Hey zusammen, ich möchte mal ein Update zu meinem Wiederspruchsverfahren zur Anerkennung eines GDB >50 geben. Kurz zur Vorgeschichte: Mitte 2019 hatte ich auf anraten meiner Ärzte einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Passend zur Einstufungsliste nach Behindertenrecht hätte ich einen Anspruch auf einen GDB (Grad der Behinderung) von mindestens 70. Zunächst wurde auf Basis des Antrags ein GDB 40 festgestellt. Unterlagen von den Ärzten hatte das Versorgungsamt übrigens nie angefordert. Keine Ahnung auf Basis von was der GDB begründet wurde. Ich hatte vorher schon einen GDB 30. Ich habe mir einen Anwalt genommen, wiedersprochen und geklagt. Das Sozialgericht wollte ein Gutachten, fand aber, warum auch immer, keinen Gutachter. Nach 2,5 Jahren hatte das Gericht dann ein Gutachter gefunden und etwa 8 Monate später war dann der Begutachtungstermin. Der Gutachter-Arzt schien kompetent zu sein und hat mich gründlich und gewissenhaft untersucht, aber trotz mehrerer gerichtlicher Aufforderungen nie ein Gutachten erstellt. Nach über 5 Jahren kam dann das Sozialgericht auf die Idee nach Aktenlage zu entscheiden. Anschließend wurden nach mehr als 5 Jahren das erste mal Unterlagen von den von mir benannten Ärzten angefordert. Natürlich waren die Angaben der Ärzte nach solanger Zeit nicht mehr aktuell und zielführend. Ich selber hatte einen ganzen Packen Unterlagen, Blutbilder, MRT-Bilder und eine Auflistung der Einschränkungen usw. eingereicht. Heute kam dann nach "nur" 5,5 Jahren der Bescheid, in dem steht, dass man einen höheren GDB als die ursprünglichen 40 nicht für angemessen hält. Viele der Unterlagen wurden in der Begründung zu meinen ungunsten völlig falsch interpretiert. Wichtige Dinge wurden einfach weggelassen. Meine Einschränkungen und alle von mir persönlich eingereichten Unterlagen wurden garnicht berücksichtigt, weil man nicht zuordnen konnte wer sie erstellt hat. Und für diese lächerliche Fars hat das Gericht 5,5 Jahre gebraucht! Ich bin in meinen Grundfesten erschüttert und habe heute den letzten Funken Glauben an das Rechtwesen in unserem Land verloren. Ich fühle mich verscheißert, betrogen, gedemütigt und bin einfach fassungslos. Ich werde das jetzt erstmal sacken lassen und dann überlegen, was ich als nächstes mache. Es gibt noch die Möglichkeit der Stellungnahme zum Bescheid und natürlich auch der Anfechtung. Wahrscheinlich würde das dann aber mit ungewissem Ausgang wieder mehrere Jahre dauern. Ich könnte einen Änderungsantrag stellen (früher Verschlimmerungsantrag). Eventuell hätte das mehr Aussicht auf Erfolg und könnte deutlich schneller gehen. Aus medizinischer Sicht besteht gar kein Zweifel daran, dass mir ein GDB >50 ganz klar zusteht. Vielleicht wende ich mich zur Beratung auch erstmal an einen Fachanwalt vom BDH (Behindertenbund) und oder ich versuche mich an den örtlichen Sozialverband zu wenden. Es juckt mir auch in den Fingern mal ein paar Medien anzuschreiben, wäre doch mal ein interessanter Bericht fürs Fernsehen. Aber wahrscheinlich hören die recht oft von ähnlichen Dingen. Für heute habe ich auf jeden Fall mal so richtig den Kaffee auf und bin wütend und reichlich desillusioniert. Es wird ein paar Tage dauern bis meine Kämpfernatur wieder erwacht. Liebe Grüße und deutlich mehr Glück mit Behörden und Gerichten wünscht Manoul
@Manoul wenn ich deinen Bericht lese, so bin ich sprachlos...was soll man dazu noch sagen bzw. schreiben? Das einzige was mir einfällt wäre, dir Hilfe beim VdK zu suchen. wo findet man diese Einstufungsliste? Davon habe ich noch nie gehört. Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen! Snoopie
Oh Mann lieber Manoul,da wiehert der Amtsschimmel gewaltig ! Das tut mir total leid für dich,ich kann mir gut vorstellen wie das alles am Nervenkostüm kratzt ! Ich kann dir auch den VdK ans Herz legen. Obwohl du ja einen Anwalt hattest,glaubst du,das der kompetent war ? Es kann doch nicht angehen,dass das Gericht mit diesem nicht erbrachten Gutachten durchkommt ......du hast ja alles getan was sie wollten ! Ich hätte gedacht,das auch das Gericht Fristen einhalten muß. Das erschüttert schon das Weltbild...... Kopf hoch ! Und vielleicht versuchst du es wirklich mit einem Verschlechterungantrag..... Ganz viel Kraft für dich!
Lieben Dank euch für die Anteilnahme. Es ist schon ein harter Schlag in den Magen, von dem ich mich erstmal erholen muss. Eigentlich hatte ich überhaupt keinen Zweifel daran, dess der Wiederspruch klar durchgeht, die Fakten sprachen schließlich klar für mich. Mein Anwalt ist eigentlich ganz ok, es ist aber wohl nicht sein Spezialgebiet und er hat auch nicht die notwendige Wehemenz um im meinem Fall mal ein paar Rechtsakzente zu setzen. Hätte ich selbst die Kommunikation mit dem Gericht geführt, hätten die schon einige deutliche Ansagen bekommen. Das schlimmste für mich ist, dass ich mich so elendig ausgeliefert und wehrlos fühle. Das nagt gerade fast am meisten, weil ich im normalen Leben nicht der Typ Mensch bin, mit dem man so umspringen kann. @Snoopie2000 Die Einstufungsliste poste ich gleich mal. LG Manoul
Hier mal zur Übersicht der Auszug aus der GdB-Tabelle: 18.2 Entzündlich-rheumatische Krankheiten 18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit) ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden ................................................................... 10 mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) ..................................................................... 20 – 40 mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)....... 50 – 70 mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .. 80 – 100 Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Bei mir liegen definitiv und klar dokumentiert mittelgradige Auswirkungen vor, mit dauernden, anhaltenden Beschwerden und eine therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität. Damit liege ich also schon allein durch die RA zwischen 50 und 70. Allerdings ist das nicht die einzige Erkrankung. Ich habe noch weitere schwere chronische Erkrankungen und ein ganzes Bündel an Folgeerkrankungen, die alle nicht in Zusamnenhang gebracht und nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wenn ich nicht sicher wüsste, dass sich das Ganze wieder über mehrere Jahre hinzieht, würde ich klagen. Genug Futter hätte ich. Seufz
Die eigene Wahrnehmung ist halt oft anders, als die des Fachmanns. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du gleich geklagt hast. Ich hätte erst Widerspruch eingelegt und dann ein paar Monate später einen neuen Antrag gestellt.... Ja, es ist ärgerlich und enttäuschend, aber so ist das leider oft, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche keine Berücksichtigung finden. Tut mir leid, dass du nach dieser langen Zeit keinen Erfolg erreicht hast.
