Hallo, Ich wollte mich nur mal aus der Reha in Bad Eilsen melden. Bin seit vorige Donnerstag hier und ich muss sagen das es eine sehr schöne Rehaklinik ist. Ab dieser Woche geht es mit vollem Programm los. Ich bin gespannt wie es wird und hoffe auf vollen Erfolg .
Huhu, ich war letztes Jahr in Bad Eilsen zur Reha. Hat mir sehr gut getan, v. a. die Kältekammer. Durfte im Fürstenhof wohnen (wirklich schöne Zimmer), hatte Blick auf den Park. Ich drück dir ganz fest die Daumen und wünsche viel Erfolg.
Wohne auch im Fürstenhof seeeehhhrrr schön aber lange Wege In eigentlich wegen der Kältekammer hier die wird aber seit dieser Woche umgebaut
Ach schade, das ist natürlich blöd....ausgerechnet. Aber, es gibt ja auch noch andere Therapien . Wenn ich in ein paar Jahren nochmal auf Reha gehe, dann sicher wieder nach Bad Eilsen.
Das was du schreibst macht mich gerade neugierig liebe saskia1990, ist das nur bei berufstätigen Rheumapatienten so oder auch wenn man schon lange in Rente ist. Lg. Gunilla7
Liebe @Gunilla 7, das ist eine interessante Frage..... Habe dir mal was rausgesucht. Ist ja eigentlich plausibel, wenn man das liest.... Viele Grüße Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation kann von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt werden, wenn eine Erwerbsminderung bereits eingetreten ist und durch Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht positiv beeinflusst werden kann. In bestimmten Fällen werden die Kosten aber von der Krankenkasse übernommen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme gut begründet.
Eine medizinische Reha gibt es auch für nicht berufstätige Menschen. Geklärt muss dann vorab nur werden welcher Kostenträger zuständig ist, entweder Rentenversicherung oder Krankenkasse. Ich war zweimal auf Rheumareha und in dieser Zeit war ich nicht berufstätig, aber trotzdem war der Kostenträger damals die Rentenversicherung, da ich früher eine bestimmte Zeit eingezahlt habe plus Kindereziehungszeiten, die angerechnet werden. Allerdings möchte ich mal sagen, alle zwei Jahre wie sasaka schreibt gibt es eher nur selten eine Reha, egal ob berufstätig oder nicht. In der Regel gibt es eine Reha alle vier Jahre und in kürzeren Abständen nur mit dringlichen Gründen, die der behandelnde Arzt auch sehr gut begründen muss, sonst wird das nach zwei Jahren nicht genehmigt. Eine Ausnahme bilden aber wohl die Betroffenen mit Mobus Bechterew und verwandte Erkrankungen, komischerweise geht es bei diesen Betroffenen oft in kürzeren Abständen. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, meine Infos dazu sind schon einige Jahre her. Übrigens gibt es medizinische Reha sogar noch, auch wenn man schon in Altersrente ist, der Kostenträger ist dann die Krankenkasse. Ich habe bei einer Rheumareha eine Frau kennengelernt, die seit sie eine junge Frau war rheumatoide Arthritis hatte und ihre erste Reha beantragte sie als sie schon in Altersrente war über die Krankenkasse. Zuerst bekam sie eine Ablehnung und nach Widerspruch wurde ihre Reha genehmigt und von der Krankenkasse bezahlt.
Auch wenn man in Altersrente oder in voller Erwerbsminderungsminderungsrenteist kann man eine Reha erhalten. Der Kostenträger ist dann die Krankenkasse. Nur muss diese dann der behandelnde Arzt direkt bei der Antragstellung begründen. Genau wie beim Kostenträger Rentenversicherung kann dieses alle 4 Jahre geschehen. Zudem besteht aber auch bei Rentner die Möglichkeit eine Reha außerhalb des Regelfalls zu beantragen. Dieses ist bei diversen chronischen Erkrankungen nach 2 Jahren möglich. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Man kann diese im SGB nachlesen, deshalb nur einige Anmerkungen dazu. Aus Kostengründen soll ja eine ambulante Reha den Vorrang haben. Und auch erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden ( z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie). Die Rehaanträge bei der Krankenkasse außerhalb des Regelfalls werden automatisch an den MDK zur Stellungnahme weitergeleitet mit wenigen Ausnahmen. Dieser gibt eine Stellungnahme ab, nach der die Krankenkassen bescheiden. Oftmals wird bei diesen Anträgen als Grund Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder deren Verschlimmerung angeben. Bei schweren chronischen Erkrankungen ist es durchaus möglich somit öfter und in kürzeren Abständen in eine Rehs zu kommen. Und auch da wird wie sonst auch erst einmal eine hohe Quote abgelehnt, aber in beiden Fällen lohnt sich ein Widerspruch. Ich war seit 2015 3 mal in Reha und 2 mal in AHB und musste nur einmal in Widerspruch gehen. Ein wichtiges Argument für eine stationäre Reha ist die eingeschränkte Mobilität. Einfach mal im Netz stöbern, es gibt dort zahlreiche gute Tipps! Und sich nicht abschrecken lassen und auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Es lohnt sich für unsere Gesundheit!
