Rehaantrag - ärztliche Begutachtung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von micoud84, 21. Juli 2022.

  1. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe vor ein paar Tagen einen Rehaantrag gestellt (Morbus Bechterew). Meine letzte Reha war Ende 2018. Also ist noch nicht ganz 4 Jahre her.
    Nun habe ich Post von meiner RV bekommen, dass sie mich zu einer ärztlichen Untersuchung einladen, um über eine Reha entscheiden zu können.

    Das verunsichert mich gerade ein wenig. Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht? Was erwartet mich bei so einer Untersuchung?

    LG micoud
     
  2. Marga59

    Marga59 Bekanntes Mitglied

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    @micoud84, leider habe ich damit keine Erfahrungen.
    Hat denn ein Arzt den Rehanatrag ausgefüllt, Hausarzt, Rheumatologe, Orthopäde.....

    Wünsche dir aber viel Erfolg und drücke die Daumen.

    LG
     
  3. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    @Paula.1neu Jein. Ich habe den Antrag dieses Mal selbst über das Online-Portal der RV gestellt. Allerdings hat mir mein Rheumatologe die erforderlichen Unterlagen und das nötige Formular ausgefüllt. Dies ist auch in Absprache mit ihm geschehen.

    LG micoud
     
  4. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Lasse dich nicht beunruhigen. Das ist ein normaler Vorgang, weil der Leistungsträger ja bewerten möchte ob seine Kosten gerechtfertigt wären.

    Du hast den Antrag ja nicht ohne Grund gestellt und weißt was deine Ärzte sagen.

    Nimm zum Termin alles mit was du an Unterlagen hast, egal ob vom Rheumatologen, Neurologen, Orthopäden, Hausarzt usw...und erklären denen deine Probleme im Alltag und warum du glaubst eine Reha kann helfen.

    Möglicherweise lehnen die trotzt dem Termin ab. Ach das ist leider normal, dann kannst du einen Widerspruch einlegen.

    Scheint mir manchmal etwas Strategie , vielleicht weil einige auf der Wegstrecke aufgeben...

    ...aber am Ende ist Bechterew ja schon recht eindeutig

    Bei Bedarf kannst du ja noch mit den Sozialverbänden reden, ob die Tipps haben
     
  5. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    ich habe das mitgemacht, als ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe.
    Es war eine unfreundliche Orthopädin. Die Untersuchung hat 5 Minuten gedauert.
    Ist halt nicht das gleiche wie bei dir.
    LG Adolina
     
  6. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Danke euch für eure Antworten. Meine Befürchtung dabei ist immer, dass man den Bechti von außen nicht sieht und dann abgelehnt wird.

    LG micoud
     
  7. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    oh ja, ich kann deine Bedenken sehr gut verstehen.
    Mir wurde damals gesagt, dass ich kein Rheuma habe, nur weil ich seronegativ bin.
    LG Adolina
     
  8. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Ja, sehen kann das keiner....aber du hast ja eine gesicherte Diagnose (nehme ich an) von deinem Arzt. Im Grunde wissen die Gutachter, dass Bechterew was dauerhaftes ist z.B. im Vergleich zu einer erfolgreichen Krebstherapie wie im Anschluß nicht unbedingt auf Papierlagen klar ist ob und wie stark eingeschränkt man ist und ob eine Reha hilft.

    Die Fakten sprechen ja nunmal für dich. Einen Anspruch haben heißt ja leider nicht, dass der auch zügig "kundenorientiert" umgesetzt wird....manchmal braucht es vielleicht etwas Atem. Vielleicht kommt auch nochmal eine Ablehnung oder was auch immer noch passieren kann, aber letzendlich glaube ich schaffst du das
     
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  9. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Ja, ich habe eine gesicherte Diagnose. Allerdings bin ich auch seronegativ. Ich hatte auch schon vor knapp 4 Jahren eine Reha. Dort hatte mir der Chefarzt auch damals empfohlen, alle 4 Jahre eine Reha zu machen.
    Naja, letztendlich kann ja nicht viel passieren. Im schlimmsten Fall werde ich abgelehnt und muss Widerspruch einlegen. Aber dafür bin ich Mitglied beim VdK.