Es ist garnicht meine Wahrnehmung sondern die aller beteiligten behandelden Ärzte, die mich ermutigt haben die eingeschlagenen Wege zu gehen. Und von einer Art Wunschdenken kann hier absolut keine Rede sein. In diesem Fall bin ich Opfer einer nicht funktionierenden Justiz, denn ich bin definitiv und nach dem Behindertengesetz zweifellos im Recht und werde mich damit ganz sicher auch nicht abfinden. Und wenn der Gerichtsmitarbeiter ein Fachmann gewesen wäre, hätte er seine Arbeit gewissenhaft gemacht und anders entscheiden. Die medizinische Begründung ist voller Fehler und Falschinterpretationen und die natürlich von vorne bis hinten zu meinem Nachteil. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass ich da nicht die Ausnahme bin sondern diese Verfahren schon eine Weile Methode haben. Das ist eine Art der Diskriminierung von Behinderten, die übler kaum sein könnte. Aber @Maggy63 in einem Punkt hast du absolut Recht, heute würde ich es ganz anders angehen und nicht auf meinen Anwalt hören und klagen. Es scheint definitiv der klügere bzw. erfolgversprechendere Weg zu sein den Bescheid des Versorgungsamts zähneknirschend zu akzeptieren und 6 Monate später einen Änderungsantrag zu stellen und zwar mit Unterstützung des VDK. Heute ist mir das klar, aber das hilft mir im Moment leider nicht viel weiter. LG Manoul
Wenn ich die Story hier lese, wird mir wirklich schlecht. Auch wenn es dir bestimmt nicht leicht fallen wird, dich jetzt noch auf die Hinterbeinchen zu stellen um das Ganze nochmal aufzurollen. Ich würde mich trotz allem jetzt noch an den VdK wenden. Ich wurde dort bestens vor Jahren betreut. Liebe Grüße Sumse
Ich denke genau das werde ich auch tun @Sumse . Es scheint mir im Augenblick der richtige Schritt zu sein mich erstmal von jemandem beraten zu lassen der/die sich mit den Verfahren und Möglichkeiten wirklich gut auskennt. Die Mitgliedschaft kostet ab Januar 6,50 € im Monat. Das ist es mir allemal wert. LG Manoul
Hallo Manoul ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Wiederspruch, ich hatte mir vor etlichen Jahren auch mal vom VDK helfen lassen.
Manoul, ich wollte dich nicht kritisieren oder irgendwas unterstellen, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich hatte vor ein paar Jahren einen Widerspruch bezüglich Pflegegrad gestellt, worauf noch einmal ein Gutachter zu mir kam. Mit dem bin ich die Punkte durchgegangen, die meiner Meinung nach nicht oder nicht genug berücksichtigt wurden und der erklärte mir genau, was es mit den Fragen auf sich hat und wie das alles zu interpretieren ist. Es ist also anscheinend vor allem eine Sache der Interpretation der einzelnen Gutachter. Und für die spielt es wohl keine große Rolle, wie der reale Zustand des Menschen ist, der den Antrag gestellt hat. Ich weiß noch, wie oft sich mein Vater aufgeregt hat, wenn es um meinen behinderten Bruder ging. Das waren auch immer nur Kämpfe, um wenigstens halbwegs zu seinem Recht zu kommen. Ich hoffe, dass es bei deinem nächsten Antrag besser klappt.
Ja. damals konnte ich endlich Rente wegen voller Erwersminderung beziehen. Ich bekam 100% zugesprochen und mußte anfangs noch jedes Jahr den Antrag erneuern Es war ein langer Kampf der sich aber gelohnt hatte inzwischen beziehe ich Altersrente. Davor hatte ich viele Jahre in der Pflege gearbeitet, bei so mancher Einstufung in eine Pflegestufe der Bewohner hatten mir manches mal die Haare zu Berge gestanden (nicht Wörtlich )
Sehr gut @Gunilla 7 , ich habe mich eben beim VDK angemeldet und werde mich nächste Woche an den Ortsverband wenden. LG Manoul
Hast du denn die 50 Prozent erhalten? Im Moment habe ich den Eindruck, dass erstmal alles abgelehnt wird. Ist auch immer eine Sache des Budget. Traurig, aber so ist es. Bin glücklich, direkt Pflegegrad 2 und GdB 50 bekommen zu haben. Heute ist es sehr viel schwieriger... Gerecht ist vieles schon gar nicht mehr.. Glückliche Politik, die soo viel verspricht. Tja, mir würde auch eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad zustehen, aber leider bin ich in Rheinland-Pfalz seit 2 Jahren auf der Warteliste. Denn hier müssen die zertifiziert sein. In NRW geht das über Nachbarschaftshilfe. So bescheuert ist Deutschland!
Ach noch ein Nachtrag : Laut Pflegeberatung kostet 1 Stunde Haushaltshilfe 50 Euro (inklusive Anfahrt). Ich kann mir also im Monat 2,5 Stunden leisten, wenn da jemand verfügbar wäre. Ein Witz und Deutschland sollte sich schämen. Es werden genau aus diesem Grund so viele Beihilfen gar nicht aufgerufen, aber der Pflegesatz steigt trotzdem. Normalerweise müssten die einen totalen Überschuss haben. Wo der wohl hinfliesst???
