Bearbeitungszeit für Antrag auf GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von sternchen42, 15. Januar 2014.

  1. sternchen42

    sternchen42 Mitglied

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    Hallo an alle,

    wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitungszeit beim Amt für den Antrag auf GdB?
    Angeblich würde ich bevorzugt bearbeitet werden,da ich ein Arbeitsverhältnis habe.
    Habe alles im September letzten Jahres abgegeben.
    Viele Grüße
    Hasen
     
  2. annejosefine

    annejosefine Neues Mitglied

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    10
    http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/feststellung.htm

    Nach drei Monaten würde ich nett mal nachfragen! :rolleyes:

    Hattest du ALLE Berichte zusammen oder mussten/wollten die noch mehr haben?
    Meine Erfahrung ist, wenn ICH alles zusammengesucht habe und es komplett abgegeben habe gings schneller.
    Liegt aber immer dáran wo man wohnt.
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo hasen,

    das ist von bundesland zu bundesland ganz unterschiedlich.

    wenn du den antrag abgegeben hast, solltest du innerhalb von 14 tagen
    einen zwischenbescheid bekommen, dass dein antrag eingegangen ist .
    sie bemüht sind ihn so schnell wie möglich zu bearbeiten.
    bitte sehen sie aufgrund der viilen anfragen von weiteren nachfragen ab"
    weiterhin weisen sie darauf hin, dass keine begutachtung in"natura"
    erfolgt, dies aber möglich sein kann, wenn abweichungen auftreten.

    naja so ähnlich jedenfalls.

    d.h. je nach dem was du an "behinderungen/einschränkungen" sowie an
    befunden, arztbriefe, rö, mrt, ct (aktuell)...angegeben bzw. abgegeben hast,
    muss der gu vom amt mit diesen unterlagen arbeiten. sind befunde schon älter,
    oder gar nicht vorhanden, muss derj eweils behandelnde arzt angeschrieben
    werden um dazu stellung zu nehmen. dazu haben die ärzte ein bestimmtes
    zeitvolumen, bis das erfolgen muss und er das wieder ans amt schicken muss.

    weichen befunde von gemachten "behinderungen/einschränkungen/krankheiten"
    im wesentlichen ab, kann das amt ggf. einen gutachter hinzuziehen, der sich
    genanntes direkt ansieht. heisst hier wirst du selbst zum gu-arzt vorgeladen.
    er muss dann die beschwerden einschätzen und dazu die untersuchungsergebnisse
    an den gu liefern. auch dafür haben die gu zeit, allein bis zum termin vom gu
    bis zu 6 monate, das schreiben des befundes hat auch noch mal 4-6 wo zeit
    und so kann das "sehr"lange dauern.

    manche ämter haben viel. auch nicht so viele anträge, andere wiederum mehr.
    so kann es gut sein, dass nach 3,4 monaten bereits ein entscheid fest steht.
    dann wären sie super schnell.

    nachfragen kannst du, wenn dir das ganze zu lange dauert.
    am besten schriftlich oder online mit deinem aktenzeichen, das
    steht in deinem
    bestätigungsschreiben vom eingang,
    telefonisch ist immer schwierig, mal meist der sb in urlaub, mal krank, mal nicht
    mal weiss keiner was. schriftlich bekommst du dann auf alle fälle eine antwort.
    mündlich ist ebenso kritisch, dann benötigst du einen termin oder musst dich in
    den warteraum setzen und riskierst, trotzdem nicht ran zukommen, wenn es dort
    zu voll ist.

    würde hier einen zeitraum ab 4,5 monate wählen. das ist allemale legitim.
    ab das nun für in arbeitstehende schneller geht, naja....ich denke nicht.

    trotzdem weiterhin daumen drück, dass du bald einen bescheid bekommst.

    sauri
     
  4. anurju

    anurju anurju

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    Hallo,

    bei mir hat es auch ca. 3 Monate gedauert - allerdings hatte ich auch alle relevanten Befunde, Klinikberichte, Arztgutachten beigefügt.

    Eine Freundin von mir hatte das nicht getan und wartet nun schon über 6 Monate - wohl u.a. weil die vom Amt angeschriebenen Ärzte sich mit der Antwort einige Zeit lassen...

    Ich würde es immer wieder so machen, dass ich die Unterlagen komplett einschicke - ist viel Arbeit und wird evtl. von den Ärzten nicht so gerne gesehen (weil die sonst wohl auch Geld vom Amt bekommen, wenn sei von dem angeschrieben werden) - aber zum einen weiß man dann, dass sie auch wirklich alle Unterlagen haben und hat selber einen Überblick darüber, was geschrieben wurde und kann bei seinen eigenen Ausführungen (waren bei mir allerdings recht knapp) darauf Bezug nehmen.

