persönliches budget für behinderte

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von klaraklarissa, 19. Dezember 2007.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben,
    diese info wollte ich schon seit einigen tagen einstellen, aber immer wieder vergessen.
    es geht um den rechtsanspruch auf das persönliche budget, der ab dem 01.01.2008 besteht. man muss bisschen was lesen, es geht auch nicht klar daraus hervor, ob das nur die behinderten bekommen, die in keiner pflegestufe eingestuft sind, oder ob man auch mit pflegestufe einen anspruch hat .... hat schon jemand erfahrungen oder sich durch das thema durchgeackert?
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    Persönliches Budget

    Frei wählen zwischen Sach- und Geldleistungen


    Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, das derzeit noch eine Ermessensleistung darstellt.
    Menschen mit Behinderungen haben dann die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie die Leistungen zur Teilhabe in Sachleistungen oder Geldleistungen oder in der Kombination von Sach- und Geldleistungen beanspruchen......

    -------------------------------------------------------------------
    quelle: vdk zum persönlichen budget

    hab doch noch einen erläuterungslink vergessen ...
    budget - tour



     
    #1 19. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2007
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Klara,

    hab ich noch nie vorher gehört, bin total erstaunt. Ich denke, diesen Antrag können viele von uns stellen und ich werde mich im neuen Jahr auf jeden Fall schlauer fragen.

    Ganz herzlichen Dank dafür, dass Du so aufmerksam warst und diesen Beitrag ins Forum gestellt hast.

    Ganz, ganz viele
     
  3. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo klara,

    vielen dank für die info, ehrlich gesagt hab ich noch nix davon gehört und kapieren tu ich es auch noch nicht wirklich *schäm*

    aber ich glaub ich hab eine antwort auf deine frage gefunden, in bezug auf pflegestufe ja oder nein denn:
    ZITAT:
    SIE BRAUCHEN NUR EINEN ANTRAG STELLEN

    Bei dem Persönlichen Budget müssen Sie nur noch einen
    Antrag stellen.
    Sie stellen den Antrag zum Beispiel bei:
    Ihrer Kranken-Kasse,
    Ihrer Pflege-Kasse, DIES BETRIFFT DANN DICH würde ich denken
    Ihrer Renten-Versicherung,
    Ihrem Jugend-Amt,
    Ihrem Sozial-Amt,
    Ihrem Integrations-Amt,
    Ihrer Agentur für Arbeit.


    quelle:http://www.budget-tour.de/content/41076.php?a=3

    ich werde mal weiterlesen, ich verstehe nämlich noch nicht ob man das beantragen muss und oder wenn man es beantragt, fallen dann alle hilfsmittel die man im laufe des jahres braucht darunter oder nicht??
    oh weh fragen über fragen!!!!
    ich möchte nämlich den neuen choargoCheck apparat haben, meiner ist 8 jahre alt und noch sehr umständlich zu bedienen, heißt die kontrollen kann ich nicht selbst machen da es viel zu schwer ist, stellt sich mir nun die frage: beantrage ich den am besten noch dieses jahr oder nicht?? fällt der dann in das p.B. oder nicht?? wenn ja, wie hoch ist das persönliche B. überhuapt?? dieses gerät kostet ca. 3000 - 3500 euro

    bin ich ja jetzt richtig froh das du das noch rechtzeitig eingestellt hast, danke dir. so kann ich mich noch versuchen schlau zu machen und gegebenfalls das gerät noch zwischen den jahren beantragen, vielleicht nützt es ja was wenn das antrags und eingangsdatum noch den stempel 2007 trägt...............keine ahnung.

    ich wünsche dir eine ganz besinnliche und schmerzarme weihnachtszeit
    hast du endlich dein bett???
    ich schreibe dir noch eine pn bis dann
    paß auf dich auf
    lieben gruß
    elke
    die einfach nicht schlafen kann

    nachtrag:

    habe soeben in der selben quelle wie oben genannt noch gelesen das es hier noch weitere infos zu dem thema gibt

    Weitere Informationen
    www.budget.bmas.de
    www.projekt-persoenliches-budget.de
    www.budget.paritaet.org
    www.bar-frankfurt.de
    www.reha-servicestellen.de
    www.forsea.de
    www.isl-ev.de

    vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen schon weiter LG
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Also Mädels, Hi,

    ich hab das mal mit meiner Schwägerin durchgeackert, die das ebenfalls was angeht und ... wir haben es nicht kapiert :D .

