zuzahlungsbefreiung für chronisch kranke - ab wann?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von malchatun, 5. Mai 2009.

  1. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hallo,

    ich muss mich mal wieder ausko.....

    kennt sich hier jemand mit dem thema teilweise zuzahlungsbefreiung aus?

    ich bin jetzt seit gut 5 monaten deswegen mit meiner KK in diskussion. ich hab ende 2008 für 2008 einen entsprechenden antrag bei meiner KK gestellt. mir wurde gesagt, dass ich diesen erst stellen kann, wenn das jahr vorüber ist. ok. mir wurde versprochen, dass mein antrag dann auch sofort bearbeitet wird und ich ganz schnell mein geld bekomme. ich also anfang januar alles nochmals eingereicht mit allen belegen.

    dann gewartet und gewartet, nachgefragt, nichts geschah. endlich: ende februar bekam ich bescheid, dass meine ausgaben knapp unter der belastungsgrenze von 2% liegen, mir also leider nichts erstattet werden kann. ich erwiderte, dass ich doch als chronisch kranke unter die 1%-klausel fallen würde. ja, das müsse ich aber erst nachweisen, dass ich chronisch krank sei (häää????) - dazu bräuchte ich eine schriftliche bestätigung von meiner hausärztin. die KK weiß zwar am besten, seit wann ich mit welcher krankheit krank bin, aber unser bürokratisches system braucht eben noch mal die schriftliche bestätigung.

    ich bin also zu meiner hausärztin um sie um die bestätigung zu bitten. diese erwiderte, dafür habe sie keine vordrucke, ich solle mir den von der KK holen. ich erklärte ihr, dass die KK mir gesagt hatte, dass die hausärzte diese vordrucke haben und ausfüllen können. nein, meine hausärztin hatte keinen vordruck.

    ich also zur KK, und siehe da, ich bekam den vordruck, mit welchem ich zur hausärztin ging. sie füllte ihn aus und bestätigte, dass ich chronisch krank bin. ich schickte ihn der KK, um dann wieder zu warten und zu warten und zu warten (natürlich rief ich in regelmäßigen abständen an, aber mal war die bearbeiterin krank, mal zur schulung....).

    ende april telefonierte ich dann mal wieder mit meiner bearbeiterin. diese erklärte mir nun, dass die bestätigung meiner hausärztin nicht genüge. ich müsse mindestens ein jahr wegen dieser krankheit krank und in behandlung gewesen sein und dies müssten die behandelnden ärzte schriftlich bestätigen. ich erwiderte, dass die KK doch weiß, dass ich bereits seit mitte 2007 an CSS erkrankt bin, auch wenn die diagnose erst im april 2008 gestellt wurde. jedenfalls habe ich gerade die mitteilung über meine austeuerung erhalten, in welcher die wochen, die ich in 2007 wegen CSS krankengeld bekam, mit angerechnet wurden. also lägen der KK doch alle unterlagen darüber vor, seit wann ich CSS habe und deswegen in behandlung bin. wieso ich jetzt alle mich in 2007 behandelnden ärzte anfahren soll - das ist doch absurd! zumal diese ja 2007 noch nicht wussten, was für eine krankheit ich habe, also können sie mir es jetzt auch nicht bestätigen.

    im zweifel also immer zuungunsten des angeklagten!!

    ich hab mich jedenfalls ordentlich mit der dame gestritten und sie gebeten, sich doch noch mal zu erkundigen. das sei mir alles zu widersprüchlich.
    ja, ok, sie würde sich wieder bei mir melden.

    darauf hin hörte ich wieder nichts. heute war ich persönlich bei ihr, und sie wartete natürlich mit einer neuen regelung auf: man muss im jahr vor der zuzahlungsbefreiung bereits 4 quartale wegen dieser krankheit in behandlung gewesen sein, dann gilt man als chronisch kranker. das heißt, ich hätte bereits das ganze jahr 2007 krank sein müssen, um 2008 als chronisch krank zu gelten und unter die 1%-klausel für die teilweise zuzahlungsbefreiung zu fallen.

    stimmt das, was die bearbeiterin mir da gesagt hat? weiß das jemand?

    das ist echt frustrierend!!

    viele grüße
    von katrin
     
  2. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. November 2006
    Beiträge:
    79
    Hallo,

    ich kann dienen Frust verstehen.