Hey liebe @Nala kleine große Löwin Nein, der ganze Wiederspruch wurde als quasi unbegründet bzw. medizinisch nicht nachvollziehbar abgelent. Ich bleibe bei GDB 40. Aber so langsam siegt der Kampfgeist gegen die Frustration, ich habe ja Nichts zu verlieren. So leicht gebe ich nicht auf und selbst wenn ich bis dahin längst in Rente bin, jetzt geht es mir ums Prinzip. Es steht mir zu und da kann ich richtig stur und unnachgiebig werden. So einfach kriegen die mich nicht klein, schließlich habe ich bereits 5,5 Jahre Geduld und ungezählte Unterlagen investiert, das darf einfach nicht umsonst gewesen sein. Und wenn ich am Ende doch nicht zu meinem Recht komme, habe ich wenigstens alles versucht und muss mir selber nichts vorwerfen. Aber jetzt habe ich nächste Woche einen Termin mit meinem Anwalt und höre mir an, was er so dazu sagt. Und anschließend lasse ich mich vom VDK beraten. Ich bin mir sicher, dass da noch etwas geht. Bleibt nur abzuwägen, welcher Weg jetzt der erfolgversprechendste ist. LG Manoul
Ist für mich wirklich nicht zu verstehen . Das ist ein guter Plan und schön, dass dein Kampfgeist wieder erwacht . Was wäre eigentlich, wenn du das Gerichtsverfahren sein lässt und noch einmal einen ganz neuen Antrag wegen Verschlimmerung stellst? Oder geht das jetzt nicht wegen dem Urteil? Ich drücke dir auf jeden Fall fest die Daumen, dass du mindestens GdB 50 erhältst. Viele Grüße von der Nala
Hi, ich habe alles nur kurz überflogen- sorry, wenn ich was überlesen habe... Ich war damals in der Situation, dass ich 60 + G hatte und es gab noch den "kleinen Parkausweis", der 70 und G erforderte. Ich habe den höheren GdB beantragt und- Oh Wunder- abgelehnt. Nach IDIOTEN (nein, netter geht nicht!!!) von Gutachtern habe ich eine Klage vorm SG Köln eingereicht- die beiden ersten Instanzen sind Kosten- und Anwaltsfrei. Nach weniger als einem Jahr stellte ich mich einem Gutachter- bestellt vom SG- vor und dieser war etwas verwundert, wie voreingenommen ich (ihm gegenüber) war (hatte er nicht verdient)... Am Ende wurde ein Vergleich von 80 und G geschlossen- vielen Dank an das ach so großzügige Versorgungsamt (laut GdB Tabelle 3 versteifte WS Abschnitte = GdB 80)! Nun mal sachlich: Leider ist die GdB Tabelle nicht rechtsverbindlich und dadurch besteht kein Anspruch darauf- ABER sofern ein UNABHÄNGIGER Gutachter vom SG eingeschaltet wird, wird er/sie/es sich in der Regel daran orientieren- das ist meine Erfahrung. Als Highlight möchte ich nicht vorenthalten, dass ich nach der Klage mal Akteneinsicht genommen habe und dann festgestellt habe, dass schon in einem Gutachten von 1996 ein GdB von 70 und G empfohlen wurde (das VA hat 60 und G) daras gemacht... In fast 40 Jahren M. Bechterew habe ich schon einiges an sonderbaren Erfahrungen gemacht und glücklicherweise nie resigniert... Bisher habe ich vor JEDER Institution Recht bekommen. Das könnte daran liegen, das ich NIE als Bittsteller sondern als Kunde gegenüber eines Dienstleisters aufgetreten bin. Eine Behörde, eine Krankenkasse, ein Versorgungsamt,... was auch immer- sie sind geschaffen worden um Dienstleistungen zu erbringen, damit unser Leben leichter wird- entspricht selten der Wahrheit... Ich kann nur empfehlen DEUTLICHE- mit beispielsweise Auszügen aus der GdB Tabelle- Schreiben zu verfassen... Viele Grüße und wenig Streß Jürgen