    Frag mich allerdings schon, womit das jetzt zu tun hat. Hat sich da allgemein in den Abläufen der RV geändert oder ist es, weil ich nach 4 Jahren schon die nächste/zweite Reha beantrage?

    LG micoud
     
  10. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Fakt ist ja gibt ja das SGB und danach hast du wenn medizinisch notwendig nach 4 Jahren einen Anspruch. Abläufe haben sich ja gerade erst geändert, aber zugunsten der Patienten. Denke du hast einfach "Pech" gehabt auf dem Stapel zu landen wo jemand die Details abfragt. Ist ja auch o.k, schließlich soll die RV ja auch schauen ob es begründet ist oder eben nicht. Mit einer gesicherten Bechterew Diagnose (egal ob seronegativ oder nicht) sollte 4 Jahre kein Thema sein und letztlich bin ich sicher bekommst du das auch durch.

    Tapfer bleiben und weiter fordern....wird schon
     
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  11. Alles sehr gut erklärt @francop.... In meiner letzten Reha wurde sogar eingetragen, Reha alle 2 Jahre empfohlen.
    Bitte schau da mal nach @micoud84. Und lass dich nicht beirren, kann sein, dass sie Fragen haben, weil du den Antrag selbst gestellt hast... Aber es ist keine Ablehnung, sondern so ein Gutachter klärt offene Fragen und da solltest du ganz offen und ehrlich sein. Ich wünsche dir dafür viel Erfolg und mach dich bitte nicht verrückt. Ich hatte gerade eine angenehme Erfahrung mit einem Gutachter. Also nicht als Feind sehen, sondern sachlich argumentieren....

    Viele Grüße
     
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  12. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Als ich jetzt im Mai in Oberammergau zur Reha war,wurde allen Bechtis empfohlen nach 2 Jahren wieder zu kommen !
    Es gibt doch meine ich ein Bechti Forum,frag da mal.....ich meine gehört zu haben,das sich die Bedingungen für eine Reha bei Bechtis geändert haben.....wohl zum besseren.
    Ich kann dir leider keine Fakten nennen,weil ich damals nur mit halbem Ohr zugehört habe.
    Aber der VdK sollte es auch wissen !
     
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  13. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Danke Ihr Lieben! Ihr habt mir sehr geholfen. Ich sehe es jetzt entspannter. Der Termin ist in drei Wochen. Ich werde euch dann ein Feedback geben, wie es gelaufen ist.

    LG micoud
     
    #13 23. Juli 2022
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2022
  14. francop

    francop Aktives Mitglied

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  15. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi,

    es scheint sich etwas geändert zu haben, was die Bewilligung angeht- wenn jemand was dazu sagen kann, wäre ich sehr dankbar. Ich habe nach dem § gegoogelt, nach dem immer gerne abgeleht wurde, weil die 4 Jahre nicht vorbei waren- völliger Unsinn bei gravierenden Erkankungen... Damals war es problemlos mit dem Argument des Erhalts der Erwerbsfahigkeit möglich jährlich in Reha zu fahren (manchmal mit Widerspruch und blabla) Steht auf Deiner Ablehnung noch der § drauf?

    Ich habe MB- allerdings im Endstadium- und mal problemlos nach einem Jahr die Reha bekommen- manchmal auch nach einem sehr sinnvollen Gutachten- komischerweise bewilligt... Grundsätzlich gilt natürlich, dass alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Soll heißen, wenn Du zu Hause keine Lust auf KG hast und in Reha willst, kann die DRV- aus meiner Sicht zu Recht- sagen, dass Du ambulant Physio machen kannst. Seit dem 1.1 2017 gibt es bei MB keine Richtgrößenbeschränkunng- weiß nicht jeder Arzt und nicht jeder Patient...