    Mir kommt es auch langsam so vor das man in wirtschaftlich schlechten Zeiten länger auf Leistungen vom staat oder KK warten muss.

    Kann natürlich auch sein das ich mich täusche.

    Also nachdem du diesen KK Marathon hinter dir hast
    der nicht nur Nerven sondern auch hier und da Kosten verursacht,
    rate ich dir einen Anwalt aufzusuchen.

    Laut Gesetzestext findet man nur :

    Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und der außerdem zu einer der folgenden Gruppen gehört:


    • Mittel- und Schwerpflegebedürftige der Stufen zwei und drei
    • Menschen mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent
    • Kranke, die kontinuierlich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung sind (bzw. Patienten, die Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel benötigen), ohne die sich die Erkrankung verschlimmern oder die Lebensqualität der Betroffenen deutlich sinken würde
    Da du mindestens 1 Voraussetzung erfüllst, müsstest du unter die 1% Regelung fallen.

    Also Anwalt aufsuchen, Sachlage schildern, und wenn nötig klagen.

    Alles gute und liebe Grüsse

    Flyer
     
  3. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hallo flyer,

    vielen dank für deine schnelle antwort!!

    ja, ich erfülle den 3. punkt, aber der streitpunkt ist ja hier offensichtlich, wie lange man bereits kontinuierlich in behandlung gewesen sein muss, um als chronisch kranker zu gelten. kennst du dazu eine exakte regelung?

    in welchen gesetz steht das, was du zitiert hast?

    anwalt wäre schon gut, aber der kostet mich wahrscheinlich mehr als ich von der KK an zuzahlungen erstattet bekommen würde. ich hab zwar eine rechtsschutzversicherung, aber da ist auch erst mal der SB fällig.
     
  4. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    ich habe jetzt hier einen text gefunden. in diesem steht, dass man chronisch krank ist, wenn man an beschwerden leidet, die mind. 1 jahr lang andauern und man deswegen mind. 1-mal im quartal ärztlicher behandlung benötigt.

    gilt das aber für das jahr vor der zuzahlungsbefreiung oder für das jahr der zuzahlungsbefreiung selbst? das steht da nicht.
     
  5. Kia

    Kia Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. Februar 2009
    Beiträge:
    49
    Ort:
    Hannover
    Hallo malchatun!

    Angenommen Du füllst zum 01.05.09 den Antrag auf "chronisch krank" aus. Das heißt Du mußt von Mai 08 bis
    Mai 09 jedes Quartal einmal beim Arzt wegen der selben Erkrankung gewesen sein. Alles andere kann ja nicht sein, da Erkrankungen ja nicht immer zum 01. Januar kommen:eek:. Sollte sich Deine KK weiter quer stellen, dann würde ich mal mit einem Wechsel drohen! Klar das die versuchen Kosten zu sparen, aber bitte nicht auf diese Art und Weise.

    Hoffe Du erreichst bald was positives.:top:

    Gruß Kia
     
  6. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hier ist noch mal die chroniker-richtlinie des GBA, da steht gar nichts von 1 jahr. :confused:

    quelle
     
  7. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hallo kia,

    dankeschön. :)

    ich war im 3. und 4. quartal 2007 und 2008 in jedem quartal wegen dieser krankheit in behandlung und auch AU. den antrag habe ich im januar 2009 gestellt. aber wie gesagt, in den texten steht gar nichts von 1 jahr. :confused:
     
  8. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. September 2008
    Beiträge:
    217
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Kia,

    hier zählt das Kalenderjahr ( 01.01. - 31.12.) und nicht 12 fortlaufende Monate.

    Ursula
     
  9. Neli

    Neli Optimistin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    11.747
    Ort:
    Rheinland

    Ich glaube nicht, dass es so ist, denn im Gesetzestext heißt es folgendermaßen:

    § 2 Schwerwiegende chronische Krankheiten
    (1) Eine Krankheit im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der Behandlungsbedürftigkeit zur Folge hat. Gleiches gilt für die Erkrankung nach § 62 Abs. 1 Satz 4 SGB V.
    (2) Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
    a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch vor.
    b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 des Bundesversorgungsgesetzes oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% nach § 56 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
    c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

    Die Krankheit muss also nicht ein ganzes Kalenderjahr vorher, sondern mindestens ein Jahr lang bestehen, also seit einem Jahr laufend behandelt werden.
    Allerdings wird für die Berechnung der 1%-Grenze
    das Einkommen aller Familienmitglieder aus dem
    vorherigen Kalenderjahr (vom 01.01.-31.12. zugrunde gelegt.