    Ist das die blanke Taktik? So unmöglich ausdrücken, dass keiner versteht was es bedeuten könnte, damit möglichst wenige es beantragen? :p

    Was konkret bedeutet das für uns? Kann das jemand in rheumisch erklären? :confused:

    Verwirrte Grüße von Kira,

    die jetzt einen Vokabeltee trinkt. :o
     
  5. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo!

    also mit dem persönlichen Budget ist das so:

    man muss grundsätzlich erst einmal einen Anspruch auf die Leistungen an sich haben, also z.B. Anspruch auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, oder Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (Sozialamt) oder Anspruch auf Leistungen einer der anderen Stellen, die oben schon aufgeführt wurden.

    Das persönliche Budget bedeutet dann nichts anderes als dass man diese Leistungen zukünftig in Geld anstatt als Sachleistung bekommen kann. Das ist dann ein bestimmter monatlicher Betrag, der alles abdecken soll, was man ansonsten als Sachleistung bekommen hätte. Der Vorteil ist an sich nur, dass man selbstständig haushalten und selbst entscheiden kann, wofür man das Geld ausgibt. Nur ganz sachfremd darf das Geld nicht verwendet werden, also nicht das Budget ansparen und dann einmal schön in Urlaub fahren.

    Das persönliche Budget gab es auch bisher schon, nur gibt es ab 01.01.08 den gesetzlichen Rechtsanspruch, davor war es eine Kann-Leistung und war noch in der Erprobungsphase.

    Ich kenne mich nur hauptsächlich mit dem persönlichen Budget in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII aus, das ist eines der Sozialhilfekapitel, und umfasst die Leistungen an behinderte Menschen. Derlei Anträge bearbeite ich täglich;) Weil die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zur Sozialhilfe gehört, sind diese Leistungen in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen. Außerdem erhält sie nur der, der sich nicht auf andere Weise helfen kann. Deshalb erhalten es meistens Alleinstehende.

    Das persönliche Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe kann dann z.B. verwendet werden, um Mobilität zu erlangen, also z.B. wenn jemand kein Auto hat und im Rollstuhl sitzt, kann er ein persönliches Budget für Taxifahrten bekommen, oder auch für eine Begleitperson, wenn das notwendig ist. Oder man kann das Budget auch für Betreuungsleistungen erhalten, d.h. man kann sich jemanden einkaufen, der regelmäßig kommt und im Haushalt hilft oder Behördenkram erledigt usw.

    Bei der Pflegekasse wird das Budget dann speziell für die Pflege gewährt werden. Es gibt auch trägerübergreifende persönliche Budgets, wenn jemand Ansprüche bei mehreren Trägern hat. Dann übernimmt einer der Träger die Federführung und gewährt das Budget für alle anderen mit. Dazu gibt es aber noch kaum praktische Erfahrungen, da wird wahrscheinlich ein Antrag noch einige Hürden bewältigen müssen. Aber ich denke, wer einfach gerne selbstständiger sein will und seinen Bedarf selber managen kann, für den ist das Budget schon gut.

    Das Problem liegt evtl. in der Bemessung der Höhe. In der Eingliederungshilfe gab es teilweise Pauschalbeträge, aber inzwischen wird die Höhe beim Erstantrag individuell geschätzt, d.h. man guckt sich den Bedarf an und überlegt, was das wohl monatlich kosten wird, und diesen Betrag zahlt man dann jeden Monat aus. Im späteren Verlauf finden dann Gespräche statt, wo der Betreffende Rückmeldung geben kann, ob das Budget zu niedrig oder zu hoch war.

    Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiter helfen..:)

    lg
    Sonja
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo sonja,
    erst mal prima erklärt, vielen dank. aber trotzdem noch ein buch mit sieben siegeln, weil man sich kaum vorstellen kann, das man da plötzlich monatlich einen betrag x haben soll, mit dem man sich dem bedarf entsprechend versorgen kann. ich sehe eben, wie blöd das manchmal schon mit den 31,00€ mntl. zur pflegestufe dazu ist. habe mit dieser versorgung ....... per unterschrift .. denke ich, malamkopfkratz.......... ein sanitätshaus beauftragt. jetzt komme ich mir immer irgendwie "über den nuckel gezogen" vor, weil ich denke, ich bekomme zu wenig für's geld. nur ein gefühl, oder wahrheit??? keine ahnung.

    mit dem persönlichen budget, das muss ich auch noch bisschen sacken lassen zum verdauen, vielleicht kapier ich es dann. würde es an stelle des pflegegeldes treten? nönö ... naja muss mal intensiv lesen <=== eine meiner größten schwierigkeiten mal wieder z.zt.:(

    @elke
    das bett habe ich seit etwa 10 tagen.:) komme um einiges besser damit zurecht, aber leider gehts mir nicht wesentlich besser ... könnte eben vor mir selbst flüchten :eek:. schlaf finde ich nur noch nachmittags für ca. 2 h und nachts ......:confused:
    siehste ja, wenn du schaust, wann der beitrag drinsteht. werde mich aber trotzdem auf den "insbettweg" machen, wenigstens etwas ruhen ..... schlaf wird es nicht, nur drusseln, bis ca. 6.30 - 7.00
     
  7. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Amulan,

    danke für diese einfachgestrickte Antwort. :)

    Und dir Klaraklarissa danke ich für die Info überhaupt :) .


    Da wir jetzt alle wieder ein bischen schlauer sind können wir wohl noch besser auf uns aufpassen als vorher schon :D .

    Ich wünsch euch tapfere Tage.

    Kira
     
  8. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo Klara,

    hmm, also wie das bei der Pflegekasse ist, kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. Ich vermute aber, dass die Pflegeleistungen und die sonstigen Leistungen z.B. für Pflegehilfsmittel in einen monatlichen Betrag gepackt werden... nur wie man das schätzen soll, weiß ich nicht. Es weiß ja im voraus niemand, welche Hilfsmittel er im Lauf des Jahres brauchen wird... Am besten fragst du mal bei der Pflegekasse nach und stürzt den dortigen Sachbearbeiter ins Grübeln...:D Ich glaub nämlich nicht, dass es bei der Pflegekasse schon viele Erfahrungen mit dem Budget gibt.

    Oder du wendest dich an eine der Servicestellen, die auch in dem Artikel erwähnt waren. Mehr Infos findest du hier: http://www.kompetenz-plus.de/c.php/kplus/Infothek/Adressen/RehaTraeger.rsys

    Aber ich schätze, dort wird man auch erstmal verstohlen die Stirn runzeln und dann freundlich lächeln, weil man nämlich noch keine Ahnung hat, wie das mit dem trägerübergreifenden Budget laufen soll.
    Die ersten Anträge werden auch sicher eine längere Bearbeitungszeit brauchen. Und meiner Meinung nach hat man als Betroffener am Ende viel Aufwand mit der Verwaltung des Budgets und bekommt doch nicht mehr Leistungen als man sonst als Sachleistung bekommen würde. Ob man sich das antun will? Ich weiß es nicht. Kommt darauf an, wieviel Wert man auf Selbstständigkeit legt und wieviel Zeit man hat, um selbst z.B. Preisvergleiche anzustellen, Angebote einzuholen usw., damit man aus dem monatlichen Geldbetrag die beste Leistung herausholt. Die Anbieter (also z.B. Diakonie, DRK usw.) können/müssen individuellere Angebote machen als sie es bisher tun. Darauf müssen die sich aber auch erst einstellen.

