Wertmarken und Nahverkehr

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mupfeline, 21. Februar 2009.

  1. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Hallo ihr Lieben, ich muss gestehen ich habe das mit der Schwerbehinderung und der Wertmarke noch nicht verstanden.

    Ich habe gestern eine neue Bestätigung der Schwerbehinderung erhalten, es sind jetzt 70 Prozent und G. Unbefristet.

    Wenn ich eine Wertmarke kaufe dann kann ich im Nahverkehr unentgeltlich fahren, das hab e ich begriffen :) Aber was ist wenn ich den Nahverkehrsbereich verlasse. Bei uns beträgt der Nahverkehr 50 Kilometer. Und wenn ich nun meinet wegen mit dem Zug nach Dresden fahre zu meinem FA in der Uniklinik. Wie läuft das dannab? :confused:

    Danke für eventuelle Antworten
     
  2. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Ich stelle meine Frage noch einmal im anderen Forum. Ich nehme an, dort bekomme ich eher eine Antwort.:eek:

    Mupfeline
     
  3. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo Mupfeline,

    ich weiß ja nicht, ob du von anderer Seite schon eine Antwort erhalten hast.

    Die Wertmarke gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr musst du wieder ganz normal zahlen. Nur wenn du dann innerhalb Dredens unterwegs bist, dann gilt die Wertmarke wieder.

    Den einzigen Vorteil im Fernverkehr hat man, wenn man auch ein B mit drin hat (außer man ist Kriegsversehrter oder so). Dann darf eine Begleitperson im Fernverkehr (Bahn und Flug) umsonst mitreisen.


    gruß

    anko
     
  4. Neli

    Neli Optimistin

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    Auf dem unteren Teil des Streckenverzeichnisses steht:

    (unabhängig hiervon und vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen und im Verkehrsverbund)

    Fast alle Verkehrsbetriebe gehören heute
    zu einem Verkehrsverbund, also S-Bahnen,
    Regionalzüge, Busse und Straßenbahnen
    in den Städten usw.
    Verkehrsverbünde sind z.B. bei uns der VRR,
    in der Kölner Gegend der VRS.

    Es gibt in den Bahnen aber einzelne Strecken,
    die nicht einem Verkehrsverbund angehören
    und nur von der DB betrieben werden, da gilt der
    Ausweis nicht.

    Natürlich kann man keine IC oder ICE kostenlos benutzen,
    da ist nur eine Begleitperson kostenlos, wenn man ein B
    im Ausweis hat, also eine Begleitperson benötigt.


    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  5. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Danke liebe Neli für die Erläuterung. So ähnlich habe ich es
    auch jetzt rausbekommen. Da hilft also nur fragen wenn man unsicher ist - ned dass die mich an der Strecke in der Pampa aussetzen :eek:

    Danke nochmal und schönen Sonntag

    Mupfeline
     
  6. Schnaki

    Schnaki Neues Mitglied

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    Ort:
    Augsburg
    Für den Nahverkehr: Wenn du eine Wertmarke zu deinem Behindertenausweis hast und den 50km-Umkreis oder einen Verkehrsverbund verlassen willst, kannst du einfach eine Anschlussfahrkarte lösen. Keiner setzt dich in der Pampa aus :top:

    Über den 50km-Umkreis hinaus gibt es noch einige Strecken, die für alle mit Wertmarke frei sind (ganz unabhängig vom Wohnort!). Welche das sind, kannst du im Häftchen "Mobilität mit Handicap" der Bahn nachlesen (Strecken im Anhang aufgelistet, Häftchen kostet nix). Oder ganz übersichtlich eingezeichnet auf der "Übersichtskarte zum Entfernungsanzeiger" (zu bestellen unter DZB-Bestellservice@bahn.de oder Tel: 0721-9385965, vor einigen Jahren habe ich 5 Euro für die Karte gezahlt, wenn ich mich nicht irre)

    Für den Fernverkehr (IC/EC und ICE): Ab einem GdB 70% bekommst du die Bahncard zum halben Preis!

    Und dann gibt es noch auf einigen Schifflinien freie Fahrt oder Ermäßigungen. Da lohnt es sich einfach nachzufragen.

    Gute Fahrt!
    Schnaki
     
  7. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. März 2008
    Beiträge:
    992
    Ort:
    Sachsen
    Lieber Schnaki, danke für die Mühe.Ich habe gestern meine Wertmarke erhalten und mich durchgefragt. Die Bahn hat mir heute früh eine Kontaktadresse gesandt und die wollen mir so ein Büchlein schicken. Wenn ich also weiter weg verreise rufe ich die Herrschaften an und sie suchen mir eine Strecke raus.

    Bus und Straßenbahn sowieso im Umkreis von 50 km also dürfte es passen.

    Danke nochmal. Ach so ja, und ohne Wertmarke - ist vielleicht interssant für noch mehr Betroffene - gelten die 50 KM im Umkreis.

    Mupfeline
     
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