eKrankenkasse schickt unaufgefordert Antrag auf medizinische Rehabilitation

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Ligatur, 29. Mai 2022.

  1. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Hallo,
    Ich habe von meiner Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zugeschickt bekommen ohne diesen selber angefragt zu haben.
    Darin steht, daß der Medizinische Dienst der Krankenkasse zu den Schluss gekommen ist das aufgrund meiner Krankheit eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbstätigkeit vorliegt.
    Gegen eine Reha habe ich ja garnichts einzuwenden. Aber es gibt in den Antrag nicht die Möglichkeit einen eigenen Wunsch für den Ort anzugeben. Muss man da mit der Rehaklinik vorliebnehmen die von der Rentenversicherung vorgegeben wird?
    Auch ist in den beiliegenden Schreiben von Rente die Rede. In wieweit hat man da Einflussmöglichkeiten?
    Außerdem habe ich mitte Juli noch eine Operation (UVPP) und wegen meinen nicht heilenden Fußbruch evtl. noch eine zweite. Insoweit ist der Zeitpunkt momentan nicht sehr günstig. Kann man den Zeitpunkt wählen oder wird der auch vorgegeben? Ich habe da schon bei der Krankenkasse angerufen, aber da hieß es nur das sich das schon irgendwie zwischenschieben liesse.
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Zu einer Reha kann die Kasse dich nicht zwingen. Einen Antrag kannst du stellen, wenn es dir persönlich in deinen Zeitplan passt, das hat keiner vorzugeben. Einen genauen Termin kann man dann auch direkt mit der Klinik absprechen, wenn es soweit ist. Auch kann man eine Wunschklinik angeben, aber da ohne Gewähr, dass es die dann tatsächlich auch wird.
     
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  3. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Danke für die Antwort,
    zwingen kann sie mich zwar nicht direkt, aber ich bekomme momentan Krankengeld und dieses droht die Krankenkasse bei mangelnder Mitwirkung einzustellen.
    Aber ich habe ja auch überhaupt nichts gegen eine Reha sondern möchte die nur später machen wenn die OP(s) durch sind.
    Ich hatte ja bereits letztes Jahr eine Reha (Anschlussheilbehandlung), da war im Antrag extra ein Feld für Wünsche vorgesehen, der fehlt aber in diesen Antrag, deswegen bin ich mir nicht sicher ob jetzt eine Klinik vorgegeben wird. Das Anschreiben sieht auch eher danach aus als ob die Kasse mich gerne in Rente sehen würde um Kosten zu sparen. Ich könnte mir deswegen vorstellen das eine Klinik der Rentenversicherung vorgesehen ist damit über eine Rente besser entschieden werden kann.
     
    #3 29. Mai 2022
    Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2022
  4. Rogi

    Rogi in memoriam †

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    Hi Ligatur,
    dass zum Wunsch- und Wahlrecht im Formular nichts erwähnt ist, wundert mich. Mir ist nicht bekannt, dass es dies nicht mehr gibt. Doch ist dabei nach der Rechtsprechung einiges zu beachten.
    So muß einerseits die Krankenversicherung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes hinsichtlich der Indikation unter gleich geeigneten Kliniken die günstigste anbieten, mit der ein Versorgungsvertrag besteht.
    In § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V heißt es: „Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag * besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Diese Formulierung ist mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 eingeführt worden und erlaubt die Wahl einer Reha-Klinik, mit der die Krankenkasse keinen Vertrag hat. Man kann also auf eine andere, zertifizierte Klinik ausweichen, muß aber entstehende Mehrkosten zahlen.
    Die selbst gewählte Klinik muß zudem neben der indikationsgerechten Geeignetheit ein speziell auf die Einrichtung bezogenes Qualitätsmanagement (Zertifizierung) durchlaufen haben.
    Dass Du die OPs nicht verschieben mußt, versteht sich von selbst. Es kommt doch darauf an, dass sich die Erkrankung nicht ausweitet bzw. bessert.
    Alles Gute, Rogi
    *Paragraph gestrichen
     
    #4 29. Mai 2022
    Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2022
  5. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Auch dir Danke,
    die Reha wird allerdings von der Rentenversicherung bezahlt. Ich muss die Unterlagen zwar zur Krankenkasse schicken, diese leitet sie aber nach Prüfung an die Rentenversicherung weiter.
     