    Ich drücke die Daumen, dass du bald Bescheid bekommst!

    Liebe Grüße von anurju :)
     
    #4 15. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2014
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Bei meinem Erstantrag hat es Monate gedauert. Beim Verschlimmerungsantrag 3 Wochen. Ist also sehr unterschiedlich, kommt wohl drauf an, wie viel sie gerade zu bearbeiten haben.
     
  6. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,
    bei mir hat es jedes Mal 6 Monate gedauert ( zwischen Antrag und GdB 30 unbefristet, Widerspruch und GdB 40 befristet- zwischen Verschlimmerungsantrag und Ablehnung und Widerspruch mit Anwalt und Ablehnung)- auch als ich bei einem Widerspruch einen Rechtsanwalt einschaltete. Sie behaupteten doch glatt, meine Ärzte hätten die Unterlagen noch nicht zurückgeschickt- dabei hatten sie keinen meiner Ärzte angeschrieben.
    Wenn ich nicht letztendlich anschließend über den Klageweg Erfolg gehabt hätte, dann ich ich diesem Sachbearbeiter zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde "verholfen" . Die Unterlagen die man bekam ( z.B. auch vom Gutachter) waren 2005 noch mit einer Schreibmaschine getippt und mit Tippex behandelt - aber das nur am Rande. Sie beachteten auch viele Arztunterlagen wie nicht vorhanden, obwohl sie von mir selbst mitgeschickt worden waren. Die Klage musste ich nicht zu Ende führen- sie berücksichtigten endlich alles eingereichte, fragten nun endlich auch bei den Ärzten nach und vor der Verhandlung wurde mir ein "Angebot" gemacht, das ich dann auch nicht ablehnte.

    Du siehst also, es kann lange dauern- bei mir zog sich das ganze dann ( mit einer Pause von einem Jahr vor einem Verschlimmerungsantr) von Oktober 2001 bis Juli 2007.
    Ich hatte in dem ganzen Chaos mal von einer übergeordneten Schwerbehindertenvertretung gehört, sie müssten inzwischen nach 3 Monaten bearbeitet haben, weiß aber von dem Amt bei dem ich auch sein musste, dass sie schon immer zu den langsamsten gehörten und auch überdurchschnittlich viele Ablehnungen produzieren.

    Ich drücke dir die Daumen, dass du an ein anderes Amt geraten bist und ich denke, nach 3 Monaten kannst du wirklich mal nachfragen.

    Kröti
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kroeti,
    dem ist tatsache so!
    nach 13 wo sollte der antrag bearbeitet werden
    (lt.schwerbehindertengesetz-und seinen regularien)

    den verschlimmerungsantrag habe ich für meinem papa nur über eine
    beschwerde an das qualitätsmanagement des lagesoz (des jeweiligen
    landes/kreises/bezirkes) nach 1,5 jahren bearbeitungszeit bewilligt bekommen.

    habe dort den entsprechenden ma alle bis dahin von uns gemachten anrufe,
    eingaben, anfragen, mit exakten angaben wann, worüber, mit wem gesprochen,
    schön sauber aufgelistet und diesen hinweis der bearbeitungszeit eingebracht
    und angefragt, ob sich der schwerbehindertenstatus durch die zeit klären soll ?:mad:
    (ob sie warten wollen bis er verstirbt.)

    in diesen 1,5 jahren habe ich mir sehr viele sachen anhören dürfen, die mich
    mur sprachlos machten. wie
    "wir sind für die berufstätigen da! und nicht für die rentner in dem alter"
    (komisch warum hatte es bei mir im ersten verschlimmerungsantrag noch
    länger gedauert, denn da war ich voll berufstätig und brauchte die einstufung
    dringend)

    " er hat doch ein schwerbehinderten ausweis, das reicht doch"
    klingt eher harmlos.
    aber wenn mann nicht mehr laufen kann, sehr wichtig, die merkzeichen
    schnellstens zu bekommen! mama war gerade 70 und ebenso krank.

    eine sachbearbeiterin für die antragstellung sagte mir dann, wortwörtlich:
    "wenn ich den befund aus dem krh sehe, dann wird ihr vater die erhöhung
    nicht bekommen und erledigt. das kann ich ihnen jetzt schon sagen." :eek::eek::eek:
    und sie brauchen sich hier nicht laufend melden. es dauert eben und eine
    bearbeitung ist vorläufig nicht in sicht.

