Brauche Hilfe GDB nur 40 erhalten

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von gypsylein, 9. März 2022.

  1. gypsylein

    gypsylein Neues Mitglied

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    Hallo guten Abend; mein Name ist Petra ich bin 59 Jahre alt . Ich habe seit 15 Jahren PSA . Jetzt habe ich auch noch einen insulinpflichtigen Diabetes und muss 4 mal täglich spritzen . Der Diabetes wurde im Mai 2021 festgestellt. Im August 2021 habe ich einen Verschlechterungsantrag GDB gestellt , hatte seit 2009 GDB 30 . Gestern kam der Bescheid mit 40 GDB . Damit kann ich nichts anfangen und bis 63 schaffe ich es nicht mehr zu arbeiten. Bin Krankenschwester in einer großen Ambulanz im Krankenhaus. Habt ihr Tipps für mich?
     
  2. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Du könntest mit Hilfe eines Sozialverbandes in Widerspruch gehen..... Und dann mit denen genau begründen, warum du meinst, das dir ein höherer GdB zusteht.
    Es tut mir leid, das so schreiben zu müssen, nur alleine deine Aussage, dass du bis 63 so nicht arbeiten kannst reicht nicht aus.
    Der GdB hat auch nicht wirklich etwas damit zu tun, ob du noch arbeiten kannst oder nicht.
    Aber das wird dir bei einem Sozialverband wie zb beim VdK genau erklärt.
     
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  3. Marga59

    Marga59 Bekanntes Mitglied

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    @Gypslein,ich habe ich Mai letzten Jahres einen Verschlechterungsantrag gestellt, höheren Grad der Behinderung.
    Ich habe 50 % dauerhaft. Dabei waren noch nicht meine RA, Psoriasarthritis, Osteoporose und Verschlechterung der Wirbelsäule,COPD und Lungenemphysem enthalten. Würde abgelehnt.

    Ich habe, wie es Katjes es dir auch empfohlen hat über den VDK einen Widerspruch eingelegt. Habe aber bis heute noch keinen Bescheid. Man braucht Geduld.
    Hast du ausser PSA und Diabetes noch andere Erkrankungen, sonst wird es leider sehr schwer.
    In welchem Bundesland lebst du. Man behauptet das es in Rheinland Pfalz am schwierigsten sei das ein Antrag genehnemigt wird.
    Ich bin übrigens 63 geworden und arbeite auch in einem Krankenhaus.

    Ich wünsche viel Erfolg.
    LG Paula
     
  4. sultanine69

    sultanine69 Aktives Mitglied

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    Hallo Gypsylein

    Es gibt für Diabetiker ein gutes Forum namens Insulinclub.
    Das ist zwar ein Forum für Typ 1 Diabetiker und ich kenne deinen Typ ja nicht, aber da kennen sich viele mit den Zusammenhängen von Diabetes und GdB aus.

    Ich habe zwar auch PSA und einen Typ 1 Diabetes, aber habe nie einen GdB beantragt, deshalb kann ich dazu nicht viel sagen.
     
  5. Liebe @gypsylein,
    ich weiß, das ist traurig und trägt den Menschen, die wirklich nicht mehr können, einfach nicht Rechnung... Wenn du gar nicht mehr kannst, zögere nicht und nehme dir eine Auszeit. Ich habe das damals auch nicht geglaubt, bin total zusammen gebrochen und nun inzwischen 2 Jahre krankgeschrieben. Das Rentenverfahren läuft. Aber nur ein GdB wird dir nicht helfen.... Das.muss jeder für sich selbst entscheiden, aber bitte riskiere deine Restgesundheit nicht....

    Liebe Grüße
     
  6. gypsylein

    gypsylein Neues Mitglied

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    Hallo guten Abend ihr Lieben; Danke für eure Antwort und Meinungen.
    Werde auf alle Fälle erstmal Widerspruch einlegen. Muss auch noch mit meiner Ärztin sprechen und Gutachten Einsicht fordern.
    Liebe Grüße an Alle Gypsylein
     
  7. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Hallo gypsylein.
    Widerspruch ist erstmal gut.
    Nachschauen ,in den Papieren.
    Hab ich mir als Kopie zusenden lassen. Vielleicht fehlt was?
    Das ist auch gut. Wie gesagt, manchmal vergißt man auch was.

    Aber du wirst auch Anspruch auf Reha haben.
    Schonmal gemacht?
    Hilft dir auch gesundheitlich.


    Meinen Verschlechterungsantrag muss ich auch noch machen.......
     
