Hast Du einen "Grad der Behinderung" und / oder ein Merkzeichen? Widerspruch?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Muckel1986, 4. März 2009.

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Hast Du einen Schwerbehinderten Ausweis?

  1. Nein, keinen Schwerbehindertenausweis / GdB.

    33 Stimme(n)
    23,6%
  2. Ja, habe einen aber ohne Merkzeichen.

    63 Stimme(n)
    45,0%
  3. Ja, habe einen mit Merkzeichen G (Gehbehinderung).

    37 Stimme(n)
    26,4%
  4. Ja, habe einen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gebehinderung).

    4 Stimme(n)
    2,9%
  5. Ja, habe einen mit Merkzeichen B (Begleitung).

    1 Stimme(n)
    0,7%
  6. Ja, habe einen mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit).

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    0,0%
  7. Ja, habe einen mit Merkzeichen BI (Blindheit).

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    0,0%
  8. Ja, habe einen mit Merkzeichen GI (Gehörlosigkeit).

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    0,7%
  9. Ja, habe einen mit Merkzeichen RF (Rundfunk befreiung).

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    0,7%
  10. Ja, habe einen mit Merkzeichen 1. Kl (erfodernis der 1. Klasseunterbringung).

    0 Stimme(n)
    0,0%
  1. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Guten Tag zusammen,

    mich interessiert, ob ihr einen Schwerbehindertenausweis habt und wenn ja, ob ihr dazu auch ein Merkzeichen habt. Nur durch das Rheuma oder auch noch andere Einschränkungen, die berücksichtigt wurden?

    Habe aktuell mein "Ergebnis" des Antrags erhalten: GdB von 50 und kein Merkzeichen. Nun bin ich am überlegen, ob ich Einspruch / Widerspruch erklären soll oder nicht.

    Habt ihr da evtl. Informationen zu?

    Lieben Gruß
    Muckel
     
  2. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Ich habe früher einen Ausweis gehabt mit 100 GdB, wurde nach und nach auf 30 GdB runtergestuft. Alles wegen SD-Krebs mit Metastasen.
    Seit 2 Jahren versuche ich erfolglos, wegen diverser Gelenkprobleme und Leiden, den GdB von mindestens 50 zu erreichen. Bisher wie gesagt ohne Erfolg. Sämtliche Probleme wurden mit jeweils 10 GdB eingeschätzt, und somit keine Erhöhung. Das habe ich größtenteils meinen Orthopäden zu verdanken, da nur die Diagnose auf das Schreiben ans Versorgungsamt gekritzelt wurde. Obwohl ich sehr umfangreich die Behinderungen geschildert habe, wurde es nicht berücksichtigt. Widerspruch erfolglos, es wurde vom Amt auch die Hälfte überlesen und falsche Gesundheitseinschränkungen angegeben (statt beide Knie steht da nur linkes Knie, statt op-bedingter Ovarialinsuffizienz steht da Klimakterium usw).
    Nun läuft die Klage, kann aber 2 Jahre dauern.



    LG, Heike
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    Hi, also auf Grund der langen Bearbeitungszeit ist meist ein "Verschlimmerungsantrag" günstiger. Nach ca 1 Jahr durchaus erfolgversprechend.
    Man sollte dann darauf verweisen daß zwar ein Nachteilsausglich gegenüber eines Gesunden merkbar ist, aber sich doch herausgestellt hat daß ein zusätzlicher Ausgleich ...........erforderlich wäre. Hier entsprechend dem Merkzeichen die Beschwerden schildern.
    In der Fachpresse und verschiedensten Publikationen wird immer wieder darauf verwiesen, daß es Bundesländertypisch sehr starke Unterschiede in der Bewertung gibt.
    Beispiele betreffs anderer positiver Entscheide bei gleichen Vorraussetzungen sind hilfreich.
    Leider wird seitens des Gesetzgebers des Bundes auf Unterschiede der Einschätzung des Einzelnen betreffs gleicherm Beschwerdebild verwiesen, so daß keine Ausgangslage Erkrankung so-und-so gleich.....% anzulegen ist.
    Es kommt somit tatsächlich darauf an die eigenen Beschwerden hervorzuheben, dabei sollte somit die Diagnose nicht im Vordergrund stehen.

