Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. 68Biene

    68Biene Neues Mitglied

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    Danke für eure Antworten.Ich lege jetzt erst mal Widerspruch ein.Dann werde ich mit dem Vdk die Begründung fertig machen.Ich habe es gefunden mit dem Mtx.Es steht hier in Rheuma online unter Fragen und Antworten.
    Für die Dauer einer über 6 Monate anhaltenden aggressiven Therapie(z.B hochdosierte Cortison-Behandlung in Verbindung mit Zytostatika )soll ein GdBMdE-Grad von 50 nicht unterschritten werden.Vom 6,3,2002 GdB Tabelle.
    Lg Biene
     
  2. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    hallo Ihr...


    Vielleicht könnt ihr uns nen Tip geben denn...


    WIR HABEN HEUTE DIE ZWEITE ABLEHNUNG BEKOMMEN!!!!!!

    Was sollen wir jetzt machen.Die 20% bleiben bestehen.Klagen sollen wir beim Sozialgericht...zu meiner Frage


    Lohnt es sich?
    Brauchen wir dei % für die Rente?
    Lieber bei der Rentenablehnung klagen?


    Über Tips wäre ich euch dankbar......



    lg
     
  3. Irmi

    Irmi Mitglied

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    98
    Hy Esp.!

    Soweit ich weiß haben die % nichts mit Rente zu tun.
    Hat man mir jedenfalls damals gesagt und hab ich auch gelesen.

    Ich weiß net, ich glaub ich würde nicht nochmal gegen angehen.
    Aber das müsst ihr natürlich selber wissen.

    Lg 1986:top:
     
  4. rechel

    rechel Neues Mitglied

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    Hallo Esp..,
    ich würde in Eurer Stelle ein halbes Jahr warten und dann einen erneuten Antrag auf Verschlächterung stellen. In der Zwischenzeit sollte dein Mann sich richtig durschecken lassen und zur Schmerztherapie gehen, um so mehr neue Befunde ihr mit einreichen könnrt um so besser. Denn ohne Aktuelle Befunde glaubt dir heute keiner mehr das du krank bist. Ebenso habe ich denen auch einen Brief beigelegt was ist nicht mehr kann und was meine Probleme sind. Habe jeden Bericht vom DOC nachgereicht so lange nicht entschieden war. Ohne Unterlagen und neue Berichte auch keine guten Aussichten vor Gericht. Wie sieht es mit einer Reha aus für deinen Mann? Die könnten wirklich festellen was er noch kann oder nicht und würden einen erneuten Antrag dann beim Versorgungsamt stellen.

    Gruß Rechel
     
  5. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo,

    war im Grunde fast voher klar, hatten dir das ja des öfteren gesagt, dass die alten Berichte und keine aktuelle Basis, kein Rheumatologe usw. das nicht gerade fördern. Die Einstufung erfolgt nach Schwere der Erkrankung und Einschränkung die dadurch resultieren.

    Ihr braucht, eine aktuelle Therapie, Möglichkeiten ausschöpfen was Medikamente und Therapien an geht usw. Dann habt ihr auch aktuelle Befunde. Der Arzt wird sicher auch dann sehen, was er kann und was er nicht kann.

    Kein Widerspruch einlegen, sehe ich eher Chancenlos. Abwarten, was die neuen Möglichkeiten bringen und dann irgendwann einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Für was braucht er denn den Ausweis?

    % haben nichts mit der Rente zu tun. Das ist wieder eine andere Sache.

    Alles Gute
     
  6. Biggi52

    Biggi52 Neues Mitglied

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    Behindertenausweis

    Halli hallo,:)
    ich bin neu hier, möchte mich vorstellen, bin Biggi52.

    Mein Behindertenausweis dauerte insgesamt 9 Monate und 4 Tage. Auch bei Erhöhung der Prozente, ist eine Ewigkeit - kurz, meist 4-6 Monate. Er wurde zwar rückwirkend ausgestellt, aber es war eine Ewigkeit. Ich bin zuständig in Verden, das soll eine besondere Behörde sein.:rolleyes: Leider muss man noch sehr freundlich sein, denn die Herrschaften "merken" sich alles.:eek:
    Trotzdem sei geduldig, wünsch dir alles Gute, Bigi:top:
     
  7. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe telefonisch um Zusendung des Antrags gebeten, nach fünr Tagen war er da. Ich habe ihn ausgefüllt, den Entlassungsbericht der Klinik als Kopie dazugelegt, genaue Angaben zu den Ärzten die mich behandeln gemacht und das Formular abgeschickt. Nach einer Woche bekam ich ein Schreiben, dass mein Antrag eingegangen sei und es 6 8 Wochen dauern könne bis ich wieder Nachricht bekomme weil man ggf. die angegebenen Ärzte anfragen werde. Nach nicht ganz sechs Wochen bekam ich dann meinen Bescheid mit 60% und den Hinweis, dass ich nun - wenn ich ein Foto schicken würde - einen Ausweis ausgestellt bekäme. Den hatte ich dann nach weiteren 10 Tagen in Händen. Mehr kann man glaube ich von einer Behörde die Tausende von Vorgängen zu bearbeiten hat, nicht verlangen.
    LG Gabi (bibi ro-leirn seit 06/2003)
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    habe 2007 einen Antrag beim Versorgungsamt auf GdB gestellt.

