einstufung gdb

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Petra16, 31. Mai 2008.

  1. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo nochmal!
    ja ihr seht, ich beschäftige mich gerade sehr it dem thema "rechte und behinderung"... nun würde ich mich über eure erfahrungen bezüglich einstufung des gdb s freuen....
    ich hab ja seit ich 15 bin eine juvenile arthritis mit polyartikulärem verlauf.... nur kurz, in remission war ich noch nie- mit orencia derzeit gehts mir aber "besser"- brauch weniger schmerzmittel etc.
    damals, als ich die diagnose bekommen hatte, wurde ich auf 50% eingestuft.... und das blieb auch so- war mir an sich ja auch egal, was auf dem "zettel" da steht..... nun frage ich mich, wann wird man bitte höhergestuft? also schon klar, dass ich darum ansuchen muss.... aber ich denk mir halt, es geht eh..... und soo schlecht gehts mir ja nicht- aber hab halt trotzdem vom verlauf her, eine bissl schwer einzustellende erkrankung (tnf alpha versagen, immer kortison nötig, manchmal gehhilfen, handschienen, schwanenhalsschienen)- daher denk ich mir, wäre ja eventuell eine höherstufung angezeigt?! was meinte ihr... so rein vom gefühl/ erfahrungen her?
    und was bringt mir das schon großartig? außer dann ab 70% eine vorteilscard der öbb.... eintrittsermäßigungen, die ich so tw. noch nicht bekomme... aber sonst? eigentlich m.m.n. nix wichtiges.
    wie set ihr das?
    wie lief das bei euch bei der höherstufung ab?
    wäre es ev sinnvoll das im zuge des ansuchens um den zusatzeintrag "unzumutbarkeit der öffis" abzuwickeln?
    na da bin ich schon gespannt, was ihr mir so berichtet :)
    lg petra
     
  2. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Hallo,

    wieder ich .... :D ... ich weiß einfach überall meinen Käse dazuzugeben ... :D:D

    Nun ja - ich glaube nicht, dass man den Grad der Behinderung subjektiv abschätzen kann. Ich glaube mittlerweile auch, dass das enorm vom Gutachter abhängig ist. Leider .... aber wahr.

    Ich habe mit etwa 17 Jahren bei der ersten Einstuftung 60 % gekriegt und gleich ein Jahr später - vom Amt aus, ohne Ansuchen, wegen Abwicklung eines Förderungsverfahrens - 100 %. Damals war ich im Rollstuhl, konnte mich kaum bewegen und auch nicht selbstversorgend leben. Vor 1 Monat - nunmehr eben nach Wiedererlangen meiner Selbstständigkeit und enormer Verbesserung meines Gesundheitszustandes - wurden diese 100 % bestätigt. Als ich letztens eben zu diesem Gutachter ging, dachte ich wirklich der nimmt mir jetzt sicher ein paar %e weg. Aber das tat er nicht. Beim Termin selbst, bin ich auf einen sehr "bodenständigen" Gutachter gestoßen, bei dem ich wirklich das Gefühl hatte, dass er mein Leben nachvollziehen kann. Beim Gutachtertermin vor 2 Jahren für das Pflegegeld hingegen, stieß ich zum Beispiel auf eine Ärztin die Nüsse Ahnung hatte und der ich mein Leben wirklich total erklären musste.

    Für mich birgt dieser Behindertenausweis mit den 100 % GB drinnen schon etliche Vorteile. 1. schützt er mich in meinem Arbeitsverhältnis, 2. krieg ich viele Ermäßigungen (bei den stetig steigenden Preise nicht zu verachten) und 3. habe ich auch die Unzumutbarkeit für öff. Verkehrsmittel drinnen stehen, das mir mein eben neu gekauftes Auto um einiges verbilligt hat etc etc etc.

    Ich denke du musst für dich selbst abschätzen was du von diesen Vorteilen gerne haben möchtest bzw. wie sehr für dich zB der Arbeitsschutz im Wege stehen würde. Wäge die Vor- und Nachteile ab und stelle dann ggfs einen Neuantrag. Denn wie gesagt, abschätzen ob du nun mehr als 50 % kriegst, kann man eigentlich nicht.

    lg
     
  3. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo trixi!
    na ich schreib ja ins forum, dass ich euer allen "senf und ketchup", vll auch saucen lesen will :D :top:
    ja ok- also dass das subjektiv ist... war mir klar.... sooo subjektiv, ok :eek:
    ich habe noch eine frage zum arbeitsverhältnis, was du angeschrieben hast: also ich dachte, dass das relativ unabhängig vom gdb ist --> ab 50% kann man um eine "begünstigte behinderung" ansuchen (die man ja mit 50% auch immer bekommt) --> und dann gelten der kündigungsschutz und mehrurlaub lt. kollektiv!? aber vom behindertenpass per se, ist das ja unabhängig. hab ich das richtig verstanden?
    lg petra
     
  4. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Hallo nochmal,

    also - das mir dem extra Ansuchen für die Aufnahme in den Kreis der begünstigt Behinderten ist mir jetzt neu. Bei mir ging das Zug um Zug - ich erhielt automatisch aufgrund des hohen GdB den Vermerk "Der Inhaber dieses Passes gehört dem Personenkreis der Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes an".