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  8. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

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    Dortmund
    Hallo Gypsy,
    Sollte Dein Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit der Klage.

    Allerdings würde ich diesen Weg nicht beschreiten. Sondern nächstes Jahr einen erneuten Antrag auf Verschlechterung stellen. Bevorzugt vom sozialen Dienst in einem Rheuma-Zentrum ausgefüllt. Es sollte zwar nicht so sein - ist aber so: die Anträge, die von dort eingereicht werden, werden nahezu komplett genehmigt. Denn die Mitarbeiter auf den Ämtern gehen davon aus, daß die Angaben in diesen Anträgen stimmen. Während sie leider bei privat gestellten Anträgen deutlich kritischer sind.

    Und der GdB hat wirklich nichts mit einer möglichen Früh-Verrentung aufgrund Erwerbsminderung zu tun. Das sind noch einmal völlig andere Mechanismen.

    Ich wünsche Dir alles Gute
    Erika
     
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  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
  10. Marga59

    Marga59 Bekanntes Mitglied

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    Rheinländer
    Hallo, ich bin jetzt 63 Jahre alt, Grad der Behinderung sind 50 %. Verschlechterungsantrag gestellt, wurde abgelehnt, Widerspruch eingelegt über den VDK. Läuft schon fast ein Jahr. Abschlagsfrei kann ich zum 01.05.2023 gehen. Das habe ich auch so vor.
    Zurzeit bin ich in Reha (nach OP HWS mit Versteifung von C3 bis C7).
    Mir wurde auch der Pflegegrad 1 anerkannt, Rückwirkend zum Januar 2022.

    Warte jetzt mal ab ob ich mit dem Grad der Behinderung höher komme.

    LG Paula
     
  11. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    östliches Ruhrgebiet
    @gypsylein
    Ich habe auf Antrag auch "nur" GdB 40 bekommen. Laut Tabelle stehen mir eigentlich 70 zu. Ich habe Wiederspruch eingelegt, der abgeleht wurde und habe gegen den Bescheid geklagt. Die Prozedur läuft aber inzwischen über 2,5 Jahre, weil das Sozialgericht keinen Gutachter findet, der Zeit hat und bereit wäre mich zu begutachten.

    Wenn du also Wiederspruch einlegen willst, nimm dir besser gleich einen Fachanwalt dazu, ausserdem brauchst du sehr viel Geduld. Mein Anwalt meinte schon vor der Pandemie dauerten Wiederspruchsklagen schon 1 bis 2 Jahre und mehr. Am besten du suchst dir direkt einen Fachanwalt oder einen von Behindertenbund, BDH oder ähnliches. Bei Wiederspruchsklage brauchst du den Anwalt nicht bezahlen. Nur wenn der Wiederspruch ohne Klage durchgeht, hast du oder im Idealfall deine Rechtschutzversicherung die Kosten an der Backe.

    Wichtig:
    Es gibt eine Frist für den Wiederspruch und auch für die Klage, ich meine mich erinnern zu können dass das nur 2 oder 4 Wochen waren. Du müsstest also zügig handeln!
    Anspruch auf einen Bescheid zum Wiederspruch hat man eigentlich innerhalb von 3 Monaten .... vielleicht geht es da wo du wohnst ja schneller als bei mir. Eine Klage gegen den Fristverstoss des Gerichts ist wohl auch nicht hilfreich, weil dann gern mal pauschal abgelehnt wird, damit sie einen erstmal vom Schreibtisch haben.

    Beim Grad der Behinderung geht es aber in erster Linie nicht um die Menge oder die Schwere deiner Krankheiten, wenn die Krankheiten nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, werden sie ohnehin immer nur einzeln bewertet und nicht aufaddiert. So kommt man bei mehreren Krankheitsbildern unter Umständen zu mehreren unterschiedlichen GdBs unter 50.
    Es geht viel mehr um die besonderen Belastungen und Einschränkungen, die du durch deine Krankheiten hast. Die Einschränkungen müssen gut beschrieben und sauber zugeordnet werden. Am besten schön chronologisch mit allen erfolgten Behandlungen Therapien, Diagnosen, Facharztberichten, bildgebende Ergebnisse etc.

    Leider hat das Ganze mit deiner persöhnlichen Einschätzung zur zukünftigen Arbeitsfähigkeit nichts zu tun. :nono:
    Klingt komisch ... ist aber so. :bored:

    Falls du besonders lang beschäftigt bist, also 45 Jahre +, kannst du bei einem GdB ab 50 mit 62 Lebesjahren vorzeitig in Rente gehen und musst "nur" 10,8 % Abzug in kauf nehmen.
    Bei einem GdB ab 50 hast du auch einen kleinen Steuervorteil, Anspruch auf zusätzliche 5 bezahlte Urlaubstage und besonderen Kündigungsschutz.

    Den Kündigungsschutz kannst du auch jetzt schon durch einen Antrag bei der Argentur für Arbeit bekommen. Es gibt ihn als Download und nennt sich Gleichstellungsantrag. Es ist ein bisschen Papierkram-Aufwand, dürfte bei deinen Erkrankungen aber locker durchgehen.
    Mit genehmigtem Gleichstellungsantrag bist du auch mit GdB 30 und 40 in Bezug auf den Kündigungsschutz rechtlich einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Dies betrifft aber ausschließlich den Kündigungsschutz und das Recht auch Arbeitserleichterungen in Form von ergononomischer Arbeitsplatzgestaltung und Ähnliches.

    Bei der Gleichstellung bist du dem Arbeitgeber aber nicht auskunftspflichtig und könntest den Bescheid im Fall einer Kündigung quasi als Joker aus dem Ärmel zaubern. Vermutlich wird man als Krankenschwester zur Zeit aber sowieso nicht gekündigt. :biggthumpup:

    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder garnicht mehr arbeiten kannst, bleibt unabhängig vom GdB die Beantragung einer vollen oder teilweisen (weniger als 6 oder 4 Stunden täglich) Erwerbsminderungsrente. Dazu kann dir Aida2 Genaueres erzählen.
    Grundsätzlich gilt hier aber "Reha vor Rente". Man würde dich also erstmal in eine mehrwöchige Reha schicken, mit dem Ziel dich noch für eine Weile für die Arbeit fit zu bekommen. So eine Reha ist nicht schlecht, mir tat sie immer sehr gut und hat mir auch jeweils für eine Weile gut geholfen und mich ein ganzes Stückweit wieder nach vorne gebracht. :top:

    Wenn ich dir einen Rat geben darf, dann trete fix in einen Verein ein, der sich mit den Rechten von Behinderten befasst und entsprechenden Beistand anbietet. Das kostet in der Regel nur ein paar Euro im Jahr, lässt sich steuerlich absetzen und du hast immer kompetente Beratung von Fachleuten, die auf deiner Seite sind. :pftroest:

    Das war jetzt eine ganze Menge Input, ich hoffe aber ich konnte dir damit ein wenig weiter helfen.

    Liebe Grüße und gute Besserung wünscht Manoul ;)
     
  12. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Tze ... manchmal muss man nur darüber Reden. Heute kam der Termin für den Gutachter und der ist sogar schon in ein paar Tagen. Na da sag noch jemand, dass sich Geduld nicht auszahlt. :biggthumpup:
    Aber mal lieber den Tag nicht vor dem Abend loben, am Ende kommt sonst doch noch irgend etwas dazwischen.

    LG Manoul ;)
     
  13. tilia

    tilia Bekanntes Mitglied

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    Na dann viel Glück, @Manoul !
     
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  14. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Danke, das brauche ich auch @tilia
     
  15. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    wo es schön ist :-)
    Manoul,ich wünsche dir einen fairen Gutachter !
    Dann wird das schon !
    Liebe Grüße :)
     
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  16. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    östliches Ruhrgebiet
    Danke liebe Katjes, ich habe das Gefühl, dass der Gutachter eventuell genau richtig ist, weil ich ja auch Hämochromatose habe, was mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auslöser für alles Andere ist und der Gutachter ein bekannter Krankenhausarzt und Hämatologe ist.
    Zumindest sollte der Mann austeichend qualifiziert sein, um meine gesundheitliche Gesamtsituation zu bewerten.

    Wir werden sehen und ich werde berichten.

    Liebe Grüße von Manoul ;)
     
  17. Das alles hast du mal wieder so ausführlich und sowas von gut erklärt :). Danke, dass du dir immer wieder die Zeit dafür nimmst.... Und Daumen für dein Verfahren sind ganz fest gedrückt :top:

    Liebe Grüße von mir
     
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  18. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    östliches Ruhrgebiet
    @Aida2 ,es war mir nicht nur ein Bedürfnis, sondern auch eine innere Waldlichtung mit Blümchen. :D
    Jetzt muss es nur noch gypsylein ein bisschen weiterhelfen, dann hat es sich auch gelohnt. :biggthumpup:
     
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