Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Wenn du einen Arbeitsplatz und Schwerbehindertenausweis hast, sicher gelten dann die Nachteilausgleiche .
    Ich hatte es jetzt so verstanden, dass du zur Zeit gar keine Arbeit hast und keine oder nur bis drei Stunden Arbeit schaffst und deine letzte Arbeit nach ein paar Tagen selbst gekündigt hast. Ist halt dann die Frage, ob es so eine Arbeit gibt und du dann dabei genug verdienst um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten .

    Reha wäre ja zum Erhalt oder Verbesserung deiner Arbeitsfähigkeit, das würde schon Sinn machen. Vielleicht kann ja noch was verbessert werden an deinem jetzigen schlechten gesundheitlichen Zustand.

    Den Schwerbehindertenausweis kannst du ja trotzdem beantragen.
     
  2. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Ja ,Lagune du hast Recht. Bin auf der Suche nach einem neuen.
    Die sagen immer 80Stunden im Monat . Aber beim letzten war ich in der ersten Woche über 30Stunden in der Woche arbeiten. Genau das schaff ich nicht. Die Arbeitgeber sagen und dann mußt springen. Das will ich verhindern. Weil ich es nicht kann.
    Dacht, wenn ich den GdB habe, kann ich mehr Einfluss nehmen.
    LG Money Penny
     
  3. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Ja Kanalratte ,das stimmt schon. Bin auch jemand der nicht bettelt.
    Arge, kenn ich nicht, was ist das?
    Brauchte nie,nie Unterstützung. Ich konnt mir immer selber helfen,bis da die sch..
    Krankheit anklopfte. Hatte meine ganze Hoffnung aufs Medi gesetzt. Verloren.
    LG Money Penny
     
  4. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Ja es gibt da schon Nachteilausgleich, du hättest dann einen besonderen Kündigungsschutz und das andere weiss ich grad nicht mehr, müsste ich erst nachgucken, oder jemand anderes weiss es auf Anhieb und antwortet dir.

    Das mit der Krankschreibung erst mal, würde ich dir auch empfehlen. Wenn es dir so schlecht geht und du dich übernimmst, dann wird wohl alles nur noch schlimmer. So kenne ich es von mir, wenn ich nicht auf mich achte.

    Edit-Nachtrag: hab jetzt mal nachgeguckt, Zum besonderen Kündigungsschutz kommt noch Steuerfreibeträge und 5 Tage Zusatzurlaub.
     
    #364 31. Mai 2020
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2020
  5. ruffi

    ruffi Neues Mitglied

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    Minika, auch von meiner Seite ein deutliches JA zum Antrag stellen. Falls du dir unsicher bist, kannst du auch mal das hier durchlesen, da steht alles wichtige zum GDB, dessen Berechnung usw. drin. Bei mir war es damals auch eine große Hürde. Doch wenn man es nicht versucht, kann es auch nichts werden. Aus meiner Sicht wird es bei dir problemlos klappen, welche Einstufung - weiß ich nicht, aber das kannst du wie gesagt schon mal vorab nachlesen.
     
  6. Maki

    Maki Mitglied

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    Ihr Lieben, nach den Krisen im Sommer und Aufenthalt in einer Akutrheumaklinik bin ich gerade mal seit 2 Wochen in ruhigeren Fahrwasser. Habe einen GdB von 30 erhalten und werde mit Hilfe des VdK Einspruch erheben müssen. Habe nach wie vor große Probleme auf Arbeit, es wird weder gefragt, was für Hilfen ich brauche noch sonst irgendwas gefragt. Arbeitszeitmäßig nach wie vor aber wie wir alle schikaniert. Wenn weniger Arbeit ist, müssen wir Minusminuten machen. Mittlerweile habe ich das Prednisolon auf 0,5 mg reduziert, damit geht mein Kopf auch wieder. Es wäre falsch, jetzt zu kündigen, eher brauche ich einen besseren Kündigungsschutz. Mein Hausarzt meint, es bringt nicht viel, bis vors Sozialgericht zu gehen. Hat da jemand Erfahrung?
     
