Orthopädin rät zum Antrag auf EU Rente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Kaschu, 10. Januar 2020.

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  1. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich brauch mal euren Rat.

    Ich bin inzwischen seit über einem Jahr durchweg arbeitsunfähig. War in dieser Zeit zur stationären Schmerztherapie, 4 Wochen zur Reha, zur Diagnostik/Therapie im KH, geh zur manuellen Therapie, mach Funktionstraining und nehme starke Schmerzmittel. Orthopädin, Schmerztherapeutin und auch der Arzt vom SMD sind der Meinung, dass ich in meinem derzeitigen Beruf nicht mehr werde arbeiten können. Und inzwischen muss ich wohl einsehen, dass sie recht haben.

    Nun bin ich allerdings nicht sicher, wie ich es am besten anpacke: Direkt einen Antrag auf EU Rente stellen? Oder, wegen der neuen zusätzlichen Diagnosen, nochmal eine Reha beantragen? Oder erstmal noch abwarten, ob sich in nächster Zeit die Krankenkasse meldet? (Müsste eigentlich bald sein, da sie ja den Bericht vom SMD seit Dezember vorliegen haben. Und Ende Mai läuft auch das Krankengeld aus.)

    Vielleicht hat ja jemand aus eigener Erfahrung Tipps für mich, welches Vorgehen am günstigsten wäre.

    LG Kaschu
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Ich würde vermutlich warten, bis sich die KK meldet. Ist die Frage, ob die eine weitere Reha vorschlägt.
    Krankengeld ist ja höher als die EU Rente.
    Und sollte die rückwirkend gewährt werden, ist die Differenz zum Krankengeld nicht zurückforderbar.
    Siehe hierzu:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html

    P.S.
    ohne eigene Erfahrung, da Beamtin
     
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  3. kanalratte

    kanalratte Bekanntes Mitglied

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    hallo kaschu,

    ich war selbst 4,5 jahre im rentenverfahren, ablehnung, widerspruchsablehnung und letztendlich klage.
    dann hat das gericht der DRV graten, die rente zu bewilligen, die bekam ich erst 1 jahr rückwirkend und 1 jahr laufend, dann musste die verlängerung beantragt werden und ich bekam sie auf dauer.

    in den 4,5 jahren konnte ich so meine erfahrungen sammeln, auch aus gesprächen mit anderen rentenantragsstellern und reha-patienten in diversen rehas (ja, die DRV genehmigte mir 3 stk in der zeit)

    es ist erst mal wichtig, das deine ärzte hinter dir stehen, auch mit aussagekräftigen berichten. ohne rückhalt der ärzte wird das schwer. und nur weil sie dir dazu raten, heisst es nicht, das sie dir dann auch helfen, wenn es zusätzliche arbeit bedeutet. hab ich selbst erlebt. das zweite ist, das sie sagen, in deinem job wird das nicht mehr ... die DRV sieht sich dann ganz gerne in einem anderen job noch arbeitsfähig. es wird also nicht leicht.

    ...............

    im grunde ist es egal, ob du gleich den rentenantrag stellst, oder erst einen reha-antrag.

    bei rentenantrag musst du eh erst zur reha, da reha vor rente gilt. nach dem rentenantrag wirst du aufgefordert, in reha zu gehen, dann weiss die reha-klinik aber auch gleich, das du rente möchtest. und egal was du dort schaffst, kannst oder tust, es wird immer ein "starkes rentenbegehren" angenommen, du also kritisch beobachtet.

    stellst du einen reha-antrag und man stellt in der reha fest, das das mit arbeiten nichts mehr wird, dann wird der reha-antrag in einen rentenantrag umgewandelt. das datum des reha-antrages gilt dann als datum des rentenantrages.
    meint man, das du noch arbeiten könntest wird das auch so in dem bericht stehen und ein dann erst erfolgter antrag auf rente wird gleich abgelehnt.