    Fazit: es wird noch ein paar Anlaufschwierigkeiten geben. Wer wissen will, ob das Budget für ihn Vorteile hat, muss erstmal Zeit in Information und Beratung investieren.

    Ich wünsch euch jetzt erstmal schöne Feiertage!
    und dann mal gucken was das neue Jahr bringt...:)

    lg
    Sonja
     
  9. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallo amulan, Sonja,

    danke dir auch für deine aufklärung, wenn ich auch noch nicht alles verstanden habe *lächel* im ernst ich habe mehr den je probleme solche sachen zu verstehen.
    drum erdreiste ich mich einfach dich jetzt was direkt zu fragen, vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen, wenn nicht ist es nicht schlimm mach dir keine sorgen.

    obwohl ich durch meine beiden schlaganfälle, meiner herzproblematik und den rheumafolgen genügend einschränkungen habe (OK, ich sitze nicht ständig im rolli, und kann auch mal klare gedanken fassen, wenn auch nicht lange zeit am tag) wurde mir bisher immer die pflegestufe abgelehnt, und auch das aG wurde mir abgelehnt, ich habe noch beide beine! auch wenn ich sie nicht so nutzen kann wie ich es gerne hätte, bisher habe ich vom versorgungsamt 100% mit g und B bekommne, aber HILFE bekomme ich keine.
    so nun meine frage: kann ich evtl. dieses persönlich budget beantragen anstatt einer anderen leistung??
    das ich dort nochmals einen anderen gutachter vorgestellt werde??

    beim letzten antrag beim vesorgungsamt auf ein aG habe ich sogar um begutachtung gebeten, aber das wurde mir nicht gewährt! auf die schreiben meines arztes das ich nicht mehr eine gehtstrecke von 100m gehen kann, ohne luftnot und anderen problemen und nicht in der angestrebten zeit wurde ich von 90 auf 100% hochgesetzt und bekam zu meinem g noch das B dazu, ich weiß nicht ob mich dann meine Begleitperson tragen soll?? *g* aber sicher bin ich auch schon dankbar das ich das -- B -- bekommen habe, die kosten für die pflege von mir und meines/unseres haushaltes tragen wir aber komplett alleine. daher wäre ich auch dankbar um ein klein wenig unterstützung was die hilfen betrifft.

    ich sag schon mal danke für die mühe und möchte dir und allen anderen die dies lesen ein wunderschönes, geruhsammes, friedliches und vor allem schmerzarmes weihnachtsfest und möge sich der eine oder andere wunsch auf eurer liste erfüllen

    lieben gruß
    elke
     
  10. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo Elke,

    ich hoffe, du hattest schöne Feiertage...

    Ich will mal versuchen, deine Frage zu beantworten:o
    Die Stelle, die für die Schwerbehindertenausweise zuständig ist, gehört nicht zu den Rehaträgern, deshalb kann man dort kein Budget beantragen. Für das Merkmal aG musst du nicht im Rollstuhl sitzen, es reicht auch, wenn man sich z.B. mit einem Gehstock oder mit orthopädischen Schuhen nur langsam bewegen kann. Dazu gibt es ein BSG-Urteil vom 10.12.2002 - Az.: B 9 SB 7/01R.

