leben und arbeiten im deutschen grenzgebiet, aber doch in österreich zum arzt gehen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Petra16, 8. Juni 2010.

  1. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben....

    nun stell ich nach langem wieder mal eine frage herein...

    ich als österreicherin könnte in eggenfelden, in bayern, demnächst eine arbeit bekommen.... eigentlich würde alles gut passen, nur würde ich lieber in österreich krankenversichert bleiben. bin ja hier zusatzversichert und so... wäre doch blöd das aufzugeben....

    wisst ihr zufällig wie das läuft? es gibt meines wissens nach ein abkommen, dass wenn man auch in ö einen wohnsitz hat, aber in d lebt und arbeitet sich das mehr oder weniger aussuchen kann wo man zum arzt geht. stimmt das?

    danke für eure hilfe!
    lg petra
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Petra!
    VErmutlich meinst Du die Grenzgängerversicherung, da mußt Du dich mal bei deiner KK erkundigen, weil es wohl nicht jede macht.
    Meine Tochter arbeitet in der Schweiz, wohnt aber in Deutschland und geht auch hier zum Arzt, aber die alte KK bietet diesen Service nicht an, da sie wohl zu klein ist.
    Also einfach bei deiner KK erkundigen nach einer Grenzgängerversicherung.
    LG Josie
     
  3. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo josie,
    danke får den tipp bzgl grezgängerversicherung!

    nu is mir noch eine andere frage einfgefallen...
    und zwar wie schaut dass aus, wenn ich in österreich als zu 60% behindert eingestuft bin. ist das dann in deutschland auch automatisch so? oder wäre das (eh) ein extra ansuchen? was mir ja auch recht wäre... denn ich arbeite ich d ja nur....

    danke fuer eure tipps!

    lg petra
     
  4. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Petra!
    Meinst Du das in Bezug auf den Arbeitgeber, ob Du dann in Deutschland auch als 60% schwerbehindert gilts.?
    Wenn das von einer österreichischen Behörde, in Deutschland ist das das Versorgungsamt, festgestellt wurde, dann müßte das in Deutschland auch gelten.
    Beschwören kann ich das allerdings nicht, aber vielleicht meldet sich noch jemand anders.
    LG Josie
     
  5. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo,

    danke josie.

    "Meinst Du das in Bezug auf den Arbeitgeber, ob Du dann in Deutschland auch als 60% schwerbehindert gilts.?"

    ja genau so mein ich dass- natürlich vor allem auf den bezug auf den arbeitgeber, aber eigentlich generell.

    lg petra
     
  6. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich schreib mal für alle meine erkenntnisse zusammen- sie dienen ja ev. später mal auch noch anderen.

    also... wenn der hauptwohnsitz in ö bleibt- und das muss er, wenn man in ö weiterversichert bleiben will, aber man eben in d arbeitet, dann bezahlt man die beiträge in d. man muss sich auch in d seine vers.karte und ein formular e106 holen. dieses ist dann in ö einzureichen, die prüfung auf hauptwohnsitz in ö erfolgt, und danach kann man für akute und chronische dinge auch in ö zum arzt gehen. in d sowieso... da bezahlt man ja auch alles.

    wenn man eine festgestellte behinderung in ö hat, muss man nur in d auf zuständige versorgungsamt gehen und den österreichischen bescheid auf deutsches recht umschreiben lassen. ab dann ist der ö.bescheid auch in d gültig. an den prozenten und zusatzeinträgen wird nicht gerüttelt- das wird einfach übernommen (lt. versorgungsamt landshut).

    also, falls noch jemand so wie ich über der d.grenze arbeitet und in ö aber an sich bleiben will... vor allem auch versicherungstechnisch... ist kein problem!

    lg petra
     
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