Verbeamtung: Medikamente und Beihilfe...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Fantomas, 5. November 2007.

  1. Fantomas

    Fantomas Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    eine Frage, die mich zur Zeit beschäftigt:
    Ich bin noch im Referendariat und nehme Rheumamittelchen, die ich auch über die Beihilfe abrechne. Werden diese Daten der Beihilfe bei einer zukünftig anstehenden Verbeamtung abgerufen, d.h. schaut sich der Arbeitgeber (Staat) auch die im Laufe des Referendariats verschriebenen Medikamente an? Größere Fehlzeiten sind nämlich nicht vorhanden.
    Ich würde gerne wissen, ob da ein Datenaustausch existiert zwischen den einzelnen Behörden. Das würde nämlich einer Verbeamtung dann im Wege stehen...
    Danke!
     
  2. sonnenliebe

    sonnenliebe Mitglied

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    Hallo

    soweit ich weiss kontrolliert das niemand.
    Ich wurde grade vor ein paar Wochen trotz Rheuma verbeamtet!
    Es geht also, liegt aber sehr an dem Gutachten deines Arztes und an dem Gutachten des Gesundheitsamtes.
    Ich hatte bisher auch noch keinen einzigen Fehltag deswegen, was auf jeden fall positiv vermerkt wurde, desweiteren hatte ich im Schulalltag keine (sichtbaren) Probleme. HAbe auch im Ref Medikamente genommen und sie über die Beihilfe abgerechnet. Das muss man ja auch alles angeben, wenn man zum Gesundheitsamt geht. Was bei mir noch positiv vermerkt wurde, war, dass meine Lebenseinstellung sehr positiv ist... :)

    Was meinst du mit "größere FEhlzeiten"... hast du mal wegen der Diagnose Rheuma gefehlt? Ist es an deiner Schule bekannt, das du die Krankheit hast? Bei mir weiss es keiner. In welchem Bundesland machst du dein Ref?
    Kleiner Tipp: Bleib auf jeden Fall in der PKV, auch wenn du keine Stelle kriegen solltest, dann kannst du sie stilllegen, denn da kommst du normalerweise mit der diagnose nie wieder rein...:cool:

    Wenn du noch Fragen hast, nur her damit

    Lg, Sonnenliebe
     
  3. Fantomas

    Fantomas Neues Mitglied

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    Danke für die Infos.
    Nein, an der Schule weiß das keiner. Ist auch gut so. Größere Fehlzeiten habe ich nur wegen einer Meniskusnaht gehabt (4 Wochen). Hat aber mit Rheuma nix zu tun. War eine Sportsache. Und anmerken tut man's mir auch nicht, dass mir was fehlt. Bin sportlich sehr aktiv (Rennrad, Bergsteigen).
    Sonst nur mal zwei Fehltage gehabt.
    So gesehen dürfte einer Verbeamtung nichts im Wege stehen, hoffe ich.
    Ich hab aber auch nicht vor, die Medikamente beim Amtsarzt anzugeben. Ich bin übrigens in Bayern. Das mit der PKV ist eine gute Idee.
    Danke, danke für die Tips!
    Ich bin da nur drauf gekommen, weil eine Bekannte von mir gemeint hat, dass Besuche beim Psychologen, die über die Beihilfe abgerechnet wurden, dann bei einer Verbeamtung wieder irgendwie "auftauchen".

    Grüsse!!
     
  4. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Hallo!

    Ich habe zwar keine Rechtsnorm, bin mir aber relativ sicher: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten Beihilfeakten getrennt von Personalakten geführt werden. Normalerweise sind diese völlig - auch personell - ausgelagert. Alles andere würde mich ziemlich erschrecken. Und der Dienstherr schaut nur in die Personalakten.

    Mich würde aber auch einmal interessieren, was genau von den gesundheitlichen Aspekten, die in der Personalakte (also nicht in der Beihilfeakte) stehen (z.B. GdB usw.), einem neuen Dienstherrn übermittelt werden.

    Viel Grüße
    Marcel
     
  5. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    ich war früher auch im Lehramt in Bayern - ich kenne eine Reihe von Leuten, die dort wegen chronischen Krankheiten (keiner wegen Rheuma) nicht oder nur im Angestelltenverhältnis übernommen wurden. Ich hatte damals meine Diagnose noch nicht, deshalb weiß ich nicht was mit Rheuma ist. Ich hatte aber später (als ich schon 10 Jahre verbeamtet war und ins gesamt nur 10 Tage wegen einer Unterleibs- OP fehlte) große Probleme bei einem Tausch in ein anderes Bundesland.
    Was sagte denn der Amtsarzt vor der Einstellung ins Referendariat? Wenn Du direkt übernommen würdest, dann wäre das ja auch die letzte und maßgebende Untersuchung gewesen. Bist Du in einem Berufsverband? Hast du Mangelfächer?