    Wichtig wäre noch, daß die Möglichkeit Nebenwirkungen zu erleiden in der tatsächlichen Form anzurechnen ist. Bei Nebenwirkungen ist dabei nicht zu bewerten, daß diese ja nicht ständig spürbar sind. Vielmehr erhöht die Tatsache, daß sie spontan oder schubweise auftreten die Bewertungschancen.

    Andererseits ist die Frage welche Mitarbeiter was entscheiden wohl doch auch wichtig. Sie sollten nicht davon ausgehen, daß man sagt "na wenn der will, dann....." Was allerdings oft so zu sein scheint....
    Es steht ihnen nicht frei bei bestimmten Krankheitsbildern (nur weil Angaben fehlen) einen positiven Ansatz zu sehen. Bestimmte Dinge sollten dann hinterfragt werden. Sollten.....?

    Ich habe schon mehrer Anträge erstellt/geschrieben, für andere Patienten, eigentlich alle erfolgreich. Ich verwende dabei diese Vordrucke nur bedingt. Gesundheitliche Einschränkungen bemschreibe ich umfangreich, auch in der Konsequenz, daß bestimmte Problem nicht auszuschließen bzw. jederzeit möglich sind. Dafür ist auf den Formularen eh zu wenig Platz.
    Ja denn viel erfolg "merre"
     
  4. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo merre,

    Verschlimmerungsanträge habe ich zur Genüge gestellt, immer das gleiche Ergebnis. Der Widerspruch wurde ebenfalls in der selben Behörde von fast dem selben Mitarbeiter bearbeitet (gleicher Satzbau, gleiche Ablehnungsgründe usw). Kein Erfolg. Liegt aber auch am Bundesland.
    Habe mehrere Kollegen in Berlin, die ebenfalls solche Gelenksachen haben (Knorpelschäden sogar geringer), und die haben 60 oder 70 + "G".
    Liegt eindeutig am Amt.

    Die Anträge wurden umfangreich erläutert, habe sämtliche Beeinträchtigungen und Funktionsstörungen beruflich, privat, gesellschaftlich angegeben. Z.B. durch Engpaß-Syndrom rechte Schulter /Rippenresektion wegen Knochenmetastase, es steht noch ein Rippenstumpf über, der Muskeln, Blutgefäße und Nerven bei bestimmten Bewegungen blockiert,kein Arbeiten über Kopf (Fenster putzen, Gardinen abnehmen, Haare frisieren, Gartenarbeiten geht nicht), Leistungsminderung durch die Kraftlosigkeit im Arm, fallenlassen von Gegenständen, Handschrift sehr unleserlich und mühsam...

    Man ist auf absolut nicht eingegangen.
    Ich meine, schon anhand von CT-Bildern ist das sehr deutlich, aber für die "Schreibtischtäter" nicht vorstellbar, weil es im Katalog nicht aufgeführt ist und außerdem schon seit 20 Jahren besteht. Aber es ist nach wie vor eine Behinderung.
    Und so ist es auch mit den anderen Funktionsstörungen.
    Deshalb gehe ich den Weg der Klage um es gerichtlich mit Gutachtern bestimmen zu lassen.

    Ich hatte ja beim Widerspruch um ärztliche Begutachtung gebeten, weil es sich um nicht alltägliche Behinderungen handelt.
    Nein, es wäre unüblich.

    Ich kämpfe jetzt erst recht, auch wenn ich in anderen Foren teil als stur hingestellt wurde. So nach dem Motto, Du hast doch noch beide Beine und Arme, also gehts Dir gut. Was willst Du mit dem Ausweis....

    Liebe Grüße
    Heike
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Heike
    widerspruch.
    wenn du widerspruch eingelegt hast, erhält der sachbearbeiter das schriftstück zur stellungnahme, jetzt muss er sich entscheiden: ändert er seine meinung oder belässt er es dabei.
    falls er dem widerspruch nicht stattgeben kann, muss er den widerspruch mit der begründung, weshalb er ablehnt, an die nächste instanz zur entscheidung weitergeben.
    das ist keine auslegungssache sondern gesetzl. festgezurrt.
    kläre doch mal, wer über den widerspruch entschieden hat. innerhalb der entscheidenden 1. behörde/amt geht es nicht.
    gruss
     
  6. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

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    Schade, dass man nur eines von den Merkzeichen anklicken kann...
    Ich habe 100%, Gl und RF (bedingt durch die Gehörlosigkeit).