    egal was du beantragst, bei der reha hast du zumindest ein mitspracherecht, was die klinik betrifft... also möglichst jetzt schon recherche betreiben wo/was dir zusagt (muss ne klinik sein, die auch DRV-patienten nimmt)

    heute eine rente zu bekommen ist sehr schwer, im grunde werden alle anträge erst mal abgelehnt, wenn man nicht grade noch eine lebensprognose von wenigen monaten hat.im familienkreis haben wir einen parkinson-fall, 52 jahre. der mann zittert so stark, das es ihm zeitweise nicht möglich ist, eine tasse zu halten. er befindet sich derzeit im widerspruchsverfahren... und das ist nur ein bsp. wie gesagt habe ich einige rehas durch und konnte sehr oft nur mit dem kopf schütteln, wer alles nach lesart der kliniken/DRV noch in der lage sein sollte, zu arbeiten. du wirst dich also auf eine nicht so leichte zeit einstellen müssen.

    .................

    hast du eine rechtsschutzversicherung? die wäre hilfreich spätestens nach einer ablehnung des widerspruchs, also wenn du klagen musst. die nerven hätte ich nicht mehr gehabt, diesen schriftwechsel mit gericht, DRV, gutachtern ... wenn du keine hast, über einen abschluss nachdenkst, dann bedenke, das die eine wartezeit haben, bevor du mit einem "schadensfall" an sie herantreten kannst. du kannst also eine rente erst beantragen, wenn diese wartezeit abgelaufen ist, sonst zahlen die nicht. da meine rente im grunde in einem "vergleich" bewilligt wurde, hätte mich das ganze ohne versicherung um die 3000€ gekostet. so hab ich nur meine 200€ selbstbeteiligung gezahlt.

    die verschiedenen sozialvereine arbeiten überall mit unterschiedlichem engagement, haben aber auch zu viel zu tun, als das sie sich wirklich kümmern könnten. auch da wurde mir von vielen schlechten erfahrungen berichtet.

    was die frage betrifft... jetzt oder erst abwarten, ob die KK sich noch meldet...

    ich denke, das von der KK jetzt nichts mehr kommen wird, sind ja nur noch 4 monate ... wenn, dann hätten sie früher interveniert, jedenfalls meiner erfahrung nach. das einzige wäre noch, das sie dich auffordern, eine rente zu beantragen, um evtl. ein bissl geld von der DRV wieder zu bekommen wenn das ganze dann mal abgeschlossen ist. ob sie das wegen 4 monaten noch machen? wer weiss...

    wenn das krankengeld aber ausgelaufen ist, bekommst du nur ALG1 wenn du wieder arbeitsfähig bist, oder wenn ein rentenverfahren läuft weil die entscheidung noch nicht gefallen ist (wird dann auch nicht leicht mit dem jobcenter/AA ... die sperren sich gerne, was die nahtlosigkeit angeht). vor allem sollte der rentenantrag/rehaantrag vor auslaufen des krankengeldes gestellt werden.

    soweit erst mal von mir. solltest du noch fragen haben ... gerne - soweit ich helfen kann

