nach der Reha

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von mitEsprit, 20. Februar 2010.

  1. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    Hallo ihr Lieben


    Wie ihr mitbekommen habt,war mein Männe bei der Reha.Seit vorgesetrn ist er wieder da...
    Einen Termin beim Rheumadoc haben wir schon nächste Woche bekommen...

    Hab aber noch paar Fragen:

    DA ER ARBEITSUNFÄHIG ENTLASSEN WURDE....wissen wir nicht so genau wie was wo...

    Der Rentenantrag wurde vor der Reha gestellt....
    -müssen wir nen neuen Antrag stellen?
    -gibt es noch eine AU Rente(haben gehört es gibt keine mehr)
    was kommt jetzt noch auf uns zu?

    Soweit ist er sehr zufrieden.Er war in Bad Eilsen und kann nur positives berichten....

    Jetzt muss es hier mit Behandlungen weitergehen....


    Würde mich über antworten freuen.....


    LG
     
  2. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

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    Hallo,

    bei mir lief der Rentenantrag damals automatisch weiter, ich war im November zur Reha und bekam im Januar den Rentenbescheid.

    Ich würde einfach mal bei der RVB anrufen, die können euch das genau sagen.

    Ich drücke die Daumen das die keinen Stress mehr machen und euch einen positiven Bescheid schicken !:top:

    Wichtig ist dann nur auf die Befristung zu achten, ich hatte damals 6 Monate bekommen, musste also fast sofort den neuen Antrag stellen.

    Wenn ihr verheiratet seit solltet ihr dann schon mal für die Steuer sparen......... wir zahlen 450€ Vorabsteuer im Quartal.
    Das war nen ganz schöner Hieb beim ersten Steuerausgleich, da wollten die dann alles für das letzte und das laufende Jahr innerhalb 6 Wochen haben.
    ( Wir bekamen den Bescheid Anfang Dezember )

    LG
     
  3. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    wenn man AU aus der Reha entlassen ist, heißt das noch lange nicht, daß er Rente bekommt.

    Einen neuen Antrag müßt ihr nicht stellen.

    Im Rehaentlassbericht ist die Einschätzung des Leistungsvermögens beschrieben. Das wiederum ist nicht immer mit dem gleichzustzen, was dann die Rentenversicherung bezüglich des Rentenantrages entscheidet.

    Wenn z.B. ist im Rehabericht vermerkt ist, daß er 3-6 Stunden Arbeitsfähig ist, dann muß dem die Rentenversicherung nicht zwangsläufig zustimmen. Ich denke in Eurem Fall wird auch erst abzuwarten sein, wie die Einstellung der Basismedikation verläuft.

    Ursula
     
  4. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    ok danke euch....

    Gut zu wissen...


    Ich weiss nur wie es damals bei meiner Mum war...Die wurde AU entlassen,trotzdem ne ablehnung der Rente...

    Dann warten wir jetzt mal....

    Ich werde euch dann berichten,was im Rentenbescheid steht und dann könnt ihr mir nochmal helfen....

    Was bedeutet,wenn er 3-6 std arbeiten kann und wieso dann Arbeitsunfähig entlassen.Wer kümmert sich dann um Ihn?Die Arge?
    Wieso hängt das mit den Medis zusammen?
    LG
     
  5. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Das ist evtl. die Einschätzung des Arztes in der Reha über sein Leistungsvermögen, wird aber erst im Endbericht stehen.

    Man kann auch wegen eines Schubs (der ja in der Regel nicht ewig dauert) oder wegen eines grippalen Infekts AU sein. Hat also mit der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit nicht zwangsläufig was zu tun.

    Mit der richtigen Einstellung der Basismedikation kann er ja unter Umständen eine enorme Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation erreichen. Dies könnte rein theoretisch sogar zur Remission führen, was ja dann bedeutet, daß man wieder vollschichtig arbeitsfähig sein könnte.

    Es gibt viele mit MB oder RA, die Vollzeit arbeiten.

    Ursula
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    au nach reha

    hallo,
    au nach reha entlassen zu werden, bedeutet man ist einfach noch krank, also nicht arbeitsfähig, was sich in den nächstn tagen/wochen verbessern kann, oder auch nicht.

    stundenweise arbeitsfähig ist eine empfehlung, der nicht gefolgt werden muss. d.h. eventuell ein ärztlicher gutachter bei langer au und der guckt dann sehr genau, ob und was man noch machen kann.

    @pittibiest
    das habe ich bisher noch nicht gehört!
    vorabsteuer betrifft m.E. nur selbständige!
    der normale arbeitnehmer macht einen lohnsteuerjahresausgleich.
    bedeutet er zahlt nach. und ein rentner macht das auch nicht anders.
    vielleicht kannst du das noch mal erklären?

