hallo an alle, brauche mal wieder eure hilfe. ich blick nicht mehr durch, die kk kann mir auch nicht weiterhelfen. wie oft im quartal muss die notfallgebühr bezahlt werden? praxisgebühr ist klar: 10 € im quartal, dann ü-scheine zum anderen fachdoc. doch was ist, wenn ich am wochenende, feiertagen einen doc brauche? klar beim ersten notall sind dann 10 € fällig. wie sieht es aus, wenn ich den not doc - aus was für gründen auch immer - wiederum konsultieren muss? sind dann für jeden besuch beim not doc - der hier in der region ständig wechselt - erneut 10 € fällig? dank der augenblicklichen witterungsverhältnisse kann ich nicht das haus verlassen und die probs häufen sich. die docs sind im osterurlaub oder schliessen sich dem aufruf an und ich habe probleme über probleme. gruss
ich glaube du zahlst jedes Mal 10 Euro wenn du in die Notfalambulanz gehst oder den ärtzlichen Notdienst benötigst. Gruß Kuki
Danke kuki für die antwort, ich befürchte das auch, da kommt jetzt für mich - da nicht befreit - noch viel zu zahlende euronen hinzu. - habe bereits schon 40 € löhnen müssen. gruss
Hallo Bise, ich habe das hier beim googlen gefunden: Notdienst: Im Notdienst an den Wochenenden gilt ab 1.10.04 wieder eine andere Regelung: Bei jeder 1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr. Als Beleg reicht die Quittung über die gezahlte Gebühr (hier Notfallgebühr). Habe aber eine Anfrage bei meiner Krankenkasse gestartet, sobald ich was konkretes höre, werde ich wieder berichten.
Du zahlst 1 Mal im Quartal in der normalen Behandlung beim Hausarzt. Und Du zahlst 1 Mal im Quartal im Notdienst. Du bekommst jeweils eine Quittung. Im Notdienst hat diese Quittung einen grauen schrägen Aufdruck mit dem Wort "Notfall". Mit dieser Quittung musst Du dann bei allen folgenden Behandlungen im Notfalldienst KEINE Praxisgebühr mehr zahlen. Egal welcher Notarzt Dienst hat. Aber : Quittung aufheben, denn ohne Quittung muss man erneut zahlen. Aber aufgepasst: Der Notfalldienst ist verschieden geregelt. Nachmittags ist nicht immer Notfalldienst ( nur Mittwochs)
hallo, 1x pro quartal kann ich bestätigen. ich hab jetzt am 15.03. den notarzt rufen müssen und dann die 10€ bezahlt. am 20.03. um 22:00 mußte ich dann nochmal einen arzt konsultieren und bin zum ärztlichen notfall- und bereitschaftsdienst (zum glück ist die stelle bei uns im ort) gefahren und mußte dort nur die quittung, die ich erhalten hatte, vorzeigen und eben die 10€ nicht mehr zahlen... viele grüße und alles gute brini
ich habe noch nie eine graue quittung mit schrägem aufdruck notfall erhalten. war die übliche normale, nur aus dem datum ging hervor - wenn der kalender konsultiert würde - dass es wochenende oder feiertag war. ich glaube die praxen kennen diese grauen quittungsblöcke nicht. gruss
hi bise, also auf der quittung die ich erhalten habe, steht in grau quer und ganz groß "notfall" drauf... bei uns scheint man die also zu kennen... viele grüße brini
Der Quittungsblock ist weiss, der diagonale Aufdruck "Notfall" in großen Buchstaben ist mittelgrau oder hellgrau. Gibt es seit mehreren Jahren und ist eine Vorschrift im Notfalldienst. Möglicherweise war es nicht zu Zeiten des Notfalldienstes ? (Vertretungsfälle und Fälle bei Streik sind anders) Nur diese Quittung gilt im Notfalldienst das ganze Quartal.
Achtung denkt an die unterschiedlichen Bundesländer !! Was in Hessen ortsüblich ist, muß z. B. in NRW nicht so sein !! Komme aus NRW und habe auch noch nie so eine Notfall-Quittung erhalten. Dafür stellt mir mein Rheumatologe eine sog. Notfallüberweisung aus. Da steht ärztlich Notfalldienst drauf und die geb ich dann ab. Habe ich sie am Wochenede benötigt holle ich mir eine neue und fertig. Gruß. Lupinchen
bei der letzten quittung hat die doc eigenhändig notfall draufgeschrieben. die doc hat keine praxis, sie arbeitet nur als notfall doc im auftrag der ärztl. bereitschaftsdienste. das ist hier überall bekannt. dann müsste diese quittung reichen. kann nämlich schon wieder nicht laufen. irgendetwas stimmt in meinem gesundheitszustand nicht. gruss
Danke Lupinchen, das wußte ich nicht. Ich hab beim notärztl. Dienst zwar ne Quittung bekommen, mußte aber im Kkh nochmal 10€ zahlen.
Eine Überweisung zum Notfalldienst gab es früher in Baden-Württ. einmal. Es gibt sie aber nicht mehr. Krankenhäuser haben oft keine allgemeine Sprechstunde (auf Überweisung). Sie sind auch nicht Teil des kassenärztlichen Notfalldienstes. Eine unterschriebene Quittung mit Stempel und Notfall drauf geschrieben wird im Allgemeinen anerkannt.
Hallo Bise, hab gerade eben eine E-Mail meiner Krankenkasse bekommen: ""Sehr geehrte Frau vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Praxisgebühr ist im Notfalldienst nur einmal pro Quartal zu zahlen. Sie entfällt auch dann nicht, wenn im gleichen Quartal die Praxisgebühr bereits bei anderen Ärzten bezahlt wurde. Wenn Sie im selben Quartal nochmals einen weiteren Bereitschafts- oder Notdienst aufsuchen müssen, ist die Praxisgebühr jedoch nicht erneut zu zahlen. Sie legen dann die Quittung vor, die für die Erstinanspruchnahme ausgestellt wurde. Haben sie weitere Fragen, rufen sie gerne an."" Ich hoffe, Dir gehts einigermaßen wieder besser, so daß du nicht den Notdienst in Anspruch nehmen musst. Einen virtuellen Knuddler für Dich!!