    Hat nicht lange gedauert, 30 %.

    Wiederspruch eingelegt,Teilabhilfebescheid 40 %. Habe ich nicht angenommen, da ich 50 % möchte.

    Darauf hin nur noch Klage möglich beim Sozialgericht, habe ich dann auch im April 2008 eingereicht.
    Anfang September 2009 Termin beim Gutachter, der meint, dass mir die 50 % zustehen. ( Hatte Glück mit dem Gutachter, er war Neurologe/ Psychologe.)

    Seit dem warte ich.... Habe im November mal nachgefragt beim Sozialgericht. Habe zur Antwort bekommen, dass noch Klagen aus 2007 zu bearbeiten sind, ich Geduld haben sollte.
    Außerdem hat mich meine Bearbeiterin am 23.12.09 auf Wiedervorlage.


    Ich meine wenn der Gutachter mir die 50 % zuspricht ( das Sozialgericht hat mir auch eine Abschrift des Gutachterberichtes zugeschickt), was dauert nun soooooo lange?

    Aber es ist von Ort zu Ort anders mit der Bearbeitung und den Entscheidungen
    :(:(:(:(

    LG Silberpfeil
     
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Klärchen,

    ich freue mich sehr für dich, dass es sooo schnell geklappt hat. So sollte es auch eigentlich sein, wenn alles klar ist.Ich renne jeden Tag erwartungsvoll zum Briefkasten, aber kein Brief vom Sozialgericht.

    Wenn ich nun doch, was ich auch doll hoffe, meine 50% erhalte, müsste ich doch wenigstens für das KJ 2009 die 5 Tage extra Urlaub erhalten??
    Wir müssen unseren Alturlaub(2009) bis sept.2010 weg nehmen.
    Naja, ich habe keinen Alturlaub mehr:):(

    LG Silberpfeil
     
  10. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo,
    bei manchen Ämtern kann man auch schon mal 7 Monate (!) warten...ich denke 2 Monate sind die große Ausnahme.

    Und man bekommt die Nachteilsausgleiche nicht rückwirkend, d.h. keinen Urlaub rückwirkend für 2009, sondern erst ab dem Moment, ab dem man den Ausweis zugestellt bekommt. Rückwirkend bekommt man allerdings den steuerfreien Betrag.

    Gruß Kröti
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    grad der behinderung und Urlaub

    hallo,
    m.w. erhaltet ihr den anspruch auf zusatzurlaub bei behinderung ab dem datum der anerkennung im schwerbehindertenbescheid, nicht abhängig vom schwerbehinderten ausweis. d.h. mal auf den bescheid gucken, was da drin steht, wird ihnen ab...... ein grad der behinderung von..... % anerkannt.
    das ist maßgeblich. bitte den bescheid kopieren, wobei ihr eure darin aufgeführten diagnosen abdecken solltet und den bescheid beim arbeitgeber abgeben, so dass er sieht welchen anspruch ihr habt. da ist wohl auch geregelt, dass wenn der behindertenstatus ab z.bsp.november 2009 anerkannt wird, dir rückwirkend der urlaub zusteht.
    du könntest dich noch einmal beim integrationsamt oder landesamt deines jeweiligen bundeslandes informieren. da gibt es eine hotline wo man nachfragen kann.
    lg saurier, der liebe dino:a_smil08:
     
  12. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    ausschlaggebend ist Tag des Antrageingangs, nicht der Tag der Ausstellung des Bescheids.

    Von dem o.a. Zeitpunkt ab erhälst Du anteilig den Zusatzurlaub, z.B. Antragseingang 01.06., dann gibt es 3 Tage Zusatzurlaub für das laufende Jahr.

    Ursula
     
  13. andy72

    andy72 Neues Mitglied

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    Steegen
    Hallo,

    also ich habe meinen Antrag im Juli´01 gestellt und im August ´01 mein Bescheid 50% bekommen und habe dann noch für das restliche Jahr die 5Tage Zusatzurlaub.
    Muß aber dazu sagen ich war damals Anfang des Jahres zur Reha und die Zeit meiner Anerkennung wurde bis dahin mit angerechnet, diese Regelung ist auch möglich, ist aber auch bestimmt wieder abhänging von dem Befinden des Sachbearbeiters, kommt mir manchmal so vor wenn ich das alles hier so lese.

