Zusatzbeitrag Krankenkasse?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Havin, 16. März 2010.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo liebe User,

    ich wollte mal etwas erfahren. Sicherlich habt ihr auch schon von dem neuen Zusatzbeitrag für die KK gehört. Der liegt um die 8 €/Monat.

    Ich selber kriege eine Erwerbsminderungsrente und ergänzend dazu Wohngeld. Da das Geld eh schon knapp bemessen ist, wollte ich erfahren, ob es die Möglichkeit gibt, dass diesen Zusatzbeitrag die RV oder das Wohnungsamt übernimmt?? Obwohl das Wohnungsamt es schon auf Anfrage beneint hatte, da dies wohl nicht deren Sache ist.

    Für Antworten danke ich euch im voraus.

    Ganz lieben Gruß...

    Havin
     
  2. roco

    roco Guest

    die arge und das grundsicherungsamt bezahlen das nicht.... das habe ich auch schon versucht...

    und die befreiung von der zuzahlung hat damit auch nichts zu tun, laut der dak, ich muss zahlen...

    habe jetzt gekündigt und bin am wechseln...

    würde mich mal interressieren, welche kasse dich da befreit hat saurier... muss ja noch ne kasse finden...;)
     
  3. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo ihr...

    danke erstmal den Antworten...

    Saurier... Also bei mir ist das genauso wie bei dir... Das heißt ich habe auch die Befreiungskarte... Auch ich mache das immer im voraus... Als ich die KK anrief ist mir das mit der Befreiungskarte gar nicht eingefallen... Die sagten nur, dass das jeder selber zahlen muss, so will es der Gesetzgeber...

    Aber ich frag da nochmal an... Bei welcher KK bist du denn??

    LG

    Havin
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Zuzahlung KK

    Hi,

    ich muss das korrigieren:

    wer Rente und Grundsicherung erhält, dem zahlt das Sozialamt die Mehrkosten - so wie bei mir. Den Aufforderungsbescheid einfach vorlagen, Ende.

    Gruss
    pumpkin
     
  5. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hi...

    also ich habe heute bei der KK nochmal angerufen. Der Zusatzbeitrag muss von jedem selbst getragen werden. Dies hat nichts mit der Befreiungskarte zu tun. Zwei völlig unterschiedliche Sachen. Ebenfalls übernimmt weder das WA noch die GS diesen Zusatzbeitrag.

    Liebe Grüße Leute...

    Havin
     
  6. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Uschi...

    Das Grundsicherungsamt und Sozialamt sind doch zwei gleiche Sachen. Oder irre ich mich da?
    Was meinst du mit Mehrkosten? Den Zusatzbeitrag oder Mehrbedarf für Ernährung?

    LG

    Havin
     
  7. roco

    roco Guest

    bei uns ist das grundsicherungsamt auch für hartz4 zuständig... und "hartzer" bekommen das nicht vom amt. ist vom hartz4 satz zu zahlen...:(
     
  8. Bunalene18

    Bunalene18 Neues Mitglied

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    Zusatzbeitrag Krankenkasse

    hallo zusammen,
    das grundsicherungsamt und sozialamt sind gleiche/ähnliche behörden.

    ich dachte es gibt ein neues "gesetz" die solche außergewöhnlichen belastungen für alg II bezieher seit neuestem regelt? bzw dies evtl. über die arge bzw sozialamt gezahlt wird?
    auf der seite von berlin.de heisst es: kein zitat - kein genauer O-Ton

    alg II bezieher müssen zahlen, können aber bei ihrer zuständigen arge einen antrag stellen auf kostenübernahme wegen besonderer härte - die voraussetzungen was besondere härte ist/sind wird aber nicht genauer definiert
    bei sozialhilfeempfängern und heimbewohnern die ergänzende sozialhilfe bekommen ist das sozialamt zuständig

    also echt kompliziert leider kann ich dazu nicht mehr schreiben... sorry:sniff::sniff:
     
  9. roco

    roco Guest

    habe damals (vor 4 wochen) sogar beim bundesamt in berlin angerufen...

    das amt zahlt nicht... besondere härte wären allenfalls ne 80-jährige oma, der man einen kassenwechsel nun wirklich nicht mehr zumuten kann.

    aber auch nur ein KANN-BESTIMMUNG

    :mad:
     
  10. Bunalene18

    Bunalene18 Neues Mitglied

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    hab ich gefunden - ist das was?

    hallo rocofora,

    hab noch was anderes dazu gefunden. einen beitrag bei stiftung wartentest;versicherungen + vorsorge - meldungen.
    da ist der begriff "besondere härte" etwas mehr definiert. vielleicht ist es was?!
    gruß
    bunalene18
     
  11. Ducky

    Ducky Guest

    ich bin glücklicherweise offenbar (noch)nicht betroffen und denke fast, dass man das geld irgendwoher quetschen sollte ( bekomme auch nur rente mit aufstockender grundsicherung) ehe man sich wieder mit den ämtern und deren kleinkariertheit abgeben muss und dafür dann noch unnötig fahrgeld , briefmarken etc ausgibt
     
  12. Ducky

    Ducky Guest

    bringt hier nur leider keinen weiter ;)
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    an einem fluss
    zusatzbeitrag

    ...dann schenk ich mir die antworten...
    saurier
     
  14. butterli

    butterli Mitglied

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    650
    Ort:
    bei Leipzig
    Hallo!

    Habe den Beitrag heute erst gelesen da ich einige Tage nicht hier war,also ich mußte jetzt meinen Allg.2 antrag stellen bekam dabei sofort einen Antrag mit zur übernahme des Zusatzbeitrages der KK mit (waren komplet ineinander gelegt und mir wurde gesagt das ich nicht alles ausfüllen muß es sind auch Anträge dabei die mich nicht betreffenda liegen immer alle Anträge drinnen das ist halt so )und diesen auch bewilligt.Mein Sohn fragte einige Tage später nach diesen Antrag da wurde ihn gesagt das gibt es nicht erst nach seiner Aussage das ich ihn doch auch habe sah man in den Unterlagen nach und siehe da es gibt ihn.Anscheinend wissen die Mitarbeiter auf der Arge selbst nicht was alles für Anträge vorhanden sind.Das ist schon mal ein bsp.für die unwissenheit auf der Arge also nachbohren.
    Liebe Grüße vom Butterli
     
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