  6. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ligatur,
    die Rente Kasse kann einen nur zur Reha zwingen, wenn man eine EM Rente beantragt hat. Das war bei mir in Bayern so.
    Ich konnte den Ort aussuchen.
    Vielleicht kannst du dich bei der Rentenversicherung erkundigen.

    LG Adolina
     
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  7. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Ich würde mir die OP Indikation (en) bescheinigen lassen und diese an die KK weiterleiten, mit der Bitte, dass die Reha verschoben werden (muss).
    Klappt normalerweise sehr gut....vor allem, wenn du nach deiner OP gerne zur Reha möchtest.
    LG
     
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  8. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    @Adolina : Es ist ja nicht die Rentenversicherung sondern die Krankenkasse die das fordert um Krankengeld zu sparen, Aber wie gesagt die Reha würde ich auch so nichr ablehnen, nur die Zeit passt nicht..
    @kekes : Das werde ich so machen, Danke für den Tipp.
     
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  9. stray cat

    stray cat Bekanntes Mitglied

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    Lieber @Ligatur,
    ist das noch der Fuß, welcher erstmal nur geschient wurde? Nun doch noch die OP?
    o weia, das tut mir leid, dass er immer noch nicht wieder für Dich- mit Dir laufen kann :oops:

    Ich würde zu der OP- Indikation und dem Antrag auf Verschiebung, damit Du die Reha auch wirklich nutzen kannst, noch ein Briefchen dazu schreiben, ob sie Dir bitte eine Liste der infrage kommenden Einrichtungen schicken können, auf dass Du Dir davon eine wünschen kannst.
    Denn ich vermute sehr, dass Dein Gedanke richtig ist, dass die Kasse Dich zur Rente rüber schucken will. Reine Menschenliebe gehört ja eher selten zum Gedankengut dieser Institutionen.
    Wäre das schlimm für Dich, in Rente zu kommen? Weniger Geld ist sehr sehr doof, aber könntest Du Dich sonst mit dem Gedanken anfreunden?

    Ich wünsche Dir erstmal eine richtig gute OP und eine gute Heilung!
    Liebe Grüße von stray cat
     
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  10. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Ja, es ist immernoch der Bruch den ich Ende Januar hatte. Der ist immer noch zu weich und auch schief zusammengewachsen.
    Ich hatte mir auch schon überlegt einfach einen Wunsch in den Antrag reinzuschreiben, mehr als ignorieren könnten sie das ja nicht, Aber die Idee mit der Liste hört sich noch besser an.
    Schlimm ist der Gedanke an Rente nicht. Zumindest mit einer Erwerbsminderungsrente könnte ich mich schon anfreunden.
    Und Danke für die guten Wünsche.
     
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  11. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ligatur,
    OK, das habe ich übersehen.

    LG Adolina
     
    #11 30. Mai 2022
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2022
  12. Rogi

    Rogi in memoriam †

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    Ich bin´s nochmal. Wenn die RV zuständig ist, dann gilt für das Wunsch- und Wahlrecht nach der Rechtsprechung etwas anderes als bei der KV. Wenn ich ergänzen darf:
    Bei einer Reha auf Kosten der RV wird diese die von Dir ausgewählte Reha-Klinik nur dann anbieten, wenn sie geeignet ist und sie mit ihr einen Versorgungsvertrag hat.
    Wird eine andere als die gewünschte Klinik von der Rentenversicherung gewünscht, müssen außerordentlich gute medizinische oder persönliche Gründe zusammengetragen werden mit dem Ziel zu überzeugen, dass ausschließlich die gewünschte Klinik den Erfolg bringt. Es müßte also begründet werden, warum gerade die selbst gewählte Klinik die einzige ist, die den gewünschten gesundheitlichen Erfolg bringt.
    Damit würde sich das grundsätzliche Ermessen der RV geradezu auf Null reduzieren, sofern eben nur diese eine Klinik unter allen anderen für die Reha geeignet wäre. Überzeugend könnte u.a. sein das Zusammentreffen schwerwiegender Gründe, z.B. bestehende Mehrfacherkrankungen, Komplexität des Krankheitsbildes, der Chronifizierungsgrad der Krankheit, bisher durchgeführte Therapien und deren Erfolg usw. Fällt so wegen der „Alleinstellung“ der gewählten Klinik das gesetzlich verankerte Ermessen der Rentenversicherung weg, müssen die Kosten übernommen werden.
    LG Rogi
     
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  13. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ligatur,

    ich nehme an, dass es wenig Sinn machen würde, unmittelbar nach der OP zur Reha zu fahren. Du brauchst also einen Arzt, der dir das bestätigt und den angenommenen frühestmöglichen Termin für eine Reha nennt. Ich würde mir eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt besorgen und dem Rehaantrag beilegen.
    Hast du im Blick, wie lange dein Krankengeldanspruch noch läuft? Manchmal ist das aufgrund früherer Krankschreibungen kürzer als gedacht.
    Zur Wunschklinik - du könntest einen Zettel beilegen, mit einer Begründung, welche Klinik nicht infrage kommt. Ich habe das damals gemacht und eine Klinik wegen der weiten Wege für nicht geeignet erklärt. Es gibt allerdings keine Garantie, dass sich die RV daran hält.
     
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  14. Marga59

    Marga59 Bekanntes Mitglied

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    @Ligatur, wenn du noch im Berufsleben bist läuft doch eine Reha über die Rentenversicherung. Warum die Krankenkasse dich anschreibt verstehe ich nicht,
    oder ist das nur ein Hinweis eine Reha zu beantragen bei der Rentenversicherung.

    Ich würde die Reha auch jetzt beantragen da oft lange Wartezeiten sind. Ist die Reha genehmigt kannst du den Termin immer noch verschieben.

    Ich selber bin seid dem 27.12.21 Arbeitsunfähig (HWS OP, Versteifung mit Titanplatte). Ich warte schon seid Wochen auf den Aufnahmetermin. Genehmigt wurde die Reha. Haus zugewiesen, Widerspruch eingelegt wegen Wunschklinik.

    Viele Kliniken haben schon ein Formular im Netz -Wunschklinik -

    Wunschklinik wurde auch 1,5 Wochen später genehmigt. Aufnahmetermin wird von der Rehaklinik festgelegt- mitgeteilt.

    Ursprünglich sollte im Juli schon sein, jetzt liegen die Aufnahmetermin im September (angeblich fehlen noch Unterlagen von der Rentenversicherung, laut Aussage einer Mitarbeiterin der Klinik).

    Geplante Fuß- OP würde ich rein schreiben. Der Antrag muss ja eh von einem behandelnden Arzt ausgefüllt werden.
    Auf die Rente würde ich gar nicht eingehen wenn nicht gewünscht.

    Viel Erfolg
    LG Paula
     
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  15. Lischa

    Lischa Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    Ich habe auch die Reha-Antrag von meiner KK bekommen.allerfings hat mich netterweise meine Sachbearbeiterin vorher angerufen und sich für die Ausdrucksweise des Schreibens entschuldigt.sie würden es anders schreiben aber der Stil ist so vorgegeben.
    Die Reha über die KK ,ich bekomme seit März 21 dient nunmal der Feststellung wie es beruflich weitergeht.
    Ist ja auch wichtig
    Weil wenn Aussteuerung was dann.....
    Ich habe mir die Klinik nicht ausgesucht ,da ich keinerlei Erfahrung mit Rehakliniken habe.
    Den Antrag habe ich vor Ostern gestellt und hatte die Genehmigung drei Wochen später mit angekündigter und da hab ich auch den Termin am 17. 6.
     
  16. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Die OP die schon feststeht ist am 13. Juli, Ab da soll es 2 Wochen dauern bis die Wunden richtig verheilt sein soll, währenddessen soll es recht schmerzhaft sein, da macht eine Reha wohl wirklich wenig Sinn.
    Ja, ich bin jetzt seit den 30.11.21 krabkgeschrieben, das sind 31 Wochen, dazu kommen noch 4 Wochen für Mai 2021, also sind es 35 Wochen. So viel ich weiß zahlt die KK 79 Wochen, da sind also noch genug (44 Wochen) über.
    Die Krankenkasse versucht die Krankengerldzahlung so gering wie möglich zu halten und hofft das entweder die Reha die Krankschreibung verkürzt oder der Versicherte der Rente zugeführt wird damit die Rentenversicherung weiter zahlt. Es ist auch nicht nur ein Hinweis, wenn ich nicht darauf eingehe droht Krankengeldentzug.
     
  17. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hallo, also ich sehe hier die Frage ob überhaupt eine "Reha/Kurfähigkeit" vorliegt. Wenn noch operiert werden soll/muß macht eine Kur/Reha keinen Sinn.
    Mit einem OP-Termin und Du bist noch krankgeschrieben würde ich sagen, Nein - keine Rehamaßnahme.
    Ich sehe hier sogar die Möglichkeit einer Verschlimmerung in der Kur/Reha, ich denke die Verantwortung wird Keiner übernehmen wollen. Dieses "Vorpreschen" der Krankenkassen nervt eh.
    Man kann auch auf einer Zweitmeinung bestehen, und Das würde ich beim Arzt der Klinik, die operieren wird, suchen.

    Wenn das Problem weiter so steht kannst Du Dich gern melden, schick mir ne PN.

    Gute Besserung "merre"
     
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  18. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Hallo Merre,
    Krankgeschrieben bin ich schon eine ganze Weile.
    Bisher hat sich weder die Krankenkasse noch die Rentenversicherung wieder bei mir gemeldet obwohl die ausgefüllten Unterlagen an die Krankenkasse geschickt wurden.
    Das Verhalten der Krankenkasse kommt mir auch sonderbar vor. das sie auch an die Finanzen denken mag nicht verwunderlich sein und ein Stück weit auch verständlich. Wenn aber dadurch die Gesundheit des Kunden aufs Spiel gesetzt wird spart das der Kasse aber dann ja auch nichts und laut Werbung liegt den Kassen ja angeblich auch die Gesundheit der Kunden am Herzen.
    Mein HA hat auch schon gesagt das er mich nicht Rehafähig schreibt wenn es Probleme gibt.
    Danke für die Wünsche und das Angebot mich bei Dir zu melden, wenn es noch Probleme gibt werde ich das gerne annehmen.
     
  19. Hallo @Ligatur,
    ich denke, dass es sich um ein ganz einfaches Missverständnis handelt. Die KK handelt einfach nur ihre Vorgaben ab und bietet nach einer längeren Arbeitsunfähikeit weitere Hilfe wie z. Bsp. eine Reha an. Die wissen nicht automatisch von einer geplanten OP oder sonstigem. Kein Arzt schickt da von sich aus Berichte hin. Sie sehen nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein einfacher Anruf genügt, um das zu klären... Eventuell verlangen sie dann einen Arztbericht. Ich habe immer mit allen zusammen gearbeitet und es gab keine Probleme...

    Viele Grüße
     
  20. Ligatur

    Ligatur Mitglied

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    Hallo @Aida2 ,
    Ich nehme es der KK ja überhaupt nicht übel daß sie nicht Geld einfach nach dem Gießkannenprinzip verteilen, im Gegenteil, das würde anders ja überhaupt nicht funktionieren, Und gegen eine Reha habe ich ja gar nichts,
    Aber die Arztberichte liegen der KK vor. Ich habe da auch schon angerufen und auch noch auf die OP aufmerlsam gemacht. Das hat nur dazu geführt das die Sachbearbeiterin mich auf meine Mitwirkungspflicht aufmerksam gemacht hat, naja, vielleicht hatte sie einfach nur einen schlechten Tag denn sonst war sie eigendlich immer hilfsbereit.
     
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