  7. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Ich würde mich gleichstellen lassen. Bei Gleichstellung gilt das Arbeitsrecht für Schwerbehinderte, mit besserem Kündigungsschutz und fünf Tagen mehr Urlaub. Wo Du es wie in Deinem Bundesland beantragen musst, kannst Du im Netz nachlesen. Bei mir lief es damals übers Arbeitsamt (so hieß es mal).

    Weshalb würdest Du vors Sozialgericht wollen, für den GdB? Die entspannte Lösung wäre die Gleichstellung und bei entsprechendem Anlass ein Verschlimmerungsantrag alle sechs Monate.
     
  8. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Sorry, ist aber nicht ganz korrekt. Bei Gleichstellung gibt es den Mehrurlaub nicht. War jedenfalls zu meiner Zeit so.
     
  9. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Okay, dann entschuldige ich mich für die falsche Info. Bei mir (1990er) gab es ihn, ich war gleichgestellt. Vielleicht ist das auch abhängig vom Bundesland, ich weiß es nicht.
     
  10. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Das mag sein, Flickenteppich Deutschland (lach). Ich bin in NRW, dem Bundesland mit den heute höchsten Infektionszahlen.
     
  11. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo Maki,
    so ganz unrecht hat dein Arzt mit der Aussage „…das bringt nichts…“, natürlich kann man klagen, nur das dauert ewig, bei der Überbelastung der Gerichte. Ich war jahrelang ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht und habe mich anfangs nur wundern können über die lange Zeit zwischen Klageeinreichung und Verhandlung.

    Oft ist es besser, nach einer gewissen Zeit, oftmals reicht ein halbes Jahr aus, einen erneuten Verschlimmerungsantrag zu stellen, außer es ist plötzlich eine neue schwere Erkrankung dazu gekommen z.B. Diagnose Krebs, da sollte man sofort tätig werden.

    Du solltest auf jeden Fall die Gleichstellung beantragen, zumal dein Arbeitsplatz so habe ich es verstanden ja tatsächlich und nicht nur fiktiv in Gefahr ist.

    Zudem hast du das Recht auf Akteneinsicht und dieses Recht würde ich in jedem Fall wahrnehmen. So kannst du auch feststellen, ob wirklich alle Erkrankungen und deren Auswirkungen von den Ärzten weitergeleitet wurden und ob du nicht irgendeine Erkrankung, die du möglicherweise schon länger hast, aber aktuell nicht so im Fokus stand, berücksichtigt wurde. Bei meiner Freundin war es so, sie ist seit der Kindheit an Asthma und Allergien erkrankt, ist aber gut medikamentös eingestellt und hat schlichtweg vergessen, diese Erkrankungen, die für sie normal, da ja schon immer da, gar nicht von ihr angeben wurden.

    Es ist traurig zu lesen, dass es Arbeitgeber gibt, die Minuten abziehen, da keine Arbeit vorhanden ist, was ja eigentlich ein unternehmerisches Risiko ist. Und hoffe, dass er euch auch jede Minute der Mehrarbeit dann gut schreibt.

    Es ist oft immer das selbe, nicht das es schon schlimm genug ist, an einer schwereren chronischen Erkrankung zu leiden, zudem muss man sich dann noch mit der Angst beschäftigen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren , nicht wirklich gesundheitsförderlich! Es hat mich immer entsetzt, wenn ich in der Reha mit bekommen habe, dass Arbeitgeber selbst dorthin eine krankheitsbedingte Kündigung den Betroffenen geschickt haben. Bei allem Verständnis, gerade auch für Kleinbetriebe, die ja aus diesem Grunde eine andere gesetzliche Grundlage zur Kündigung haben, als größere Firmen oder Betriebe und durch den längeren Ausfall einer Person mehr leiden und somit gesetzeskonform agieren, menschlich gesehen finde ich es nur katastrophal einen Menschen damit noch mehr zu belasten.
     
