Pflegantrag - Fragen

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Maggy63, 10. Februar 2019.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Reinigungskraft über Pflegekassen geht über den Entlastungsbetrag. Der ist bei Grad1 aber nicht hoch. Rest musst du wohl privat löhnen oder Antrag auf höher.
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Entlastungsbetrag 125 € monatlich und das reicht für max. 4 Stunden Unterstützung.
     
  3. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Maggy, entweder ist die Reinigungsfirma ein anerkannter Dienst nach §45b oder es ist aufgrund der Corona-Ausnahmeregelung derzeit möglich.
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das hat aber jetzt mit Pflegegrad etc nix zu tun.
    Die Broschüre hab ich mir grad runtergeladen und stellenweise erst nur kurz überflogen, aber da steht auch was von Hilfen bei der Haushaltsführung.
    Ich les das aber nachher noch genau nach.
     
  5. Stine

    Stine Moderatorin

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    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In einigen Bundesländern kann man eine Reinigungsfirma beauftragen in BW gilt nur eine Pflege wie z. B. Diakonie, die auch Hauswirtschaft im Angebot hat. Z. Zt. wegen Corona, gelten auch Ausnahmen, die Nachbarin kann es übernehmen wenn sie einen "Pflegeschein" bei der Krankenkasse online macht...

    Lass dich beraten, auch von der Nachbarschaftshilfe oder bei dem SeniorenAmt bei der zuständigen Stadtverwaltung - auch kostenlos.
     
    Abendröte gefällt das.
  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Richtig, das ist Leistung der KK und nicht der PK, steht aber auch dort so beschrieben.
     
  7. Stine

    Stine Moderatorin

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    Sehe grade, Heike war schneller... Danke.
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Die haben die Berechtigung oder Zertifikation oder wie das heißt, dass die mit der Pflegekasse abrechnen dürfen. Das ist auch die einzige Firma hier, die das anbietet.
     
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