    LG
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo kaschu,
    dazu gibt es hier im ro schon sehr viele beiträge. vielleicht schaust du diese erst einmal über die suchfunktion durch.
    aber schon mal einiges zum anmerken.
    es gibt nicht immer gleich "rente" , nur weil man sein beruf nicht mehr ausüben kann.
    du hast ja schon mal ein thema eröffnet. ich weiss jetzt leider nicht, wie alt du bist, was deine einschrenkungen sind, was du beruflich machst.
    wenn du schon lange au bist, wird die kk dich sicher bald auffordern ein antrag auf rehabilitation zu stellen. das können eine erneute reha, aber auch z.bsp.eine neuorientierung auf ein anderen beruf sein. das hängt von vielen faktoren ab. nicht jeder, der sein beruf nicht mehr aus üben kann, bekommt "gleich rente". da sollte man auch bedenken, das es noch viele andere möglichkeiten gibt, um weiter im arbeitsleben mitmachen zu können.
    bitte auch beachten, dass z.bsp. die Erwerbsminderungsrente (EMR) bei weiten nicht das finanzielle ausmaß hat, als ein einkommen. hier muss man oft auf sehr viel geld verzichten und im schlimmsten fall, bei der EMR auf dauer, wird die spätere rente darauf berechnet und man fällt da in ein tiefes loch.
    die EMR kann zeitlich befristet oder als teil EMR auf dauer oder befristet eingestuft werden. rehabilitation bedeutet nicht immer nur eine reha von 3 wo, sondern auch verschiedene massnahmen um ggf.in einer anderen (leichteren) tätigkeit weiter arbeiten zu können.
    ich empfehle dir, dich an dein rentenver-sicherungsträger (DRV) zu wenden um dich dort über all jene möglichkeiten umfassend zu informieren und beraten zu lassen.
    normal endet nach gesamt 78 wo die zahlung von krankengeld. die kk kann dich aber bereits vorher auffordern ein antrag auf reha zu stellen.
    da du bereits über 1 jahr au bist, muss ohnehin für dich bald eine lösung her, dass du nicht in ein finanzielles loch fällst.
    da man nicht ohne geld dastehen soll, wenn diese 78 wo enden, gibt es vereinbarungen, dass du dann über das AA (arbeitssamt) oder Jobcenter(JC) erst einmal über ALG 1 oder HarzIV weiterhin geld erhältst. aber das auch nur solange, wie du darauf anspruch hast.
    gern helfe ich dir weiter, dann schreibe eine PN.
    liebe grüsse vom sauri
     
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  5. kanalratte

    kanalratte Bekanntes Mitglied

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    hallo sauri...

    die spätere rente wird nicht auf die EMR berechnet.

    man nimmt das, was man bisher an rentenpunkten (rente) erarbeitet hat und rechnet das auf 65 jahre hoch. die daraus errechnete rente wird um 10,8% reduziert und das ist deine EMR ... die mit 65 (oder wann später dann mal der altersrenteneintritt erreicht ist) dann einfach den namen "altersrente" bekommt. weniger wirds also dann beim wechsel von EMR in altersrente nicht mehr. auch die rentenerhöhungen, die jährlich dazukommen bleiben erhalten.
    was man an EMR bekommen würde kann die DRV dann aber schon ausrechnen... eine beratung ist wirklich angebracht...

    LG
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo kanalratte,
    man kann es nennen wie man will. dennoch bekommt man letztenendes mit rentenbeginn aus einer EMR auch nur die rente darauf bezogen.
    d.h.mein eigentlicher rentenanspruch bezieht sich, ob ich will oder nicht auf die EMR, nicht auf meine rente, die ich bei normalen einkommen über die jahre hätte haben können.
    das meinte ich. insofern also gut überlegen ob man eventuell weiter, in einen anderen beruf, arbeiten könnte, oder aber die EMR ab sofort in anspruch nimmt. fakt ist, wenn man eine EMR auf dauer bekommt, bekommt man mit eintritt in das normale rentenalter, seine rente berechnet auf die EMR, nicht auf die zu erwartende rente, leider. somit geht einem ein erheblicher anteil an zu erwartender rente, verloren.
    was nicht heisst, das man nun aus angst zukünftiger und fehlender rentenanteile, doch versucht weiter zu arbeiten. was nicht geht, geht nicht und so muss man schauen was für ein machbar ist.
    fakt ist, einmal in EMR auf dauer, bedeutet kaum ein zurück .
    ich weiss heute, dass ich meine erarbeiteten rentenanteile nicht mehr erreichen werde, aber ich meiner gesundheit hier abbitte leisten muss. was nicht geht, geht nicht.
    wenn ich heut die wahl hätte, würde ich eventuell ver suchen, etwas anderes zu arbeiten. aber es ist so und ich muss es akzeptieren, ich kann nichts anderes arbeiten. so habe ich seit meinem 50.Lj eine EMR und ich versuche damit klar zu kommen.
    so mancher muss mir viel weniger geld klarkommen. dennoch ist auch das,schaffbar.
    alles gute sauri
     
  7. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Danke für eure Antworten.