    Ja, und mit der Pflegestufe ist es so eine Sache. Leider hängt das ganz stark vom Gutachter ab. Ich hatte bei meiner Arbeit schon einen geistig Behinderten, der nicht einmal sprechen konnte, und der vollstationär in einem Heim lebte, und trotzdem keine Pflegestufe bekam. Manchmal kann man es nicht nachvollziehen. Wenn man mit dem Gutachter nicht einverstanden ist, hilft nur Widerspruch und Klage. Wichtig ist, dass man bei der Begutachtung einen Hilfebedarf von mindestens 45 Minuten täglich in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität geltend macht, und außerdem einen regelmäßigen Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Alle anderen Bereiche, wo man vielleicht auch Hilfe braucht, zählen für die Pflegeversicherung nicht.
    Viele Infos dazu gibts hier: http://www.pflegebeduerftig.de/index_pflegevers.php?seite=pflg_bst_hlfbdrf

    Mein Onkel musste die Pflegeleistungen für seine Frau auch einklagen, obwohl sie damals schon taub, fast blind und auch ziemlich tapsig war.

    Ich vermute, dass es nicht helfen würde, statt der Pflegeleistungen direkt ein persönliches Budget zu beantragen, weil der Gutachter derselbe sein wird, wenn es um Leistungen der Pflegekasse geht. D.h. wenn man z.B. bei einer der gemeinsamen Servicestellen einen Antrag auf ein Budget für pflegerischen Hilfebedarf stellen würde, dann würde die Servicestelle den Antrag an die Pflegekasse weiterleiten, und die würde den Antrag genauso prüfen, wie wenn es ein Antrag auf Pflegeleistungen wäre. Will es aber nicht beschwören - ich arbeite ja nicht bei einer Pflegekasse...:) Bei der Eingliederungshilfe, für die ich zuständig bin, wäre es aber so, also dieselben Gutachter, egal ob Budget oder Sachleistung. Die Servicestellen haben meines Wissens keine eigenen Gutachter, sie beraten nur und leiten die Anträge weiter.

    Aber du könntest trotzdem dich einmal bei einer Servicestelle beraten lassen, um zu erfahren, welche Möglichkeiten zu hast und ob es vielleicht andere Leistungen bei anderen Rehaträgern gibt, die bei dir in Frage kämen.

    Lg
    Sonja
     
  11. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo sonja,

    ja, mit der geschlossenen beantragung des "persönl.budget" durch alle rheuma-online-user zum gleichen zeitpunkt .... *grins*...., da würden wir alle "schreibtischtäter;)" wohl ziemlich aufmischen.
    liebe elke, ich an deiner stelle würde wirklich noch einmal den weg der neubeantragung der pflegestufe gehen, auch wenn er, wie ich weis, für dich zur zeit sehr sehr beschwerlich ist. hast du eine rechtsschutzversicherung oder bist du im vdk? die könnten je dann im falle einer ablehnung deine interessen verfechten. ...... schlimm, das man immer so kämpfen muss :( , dabei braucht man die kraft doch so sehr für sich selbst .... :mad:.

    ach ja, mir wurde auch gesagt, das man das merkzeichen "ag" nur dann bekommt, wenn man mindestens beidseitig unterschenkelamputiert ist .... so stand das damals auch im bescheid, denke ich. aber hier diese seite : schwerbehinderung - aktuell scheint auch zum thema schwerbehinderung sehr interessant zu sein, habe ich über das von sonja aufgeführte urteil zum thema gefunden.
    ich habe "g" und "b" bekommen und darf mit "g" plus einer ausnahmegenehmigung nun auch schwerbehindertenplätze benutzen ....die leider viel zu oft von nicht berechtigten autonutzern blockiert werden.
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ich kapier noch nix. sorry.
    was ist der unterschied zwischen dem persönl. budget und der geldleistung aus der zugebilligten pflegestufe.
    bgdg:
    bei sachleistung aus der pflegestufe komme ich nicht weit, müsste dann dauernd erhebl. draufzahlen. - abrechnung bei den servicestellen im 10 minutentakt und bei mir dauert alles sehr, sehr lang.
    mit dem pflegegeld komme ich natürlich auch nicht aus. muss dauernd fremde hilfe löhnen - die ich angelernt habe - mit denen ich zufrieden bin.
    gruss
     