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
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  16. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Hallo Jürgen,

    ich habe bisher nur eine Reha gemacht und noch keine Ablehnung bekommen. Deswegen kann ich dir keinen § nennen. Ich gehe einmal die Woche zur Physio und einmal die Woche zur Gymnastik (Rehasport). Zudem gehe ich noch "eigenständig" fast täglich ins Gym. Auf diesem Weg wüsste ich nicht, was ich "zuhause" noch mehr machen könnte.

    LG micoud
     
  17. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Es gibt zwar gelegentlich leichte Änderungen wie neulich z.B. die hier verlinkte

    Was du jedoch meinst ist ja die Frage der Wartezeit und da hat sich nix geändert. Grundsätzlich ist eine Reha alle 4 Jahre möglich, aber § 12 Abs. 2 SGB VI läßt Ausnahmen zu:
    Zitat: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

    Und klar: Alles muss begründbar sein - das ist ja nun auch leider das Problem bei manch Kranken, dass für die Begründung wenig Kraft bleibt, aber genau das so wichtig ist. Dafür kann/sollte man sich dann von den Profi's Hilfe holen.

    (und ja... auf meinen bisherigen Reha's hab ich IMMER auch Leute kennengelernt, die die Begründungen und Beratungen perfektioniert hatten...es steht mich da sicher nicht zu über den Bedarf derjenigen zu urteilen, aber grundsätzlich ist das schon o.k. dass die DRV und Co da hinsehen. Ist halt leider nicht immer fair verteilt zwischen Bürgern, die ihre "Rechte nutzen" und Menschen, die echter Hilfe bedürfen)
     
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  18. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi francop,

    danke- diesen § hatte ich gesucht.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  19. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    Hallo ihr Lieben,

    ich war heute bei der Rentenversicherung zur ärztlichen Begutachtung. Das ganze hat ca. 2h gedauert. 1-1,5h Arztgespräch und Untersuchung. Dann nochmal ca. eine halbe Stunde für Blutabnahme, EKG und einen "Psychotest".
    Der Arzt an sich war nett. Er hat natürlich viele Fragen gestellt und nachgehakt. Ich habe auch offen und ehrlich über alles Auskunft gegeben, was er wissen wollte. Ich sollte dann noch ein paar Unterlagen von meinem Rheumatologen nachreichen. Das habe ich auch heute direkt in die Wege geleitet. Ich habe ihm aber auch einen "Wisch" unterschrieben, dass er das sonst auch machen kann, falls das aus irgendwelchen Gründen mit dem Faxen nicht geklappt hat.
    Er hat mir am Ende allerdings auch schon gesagt, dass er eine Reha befürworten würde. Er war sich nur nicht sicher, welche Reha. Er hatte auch von einer psychologsichen Reha geprochen. Daraufhin meinte ich, dass ich gerne eine "Rheumareha" machen würde. Das war eigentlich auch der Grund für den Antrag. Ich habe Probleme mit der HWS und den Sehnenansätzen. Deswegen würde ich u.a. auch gerne in eine Klinik mit Kältekammer und gerne mit MB Patientenschulung.
    Ich glaube, dass ist auch bei ihm angekommen.

    Jetzt heißt es erstmal wieder abwarten. Er meinte übrigens zu Beginn des Gesprächs, dass der Grund der Begutachtung vermutlich sei, dass die 4 Jahre noch nicht rum waren. Die wären bei mir erst im Dezember diesen Jahres rum.
    Er muss deswegen auch selbst mal schauen, wie er das jetzt am Besten macht. Könnte mir vorstellen, dass es vielleicht dann auch erst nach Dezember wird. Naja mal schauen.

    Vielen Dank nochmals Ihr Lieben.

    LG micoud
     
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  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Klingt ja gut. Vielleicht klappts doch eher mit der Reha, wegen Corona wollen ja Viele jetzt gar nicht in eine Klinik gehen, da könntest du evtl Glück haben und schneller einen Termin kriegen.
    Schön, dass alles soweit gut geklappt hat, das hat man ja auch nicht immer.
     
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