    Wegen der Gelenkprobleme (u.a. Knie) habe ich auch das "G" beantragt, also eine Art "Verschlimmerungsantrag". Lt. Gutachter vom Gericht (wegen dem Unfall angefordert: Kreuzbandriss, Gelenkkapselriss, Knorpelschaden, überdehnter Innenseitenband) beträgt allein das Knie eine MdE von mind. 30%. Naja, längere Strecken laufen ist ziemlich anstrengend und das lange Stehen in Bussen und Bahnen ist auch nicht so ohne.
    Und so "nebenbei" habe ich auch noch Polyathralgien in nahezu alle Gelenke sowie Osteochondrose der Wirbelsäule.

    Wer keinen Merkzeichen zugesprochen bekommen hat, sollte grundsätzlich immer einen Widerspruch einlegen! Ebenfalls gilt die für die Grad der Behinderung!

    Ich wünsche allen, die dafür kämpfen, viel Glück! :top:
     
  7. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    Ich hatte auch gedacht, daß es von Potsdam ( dort erfolgte der Antrag und die Ablehnung) dann beim Widerspruch an die nächste Instanz geht.
    Pustekuchen!
    Hier in Brandenburg gibts nur das Landesamt für Gesundheit und Soziales, eine "höherwertige" Behörde ist nicht vorhanden.
    Hat meine Anwältin auch schon geprüft.
    Ich habe in den letzten 4 Wochen 2 neue, böse Diagnosen dazu bekommen (Lungenemphysem und fragl. Krebsrestgewebe -Schilddrüse im Halsbereich), wir versuchen , das Amt dazu zu bewegen, den Widerspruch nochmals zu bearbeiten. Ich könnte auch einen neuen Verschlimmerungsantrag stellen, dann zählen allerdings die 5 Zusatztage und steuerliche Erleichterungen wieder erst ab Antragsdatum, und das will ich jetzt mal verhindern.
    Die Krebsdiagnose ist nicht 100%tig, allerdings speichert mein Halsbereich radioaktives Jod (Spezielle SD-Untersuchung mit anschließender Gammakamera). Bei mir (hatte bereits 3 OP vor 20 Jahren und 5 hochdosierte Radiojodtherapien) darf absolut kein Speichermaterial bzw. Speicherstellen zu sehen sein.Es wäre dann Krebs-Rezidiv.
    Bin gespannt, wie das Versorgungsamt das bewertet.
    Es gibt vorgeschriebene Grundlagen, an die sich die Behörde halten muß. Da steht unter anderem: Solange noch speichernde Stellen beim Radiojodszintigramm zu sehen sind, kann nicht von einer Heilung ausgegangen werden und es ist wie ein Rezidiv zu bewerten (mind. 80 GdB).
    Muß erst nochmal Rücksprache mit Anwältin und Nuklearmedizinerin halten.
    Ich bin kein Weichei, habe, seit ich 14 bin, immer mit solchen Diagnosen gelebt, bin nun allerdings psysisch auch etwas lädiert (Krebsangst). Meinen Kinderwunsch mußte ich damals zurückstecken, mindestens 20 Jahre warten. Dann kam eine Not-OP/Unterleib dazu-nicht mehr fruchtbar. War auch ein Schock. Diese ganzen Schei.-Sachen zusammengenommen müßten doch Anerkennung finden?!

    Bin ja nun mal gespannt, was daraus wird.

    LG, Heike
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    Heike,
    wir sind nun mal keine "Bananenrepublik", das muss auch für brandenburg oder potsdam gelten.
    ein sachbearbeiter darf nie und nimmer einen antrag bearbeiten und im falle der ablehnung dann über den eingelegten widerspruch entscheiden, es sei denn er gibt ihm statt. wenn nein, muss die zuständige rechtsaufsicht des sachbearbeiters den widerspruch entscheiden. denn du kannst nur eine klage einreichen, wenn ein widerspruchsbescheid vorliegt. dieser sollte im übrigen eine rechtsbehelfsbelehrung beinhalten.
    auch der erst entscheidende sachbearbeiter (d.h. derjenige, der deinen antrag abgeschmettert hat) muss sagen, wer über den eingelegten widerspruch entscheidet. du hast hoffentlich den widerspruch ausfühlich begründet und mit diesen gründen muss sich der widerspruchsbescheid auseinandersetzen. ist auf deine gründe nicht eingegangen worden und du klagst, dann könnte es durchaus ärger vor dem richter geben - für den sachbearbeiter und nicht für dich. ein geschickter RA kann bei solch einem amtsverständnis durchaus behaupten, dass durch nichtbeachtung der widerspruchsgründe die klage erst verursacht worden ist. und beantragen, dass die kosten das amt zu tragen hat.
    ich drück dir die daumen.
    gruss
     
  9. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Liebe Bise,

    Vielen Dank für Deine Mühe und ausführlichen Zeilen.

    Ja, ich habe den Widerspruch sehr ausführlich begründet und auch darum gebeten, noch von einigen Ärzten Gutachten einzuholen, die beim ersten Antrag übersehen(???) wurden. Es wurden Gesundheitsstörung falsch benannt, es fehlte die Hälfte, es wurde nicht nach den Anhaltspunkten berücksichtigt usw. Ich bat auch um eine gutachterliche Untersuchung, weil die Gesundheitsstörungen so komplex sind.
    Als dann der Widerspruchsbescheid/Ablehnung kam, waren dieselben Fehler aufgetreten wie beim Ursprungsantrag. Nicht alle Ärzte angeschrieben zu den benannten Problemen, statt beide Knie nur eins bewertet, Schulterbehinderung , Lungenfunktionsstörung u.a. nicht bewertet/nicht aufgelistet.
    Dafür am Ende der Satz, daß gutachterliche Untersuchungen im Versorgungsamt unüblich sind. Und auch sonst wurde nicht auf meine Gründe reagiert. Nur in einer Sache waren die genau: Ich gab unter anderem an, daß unter anderem z.B.mein Arbeitsweg nur noch schwer in öffentl Verkehrsmittel zu bewältigen sei und ein Sitzplatz (durch Ausweis leichter zu erhalten) von Nöten sei.
    Da schrieben die sinnngemäß, daß meine berufliche Belange nicht zu berücksichtigen sind. Was soll das denn? Es geht um die Fortbewegung im Allgemeinen.

    Aus dem Widerspruchsbescheid und aus den angeforderten Aktenkopien ist nicht zu ersehen, wo der Bescheid bearbeitet wurde, als Kopfzeile ist die selbe Anschrift/selbes Aktenzeichen wie sonst auch, sogar die Telefon-Nr. ist die gleiche.
    Das ist ja auch der Grund, weshalb meine Anwältin so siegessicher loslegt.
    Vielleicht kann der Widerspruch nochmal bearbeitet werden?!

    Über 2 Jahre warten, bis über die Klage entschieden wird, das ist fast unzumutbar.

    LG, Heike
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    Heike,
    gutachterliche untersuchung ist auch nicht vonnöten, wenn das amt kraft eigener sachkompetenz sich zutraut, über den zustand des antragsstellers zu befinden und zu entscheiden.
    wenn du einen rechtsfähigen widerspruchsbescheid erhalten hast, mit rechtsmittelbelehrung, musst du innerhalb von 4 wochen die klage einreichen. wo das ist, steht in der rechtsmittelbelehrung.
    sollte diese fehlen, hast du 1 jahr zeit, die klage einzureichen.

    versteht der RA etwas von rheuma und schwerbehinderung, sozialrecht. wenn ja, weiss er, wie er die klage aufbauen muss.

    du zählst auf, was bei dir an der gesundheit fehlt.
    schreibst, was die behörde dazu gesagt hat.
    dann zähst du auf, was an dem gesagten der behörde falsch ist bzw nicht berücksichtigt wurde.
    fehler sollten immer direkt genannt werden, wie: das .. knie wurde überhaupt nicht im bescheid erwähnt, es muss daher davon ausgegangen werden, dass es als völlig intakt gilt. eine derartige annahme ist leider nicht zutreffend; auch dieses .. knie hat.....
    jeden einzelnen posten durchgehen. ist mühsam. lege die stellungnahmen der docs mit bei. zähle nur die fakten auf. das gericht wird dann schon handeln.