    Gruß Kroeti
     
  6. Fantomas

    Fantomas Neues Mitglied

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    Amtsarzt...

    Danke für die vielen Infos!
    Naja, dem Amtsarzt hab ich nichts gesagt. Ich habe gehört, dass man nach dem Ref dann auch, falls es keine größeren Fehlzeiten oder ähnliches gab, gleich ins Beamtenverhältnis übernommen wird. Und zwar ohne den Amtsarzt vorher nochmal besucht zu haben. Mangelfächer habe ich sicher keine, aber in Bayern ist die Einstellungssituation im Moment ja eh top. Jeder bekommt eine Stelle.

    Das mit der Trennung von Personal- und Beihilfeakten hoffe ich halt auch...
    Ich denke auch, dass das schon einen immensen Zeitaufwand darstellt, wenn man sich bei jedem beide Akten anschaut und dann entscheidet.
    Grüsse an alle!
     
  7. sonnenliebe

    sonnenliebe Mitglied

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    hallo ihr

    also, bei mir lief es so, dass ich bei der ersten Amtsarztuntersuchung schon angeben musste, was ich habe. Kann es aufgrund meiner unübersehbaren Knienarben nicht verheimlichen...:cool: Also stand im Amtsarztzeugnis drin, dass ich vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit bzw. auf Probe sowieso nochmal zu einer Untersuchung muss.... so war es ja dann auch. Dort liegen dann ja sämtliche Akten von der ersten Untersuchung, es wird nochmal genau alles überprüft, ich würde körperlich untersucht (Beweglichkeit etc), musste die Krankheitsgeschichte nochmal erzählen, es war ein anderer Arzt, sie hat ein Gutachten von meinem Arzt angefordert, das man zwar verweigern kann, aber was hätte man davon... also hat der eins geschrieben, und der AA konnte meiner Meinung nach mit der Diagnose nicht 100% was anfangen also lag die endgültige Entscheidung beim Oberschulamt.... na und die haben wir eine Verbeamtung gestimmt ohne erneute Untersuchung bei der Lebenszeitverbeamtung.
    Wenn bei dir beim ersten mal von einer weiteren Untersuchung keine Rede war, so wird wohl auch keine gemacht. Glück gehabt-
    Alllerdings sollte nicht rauskommen, dass du die Diagnose schon vor dem Ref hattest, denn dann ist das quasi BEtrug, und du kannst nachträglich den Beamtenstatus verlieren. Aber wie sollte es rauskommen....

    Psychosachen werden übrigens wirklich weitergegeben.... und stehen einer Verbeamtung auf jeden Fall im Wege, wenn sie innerhalb der letzten 3 oder 5 Jahre waren. Da würde ich die Rechnungen lieber privat zahlen.

    Der Schule werden überhaupt keine gesundheutlichen Sachen übermittelt, das weiss nur der Oberschulamt.

    Liebe Grüße
    Sonnenliebe
     
  8. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Alllerdings sollte nicht rauskommen, dass du die Diagnose schon vor dem Ref hattest, denn dann ist das quasi BEtrug, und du kannst nachträglich den Beamtenstatus verlieren. Aber wie sollte es rauskommen....

    Davor hätte ich übrigens auch Angst gehabt.

    Was aber auf jeden Fall passieren kann und bei mir passierte:
    die Private KK wird erhöhen und erhöhen und erhöhen immer mit der Aussage, dass man ja ein besonders teurer Patient ist als chronisch Kranker und sie drohen auch immer mit sofortigem Ausschluß.
    Während sie mir als Referendarar ohne Murren meine vielen Massagen und Krankengymnastikbehandlungen (ich habe u.a. Fibromyalgie und Sponylosisthesis, Diagnosen damals nicht bekannt) zahlten , erhöhten sie sofort als ich verbeamtet war und das zweite Massagerezept einreichte- sie hatten sich auch schon bei meinen Ärzten erkundigt....

    Kröti
     
  9. sonnenliebe

    sonnenliebe Mitglied

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    @Kröti

    ich zahl sowieso einen Risikozuschlag von etwa 30% bei der de*eka.... da zahlen sie dann alles weitere bei mir. Bisher hatte ich noch keine Probleme mit der PKV und ich nutze sie schon recht stark, da ich oft zum Arzt gehen muss...

    LG sonnenliebe
     
  10. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Danke Sonnenliebe,
    das Wort "Risikozuschlag" fehlte mir. Den bekam ich auch kurz nach der Verbeamtung- und inzwischen noch mal, als eine 30 Jahre alte Sache wieder auftauchte....ob das nun 30% sind, weiß ich nicht.
    Kröti
     
  11. sonnenliebe

    sonnenliebe Mitglied

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    den Zuschlag hatte ich schon von Anfang an.... also auch im Ref habe ich höhere Beiträge gezahlt als meine Freunde.
     