    Viele liebe Grüße
    Neli

     
  10. Damaris

    Damaris Ich bin dabei!!!

    Registriert seit:
    23. Oktober 2008
    Beiträge:
    106
    Hallo Katrin!!!
    Habe gerade Deinen Thread entdeckt....und das kommt mir alles sehr bekannt vor!!!!! Bei mir wurde meine Krankheit im Februar 2006 diagnostiziert.....war dann jedes Quartal in Behandlung und konnte so dann den ganzen schriftlichen Part nach Ablauf des Jahres erledigen (war bei mir aber nicht ganz so schwierig wie bei Dir......Antrag v. der KK, hin damit zum Doc - ausfüllen lassen - und dann wieder zur KK mit Gehaltsbescheinigungen und Zahlungsbelegen), hat aber alles soweit geklappt. Und das wiederholt sich jährlich - klappt aber Gott sei Dank reibungslos.
    Ich hoffe, dass Du Erfolg hast.
     
  11. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. August 2004
    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo malchatun,
    dieses Hick- Hack ist ja wirklich unter aller Kanone.

    Allerdings ist es richtig, das bestimmte Zeit- Voraussetzungen erfüllt seien müssen. Was bei Deiner Vor- Geschichte für die KK sicher kein Problem sein könnte.
    Mein Rat: ran an den Sozialverband! Schildere denen Dein Problem und laß die machen. Du wirst sehen, es gibt Dinge, die erledigen sich von selbst.
    Und Deine Sachbearbeiterin würde ich versuchen zu "umgehen", wende Dich an den nächst Höheren.
    Ich drück Dir die Däumkes, LG von Elke.
     
  12. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    vielen dank für eure meinungen, die lieben grüße und daumendrücken!! :a_smil08:

    dann hat ja meine sachbearbeiterin recht. hab heut den angekündigten brief von ihr bekommen. sie schreibt, dass ich ab ende august 2007 wegen dieser krankheit in ärztlicher behandlung war. die zuzahlungsbefreiung habe ich aber für 2008 beantragt, also ab dem 01.01.2008. zu diesem zeitpunkt war ich noch nicht an 4 aufeinanderfolgenden quartalen in behandlung.

    oder versteh ich es immer noch nicht? dann könnte es daran liegen, dass ich blond bin. :D

    ab wann und für welchen zeitraum kann ich denn nun die zuzahlungsbefreiung beantragen? :confused:
     
  13. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @malchatun
    Stell den Antrag noch einmal im September. Dann hast Du die 4 Quartale voll und die KK kann nicht mehr gegenan. Die Befreiung gilt dann aber nur für das laufende Jahr vom 1.1.-31.12.2009
     
  14. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hallo tennismieze,

    ja so hat mir die KK das auch gesagt: ich kann jetzt erst für 2009 eine befreiung erhalten. allerdings kann ich den antrag erst zum ende des jahres einreichen, da erst dann feststeht, was ich für ein einkommen in diesem jahr hatte. kompliziert ist das alles.... :confused:
     
  15. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo,
    ich bin auch blond und verstehe nicht ganz .... ;)

    wenn Du seit Aug. 2007 in Behandlung bist, war doch das Wartejahr im August 2008 erfüllt.
    Ich würde jetzt einen einen Antrag für 2009 stellen, ich habe den schon im Dez.08 gemacht, so dass ich von vornherein befreit bin. Das geht aber nur bei gleichbleibenden Einkommen, wie festes Gehalt oder Rente.
    Viel Erfolg!!!

