Mieterhöhung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Dita vonTeese28, 28. November 2008.

  1. Dita vonTeese28

    Dita vonTeese28 Foren Geist :)

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    Hallo an Alle,

    Ich hoffe jemand weiß Bescheid.

    Wir haben vor einer Woche einen Schwedenofen gekauft.Vermieter hat den Kamin gezahlt, wir den Ofen.

    Heute ruft er an und sagt das er ab Januar 09 fünfzig Euro mehr Miete will.
    Unsere Hausnachbarn die über uns wohnen haben vor 2 Jahren einen Kamin bekommen (die haben ihren Ofen auch selbst bezahlt) und die haben keine Mieterhöhung bekommen. Die mussten auch nich die Abnahme zahlen usw.Wir schon.

    Ich bin ehrlich gesagt stinkig:mad:. Darf er das einfach so? Weiß jemand Rat?

    Lg Hanna
     
  2. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo liebe dita,
    euer vermieter muß die mieterhöhung begründen!!!
    einfach so,darf er die miete nicht erhöhen.wenn modernisiert wurde,darf erhöht werden.wenn es sich um eine sogen.erhaltung handelt dann nicht.guck doch mal im inet,so weit ich weiß ist es ganz genau aufgelistet welche reperatur was ist.
    ich weiß nicht ob der anschluß eines kamines zu einer modernisierung gehört.aber,wir sind immer gut vom mieterbund beraten und vertreten
    worden.wenn du nichts findest,würde ich mich dort beraten lassen.
    liebe grüße
    katjes

    die dir trotzdem viel spaß vor dem kamin wünscht!!!
     
  3. Dita vonTeese28

    Dita vonTeese28 Foren Geist :)

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    Hallo Katjes,
    Danke für deine Antwort.Im Netz steht so viel......und irgendwie blick ich da nicht mehr durch:confused:

    Mannomann......alles Mist,echt:mad:
     
  4. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Dita vonTeese28 ,

    welche Vereinbarung hattet ihr denn mit dem Vermieter genau?

    Also wenn mein Mieter so was möchte, dann würde ich dem nur zustimmen, wenn er auch die vollen Kosten übernimmt, das heißt den Ofen und den Kaminabzug.
    Ansonsten würde ich dem nicht zustimmen.

    Ich habe die Miete bei meinen Mieter noch nie erhöht.Müßte mich auch mal schlau machen, wie und wann ich das kann.

    Würde mich echt erkundigen an deiner Stelle.

    Machs gut
    Gruß



     
  5. JH-RA

    JH-RA Jeanne

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    Düsseldorf
    Hallo Dita vanTeese28,

    es wird jährlich vom deutschen Mieterbund ein Mieterlexikon (13,- Euro) herausgegeben, das, wie ich finde recht einfach und gut zu verstehen ist bei Mietfragen.

    Im Internet sieht man bei solch speziellen Fragen, den Wald vor lauter Bäume nicht und da ist das Geld gut investiert. Die Stadtbücherei dürfte dieses Lexikon unter Umständen auch haben?

    Dem Mieterverein (ca. 66 Euro jährlich) beizutreten ist ganz sicher sinnvoll, wenn der Vermieter nicht mit sich reden läßt. Denn in diesem Fall dient der Mieterverein einerseits als qualifizierte Beratungsstelle und zum anderen als schriftliche Schnittstelle zwischen Mietpartei und Vermieter, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat man nach ca. 3 Monaten Anspruch auf gerichtlichen Beistand.


    Der Vermieter muss die Mieterhöhung ja erst einmal schriftlich begründen und dann kann z. B. der Mieterverein entsprechend reagieren und ggf. schlichten, wenns sein muss.

    Viel Glück!

    Jeanne
     
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