  12. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    in NRW gibt es keinen Verschlimmerungsantrag sondern einen Änderungsantrag. Das ist ein entscheidender Unterschied. Vor ein paar Jahren gab es einige Änderungen bei der Beurteilung und wer vor 20 Jahren einen GdB von 70 unbefristet erhalten hat und nun einen Antrag stellt könnte auch deutlich weniger bekommen- dessen muss man sich- zumindest in NRW- bewusst sein.

    @teamplayer
    Ich habe 2005 einen Änderungsantrag gestellt (hatte 60 und G- wollte 70 und G um eine Parkerleichterung zu bekommen) - die Erfahrungen mit dem Versorgungsamt waren- nett formuliert- unter aller Sau. Die 2 Gutachter waren keinen Deut besser- ich habe auch geklagt und das war gut so- der Gutachter vom SG war kompetent und entsprechend ist die Beurteilung ausgefallen (80 und G). Ich kann nur jedem empfehlen sein Recht- notfalls mittels einer Klage- einzufordern.

    Was mir damals auch nicht klar war, wie wichtig die Akteneinsicht ist... Ich war 1996 bei einem Gutachter, der 70 und G festgestellt hat- daran hat sich der Sachbearbeiter zu halten- er hat ja keine medizinische Ausbildung. Das damalige Versorgungsamt Stralsund hat mit 60 und G bescheinigt- fand ich toll, da mir 1995 vom Versorgungsamt Köln satte 20 angeboten wurden... Seit der Zeit ist mein Verhältnis mit diesen Ämtern ganz unwesentlich gespalten.... Heute würde ich sofort in das Gutachten schauen, auf Grund dessen ein Bescheid gefertigt wurde- oft haarsträubend....

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  13. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Moin Jürgen,

    das mache ich auch, Gutachten, bzw. Akte einsehen und habe so einen GdB vom 100 mit den Merkzeichen G, H, B, bekommen. Ohne Anwalt, nur mit Widerspruch, in dem ich das fehlerhafte Gutachten mit gesicherten Befunden widerlegt habe. Begonnen habe ich vor 25 Jahren mit einem GdB von 30 und habe mich direkt gleichstellen lassen.

    Mag sein, dass es hier im Norden, oder überall, jetzt so heißt, dafür bin ich zu lange raus. Hat man ja direkt gemerkt, aber die Grundlagen stimmen noch.
     
  14. Rhoenkind76

    Rhoenkind76 Bekanntes Mitglied

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    Ich hab 30gdB und bin meiner Meinung nach mit Migräne, Fibro, Bechterew ohne Versteifungen und Depressionen nicht voll arbeitsfähig. 2019 würde ich als VOLL ARBEITSFÄHIG aus der Reha entlassen, was mich fassungslos gemacht hat. Da hab ich auch keine Möglichkeit mehr gesehen EM-Rente zu beantragen. Eigentlich wollte ich umschulen und fragen ob ich das auf Teilzeit Basis machen könnte. Aber nach dem Befund war ich voll gebremst und hab für ich entschieden zuhause zu bleiben ( was aber dem Geldbeutel echt nicht hilft).

    Ich glaube, als ich die gdB beantragt habe, war die Fibro noch nicht dabei. Weiß jemand, ob die einen Einfluss auf die Höhe hat wenn ich einen Antrag auf Verschlimmerung stelle?
     
  15. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Niedersachsen
    Bin grade in dem Zustand Akteneinsicht. Habe wegen zu wenig Berechnung Widerspruch eingelegt und sehe das manche Ärzte sich keine Mühe machen ausführlich zu schreiben.
    Dann ist es klar, wie sie zu diesem Ergebnis kommen.
    Und es fehlen zwei Ärzte bzw. Kliniken.
    Die haben sie die Sachen nur von der HÄ geholt und das sind nur einfache Kopien die ich auch habe. Damit kann das Amt / Gutachter nix anfangen.
    Werde die Unterlagen ergänzen und ausführlich schreiben was ich für Probleme habe.
    Leider dauert das bei mir, schreiben verursacht auch Schmerzen.
    Stück für Stück eben.
    LG Money Penny

    Habe den Widerspruch mit Einschreiben geschickt.
     
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