Bei EM Rente kann es durchaus auch noch eine Reha geben, wenn es angebracht ist, aber so lange man Erwerbsminderungsrente bezieht ist der Kostenträger der Reha in der Regel immer noch die Rentenversicherung. Über die Krankenkasse geht es in der Regel erst, wenn man in Altersrente ist, oder wenn man jünger ist und so gut wie nix eingezahlt hat in die Rentenversicherung und keine Ansprüche darüber hat, dann gibt es bei begründetem Bedarf über die Krankasse auch eine Reha.
Liebe Lagune, wir haben beide Recht! Bei einer unbefristeten EMR ist die Krankenkasse der Leistungsträger. Bei einer teilweisen EMR würde man oder steht ja dem Arbeitsmarkt noch teilweise zur Verfügung und somit kann dann eine Reha über den Rententräger erfolgen. Bei dem Spezialfall eine halbe EMR und da der Arbeitsmarkt verschlossen ist, erhalten ja einige dann auch eine volle EMR ist ebenfalls der Rententräger zuständig. Ich habe wie gesagt sofort eine unbefristete volle EMR erhalten und alle meine 3 Rehamassnahmen und 2 AHB’s erfolgten über die Krankenkasse. Aber es ist ja letztendlich für uns als Patienten nicht ganz so wichtig wer der Leistungsträger ist, da es nur einige kleine Unterschiede gibt. Und beide Leistungsträger prüfen, ob sie überhaupt zuständig sind. Und sind nach dem SGB verpflichtet dieses schnellstmöglich zu überprüfen. Und auch da regelt das SGB wie lange in diesem Fall das Verfahren dauern darf. Genauso wie und welche Maßnahme für den Einzelnen in Betracht kommt, d.h.ambulante oder stationäre Reha sind ja auch an bestimmte Vorgaben gebunden. Somit muss man sich als Patient nicht umbedingt den Kopf machen, wer der Leistungsträger ist. Es ist halt nur so, dass viele meinen, dass sie nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sei es durch welche Art der Rente keine Möglichkeit mehr gibt für eine Reha. Und vielen ist ja auch schon mit einer ambulanten Reha geholfen. Und bei einigen schweren chronischen Erkrankungen sind auch kürzere Intervalle möglich. Es ist wie bei allen Beantragungen egal ob Reha oder Grad der Behinderung etc. wichtig, dass die Ärzte ihren Job machen. Auch wenn sie für diese „Beantragungen“ nicht umbedingt fürstlich entlohnt werden und deshalb oft nur schnell schnell machen und schon mal gerne die Auswirkungen und Beeinträchtigungen nicht ganz so ausführlich machen! Das führt dann leider dazu, dass es im ersten Schritt oftmals abgelehnt wird. Aber hinter der Ablehnung bei Erstanträgen steckt auch oftmals Methode. Es gibt Studien, die Aussagen, dass meist nur ein Drittel einen Widerspruch z.B. bei einer negativen Bescheidung einer Reha einlegen und somit ist das Ziel der Kostenminimierung bei den Trägern erreicht. Es ist leider so, dass wer ernsthaft erkrankt ist, sich das Kämpfen für die eigenen Rechte erst einmal anlernen muss. Natürlich auch unsere Pflichten, nicht das mich jemand falsch versteht. Aber es geht um unseren Körper und um unsere Gesundheit und dafür lohnt sich der Einsatz. Und nicht jeder möchte in eine Reha fahren, sondern jeder hat seinen Weg und weiß, was das Beste für ihn ist.