Antrag auf Arbeitslosengeld bei laufendem Rentenverfahren

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Frank.H, 20. Juni 2006.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2003
    Beiträge:
    143
    Hallo,
    vielleicht kennt hier jemand von euch diese Situation.Im März habe ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt.Ab September bin ich arbeitslos(zur Zeit in einer Transfergesellschaft)und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu Hause.Da sind 3 Fragen bei denen ich nicht genau weiß wie ich sie am besten beantworten soll,in hinblick auf den laufenden Rentenantrag.
    1)Ich bin bereit,alle Möglichkeiten zu nutzen,um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden.Ja oder nein.
    2)Ich kann nach Tätigkeit oder Arbeitsstunden nur noch eingeschränkt arbeiten.Ja oder nein.
    3)Ich will nach Tätigkeit oder Arbeitsstunden nur noch eingeschränkt arbeiten.Ja oder nein
    Da ich noch keinen Bescheid von der Rentenversicherungsanstalt habe,(war schon beim Gutachter)weiß ich also nicht genau was ich ankreuzen soll.Wenn ich ankreuze das ich alle Möglichkeiten nutze um meine Arbeitslosigkeit zu beenden,dann wiederspricht sich das mit dem Rentenantrag.Wenn ich nein ankreuze,dann gibt es vielleicht Probleme mit dem Arbeitslosengeld.Das möchte ich ja erstmal in Anspruch nehmen,da ich 20 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt habe.Auch die Fragen, die die Arbeitsstunden angehen,weiß ich nicht zu beantworten,da eben noch kein Ergebnis des Gutachters vorliegt.
    Wenn mir hier jemand einen Tipp geben kann,dann wäre ich sehr dankbar.Ich habe auch noch einen Termin beim Sozialverband.Allerdings hole ich mir gerne mehrere Meinungen ein.
    Also,vielen Dank im voraus.
    Frank.
     
  2. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    hallo lieber Frank.H,

    bei uns im AA gibt es die möglichkeit, per termin, den antrag zusammen mit einer sachbearbeiterin auszufüllen, und gleich zu bearbeiten. vielleicht hast du auch die möglichkeit. :)

    liebe grüsse

    suse
     
  3. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo frank,

    ich war in gleicher situation wie du und habe dort angegeben,das ich jede beschäftigung annehme. das ich nicht mehr arbeiten kann, war mir,dem aa und der ärztin des arbeitsamtes klar. ....
    nur weil ich gesundheitlich nicht mehr kann,heißt es ja nicht das ich nicht arbeiten möchte.

    ich nehme an, das es nicht üblich ist, so den antrag auszufüllen und durch zubekommen. bei mir hat es auf jedenfall funktioniert und die sacharbeiterin hat mir den antrag so ausgefüllt. mir war nur wichtig volles AA geld zu bekommen.

    ich war 05 im april beim gutachter wg eu-rente. die bfa wollte mir den bescheid vor okt 05 nicht zusenden:mad: ...mit etwas druck, war der bescheid im august

    viel erfolg und liebe grüße
    sabine

    .
     
    #3 21. Juni 2006
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2006
  4. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hamburg
    Hallo Frank,

    das beste wird wohl wirklich sein, dass du das vor ORt besprichst.

    Ich weiß, dass es (zumindest hier in Hamburg) die Möglickeit gibt ein sog. Überbrückungsgeld zu beantragen. Das wird gezahlt, wenn du bei der Krankenkasse ausgemuster bist (weil zu lange Krank) und der Antrag auf Rente noch nicht durch ist. Hierzu wird dann ein Gutachten durch den MD des Arbeitsamtes erstellt.
    Dort bekommt man dann genauso viel Geld, wie du als Arbeitslosengeld erhalten hättest, musst dich aber nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

    Aber ich tippe mal, du musst dich Arbeitslos melden und dann Krankschreiben lassen. Damit zahlt das AA nicht, sondern die KK. Ist aber nur ein Tipp von mir. Wenn du was genause weißt, dann würde mich das auch interssieren.

    Gruß

    anko
     
  5. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Hallo zusammen,

    vor 3 Jahren hatte ich den gleichen Mist.

    Um Arbeitslosengeld zu erhalten, hat mich die AA Ärtzin soweit arbeitsfähig geschrieben ( mit einschränkungen aber ) und nur so "krank", das ich ich vom Arbeitslosengeld keine Abzüge hatte ( wer nicht vollschichtig arbeiten kann, bekommt auch keine vollschichtige Bezahlung)

    Weiterhin lief der Rentenantrag.
    Somit hab ich dann für ein Jahr mein Arbeitslosengeld erhalten, war für das Amt arbeitssuchend, brauchte mich aber komischerweise nie melden oder irgendwelche Unterlagen vorweisen., nur auf dem laufenden halten, wie es mit dem Rentenantrag weiterläuft.

    Da ich da schon die 50% GdB hatte, wurde ich auch auch einem anderen Berater zugewiesen ( Schwerbehindertenstelle). Weil es dort wohl auch dann etwas anders abläuft.

    Wichtig weiterhin, das gilt auch noch nach 3 Jahren. Wenn einem nach Ablauf des Arbeitslosengeldes, kein Hartz4 zusteht, der Rentenantrag aber immer noch weiterhin läuft, muss man sich alle 3 Monate pünktlichst beim AA melden.
    Sonst werden diese Zeiten nicht mehr beim Rententräger als Ausfallzeiten angerechnet und man bekommt Punktabzüge bei der Rentenberechnung, falls man bei Gericht komplett mit dem Rentenantrag abgelehnt wird und einen neuen Antrag stellt.

    Ich erwähne dies jedesmal bei solch einem Thema, denn dies wird nie einem gesagt. Ich hab es damals aus purem Zufall in einer Zeitschrift gelesen. Auf Nachfrage beim Amt, wurde dies bejaht und gleichzeitig gesagt, sie wären nicht dazu verpflichtet dies zusagen, darum muss sich jeder Büger und Antragssteller selber kümmern.
    Auf gut deutsch, Unwissenheit schützt nicht vor Rentenabzüge !!! ode so ähnlich *ironieaus*
     
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