Pflegehilfsmittel nicht lieferbar, wer zahlt dann?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von teamplayer, 15. Mai 2020.

  1. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Moin,

    eigentlich beziehe ich Pflegehilfsmittel über die Pauschale, es sollten auch NMS geliefert, ebenso Desinfektion.

    Beides ist nicht lieferbar. Weiß jemand, ob ich von irgendwem die Kosten erstattet bekomme? Gestern gab es 25 einmal-NMS für 17 Euro, aber das ist für mich viel Geld, das spürbar fehlen würde.

    Bei bis zu vier Taxifahrten am Tag und zwei Behandlungsterminen geht gut was durch, auch, wenn sie mehrfach benutzt werden. Dann noch einkaufen, unglaublich, was hier an Masken durchgeht, obwohl ich sie mehrfach benutze.

    Seit gestern mache ich Masken aus Servietten, das geht schnell, Servietten taugen dafür und ich habe noch einige da. Danach mache ich welche aus Küchenpapier (Droste-Empfehlung), falls sich kein Kostenträger findet.
     
    #1 15. Mai 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2020
  2. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Teamplayer,
    der Betrag für Pflegehilfsmittel ist z.Zt. aufgestockt worden bis erst mal September auf 60 Euro anstatt 40 Euro/Monat. Man kann sich auch die Entlastungsleistungen z.Zt. auszahlen lassen, dann kannst du die 17 Euro davon bezahlen. Sanitätshäuser haben noch NMS, es werden aber im Monat z.Zt. nur 25 in der Pflegebox ausgegeben. Bei Sanubi z.B. bekommst du alles auch grad halbiert, es reicht aber aus ...
     
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  3. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Stine, das ist interessant und war mir nicht bekannt. Hast Du eine Quelle?
     
  4. Stine

    Stine Moderatorin

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  5. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Nehme an, Du meinst diesen Absatz:
    Mehr Hilfen für Pflegebedürftige
    Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro - abweichend von den derzeit geltenden Vorgaben - auch anderweitig verwenden, beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wird erleichtert.

    Aber das heißt ja nicht auszahlen lassen sondern, um Rechnungen einreichen zu können, die bisher nicht akzeptiert wurden oder verstehe ich das falsch?
    Bisher musste es ja ein anerkannter Dienst sein und das ist aktuell nicht nötig, man könnte also auch eine Reinigungsfirma einsetzen?
     
  6. Stine

    Stine Moderatorin

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    Ich werde das noch genauer verfolgen. Ein paar haben das Geld - 125,00€ - ausbezahlt bekommen, andere haben selbst eingekauft und Rechnungen eingereicht, den Nachbarn genommen oder eine normale Reinigungsfirma. Das ist noch zu neu, am besten ist es m. E. seine Pflegekasse anzurufen, da es bestimmt mal wieder von Kasse zu Kasse und womöglich auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Ich bleib dran und berichte...
     
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  7. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Danke, Stine, sehr gerne! Kenne einige, die das interessieren dürfte.
     
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  8. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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  9. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Wieso nur in Pflegegrad 1 frage ich mich da. Warum nicht auch in 2 oder drei?
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @Sinela
    Erklärung findest du in meinem Link.
     
  11. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Ich kann das leider nicht alles lesen, weil nach kürzer Zeit ein Banner mit dem Wappen von NRW auf der Seite aufploppt.
     
  12. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Oh, bei mir nicht. Kopiere es Dir.
    Zitat aus obigem Link:
    Sehr unverständlich ist die Argumentation des Gesetzgebers, warum die Erleichterung im Entwurf nur für die Empfangsberechtigen des Pflegerads 1 gelten sollen (hier wird im Übrigen mit zusätzlichen Kosten von 50 Mio. Euro gerechnet, die durch die zusätzliche Inanspruchnahme von 15 % der Betroffenen (ca. 50.000) Personen zustande kommen).

    Als Begründung wird angeführt, dass die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 bereits mit dem ersten Gesetz durch den § 150 Absatz 5 befriedigt worden seien:
    Die Regelung findet keine Anwendung auf Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, weil für diesen Personenkreis bereits durch § 150 Absatz 5 eine Sonderregelung zur Kostenerstattung geschaffen worden ist.“

    Hierbei wird aber die Tatsache ignoriert, dass wenn überhaupt eine Erleichterung für die Familien ermöglicht wurde, diese nur diejenigen gilt, die bisher bereits Unterstützung von einem Ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen haben und diese pandemibedingt nicht mehr zur Verfügung steht.

    GKV Regelung:
    „Einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Pflegebedürftige seine bisherig in Anspruch genommenen ambulanten Leistungen in Folge des § 150 Abs. 1 SGB XI nicht durch den Leistungserbringer in Anspruch nehmen kann und hierdurch seine pflegerische Versorgung nicht sichergestellt ist.“ Quelle: Empfehlung des GKV-Spitzenverbands)
     
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  13. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Das ist jetzt aber etwas anderes, als die Pauschale für die Pflegehilfsmittel. Die Pflegeversicherung meiner Kasse hat den Betrag von 40 auf 60 Euro aufgestockt und erstattet die selbst beschafften Hilfsmittel, die man beantragt hat. Ich habe vorhin 50 medizinische Einmal-Masken für 20 Euro bestellt und reiche die Rechnung ein.

    (Ich will einfach nicht waschen oder auskochen müssen, das nervt mich schon, wenn ich daran denke. Mein Alltag dreht sich viel oft um Pillen, Masken und Werte.)

    Edit Okay habe da was gefunden. Bei Pflegegrad 1 kann man jetzt auch die üblichen Pflegehilfsmittel einkaufen.
     
    #13 15. Mai 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2020
  14. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    @Heike68 : Vielen Dank für das kopieren und hier einstellen.:)
     
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