    LG Andy:a_smil08:
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    gdb

    nach dem neuen gesetz gilt der tag der bestätigung.
    nicht mehr der tag der antragstellung.
    :a_smil08:was richtig ist, dass man den behindertenurlaub voll bekommt für das jahr. der wird nur anteilig berechnet wenn man teilzeit arbeitet.
    lg saurier
     
  15. Ducky

    Ducky Guest

    rente und % haben nix miteinander zut tun

    habe keine % weil nicht beantragt und trotzdem die unberfristete rente
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo,

    also ich habe den Antrag auf Schwerbehinderung Anfang 2007 gestellt und im Herbst 2007 30% zugesprochen bekommen. Ab dann läuft Widerspruch mit anschließender Klage beim Sozialgericht auf 50 %, ja und nun warte ich , dass ich Bescheid erhalte....
    Aber wenn ich den Urlaub nach kriege???!!!, glaub ich , dass es so ist, wie mit dem normalen RestUrlaub 2009, und den kann ich bis Sept. 2010 nehmen.Für 2007 u. 2008 werde ich sowieso nichts nach kriegen.
    Aber nun muss ich erstmal Bescheid bekommen. Hätte ja sein können, dass einer Fürs Land..... angestellt oder Beamter des LAndes..... ist.

    Noch einen schönen Samstag Abend

    Eure Silberpfeil
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    .....ja, so steht es ja auch z.Bsp. in den Bescheiden vom Versorgungsamt wenn man die GdB Feststellung erhält...

    LG Silberpfeil
     
  18. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo Silberpfeil,

    ich weiß nicht wann und ob ( siehe Schreiber oben) das Gesetz geändert wurde.
    Ich bin Landesbeamtin in Niedersachsen, meine Chefs hatten 2007 alles mögliche angestellt, damit mir der Urlaub rückwirkend ab Antragstellung genehmigt wird, war nicht so- ich wußte es auch vorher schon von der Behindertenvertretung in der Behörde, dass erst ab Ausstellung des Ausweises dieser Nachteilsausgleich gewährt wird.
    Aber anscheinend wurde das Gesetz inzwischen geändert...
    Gruß Kröti
     
  19. 68Biene

    68Biene Neues Mitglied

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    Ich brauche nochmal Eure Hilfe
    Ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und jetzt einen GdB von 40 bekommen. Mein Knie hat sich extem verschlimmert(komme nur noch unter starken Schmerzen die Treppe rauf und runter,unter Belastung fast gar nicht mehr,in die Hocke gehen geht gar nicht mehr,das Knie kann ich nicht mehr biegen und habe Schwierigkeiten beim Autofahren und beim Laufen. Dann kann ich mit meinem Rücken nichts schweres mehr heben und mein Schub nimmt seid letztes Jahr kein Ende. Dies habe ich alles beim Antrag angegeben und dann hat das Versorgungsamt mir statt 1-Funktionseinschränkung bei entzündlichen Gelenksveränderung mit GdB 30 noch GdB 10 auf 2--Funktionseinschränkung des linken Knie und 3-Funktionseinschränkung der Wirbelsäule gegeben. Ist das nicht ein bißchen arg wenig. Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausführen und fange am Dienstag deshalb eine Umschulung an. Ich habe den Reha Bericht und den Bericht vom medizinischen Dienst beigelegt wo bestätigt wird das ich nicht mehr belastbar bin auf Knie und Rücken und nicht viel laufen kann. Da bekomme ich auf die CP 30 und auf Knie und Rücken nur 10.Das kann doch alles nicht sein. Und jedesmal diese Rennerei mir Widerspruch.Beim letzten mal habe ich auch Widerspruch eingelegt und abgelehnt bekommen. Hat einer einen Tip wie man es diesmal besser machen kann. Ich habe bald keine Kraft mehr. Hunderte Papiere ausfüllen für Umschulung .Ausweis und wer weiß für noch alles.Ich dachte mir das der Vdk mir vielleicht helfen kann.Vielleicht hat ja einer von eich dasselbe mitgemacht und kann mir helfen.
    Liebe Grüße Biene
     
  20. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich kann das selber nicht beurteilen. Es gibt eine GdB Tabelle, nach dem sie einstufen. Es werden halt nur die Funktionseinschränkungen beachtet, nicht die Erkrankung selber.

    Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass es wesentlich besser war, zumindest für mich, wenn ich nach einem halben Jahr oder Jahr einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe und diese Widerspruchsverfahren habe ich gar nicht gemacht. Da ich eh ständig im KH war, habe ich mich an den dortigen Sozialarbeitet gewandt.

    LG
     
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