    Ich bin jetzt allerdings total überfragt, ob ich zum Beispiel beim Erstansuchen irgendwo ankreuzt habe, dass ich diese Einstufung ggfs möchte. Das ist schon soooooo lange her.

    Ich glaube, ich kann dir da nicht helfen.

    lg
    Trixi
     
  5. zerrena

    zerrena Neues Mitglied

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    Hallo,

    Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Behindertenpass.

    1> Wie groß ist die Wahsrcheinlichkeit dass ich zumindest 50% zugesprochen bekommen, wenn ich cP habe? Bei meinem letzten Schub konnte ich mich kaum anziehen, einen Kugelschreiber halten - ihr könnt es euch vorstellen ;-) Jetzt bin ich wieder recht gut mit meiner Baistherapie + Kortison eingestellt; Finger sind morgens immer steif, aber das legt sich dann wieder - hin und wieder bleibt ein Finegrgelenk hängen. Im Großen und Ganzen kann ich damit gut leben.
    Außerdem habe ich eine schwere Endometriose <Versprenkelung der Gebärmutterschleimhaut... heftige Regelschmerzen>. Wurde deswegen schon operiert. In Deutschland (da hab ich Infos gefunden) sollten mir sollten alleine deswegen ca. 20-40 % zugesprochen werden.

    2> Wie stelle ich einen Antrag? Muss mein Rheumatologe genau meine Probleme beschreiben, oder reicht es, wenn ich das tue? Was genau brauch ich für meinen Antrag?

    Hoffe ihr könnt mir helfen, lg
    zerrena
     
  6. nido

    nido "Luxusweibchen" aus Nö

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    Hallo Zerrena!

    Arztbefunde beilegen schadet nie ;).

    Der Gutachter stellt dann fest, was du kannst und was nicht.
    Nur weil du CP hast bekommst du meines Wissens nach bei uns nicht automatisch 50%. Es zählen wirklich nurdeine Beeinträchtigungen.

    Lg
     
  7. Lilly

    Lilly offline

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    hallo petra,

    wenn du berufstätig bist, und die 50% erreichst, wirst du automatisch ein begünstigter behindeter,- ich musste da nicht noch einmal einreichen. den behindertenpass musst du aber extra ansuchen, falls du 50% behindert bist.
    den antrag findest du weiter unten....

    hier alles nachzulesen:

    Begünstigte Behinderte

    Behindertenpass

    hallo zerrena,

    Feststellugsantrag begünstigter Behinderter (Word- Dokument)

    falls du berufstätig bist, dann den punkt:

    - wählen.

    wenn du keinen beruf ausübst, dann diesen punkt:

    - wählen.

    den antag im bundessozialamt abgeben, oder auf dem postweg versenden.
    anbei kopien über alle befunde der letzen 3 jahre (auch die, die nichts mit rheuma zu tun haben)
    gut wäre noch ein begleitschreiben von dir, wo du anführst in welchen bereichen des lebens du dich eingeschränkt fühlst und die art der einschränkung.
     
  8. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    hallo!

    lilly- danke für deine info....
    ich glaub ich hab mich nur schlecht ausgedrückt- genauso wie du meinst, hab ichs im umgekehrten sinn eh gemeint ;-)
    also- ich hab bislang "nur" einen behindertenpass- weil ich ja noch studentin bin, und deshalb noch nicht im beruf stehe (also kann ich ja noch kein "begünstigter behinderter"- lt. feststellungsantrag sein). festgestellt wurde mein gdb damals im rahmen des ansuchens um erhöhte kinderbeihilfe.
    um weiteres muss ich dann schon noch ansuchen, weil ich ja bislang nur einen behindertenpass habe.
    danke für die links!

    zerrena-
    ich glaube, es wurde eh schon einiges zur "bürokratie" geschrieben --> also möchte ich nur kurz schreiben, wie bei mir war.... aber einiges steht eh schon da :)
    ich/ meine familie haben damals um erhöhte kinderbeihilfe angesucht, und da wird der gdb automatisch festgestellt. ich habe damals "nur" einen befund vom facharzt benötigt, und habe auch sonst nix beigefüht. der arzt hatte auch "nur" die diagnose, therapie und so geschrieben- nix von einschränkungen... ich habe davon auch nix geschrieben/ gesagt... hatte eher das gefühl, dass es um das auch nicht so ging.
    also- soviel zu mir- obwohl, deshalb ja auch mein thema hier- ich bin mir auch nicht so sicher, wie mit den einschränkungen, und veränderungen der erkrankung ggü. dem amt umzugehen ist.

    lg petra
     
  9. zerrena

    zerrena Neues Mitglied

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    Liebe Lilly & Petra!

    Vielen, vielen Dank für eure Antworten! Ihr hab mir beide sehr geholfen.

    Alles Liebe,
    zerrena
     
  10. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Tirol
    Hallo!

    Mein Antrag lautete damals auch: Antrag auf begünstigter Behinderter.

    Ich kenne zwei die haben es normal gemacht und soweit ich weiß haben die keinen Eintrag begünstigter Behinderter. Aber das geht alles gleich in einem ich glaub es war zum ankreuzen.
     
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