  13. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo sonja und klara,

    sonja, vielen vielen dank das du dir für mich solch große mühe gemacht hast!!

    leider komme ich erst hezte dazu nachzulesen, mir geht es nicht gut.

    es ist dann doch so wie ich es schon fast vermutet habe, aber ich hoffe ja immer noch das es auch gutachter/innen in meiner zuständigkeit gibt die die augen offen haben und nicht so tun als würden sie das geld von ihrem gehalt abgezogen bekommen. die erste gutachterin nach meinem ersten schlaganfall war eine Pflegedienstleiterin, die selbst nach 3 maligen fragen nicht glauben konnte das man ein solches haus als mietobjekt bekommt, und während der
    "begutachtung" *lach* immer mal wieder fragte ob es denn mal unser eigentum werden können würde, wegen der frage des einkommens und das selber zahlen könnens von hilfeleistungen. nach meinem zweiten schlaganfall kam ein arzt, ich hatte echt hoffnung das er die situation erkennt, doch er war sooooooooooooo hektisch, stotterte vor lauter nervosität und war so sehr mit dem richtigen ausfüllen der vielen zettel beschäftigt das er was wir sagten nicht richtig mitgekam, das wurde auch immer wieder deutlich wenner anfing zu wiederholen was wir angeblich gesagt haben um es aufzuschreiben, sagten wir dann, NEIN wir sagten......, kam ein hektischen ach ja, hmm naja,, achja
    glaub mir meine damalige schlecht sprache, wurde noch schlechter da er mich total nervös machte
    er untersuchte mich dann körperlich und meinte dann ui ui ui einschränkung hier und da und da verluste und keine reaktionen mehr und und und
    aber auch satz wie: jetzt sprechen sie doch mal richtig, bekam ich zu hören.
    mittlerweile habe ich wirklich eine haushaltshilfe die wir natrülich selbst bezahlen, den hausnotruf den wir sofort nach dem ersten Schlag angeschafft haben zahlen wir auch selbst, da kommen jeden monat schon ein paar euros zusammen, die aber auch erstmal verdient sein müssen
    DANKE an meinen mann
    beim VDK bin ich nicht mehr, sie haben mir damals den widerspruch gegen die rentenablehnung verpatzt und mich 8 monate rente gekostet, also war das vertrauen total hin, ok, ich könnte es nochmal versuchen denn wir sind seit dem ganzen ja umgezogen und hier ist eine andere VDK stelle zuständig so das ich vielleicht doch nochmal den kampf aufnehmen werde.

    aber so wie du liebe klara schon schreibst, diese kraft brauchen wir eigentlich täglich für die alltäglichen dinge einigermassen geregelt zu bekommen......................

    sonja, den link wegen der schwerbeschädigung schau ich mir noch einaml genauer an und auch das von dir klara, derzeit schaffe ich es mal wieder nicht, ich weiß nur das ich trotz, Herzproblematik, schlaganfällen, herzstillstand, rheuma-einschränkungen der gelenke und auch der ärztlichen atteste wo bestättigt wurde das ich eine gehstrecke von 100m nicht in angemessener zeit (ist alles genau benannt in dem brief) wurde mir das aG WIEDER abgelehnt, ein antrag auf ausergewöhnliche genehmigung wurde ebenfalls abgelehnt, unsere stadtverwaltung holt sich die infos beim versorgungsamt und entscheidet dannach, in der ablehnung steht sinngemäß: das versorgungsamt sah in der schwere meiner erkrankung keine veranlassung für das aG und somit können sie auch keine ausnahmegenehmigung geben, damit ich schwerbehindertenparkplätze nutzen darf.
    toll, warum stell ich einen antrag auf sondergenehmigung wenn die eh das schreiben was das versorgungsamt schreibt :confused::confused::confused::confused: beklopt

    und alles kostet so unendlich viel kraft

    aber ich denke ich werde im neuen jahr nochmal anträge stellen und evtl. diesmal auch weitergehen....................................