    @mitEsprit
    was bedeutet AU rente?
    Wobei hier auch das alter desjenigen eine rolle spielt und ob eine erwerbstätigkeit vor dem rentenantrag vorlag.
    m.E. gibt es Rente oder Teilrente wie folgt:
    EU Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Für den Fall, dass eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall die weitere Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhindert, haben viele Menschen privat vorgesorgt. Was aber kann man von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, wie ein Unfall, eine Gewalttat oder ein unerwartet negativer Krankheitsverlauf, die Berufstätigkeit im bisherigen Umfang unmöglich macht? Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die EU Rente vorgesehen. Diese Rente soll ein Einkommensersatz sein, der es dem Empfänger möglich macht, ein unabhängiges Leben zu führen.

    Jeder, der außerstande ist, länger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig.

    Wenn Behinderungen von Geburt an vorhanden sind, oder aus anderen Gründen keine 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt werden konnten, so besteht ein Anspruch auf EU Rente erst, wenn ab diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.

    Früher sprach man von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und einer Berufsunfähigkeitsrente, seit 2001 wird dies durch die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wer imstande ist, bis zu sechs Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist an die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente getreten, und fällt etwas geringer als diese aus. In der Regel ist der Empfänger der Erwerbsminderungsrente darauf angewiesen, einen Teilzeitjob anzunehmen. Es gib aber keine Garantie, dass genügend Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen.

    Seit 2001 heißt die EU Rente korrekt: Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente und frühere Berufsunfähigkeitsrente heißt korrekt: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Berufschutz für Bezieher dieser Rente gibt es nur noch für vor dem 02. 01. 1961 geborene. In der Regel ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch wie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe des Einkommens hängt also von der Einstufung in die entsprechende Rente ab.

    Beide Arten der Erwerbsminderungsrente werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Nach drei Jahren wird geprüft, ob sich der Zustand des Rentners verbessert hat, gegebenenfalls wird ihm die Rente entzogen. In Fällen, in denen ein Rentner der bislang nur drei Stunden arbeitsfähig war, inzwischen sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die EU Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt werden. Ist es unwahrscheinlich, dass sich der Zustand des Rentners bessert, wird die Rente unbefristet gewährt. Die unbefristete EU Rente wird grundsätzlich auch gewährt, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Anspruchsberechtigten nach drei Überprüfungen nicht geändert hat, der Rentenempfänger also bereits neun Jahre EU Rente bezieht.

    Der Beginn der, üblicherweise befristeten, Rentenzahlung ist sieben Monate, nach Eintritt des Ereignisses, das zur Behinderung geführt hat. Voraussetzung ist, dass der EU Rentenantrag fristgerecht, das heißt innerhalb der ersten sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung, eingeht. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt der Bezug der Rente mit dem ersten des Antragsmonats. Die EU Rente wird bei der Rentenversicherung beantragt, wobei dieselben Unterlagen mitzubringen sind, die auch für die Beantragung der Altersrente benötigt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung über die, voraussichtlich ständige, Behinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit vorliegen.

    Falls der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine geringfügige abhängige Beschäftigung oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, so muss er das unverzüglich seinem Rentenversicherungsträger melden. Sollte sich herausstellen, dass der Rentner schon geraume Zeit, ohne das gemeldet zu haben, arbeitet, kann ihm die EU Rente sogar rückwirkend entzogen werden. Arbeitet jemand mehr Stunden, als er offiziell arbeiten kann, wird ihm die Rente ebenfalls entzogen. Arbeitet ein EU Rentner mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden, werden seine Bezüge in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt.

    Der während der aufgenommen Beschäftigung erzielte Verdienst darf die Höhe von 350 Euro nicht überschreiten. Das trifft für beide Formen der Erwerbsminderungsrente zu. Da man die Renten nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen braucht, darf je mehr hinzuverdient werden, desto geringer der in Anspruch genommene Rententeil ist.
    Falls die Rente in voller Höhe gezahlt wird und der Hinzuverdienst 400 Euro übersteigt, wird die Rente gekürzt.

    Der vorherige Abschluss privater Zusatzversicherungen ist empfehlenswert, weil im Falle der Erwerbsminderung die entsprechende gesetzliche EU Rente um etwa 35 % geringer ist, als das bis dahin bezogene Arbeitseinkommen.
    http://www.rententips.de/rententips/berufsunfaehigkeit/eu-rente/index.php

    vielleicht hilft dir das ja weiter!

    lg sauri:a_smil08:
     
  7. Neli

    Neli Optimistin

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    Hallo, Ihr Lieben,

    das, was pittibiest beschrieben hat, ist schon richtig.

    Sobald es beim Finanzamt zu einer Nachzahlung zur Einkommenssteuer kommt, zahlt man nicht nur die fehlende Steuer für das vorige Jahr,
    sondern es wird gleichzeitig auch eine Vorauszahlung für das laufende Jahr erhoben.

    Auch ich bekomme jedes Jahr einen "Vorauszahlungsbescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer",
    weil ich zu meiner gleich versteuerten Pension noch eine Witwenrente beziehe, für die ja Steuern zu zahlen sind.

    Diese Vorauszahlungen gelten also nicht nur für Selbständige,
    sondern auch für alle, bei denen schon Steuer für ein Erwerbseinkommen
    oder für Versorgungsbezüge abgehalten werden
    und die zusätzlich noch andere Einkommen wie Renten,
    Sparzinsen und z.B. auch Mieten, zu versteuern haben.

    Es ist also auf jeden Tag besser, einen bestimmten Betrag in diesem
    Falle zurückzulesen.

    Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  8. Ducky

    Ducky Guest

     
  9. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Hallo Ducky,
    meine EU-Rente ist seit 2005 unbefristet.
    Seither kam nie eine Anfrage oder Überprüfung.

    Ursula
     
  10. Ducky

    Ducky Guest

    komisch,
    ich kenne es auch von anderen em-rentnern, dass die alle 2 jahre überprüft werden

    vielleicht hat die rentenversicherung zuviel zu tun, grübel :rolleyes:
     
  11. roco

    roco Guest

    bloß nicht dran rühren...;)

    schön für euch...:a_smil08:
     
  12. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    Wir lassen uns überraschen aber schön eure Erfahrungen zu lesen...Werde euch schreiben was so alles kommt....
    Der Arge habe ich am Freitag gemeldet,dass er da ist...heute kam schon die EGV!!!Echt nervig!!!:eek:
     
  13. jubi

    jubi Neues Mitglied

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    hallo,
    ich habe das erste mal für ein jahr bekommen, dann drei monate vor ablauf verlängerung beantragt. dann wieder für ein jahr bekommen.

    da meine knochen immer noch nicht (zweite op) zusammen gewachsen waren habe ich nochmal beantragt. und diesmal für zwei jahre bekommen. jetzt muß ich im mai nochmal beantragen. das wäre dann das 3. mal.
    zählt das auch für die unbefristete rente.

    lg jubi
     
  14. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    was ist EGV?
     
  15. Ducky

    Ducky Guest

    hm, warum meldet er sich nicht selber bei der arge.. ???
     
  16. roco

    roco Guest

    ich denke, das is ne eingliederungsvereinbahrung...;) nettes wort, oder?

    da steht drin zum bsp. wie oft du dich in welchem zeitraum zu bewerben hast.
    das du ganz folgsam sein musst, wenn das amt was von dir will, weil sie dir sonst dein "taschengeld" (die leistungen) streichen...
    und das du brav bescheid sagen musst, wenn du den spielplatz im heimatort verlassen willst um mal die freunde in der stadt zu besuchen...:rolleyes:

    sorry, aber in dem verein kommt man sich vor wie im kindergarten, ehrlich...

    das ist nur mit schwarzem humor zu ertragen...;)
     
  17. roco

    roco Guest

    übrigens: in diese eingliederungsvereinbarung muss er mit seiner unterschrift einwilligen, bevor sie gültig wird.

    und sie darf NICHT während einer KRANKSCHREIBUNG abgeschlossen werden. das müssten die beim amt aber wissen? ist er nicht arbeitsunfähig aus der reha gekommen???

    WIDERSPRUCH EINLEGEN!!!
     
  18. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

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    Das ist einfach zu erklären, mein Mann hat seit meiner Berentung die Steuerklasse 3 und die EM - Rente wird ja unversteuert ausgezahlt.

    Also wird sie beim Lohnsteuerjahresausgleich dem Einkommen meines Mannes hinzugerechnet ( abzüglich der Freibeträge ).

    Da er dieses " Zusatzeinkommen " noch nicht versteuert hat ergibt sich die entsprechende Nachzahlung und künftige Vorrauszahlung.

    Aber vieleicht habe ich bald ganz andere Sorgen, da ich auf den Bescheid zur weiteren Bewilligung bzw. Ablehnung der Rente warte.

    LG petra
     
  19. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

    Registriert seit:
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    196
    Das ist eine Superidee wenn sie funktionieren würde,

    ich wollte meine seit 25 Jahren bestehende Krankenhaustagegeld-versicherung erhöhen.

    Da ich aber dazu einen Gesundheitsbogen ausfüllen musste, wie es auch bei o.g. Versicherungen üblich ist, sagte man mir freundlich ich solle schön die Füsse still halten und mit dem zufrieden sein was ich habe.
    Wenn man könnte würde man mir diese Versicherung gerne kündigen, da ich sie im letzten Jahr 4x in Anspruch nehmen musste ( vorher 24 Jahre niemals ).

    Bei meiner Diagnose RA versichert mich heute niemand mehr gegen Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit oder ähnliche Versicherungen.

    LG petra:(
     
  20. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    142
    Hab nochmal ne Frage


    Muss mein Mann die 210 euro für den Aufenthalt bezahlen?er hat ne Befreiungskarte und wir beziehen ergänzendes H4 weil mein Lohn nicht reicht?
     
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