  12. zap

    zap Neues Mitglied

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    Hallo ihr Lieben !! :)

    Möcht mich zu dem Thema auch mal melden. :D
    Grundsätzlich ist es ja so, dass (zumindest bei uns in Sachsen) vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit, eine ärztliche Untersuchung durch den Dienst-/Amtsarzt erfolgt. Dieser stellt dann fest, ob man Dienstfähig ist. Dabei wird, wie beim normalen Doc, noch mal eine Anamnese erstellt, bzw. man muss einige Blätter, mit festgestellten Erkrankungen, Diagnosen usw. angeben und muss im Anschluss die Richtigkeit der Angaben unterschreiben. D.h., mit dem Vermerk, keine Erkrankungen zu verschweigen. Ob und wie das kontrolliert wird, kann ich nicht sagen, aber das wär mir zu heiß.
    Zum Glück wurde ich bereits vor meiner Diagnose (PsA) auf Lebenszeit verbeamtet ! Nun stellte ja meine Rheumatologin einen Kurantrag für mich, der vom Dienstarzt bestätigt werden muss, bzw. genehmigt werden muss. Hiebei besteht dann schon mal das Problem, dass der Facharzt im Kurantrag angeben muss, seit wann die Diagnose besteht. Also werden da mit Sicherheit die unterschriebene Anamnese und die Angaben des Facharztes verglichen. :eek:
    Es gibt zwei verschiedene Akten. Die Personalkte und die "Krankenakte", das ist richtig.
    Da ich, wegen der Kur, zum Dienstarzt musste, wurde dort festgestellt, dass auf Grund der Diagnose überprüft werden müsse, ob ich überhaupt noch dienstfähig bin. Das geht jetzt soweit, dass mein Dienstherr schon eine "vorzeitige Zuruhestandsetzung" in Erwägung zieht !! :eek: Dem werde ich was husten !!! :D Er geht davon aus, diese Diagnose steht, ist nicht heilbar und, es gibt keinen Arzt der eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf abgibt.
    Hast Du vielleicht die Möglichkeit, Dich mit der Gewerkschaft, dem Personalrat, oder der Behindertenvertretung kurz zu schließen und Dich über die weitere Vorgehensweise zu informieren ? Wäre vielleicht ne Möglihkeit.
    Viel Glück !!!! :)

    Liebe Grüße von z.gif ap !!! :) :)

    klee1.gif
     
  13. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Hallo!

    Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Bist du dir sicher? habe für den Bund folgende Norm gefunden: http://bundesrecht.juris.de/bbg/__90a.html

    Aber ist es nicht so, dass sich der Beitrag, wenn der Vertrag erst einmal abgeschlossen ist, am gesamten Risiko/Kostenfaktor des Versicherungskollektivs bemisst? Ansonsten macht eine Versicherung nur wenig Sinn, wenn jeder für sein einzelnes Risiko in Form von höheren Beiträgen bestraft wird. Wenn, dann erhalten doch alle den erhöhten Beitrag. Oder hast du eine Versicherung abgeschlossen, die wie bei der KFZ- Versicherung eine Art Schadensfreiheitsrabatt gewährt ?

    Viele Grüße,
    Marcel
     
  14. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2005
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    334
    Hallo,
    die KK erklärte, dass dies Sachen sind, die ich ja früher (bei einer Erklrankung im Knie z.B. lag das "früher " 25 Jahre vorher- ich hatte , da ich bei Eintritt in die KK da gar nicht mehr daran dachte, weil auch schon 10 Jahre beschwerdefrei) schon behandeln ließ und weil ich es nicht angegeben hätte müsste ich einen Risikozuschlag zahlen, hätte ich aber vielleicht auch gemusst, wenn ich mich noch erinnert und es gesagt hätte.
    Bei den Massagen kam auch dieser Risikozuschlag, ich hatte noch keinerlei Diagnosen, nur eben Beschwerden, es hätten aber auch zu diesem Zeitpunkt noch simple Verspannungen sein können. Ich denke, sie wurden hellhörig, als auch noch Untersuchungen z.B. auf Bechterew dazukamen. Auch von anderen Leuten kenne ich solche Methoden: bei einer60-jährigen tritt eine Arthrose im Arm auf, die KK gräbt aus, dass sie dort mit 18 mal den Arm gebrochen hatte, dies bei Eintritt in die KK mit 35 nicht angegeben hatte-Risikozuschlag!
    Ich sehe das als Methode der KK die eh schon hohen Beiträge nochmals zu erhöhen..........
    Kröti
     
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