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  16. Savolo

    Savolo Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. September 2007
    Beiträge:
    254
    Ort:
    Kleinstadt in Hessen
    hallo katrin,
    um die verwirrung komplett zu machen: bei mir war das so:
    weil mein damals 20-jähriger sohn 2007 wegen einer reaktiven arthritis viel kg brauchte, haben wir für 2007 einen antrag auf zuzahlungsbefreiung gestellt. weil ich aufgrund einer nicht rheumatischen krankheit als chronisch krank gelte, galt für uns auch die 1%-grenze. ich war allerdings zum ende 2007 erst zwei quartale in dauernder behandlung (v.a. wegen kg- und logo-rezepten). vorher hatte ich jahrelang nicht mal nen hausarzt. ich habe allerdings nen GdB von 100, damals pflegestufe 1 (jetzt 2), und meine (nicht medikamentös behandelbare) krankheit wurde offiziell 2005 festgestellt (bestand aber schon länger).
    lg, sabine
     
  17. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    naja, aber ich hab das jetzt so verstanden, dass ich jetzt die belege von 01.01.-31.12.2008 nicht einreichen kann, da am 01.01.2008 noch keine 4 quartale verstrichen waren.

    ich hab leider kein gleichbleibendes einkommen. ahhhh - vielleicht liegt es daran?

    in den ersten 2 monaten 2008 hatte ich noch gehalt, dann lohnfortzahlung und krankengeld. 2009 hatte ich bisher krankengeld, noch bis juni. was danach kommt, weiß ich noch nicht. ich will schon dieses jahr wieder arbeiten gehen. von daher ist ja noch nicht klar, was ich 2009 für gesamteinkommen habe, ich kann das wohl dann erst machen, wenn 2009 vorbei ist. ich glaub, so langsam versteh ich es...
     
  18. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @malchatun
    Für 2008 würde ich die Belege ebenfalls einreichen und zwar gleich. Zu berücksichtigen ist ja schließlich, daß in 2008 die 4 Quartale das erste Mal voll waren. Dementsprechend kannst Du auch Deine Zuzahlungsbelege einreichen. Entscheidend ist dann halt nur noch, ob Deine Zuzahlungen die dann gültige Grenze von 1% überschritten haben. Der Überschreitungsbetrag muß Dir dann erstattet werden.

    Die Krankenkasse rechnet bei nicht gleich bleibenden Einkünften einfach hoch. Ich habe z.B. im Januar dieses Jahres schon den Antrag gestellt, obwohl das Arbeitslosengeld 1 ja nur bis September laufen sollte. In dem Fall wurde dieses Einkommen einfach hochgerechnet. Die Befreiung habe ich dann auch zügig bekommen.

    Reich also einfach mit den vorhandenen Nachweisen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Zuzahlungsbelege) im September ein und laß die KK machen.
     
  19. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. August 2005
    Beiträge:
    791
    Ort:
    St.Augustin
    Bei meiner KK kann man sich die chronische Erkrankung vom Arzt bestätigen lassen, insofern muß man dann nicht den Quartalsnachweis erbringen.

    Im Text für den Arzt steht:
    Dann gibt es noch den Punkt Kontinuierliche medizinische Versorgung.

    Darunter heißt es:
    Bei meiner Kasse würde es also ausreichen, wenn die kontinuierliche Versorgung vom Arzt bestätigt wird. In diesem Fall benötigt man dann auch nicht 12 Monate Vorlauf.

    Wenn du für 2009 eine Zuzahlungsbefreiung beantragst, wird das Einkommen von 2008 zugrunde gelegt.

    Deine KK hat sicher eine Homepage. Zumindest bei meiner kann man da die Voraussetzungen nachlesen und auch die Anträge runterladen.

    Gruß Claudia
     
  20. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. August 2004
    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo malchatun,

    sollte das Ganze nun noch nicht greifen ist Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren:
    alle Krankheitsausgaben (auch verordnungsfreie Medik.) incl. Wegegeld
    zu den einzelnen KG/ Arzt/ Kur/ KH/ Röntgen- und so weiter- Terminen kannst Du in diesem Jahr bei der
    Lohnsteuer für 2008 als "besondere Ausgaben" geltend machen!!!
    Ebenso wie die Beiträge z.B. für den SoVD.
    Also bloß nicht die Belege wegschmeißen.

    Dafür mußt Du aber bei den Praxen anrufen und eine Bestätigung der Termine anfordern.
    Bei meiner Apotheke habe ich ein Sammelkonto, über das ich jederzeit eine Aufstellung mit Überschrift "für die Krankenkasse" und
    "für das Finanzamt" ausdrucken lassen kann.
    Wird schon, LG von Elke. :top:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden