BSG Urteil vom 14.08.2008???????!!!!

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Havin, 11. April 2009.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo liebe User...

    es war ja mal die Rede von einer evtl. Erhöhung der Renten bei Erwerbsminderungsrente aufgrund eines BSG Urteiles... es liefen auch viele Überprüfungsanträge diesbezüglich...

    nun ist wohl eine Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.08.2008) erklärt worden..........

    kennt jemand diese Rechtsprechung vom 14.08.2008?????? und heißt das das die Renten (Erwerbsminderung) in gleicher Höhe bleiben und womöglich dann auch keine rückwirkenden Zahlungen folgen werden, da es ja eh keine Änderungen gab??????????????

    über Antwort bin ich echt gespannt...

    liebe Grüße schöne Ostern...

    Havin
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de18839&SID=SAOJsNq9woMOPhQ4eBhQRyeI8VsOeb

    Meinst du dieses Urteil? Auf der Seite stehen unten die weiteren Beiträge dazu, bezgl. der Verfassungsbeschwerde von 2009 usw.





    Auszug von 2008:

    Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte am 14.8.2008 die seit 2001 gültige Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Auch Hinterbliebene müssen diese Abschläge hinnehmen, wenn der Ehepartner vor dem 60. Geburtstag stirbt (B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R).
    Nachdem auch Altersrentner hohe Rentenabschläge bis zu 18 Prozent hinzunehmen hätten, wenn sie vorzeitig in Rente gehen, sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Erwerbsminderungsrenten und daraus resultierende Hinterbliebenenrenten einer Kürzung unterworfen würden. Das Problem der "fehlenden Freiwilligkeit" bei einer Erwerbsminderung oder dem Tod des Ehepartners ließen die Richter nicht gelten. Unter anderem hieß es, das Minus sei auf 10,8 Prozent maximal begrenzt und daher könne von Willkür keine Rede sein.
     
  3. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo Kukana...

    ja das ist es... lieben dank dir... jetzt habe ich das immer noch nicht verstanden... soll man evtl. laufende verfahren beim gericht nun ruhen lassen???? ist das mit den abschlägen nun also nicht mehr relevant???

    grüße...

    havin...
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Keine Ahnung, ich hab nur in der letzten Zeitschrift vom VDK gelesen, dass man auf jeden Fall seinen Rentenbezug mal überprüfen lassen kann. Viele bekommen danach ein paar Euro mehr und heutzutage zählt ja jder Euro.

    Gruß Kuki * die noch Vollzeit arbeitet
     
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