Haushaltshilfe und Schwerbehinderung

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Arjuna, 7. August 2009.

  1. Arjuna

    Arjuna Neues Mitglied

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    10. April 2008
    Beiträge:
    22
    Hallo an alle,

    ich habe eine Frage, weil ich das nicht ganz verstehe. Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich habe eine Haushaltshilfe, die die schweren Reinigungsarbeiten macht und bin 50% schwerbehindert. Im Netz habe ich gefunden, daß man bis zu 920 Euro der Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen kann.
    Heisst das, daß die 920 Euro von unserem zu versteuernden Einkommen abgehen, oder (was ja toller wäre) von meinen schon gezahlten Steuern und wir kriegen das wieder.

    Die Haushaltshilfe ist komplett legal angemeldet und versichert und so und wir kriegen eine Rechnung.

    Danke für eure Antworten

    Arjuna
     
  2. sonnenscheinhsk

    sonnenscheinhsk Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich bin gelernte steuerfachangestellte und versuch das jetzt mal zu erklären.

    Bis 2008 konnte man als schwerbehinderter 920 € als Aussergewöhnliche Belastung steuerlichgeltend machen dieses verringerte Dein Einkommen. Dieses Jahr haben Sie diesen Satz aus dem ESTG gestrichen. Du kannst sie aber weiterhin als Haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen d.H. 20% von dem was Ihr bezahlt bekommt ihr von der Steuer die Ihr schon bezahlt habt wieder. Bei z.B. 1000€ sind das 200€ die Ihr erstattet bekommt.

    Ist Sie bei Euch beschäftigt und angemeldet ist der max. Betrag 510€
    Ist sie selbständig und schreibt euch eine Rechnung ist der max. Betrag 1200€

    LG Christina

    Ps: Ich hoffe du blickst durch???
    Ansonsten Fragen
     
  3. Arjuna

    Arjuna Neues Mitglied

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    Danke für die Antwort. Na immerhin 20% !
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    3.465
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    Norddeutschland
    Bei ausergew. Belastungen Zeile 95 und 96, da kommt meiner Meinung nach " Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt " rein.
    -bei über 60 jährige oder wenn man schwerbehindert oder krank war.
    da berücks. das Finanzamt aber nur 52€ mtl. oder bei GdB v. mind.50% 77€

    .. aber sonst die Zeilen 109 u. 110 : Haushaltsnahe Beschäftig.ect., wie sonnenschein es schrieb.

    LG Silberpfeil
     
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