    So eine Situation will ich eigentlich vermeiden. Denn Rente zu beantragen ist nun absolut nicht mein "Ziel" gewesen. Schon bei meiner ersten Reha wurde ich von den Ärzten gefragt, ob ich denn glaube, dass ich weiter in meinem Beruf arbeiten könne und ich machte klar, dass das meine Hoffnung ist. Habe in dem Jahr ja auch alles mögliche getan, jeden Therapievorschlag angenommen, um möglichst wieder arbeitsfähig zu werden. Hat sich halt nur leider nicht so entwickelt, wie erhofft...

    Meine erste Reha zählte ja als AHB, wurde direkt vom Krankenhaus beantragt. Ich bekam dann allerdings später so einen "gelben Brief" von der Krankenkasse. Da stand dann was von eingeschränktem Dispositionsrecht und dass es nun rechtlich quasi so zählt, als hätte die Krankenkasse mich zum Rehaantrag aufgefordert. Das war also schon im letzten Februar der Fall. Nun weiß ich aber nicht, ob sie mich jetzt nochmals dazu auffordern werden, bevor das Krankengeld ausläuft. Und ob es in diesem Fall tatsächlich ein Nachteil wäre, wenn ich vorher schon Rente beantragt hätte. Wenn ich @kanalratte richtig verstanden habe, könnte das ja der Fall sein.
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Falls du Rente beantragen willst, mach das nicht erst, wenn das Krankengeld ausläuft. Die Bearbeitungszeit kann ganz schön lang sein und ohne Geld oder erst wieder Gerenne zum Jobcenter ist auch total doof.
    In den allermeisten Fällen wird die Rente eh befristet bewilligt. Es könnte ja immerhin auch sein, dass sich in den 2-3 Jahren die Situation so verbessert, dass du wieder arbeiten kannst.
     
  9. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Da hab ich noch eine Frage @Maggy63 : Ich weiß inzwischen, dass ich mich trotz nach wie vor bestehenden Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit melden muss (wegen dieser Nahtlosigkeitsregelung). Aber gibt es da auch eine bestimmte Frist, bis wann das geschehen muss, also soundsoviel Tage/Wochen vor Auslaufen des Krankengeldes?
     
  10. kanalratte

    kanalratte Bekanntes Mitglied

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    das verstehe ich jetzt nicht ... also ob was ein nachteil in welchem fall wäre?

    es ist für die KK egal, ob du bei ber DRV einen reha- oder rentenantrag stellst. WENN sie (die KK) diech doch noch vor mai zur reha auffordern sollte, dann kannst du der KK mitteilen, dann du bei der DRV bereist einen antrag gestellt hast und nachfragem, wie du dich jetzt verhalten sollst.
    in dem falle setzt sich normalerweise die KK mit der DRV in verbindung und die einigen sich dann, wer dich wohin schickt.

    von mir aus würde ich bei der KK nur ne reha bantragen, wenn ich dann wieder schnell in meinen job könnte. sieht aber bei dir nicht so aus. also warum solltest du auf das höhere krankengeld verzichten? mal davon ab, das die wartezeit auf einen rehaplatz oft schon 3 monate dauert würde das der KK eh nichts mehr bringen.

    .............

    also, du möchtest nicht unbedingt in rente, kannst aber wahrscheinlich deinen beruf nicht mehr ausüben. darf ich fragen, wie alt du bist? davon hängt oft ab, was die DRV noch investieren möchte.

    du könntest bei der DRV einen "antrag auf leistungen zur beruflichen reha" beantragen. da gehst dann zb. um eignungstests für umschulungen, falls die jetzige arbeit garnicht mehr geht. oder um mögliche anpassungsmaßnahmen im jetzigen betrieb. oder um die frage, WAS überhaupt noch geht. auf jeden fall nicht vorrangig um rente (weil du ja weiter/wieder arbeiten möchtest, wie ich verstanden habe)

    es gibt also möglichkeiten, aber die sind so vielfältig, das in deinem fall der gang in eine beratungsstelle der DRV wirklich angebracht wäre.

