Ablehnung!!!

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Kristina cux., 31. Oktober 2008.

  1. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hallo zusammen,

    heute kam mein Ablehnungsbescheidvom Landesamt wegen meinem GdB... Begründung liegt immer noch darin das ich nicht wesentlich mehr Einschränkungen hätte wie vor 3 Jahren *haha*. Da hatte ich unter anderem auch noch keine Teilversteifte Hand. Ist ja wohl klar das man allein dadurch schon mehr Einschränkungen hat. Man, mich kotzt das echt an, aber was solls, daran will ich mich jetzt nicht so sehr aufregen...

    Mein nächster Schritt wäre eine Klage vorm Sozialgericht, was ich aber NICHT machen werde, auch wenn ich im VDK bin. Dazu habe ich einfach keine wirkliche Zeit, da in 4 Wochen mein Praktikum anfängt :).

    Meine Frage ist: wann kann ich erneut einen Antrag auf Verschlimmerung stellen, wieviel Zeit muss vergehen?

    Echt krass das die das Abgelehnt haben... ich glaube die haben nicht alle Ärztlichen Befunde angefordert... denn ich weiß nur soviel das die meinen Hausarzt angeschrieben haben, mehr weiß ich nicht...

    Liebe Grüße

    Kristina
     
  2. Vadder

    Vadder albert

    Registriert seit:
    23. Februar 2006
    Beiträge:
    1.318
    Ort:
    Hannover
    ich meine jederzeit
    das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun
    du kannst dir doch nicht aussuchen wenn dein zustand sich verschlimmert der kann sich doch innerhalb einer stunde ändern

    gv
     
  3. Mücke

    Mücke Guest

    hallo kristina,
    soweit ich weiß kann man alle 6 monate einen verschlechterungsantrag stellen
    wenn du aber eine op oder sowas hattest, denke ich geht es auch vorher.

    würde dir der gdb denn zur zeit für irgendetwas nützen ??
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.068
    Ort:
    überall
    Deutsche Ämter

    Hi,

    man sollte IMMER komplette Unterlagen in Kopien beifügen, d.h. bevor man einen Antrag stellt, bei ALLEN Ärzten die Befunde abholen und kopieren, dann beifügen !!

    Die Ämter suchen sich den einfachen Weg !!

    Ich habe jedes Quartal meine Ärzte am Wickel: alle Befunde, Berichte etc. an mich in Kopie.

    Schönes WE

    Pumpkin
     
  5. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @Kristina
    Leg trotzdem Einspruch ein, dann siehst Du wenigstens ob alle Befunde Deiner Ärzte vorlagen. Sonst läufst Du beim nächsten Versuch vielleicht wieder in die gleiche Falle. Es ist ja auch keine Ganztagsbeschäftigung, den Einspruch abzugeben. Selbst, wenn Du doch noch mal zum Gutachter müßtest, das läßt sich auch während eines Praktikums regeln. Also: nicht verschieben!
     
  6. Rizzi

    Rizzi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. April 2005
    Beiträge:
    87
    Ort:
    Raum München/ Augsburg
    Hallo Kristina,

    sehr gut ist, wenn Du bei einem Antrag alle Befunde dazu legst. Ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt und alle neuen Befunde dazu mitgeschickt. Mein Antrag wurde innerhalb von 6 Wochen entschieden.

    Auch würde ich in den Widerspruch gehen. Das kostet keine Zeit, die Du ans Bein binden mußt, auch wenn Du ein Praktikum machen wirst.
    Gib die Sachen dem VdK und die erledigen das für Dich.

    Ich weiß auch nicht, wo immer diese Aussage herkommt, dass man nur alle 6 Monate einen Verschlimmerungsantrag stellen kann. Ich denke mal, dass es sehr oft damit verwechselt wird, dass man 6 Monate "Heilungsfrist" nach einer OP abwarten sollte, da man ja meistens davon ausgeht, dass sich der Zustand nach einer OP verbessert.

    Also kann man auch einen Verschlimmerungsantrag vor Ablauf von 6 Monaten stellen.

    Leg einen gescheiten "Jammerlappen" dazu, denn es zählen nicht nur Deine Diagnosen, sondern Deine Beeinträchtigungen im tägl Leben.

    Viel Erfolg und
    LG Rizzi
     
  7. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. September 2008
    Beiträge:
    217
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Kristina,

    das wichtigste hat Uschi geschrieben - lege alle Befunde und Berichte in Kopie dem Antrag bei. Nur so kannst Du sicher sein, daß alles berücksichtigt werden kann.

    Mit dem Veränderungsantrag hat Vadder recht. Du kannst jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Übrigens habe ich in der Vergangenheit auch schon mal einen Bundestagsabgeordneten eingeschaltet (ging damals um die Kostenübernahme eines Medikamentes "out off label"). Dies war dann in kürzester Zeit sehr erfolgreich! Mach einfach übers Telefon einen Termin aus.

    Viel Erfolg!

    Ursula
     
  8. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. August 2004
    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo Kristina,
    Du hast geschrieben, das sich ein Bad- Eilsen- Dok bei Dir gemeldet hat.
    Nimm doch nochmal Kontakt auf, vielleicht können die Dir bei einer Widerspruchs- aktion was schreiben.
    Im übrigen würde ich doch dagegen angehen. Der SoV regelt doch fast alles im Alleingang
    für Dich, laß die ruhig machen.

    Viel Erfolg im Praktikum.
    LG von Elke.
     
  9. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hallo ihr Lieben,

    Widerspruch hatte ich ja schon eingelegt. Jetzt müsste ich halt Klage beim Sozialgericht in Stade einreichen.

    Nachdem ich jetzt 1 Nacht drüber geschlafen habe, werde ich nächstes Jahr ca. im Mai einen erneuten Antrag auf Verschlimmerung stellen, diesmal gleich von Anfang an mit dem VDK zusammen. Dieses Jahr möchte ich wirklich keine Klage einreichen. Ich kann bzw. will mir es im Praktikum einfach nicht leisten zu fehlen, da ich gleich Anfangs in der ersten Woche einen halben Tag wegen Rheuma-Doc Termin ausfalle und im Januar Nachmittags ein paar Stunden fehle. Das Praktikum ist nicht einfach nur so ein Praktikum, es ist im Rahmen meiner Ausbildung zur Bürokauffrau (BBW-Bremen). Meine Bereiche sollen laut Besprechung Prävention und Buchhaltung sein. Mit dem Praktikumszeugnis muss ich mich unter anderem nach Beendigung der Ausbildung für einen Job Bewerben und da möchte ich wirklich nicht großartig ausfallen, sondern viiiiieeel neues lernen, worauf ich mich riesig freue.

    Ich glaube ich habe da auch echt kein Nerv drauf Klage einzureichen. In den nächsten halben Jahr würden mir die 50 % auch nicht sonderlich viel bringen...

    Ich danke euch für eure Antworten. :bussi:

    Liebe Grüße

    Kristina
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden