abschreckt, k.A. ob man es auch sagen muss, denke aber schon..
    Ich habe sogar einen steuerlichen Vorteil dadurch (Doc hat geschrieben, das ich eine ständige Einschränkung des Bewegungsapparates habe)zwar nicht sehr viel, aber immerhin.
    Ich wünsche dir alles Gute und hoffe das du noch lange schmerzfrei bzw. schmerzarm bleibst.
     
  9. Irmi

    Irmi Mitglied

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    98
    Hey!

    Nein, sagen muss man das dem Arbeitgeber nicht, wäre ja möglicherweise unfair. Wenn man natürlich einen GbB von 50% oder mehr hat, ist es beinahe automatisch wegen Lohnsteuervorteilen und Sonderurlaub.

    Wo ich 40% hatte, habe ich nichts gesagt. Denn bei einem Vorstellungsgespräch, als ich noch auf Jobsuche war, hat es eher gehindert. War danach ganz schön kuriert. Es reagieren eben nicht alle Leute gleich.

    LG 1986
     
  10. roco

    roco Guest

    hallo,

    das mit der gleichstellung würde mich dann doch mal intressieren...

    meine schwester hat multiple sklerose... bekam 30%, was ne frechheit ist.

    beim aa wurde die gleichstellung abgelehnt, bzw. sie hat weder kündigungsschutz noch steuervorteil. eigentlich nutzen die 30% ihr garnix.

    ich hab mich durchs netz gekramt. da fand ich was... da wurde gesagt, man muss aufpassen, was man beim aa für gründe angibt, wofür man die gleichstellung will...

    kann eben auch abgelehnt werden...

    ich warte jetzt auch auf meinen bescheid und bin natürlich entsprechend unruhig, ich möcht ja nur den kündigungsschutz, da ich öfter mal krank bin...

    lg roco
     
  11. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    Hallo Roco, das mit dem Antrag auf Gleichstellung beim AA hat damals unser Schwerbehindertenvertreter gemacht, der hat übrigens alles für mich gemacht:p und der kannte sich natürlich mit allen Tricks aus. Es muss schon so begründet werden, das der Arbeitsplatz evtl in Gefahr ist, wenn man die Gleichstellung nicht hat. Steuervorteil wirklich nur weil der Satz drin steht, das ich eine ständige Einschränkung des Bewegungsap.habe. Hat er schon gut gemacht, das ist eben ein Vorteil, wenn man in einem sehr großen Unternehmen beschäftigt ist...
     
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