    LG

    das bitte erst dann, wenn du den bescheid der KK bekommst, das dein krankengeld ausläuft. frühestens 14 tage vor ender der KG-Zahlung. angst um eine zahlungslücke musst du nicht haben. KG wird nachträglich ausgezahlt und ALG ebenfalls zum ende des monats.

    du hast bestimmt bedenken, weil menschen, die gekündigt werden, sich sofort melden müssen... das ist aber nur deswegen, weil man dann versuchen kann, sie nahtlos wieder in arbeit zu bringen.

    das ist bei dir aber nicht nötig/möglich... da du ja weiter krank nur ohne krankengeld bist.

    aber nahtlosigkeit bekommst du nur mit nachweis eines Reha-/Rentenantrages. da musst du dich also kümmern, bevor das krankengeld ausgelaufen ist.

    und bei der AfA KEINE krankenscheine mehr abgeben, wenn die ins system gelangen, dann wird das ALG trotz nahtlosigkeit nach 6 wochen eingestellt. und der zirkus fängt wieder von vorne an.

    und ganz wichtig!!! keine stundenzahl (was du arbeiten könntest) angeben im antrag auf ALG und auch nicht eintragen, das du nicht arbeiten kannst.
    einzutragen ist, das du dich mit deinem "restleistungsvermögen" dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst.

    sonst berechnen die das geld nach deinen angegebenen stunden oder lehnen komplett ab.

    das restleistungsvermögen muss dann die DRV einschätzen ... und darauf hat die AfA zu warten und bis dahin zu zahlen...

    LG
     
    #10 12. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2020
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  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Kaschu,
    wenn die KK dich bereits im februar aufgefordert hat ein antrag auf rente zu stellen, versteh ich gerade nicht, aus welchem grund du das nicht getan hast bzw.du dich da nicht weiter bei der KK bzw.DRV darüber informiert hast.
    die KK wird dich warscheinlich nicht noch einmal auffordern.
    m e.n. gibt es sogar eine frist wenn die KK auffordert ein rentenantrag zu stellen, in der man das tun muss. ich meine was von 6 wochen gelesen zu haben. aber das kann ich im moment nicht sagen wo das stand.
    wenn du den antrag auf rente stellst musst du gleichzeitig zum amt.
    ich habe dir geschrieben, dass du so ein antrag wenn dann in bälde stellen solltest, wenn du die nahtlosigkeit nutzen willst. jeder antrag brauch seine zeit und vor allem weisst du auch noch nicht was die DRV entscheidet. muss nicht rente sein.
    hast du ein grad der behinderung? weil dann musst du schaun wo der bereich im amt für behinderte ist, da sie dann für dich zuständig wären.
    ich denke du solltest nicht mehr abwarten.
    alles gute!
    saurier

    @Nachtrag
    due KK kann bei weiterbestehender AU die zahlung von krgeld bereits vor ablauf der 78.wo einstellen, wenn ersichtlich ist,das keine arbeitsfähigkeit mehr erreicht wird.
    auch aus diesem Grund würde ich den antrag stellen .
     
    #11 12. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2020
  12. kanalratte

    kanalratte Bekanntes Mitglied

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    Kaschu war ja in AHB ... der brief danach sagt nur aus, das die AHB nachträglich in eine reha der KK umgewandelt und so behandelt wird, als hätte die KK kaschu zu diesem reha-antrag aufgefordert.

    da stand nix von rentenantrag drin...

    und das mit dem dispositionsrecht heisst nur, das die KK ab dem zeitpunkt allein bestimmt, was kaschu zu tun hat (wenn er/sie weiter KG haben will) und sie/er eben nicht mehr ablehnen kann.

    und zur AfA kann kaschu erst, wenn der bescheid von der KK da ist, sie ist ja nicht arbeitslos... sondern ab dem im bescheid angegebenen datum nur "leistungslos" ...
     
  13. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Oh, da gibt es ein Missverständnis @saurier. Bis jetzt wurde ich noch nicht aufgefordert, Rente zu beantragen. Es ist lediglich eine Empfehlung von einigen meiner behandelnden Fachärzte und vom SMD. Meine Krankenkasse hatte mir letztes Jahr so einen spezielles Schreiben geschickt, nachdem durch das CTK Cottbus eine AHB für mich beantragt wurde. Das nennt sich "Einschränkung des Dispositionsrechts". Bedeutet, ich MUSSTE die Reha auf jeden Fall zum vorgegebenen Termin antreten. War aber auch kein Problem, denn ich wollte ja auch... Da ging es aber auch nur um die Reha, von Rente war da noch keine Rede.

    Nach dem, was ihr mir bisher geantwortet habt, werde ich mal lieber in den nächsten Tagen die Unterlagen für die DRV ausfüllen. Bis auf den letzten Drücker zu warten scheint ja höchstens Nachteile zu bringen...

    Edit: Da war @kanalratte schneller beim Aufklären des Irrtums ;)
     
  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Kanalratte hat das schon gut beantwortet :
    Aber nahtlosigkeit bekommst du nur mit nachweis eines Reha-/Rentenantrages. da musst du dich also kümmern, bevor das krankengeld ausgelaufen ist.

    und bei der AfA KEINE krankenscheine mehr abgeben, wenn die ins system gelangen, dann wird das ALG trotz nahtlosigkeit nach 6 wochen eingestellt. und der zirkus fängt wieder von vorne an.


    Am allerbesten ist, du lässt dich beraten, man tappt da nämlich schnell in eine Falle und dann hat man erstmal jede Menge Ärger, Lauferei, Schreiberei...
     
  15. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Aha @Maggy63, also ERST Rente (oder noch eine Reha) beantragen und DANN zur Agentur für Arbeit, soweit erstmal alles klar.
     
  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Es reicht, wenn du den Rentenantrag stellst. Wenn die DRV der Meinung ist, dass du erst noch eine Reha machen sollst, werden sie dir das gegenüber kundtun.;)
     
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  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Kaschu,
    dann hab ich das wohl falsch gelesen, sorry.
    denke auch dass du ev.keine neue reha machen musst, da sie dich ja aufgefordert haben die reha zu machen.
    aber dennoch, antrag stellen und abwarten.
    ich habe damals anfang august mein rentenantrag und beim AA den ALG1 antrag gestellt. hatte zum 01.09.das ALG 1bewilligt und 2 monate später die unbefristete rente. heisst also 2-3 monate musst du rechnen.
    wie lange bist du schon auf au?
    saurier
     
    #17 12. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2020
  18. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Alles gut, @saurier , solche Missverständnisse können vorkommen und lassen sich ja leicht aufklären. ;)

    Ich bin seit Ende November 2018 durchweg krankgeschrieben. Bis jetzt kam noch kein Schreiben von der KK wegen Aussteuerung.
     
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  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @danke kaschu,
    warst du in den 6 monaten vor november 2018 auf die jetzige erkrankung auch schon au in 2018? das zählt zu dem zeitraum dann dazu.
    du warst voriges Jahr zur AHB und im herbst in treuenbriezen zur schmerztherapie. das gibst du im antrag an die DRV mit an und solltest, wenn du ein bericht hast, diesen in kopie mit beifügen. ggf.holen sie sich die unterlagen dazu auch vom versicherungsträger, falls du diesen nicht hast. so könnte es sein das sie ggf. ent-scheiden, dass du nicht noch einmal zur reha musst. also bleibt abzuwarten was dann kommt.
    sauri
     
    #19 13. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2020
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  20. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Vor der jetzigen Krankschreibung hatte ich keine Fehltage wegen Krankheit und die letzte AU Anfang 2017 hatte andere Gründe.
    Berichte habe ich alle in Kopie daheim, ist also kein Problem die bei einem Antrag mitzuschicken.
     
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