mache mir sorgen um mein schwesterlein, sie mußte ja nun hartz IV beantragen und hängt seit der antragsstellung finanziell total in der luft. es sind über 2 monate her, dass sie den antrag abgegeben hat. wie lange dauert es im durchschnitt bis so ein antrag bearbeitet wird ? gibt es dafür nicht auch fristen, bis zumindest ein bescheid erteilt sein muß.... sie hat ja kein einkommen, außer den paar euros von mir als gegenleistung für ihre hilfe und dem kindergeld.... zwei schulpflichtige kinder wollen versorgt werden, laufende ausgaben stehen an, was essen muß man u.s.w. - so gut wir können helfen alle in der familie. aber irgendwann ist da mehr oder weniger die luft auch raus, bzw. alle polster aufgebraucht. sie hat mehrmals schon nach dem bearbeitungsstand gefragt, aber nix passiert. irgendwie hab ich den eindruck, die wollen sie hinhalten bis raus ist, wieviel unterhalt sie bekommt von ihrem noch-mann. doch das ist alles noch im argen und die anwältin macht auch nicht gerade betrieb (ist ja nur auf prozeßkostenbeihilfe...). ich versteh das nicht... irgendwer muß doch in leistung treten oder es müßte einen vorschuß geben oder zahlung unter vorbehalt oder so... ich hab jetzt schon per internet gesucht, ob es irgendwelche dinge gibt, die aussagen wielange es dauern darf. aber so richtig nichts gefunden. hat jemand von euch ähnliche erfahrungen oder tipps geben, wie man das alles etwas anschubsen kann ? wäre für tipps sehr dankbar. eure nenufar
Moin, kuck mal hier -> Hartz IV-Aufklärung Ich kann hier jetzt leider nicht nachsehen welche Seite es ist, aber irgendwo steht, dass die binnen 4 Wochen im Härtefall (was deine Schwester ja nun wirklich ist!) zahlen müssen! Ich glaube den normalen Regelsatz + Miete usw., aber schau selbst nach, auf mein Gedächtnis ist nicht 100%ig verlass :o Viel Glück dir und deiner Schwester. Bis dann Biglia PS: Alternativ hier noch hingehen -> Adressen ... schaden kann es auf keinen Fall *denk*
liebe nenufar, von einer frist, innerhalb derer ein antrag bearbeitet sein muss, ist mir nichts bekannt. ich würde deiner schwester empfehlen, umgehend zum sozialamt zu gehen und diese um hilfe zum lebensunterhalt zu ersuchen. dies steht ihr zu. alle papiere die u. u. benötigt werden sind mitzunehmen, um zu beweisen, dass kein geld vorhanden ist. auch der kontoauszug kann angefordet werden, soweit ich weiss. aussderdem würde ich vor der tür des sachbearbeiters der arbeitsagentur solange ausharren, bis ich eine antwort habe, was den antrag betrifft. alles gute für euch marie
schon mal lieben dank für die bisherigen tipps - das hilft schon etwas weiter.... @biglia ist ja total interessant, was in den folien zu finden ist !!! ich denke, davon läßt sich einiges nutzen. danke... @marie2 der vorschlag, vor der tür des bearbeiters auszuharren ist auch gut, nur leider schlecht zu bewerkstelligen sozialhilfe bzw. hlu ist nur noch unter bestimmten voraussetzungen zu bekommen und laut aussage sozialamt muß sie erstmal hartz IV beantragen und wenn da nix geleistet wird (laut bescheid) dann kann sie eventuell HLU beantragen. allgemein hat mein schwesterherz auch angst, wenn sie ihre rechte einfordert, daß ihr antrag gleich gar nicht bearbeitet wird - halt immer wieder verlegt wird nach unten... bisher bestätigt sich diese befürchtung leider auch, denn nach jeder nachfrage und zusage schnellster bearbeitung wird es einfach vergessen. aber eure tipps sind schon sehr hilfreich, ich sammle jetzt und werd ihr morgen gleich das eine oder andere mal vorlegen... sie darf sich einfach nicht ins bockshorn jagen lassen. ja - nochmal danke nenufar
Hartz IV Hallo nenufar, Hartz IV ist eigentlich nichts schlimmes. Aber der Antrag ist nur dann schnell zu bearbeiten, wenn alle Papiere und Nachweise vorhanden sind. Da deinen Schwester wie du schreibst in Scheidung lebt ist es natürlich so das der Noch - Ehemann Unterhalt für sie und die Kinder zahlen muss. Wie dir schon geschrieben wurde ist es aber ratsam sich nicht so hin halten zu lassen und zur Argentur zu gehen. Sie soll noch einmal betonen das sie ohne finanzielle Mittel ist. Zurückfordern können die immer noch. Wenn Sie noch so viel Kraft hat wäre es auch ratsam zum Sozialamt zu gehen. Ein Vorschuss muss in jeden Fall drin sein. Wenn die Argentur sie abwimmeln möchte bitte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter bzw. Chef dort machen. Auf keinen Fall aufgeben und nachsichtig sein. Zahlungen können die Falls nötig auch vom Ex einfordern. Ach und noch ein Tipp wenn man einen Antrag auf Hartz IV gestellt hat auch von der Argentur für Arbeit einen Antrag auf GEZ Befreiung geben lassen die sagen einem das nicht. Bei der GEZ muss man dann den Antrag + den Hartz IV Bescheid hinschicken. (Der Hartz IV Bescheid muss aber durch die Argentur für Arbeit in beglaubigter Kopie sein. Lasst euch nicht alles gefallen aber denkt dran die dort im Arbeitsamt sitzen sind auch nur Menschen evtl. ein wenig überfordert aber sie machen auch nur Ihre Arbeit. Wenn Ihr keine Hilfe findet geht bitte zur Caritas die haben manchmal einen kleinen Fond und helfen in Notlagen. Auf alle Fälle wissen die wo und was zu tun ist. Viel Glück für deine Schwester ich kann ihr nachfühlen ging mir auch schon so. Es kommen andere Zeiten nicht aufgeben. Liebe Grüße easyfancy
Also,bei uns war ja das Theater,dass sie unseren Antrag komplett verloren hatten.Und mit dem neuen Antrag bin ich da hingegangen und hab bei dem Sachbearbeiter im Büro so lange gesessen,bis er mir einen Scheck mitgegeben hat. Ich würde Deiner Schwester empfehlen zum Arbeitsamt zu gehen in die Leistungsstelle und die sollen ihre Mappe raussuchen und Stellung beziehen,warum der Antrag noch nicht fertig ist.Kontoauszüge auf jeden Fall mitnehmen,um zu beweisen,dass kein Geld mehr da ist und sie sollen einen vorläufigen Scheck ausstellen.Und solange würde ich auf dem Stuhl sitzen bleiben,bis das passiert ist.Nicht rausgehen aus dem Zimmer und auf dem Flur warten.Nein drinnen dabeibleiben und genaueste Erklärung einfordern.Wenn sie das nicht alleine kann,muß halt einer von der Familie der resolut ist mitgehen.
hallo nenufar, du hast selber gesagt, daß sie erst zum sozialamt gehen kann, wenn sie den hartz4 antrag gestellt hat. das hat sie ja schon und muss ja auch irgendwas davon in händen halten, notfalls sich das vom aa bestätigen lassen, daß dieser in arbeit ist. und dann ab zum sozialamt, wenn sie beim aa nix wird gruß mücke