GDB Antrag, Akteneinsicht komisch?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Money Penny, 3. Mai 2021.

  1. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Ja und auch bei unbefristeten EU-Renten kann noch mal überprüft werden, so sagte uns das der VdK.
     
  2. Enziane

    Enziane Bekanntes Mitglied

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    Danke für deine Antwort Katjes. In welchen Fällen könnte denn eine Überprüfung stattfinden? Ist das bei Euch bereits passiert und habt eine Zurückstufung erlebt?
    Ich habe seit 2015 einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis.

    Hier ist nocheinmal der erwähnte Beitrag, in dem über den Stopp der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung berichtet wird. Die Reform wird von den Gewerkschaften, Schwerbehindertenvertretungen und den Sozialverbänden in folgenden Punkten kritisiert:

    • "Bei der Gesamt-GdB-Bildung sollen zukünftig leichtere Einschränkungen mit einem GdB 20 nur noch in Ausnahmefällen einfließen.
    • GdB-Bescheide sollen in größerem Umfang als bislang befristet gewährt werden.
    • „Altfälle“ - also bisher anerkannte GdBs - könnten nach den neuen Regelungen überprüft werden.
    • Bei Krebserkrankungen soll die pauschale GdB-Anerkennung von GdB 50 bis zu 5 Jahre (Heilungsbewährung) individualisiert und auf ein neues System umgestellt werden.
    • Hilfsmittel sollen künftig bei der Begutachtung berücksichtigt werden, d.h. Prothesen können Teilhabeeinschränkungen so ausgleichen, dass der GdB niedriger ausfallen könnte als bislang.
    • Grundlage der Begutachtung ist das „bestmögliche Behandlungsergebnis“."
    Außerdem steht dort:
    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Werkstattgespräch vom 2.9.2019 angekündigt, bei den Punkten 1 bis 3 auf die Kritik der Verbände zu reagieren und sie im Sinne der Betroffenen nachzubessern."

    Mal sehen, ob es einen neuen Entwurf von Seiten des BMAS geben wird.

    Gruß Enziane
     
  3. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    wo es schön ist :-)
    Enziane, nein bei uns gab es noch keine Zurückstufung.
    Haben GdB und auch EU unbefristet.
    Der Anwalt vom VdK sagte(O-Ton) , daß kann passieren wenn es einem Beamten mal langweilig ist......und er hätte das schon erlebt.
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    beim schwebi habe ich es nicht erlebt.
    bei der unbefristeten EM Rente wohl.
    2x im Abstand von xy Jahren.
    kurze Abfrage an den Arzt ob sich etwas am Zustand geändert hat und ob man rehafähig wäre.
    beides jeweils verneint. 1woche später kam der "weiterbewilligungs"bescheid
    früher war es so, dass bis 55 Jahren geprùft werden könnte und glaube alle 2 oder 4 jahre
     
  5. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Die Problematik bei der möglichen Rückstufung bzw. Verschlechterung des GdB kann oftmals bei sogenannten Altfällen entstehen. Da der Gesetzgeber den Grad der Behinderung bei vielen Erkrankungen deutlich minimiert hat. Meines Wissens begann es mit den Gesetzesänderungen im Jahr 2008 vermehrt, aber auch ganz alte GdB haben sich für uns Patienten sehr zum Nachteil entwickelt.
    Einige Beispiele es gab früher ( vor 2008) z.B. bei einem Knie TEP mit normalen Heilungsverlauf 40 GdB, heute bekommt man dafür maximal 20 GdB, Hüfte einseitig normaler Verlauf 30 GdB und heute 10 in Ausnahmen 20 GdB.
    Vor über 35 Jahren gab es für eine Gebärmutterentfernung 40 GdB und heute gibt es nur für gebärfähige Frauen einen minimalen GdB von 10 bis 20.
    Böse Zungen behaupten je älter die Menschen werden und je mehr TEP‘s ob Knie oder Hüfte es gibt, desto niedriger der GdB. Alles aus finanziellen Ursachen. Als ob man bei der Steuerung Millionen Euro zurück bekommen würde. Ja es ist richtig, dass die Medizin sich immer weiter entwickelt und es extreme Fortschritte z.B. bei den TEP‘s ob Hüfte oder Knie gibt. Aber es gibt immer noch bei einigen derbe Probleme damit und diese werden minimal abgespeist. Genau so bei den Wirbelsäulen Erkrankungen, wer dort einen GdB von 40 oder 50 erhält, muss schon richtig krank sein und in mehreren Wirbelsäulen Abschnitten erheblich eingeschränkt sein z.B. Versteifungs OP‘s und es gibt ja nur 3, HWS, BWS und LWS!!!
    Deshalb raten Sozialverbände wie der VDK sich genauestens zu informieren und das gerade bei älteren unbefristeten GdB. Da diese dann nach jetziger gesetzlicher Grundlage bewertet werden und mancher dann böse überrascht wird.

    Somit vorher genau nachschlagen in den medizinischen Anhaltspunkten zur Begutachtung und sich vorher ein Bild machen was bei eventuell älteren Erkrankungen sich zum Nachteil verändert. Manche sollten ihre unbefristeten 50 Prozent GdB ( habe es jetzt nur einmal mit Prozent geschrieben aus Vereinfachungsgründen) behalten, da man eventuell befristet oder gar Vermindert aus der Sache rausgehen kann!
     
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