    ich wünsche euch alles erdenktlich gute, viel kraft, viel mehr gesundheit, viel weniger schmerzen aber einen häufigen regen erfahrungsaustausch!!!!

    ich danke euch allen nochmals und werde auf dem laufenden halten zu gegebener zeit
    ganz liebe grüße
    elke
     
  14. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo Bise,

    Wenn das Budget nur Leistungen der Pflegekasse umfasst, sehe ich da keinen großen Unterschied, die Pflegeleistungen sind ja schon eine Geldleistung. Aber das Budget kann noch weitere Leistungen umfassen, entweder der Krankenkasse/Pflegekasse oder auch von anderen Rehaträgern. Wie gesagt: am besten mal die Servicestelle ins Grübeln stürzen!;)

    Wer ein geringes Einkommen und kein Vermögen hat, kann auch Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragen. Darunter fallen Leistungen, für die kein anderer Träger zuständig ist, also wie oben schon geschrieben z.B. Geld für Taxifahrten zum Einkaufen oder sonstige Erledigungen, oder für eine Begleitperson, oder für Betreuungsleistungen durch Caritas/Diakonie usw. (Hilfe im Haushalt, Schreibkram erledigen oder psychische Unterstützung). Natürlich wird da auch vorher die Notwendigkeit gründlich geprüft, und die allererste Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt (körperlich, geistig oder psychisch).

    Wenn es rein um Pflege geht, kann man statt Eingliederungshilfe eine ergänzende Hilfe zur Pflege beantragen. Das kommt für Menschen in Betracht, die so schwer behindert sind, dass die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Aber auch diese Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig, da sie unter die Sozialhilfe fallen.

    Hallo Elke,

    es tut mir leid, dass du soviel Ärger mit deinen Leistungen hast. Und was da für merkwürdige Gutachter geschickt werden...:confused: Jedenfalls wünsch ich dir beim nächsten Mal mehr Glück!

    Guten Rutsch!!

    lg
    Sonja
     
  15. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ......2 jahre später komme ich aus dem mußtopf....

    hallo ihr lieben,
    durch eine freundin habe ich vor enigen tagen vom "persönlichen budget " erfahren..... eine neue information, dachte ich, kam zu rheuma-online, suchte nach "persönliches budget " .... und finde meinen eigenen betrag von vor 2 jahren :eek::a_smil08::confused: .... wie hohl ist denn mein hirn nur?

    habe jetzt ein weng gelesen und stelle noch mal 2...3 links ein:

    http://www.einfach-teilhaben.de/cln_095/DE/StdS/Gesundh_Pflege/Finanzielles/Pers_Budget/pers_budget_node.html#doc276668bodyText4

    http://www.bar-frankfurt.de/Suche.bar?searchString=pers%C3%B6nliches+budget&ActiveID=1003

    ich denke auch, das ich das mal versuchen werde.
    zum beispiel für solche dinge, wie eine haushaltshilfe.
    ich brauchte unbedngt eine hilfe für den haushalt ..... war ja schon fast messimäßig ;). hatte 4 wochen von der kk bezahlt bekommen und dann keine verlängerung mehr.
    ich habe sie behalten, zahle sie jetzt letztendlich vom pflegegeld.....meine pflegeperson/en (familienangehörige) gehen leer aus.

    werde genau überlegen, was ich alles "zur teilhabe am leben" benötge ..... das wird aber wohl das schwierigste an der antragstellung ..... die definition, welches "normale leben" fehlt mir und wie kann man das ausgleichen??

    vielleicht können wir zusammen überlegen? würde mich freuen.
    hat mittlerweile schon jemand von euch diese leistung beantragt?


    ganz ganz liebe grüße von mir
     
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