    übrigens, du beanspruchst nicht das merkmal G oder aG wg eines sitzplatzes in den öffentlichen verkehrsmitteln; sondern dir steht G oder aG zu, weil du beide knie zerstört hast, somit deine gehfähigkeit nur .... meter beträgt. die eingeschränkte gehfähigkeit ergibt sich aus der dauerhaften zerstörung der gelenke, beweis .....
    wann jem G oder aG zustehen, steht irgendwo festgeschrieben, ich glaube unterschenkelamputiert... das liegt bei dir nicht vor. doch die zerstörung der kniegelenke kann mit der amputation durchaus gleichgesetzt werden.
    und dann musst du das ausführen.......
    würde hier zu lange dauern.

    wichtig: der schwerbehindertenausweis dient der nachteilsausgleichung. das ist sinn und zweck. du wirst mit jemanden in deinem alter verglichen, der gesund ist. du bist nicht gesund und hast die und die beschwerden. das alles aufzählen. bitte denke daran, die entscheidenden personen sind keine rheumis, sind kaum mediz, vorgebildet; auch der richter ist kein mediziner. ihm muss einleuchten, was du wahrheitsgemäss vorträgst, für ihn muss die behinderung nachvollziehbar sein.
    alles klar?
    viel erfolg.
    gruss
     
  11. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    Vielen Dank für Deine Zeilen.
    Der Widerspruchsbescheid ist vom 6.1.09, zugestellt am 8.1.09. Die Klagefrist ging bis 7.2.09, haben fristgerecht Klage beim Sozialgericht beantragt.
    Die Anwältin ist FA. für Schwerbehindertenrecht, müßte also Ahnung haben.
    Habe bis Ende April noch mehrere wichtige Arzttermine, die mit neuen Befunden und mit nochmaliger Bestätigung der im Antrag angegebenen Befunde ausgehen werden. Das alles wird in der Klageschrift eingearbeitet, auch und vorallem die Sachen, die ich nicht mehr kann usw.
    Es könnte dann sein, das der Richter bei der Prüfung der Unterlagen mehrere Facharztgutachten in auftrag gibt (Kostenfrei, da meinem Antrag auf gutachterliche Untersuchung nicht gefolgt wurde und "nur" ein Allgemeinmediziner meine Akte hatte und es nicht überschaut hat ;ist ja auch verständlich bei so komplexen, seltenen Konstellationen.

    Und weiter könnte es sein, daß der Richter schon vor Terminierung die ganze Sache zurück ans VA gibt mit der Vorgabe, gründlicher zu arbeiten.

    Ich habe viel recherchiert, viel in Büchereien gesessen und mir auch Kommentare der sozialen Rechtssprechung besorgt. Ich lasse nicht locker.

    Liebe Grüße
    Heike
     
  12. majosu

    majosu Mitglied

    Registriert seit:
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    Rheinland
    Hallo,


    ich habe 30 % mit PSA.Kann aber keine Gleichstellung beantragen,da ich unter 18 STd. wöchentlich arbeite.


    GRüße
    majosu
     
  13. snoopy

    snoopy Neues Mitglied

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    6
    :(Hallo,

    mein Schwerbeschädigkeitsgrad wurde mit 50 eingestuft, habe CP, aber jetzt kommt der Hammer, der ist befristet, bis 08/2010.

    Hallo als wenn das Rheuma dann weg wäre, soll ich jetzt sofort Widerspruch einlegen oder erst mit meinem Rheumatologen drüber sprechen.

    Was meint ihr?:confused:
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    die ausweise sind immer befristet, jede/r muss nach einigen jahren den ausweis erneuern lassen.
    (ich glaube, ausnahmen sind blinde, taube, stumme, querschnittsgelähmte ...)
    warum also gegen diesen bescheid widerspruch einlegen?
    gruss
     
  15. Elke

    Elke wünscht allen

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    2.427
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    Dem muss ich wiedersprechen.

    ich habe einen schwerbehindertenausweiß mit 100% und -G- sowie -B- und meiner ist

    UNBEFRISTET

    Meine erste schwebi einstufung waren 40%, und dann ging es schrittweise nach oben ab 70% kam dann das G hinzu und dann bei 100% noch das B und der stempel - Unbefristet-


    zuvor war mein ausweiß auch max. 10 jahre gültig. ich kenne zwar ca. 5 personen deren ausweiß auch unbefristet ist, doch die meisten sind schon befristet.
    meist reicht aber auch für eine verlängerung eine einfache bitte um verlängerung.
    am besten man schickt mit der bitte um verlängerung einen aktuellen arztbericht vom rheumadoc mit.


    lieben gruß
    elke
     
    #15 7. März 2009
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2009
  16. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

    Registriert seit:
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    Braunschweig
    Guten Abend zusammen,

    bedingt durch die jüngsten Ereignisse komme ich leider erst jetzt zum posten. Habe mit verschiedenen "Schwerbehinderten Beauftragenten" (oder wie die heißen) gesprochen. Obwohl sie bei den unterschiedlichsten Firmen arbeiten (Industriebetrieb, Versicherung, Gewerkschaft) haben sie mir alle bestätigt, dass ich mindestens ein G haben müsste und unbedingt Einspruch einlegen soll.

    Das stimmt nicht ganz. Ja im wirklichen Leben sind schätzungsweise 90% der Ausweise befristet, was daran liegt, da man bei vielen erkrankungen nicht sagen kann, ob es wirklich permanent ist. Soweit es mir bekannt ist, wird am anfang immer ein befristeter ausgestellt und ab dem dritten/vierten ist er dann nicht mehr befristet.

    Heike: Aus welcher Ecke von Deutschland kommt denn deine Fachanwältin? Rechne nähmlich damit, dass ich nach dem Widerspruch auch rechtliche Schritte einlegen muss.

    Vielen Dank für eure Antworten! Es ist gut zuwissen, das man nicht alleine dasteht mit all dem sche**. Wünsch euch noch einen schönen Abend!
     
  17. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    2.228
    Ich habe 30% unbefristet. Werde aber demnächst erneut einen Verschlimmerungsantrag stellen.
     
  18. Reiner45

    Reiner45 Neues Mitglied

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    Ort:
    NRW
    Schwerbehinderung

    Mein Ausweis ist auch Unbefristet Gültig Habe 90 Prozent mit G Ag RF und B im Ausweis
    ich habe 1999 Schwerbehindertenschein Beantragt bekommen habe ich 40 Prozent bis 14.02.2000 dann 60 Prozent mit G bis 25.08.2005 Verschlimmerungs- Antrag am 10.10.2005 Dann 90 Prozent mit G AG RF und B
    Befristet bis 31.03.2009 und am 10.02,2009 Unbefristet
     
    #18 9. März 2009
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2009
  19. Mosch

    Mosch Mitglied

    Registriert seit:
    12. Oktober 2008
    Beiträge:
    79
    Ich habe einen GdB von 50 ohne Merkzeichen. Gültig ist das Ding bis 11/2011 (ist noch ganz neu).
    Mit den 50% bin ich zufrieden. Ich hatte gehofft, dass es klappt und werde keinen Widerspruch einlegen.
    Anerkannt wurden Rheumatoide Arthritis und Chronische Nasennebenhöhlenentzündung. Ich weiß allerdings nicht, wieviel das jeweils "gebracht" hat.
    Gruß Mosch
     
  20. Cori

    Cori Optimistin

    Registriert seit:
    16. November 2004
    Beiträge:
    1.010
    Ort:
    BaWü
    Zunächst bekam ich (Diagnose SLE) einen GdB von 20 oder 30 zugesprochen; nach Widerspruch wurde erhöht auf einen Gdb von 50 und das Ganze unbefristet.
     
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