    ich bekam grosse augen und fragte: "warum?, sind sie arzt, das sie die ganzen
    krankheiten, beschwerden und zusammenhänge beurteilen könnten? dass dürfen
    m.e.n. nur dazu extra bestellte gutachter?"
    mein papa war 76 jahre und nach einem tumor und 2xHirnbluten sowie ataxie,
    gang, und mobilitäsgemindert (rollator/rollstuhl),störung der li körperseite mit
    teilweiser lähmung, fehlender feinmotorik, sehstörung und teilw.blind). dazu
    hochgradig schwerhörig, diabetes, bluthochdruck.
    haupterkrankung: Amyloidangiopathie (brüchig werden der gefässe, besonders
    im kopf und ständig kleinsten einblutungen)und beginnendem alzheimer.
    wer mal lesen mag was das ist
    hier der link http://www.gesundheit.de/krankheiten/gehirn-und-nerven/schlaganfall/hirnblutungen-ursachen-diagnostik-verlauf

    darauf sagte diese ma in einem sehr bestimmenden und kein wiederspruch
    duldenden ton
    "das sagt mir meine erfahrung, ich bin schliessllich schon 10 jahre hier tätig"

    ":eek: Wie bitte?" das war so dreist. mir blieb die sprache weg, ganz ehrlich!
    ich wollte es einfach nicht glauben.

    hatte mir den namen der sachbearbeiterin im LaGeSoz geben lassen.


    das brachte meiner geduld ein aprupptes ende und ich hatte dann selber endlich
    genug! nach dem ich mehr wie gnädig war, mir ihre ausreden und ausflüchte
    anhören zu müssen!
    so dass ich mich noch am selben tag an die unten genannten beschwerdestelle in b.
    gewandt habe.


    binnen 1 woche! hatte mein papa seinen neuen ausweis mit folgenden merkzeichen
    GdB 100 /aG / B / H /B / RF / Fahrdienst /Freifahrtticket

    meine eltern wussten sich nicht allein zu helfen.
    das amt spekuliert darauf , 80% im erstantrag abzulehnen.
    tatsache ist, für die wenigsten abgelehnten anträge wird ein widerspruch eingereicht
    oder geklagt.
    so spart "das land" eine menge an arbeit und anderen dingen, die eben genannten
    personen lt.gesetz zusteht! SGB IX; Nachteilsausgleich

    wir haben ein grosses klientel in D, was anspruch auf behiderung begehrt.
    wieviele nicht zu ihrem recht kommen, weil sie keine chance haben, dass sich jemand
    kümmert, nachhakt, hilft, klagt oder ihnen sagt, stellen sie einen antrag oder wer kann
    ihn helfen lässt sich nur erahnen.

    das sind die schwächsten personen unserer gesellschaft und es ist doch der reinste
    wahnsinn, wie mit ihnen umgegangen wird. fast könnte man denken, so mancher
    sb muss das aus seiner tasche bewilligen.
    und das in einem sozialstaat, wo man sich um behinderte, kranke und alte menschen
    besonders kümmert?
    :(
    viel. sollte man das mal hinterfragen?

    oh, bei dem thema kann ich sehr frustig werden:mad:
    obwohl ich immer versuche beide
    seiten zu sehen und lösungen zu finden.

    fazit meiner mama: ohne dich? hätten wir das nie bekommen, denn wir wüssten nicht
    mal ansatzweise wie.

    allein deswegen gebe ich mein wissen dazu gern weiter.
    saurier
     
    #7 16. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2014
  8. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Huhu also das mit den drei monaten hab ich auch schon gehört, aber ob in der zeit der beschluss da sein muss kann ich nicht sagen...nur soviel bei meinem verschl.antrag hat es ca 6-8 wochen gedauert und mein orthop. und hausarzt wurden in dieser zeit noch anbeschrieben vom amt...

    Saurier das ist echt schlimm was ihr da erlebt habt, meine schwie-mu har 80% und da es ihr nichts bringt ein merkzeichen zu beantragen, hab ich es nicht gemacht bzw sie hat ja ein rf... aber der rest??? Bringt nix da sie eh mit pflegestufe 2 ans haus bzw bett gefesselt ist. Muss sie zum facharzt machen das die johanniter mit rollstuhl und noch bezahlt das ihre kk...hoffe es bleibt so...
    Aber ich gebe dir mit allem absolut recht :top:
     
  9. Julia123

    Julia123 rheumatic pixie

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    Hallo,
    ich habe nach 8 Wochen den Bescheid über 50% Schwerbehinderung bekommen. Mir wurde aber bereits nach wenigen Tagen der Eingang meines Antrags bestätigt. Das ist, denke ich, von Amt zu Amt ganz unterschiedlich je nachdem, wieviele Anträge vorliegen und wie langsam oder schnell die Sachbearbeiter sind.....

    Liebe Grüße
    Julia123
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ich muss auch sagen, es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Ich hatte glaube ich auch nach ca. 5 Monaten den ersten Bescheid... Na damit war es ja nicht getan- Widerspruch Klage - und dann 50%.... Alles lief von 2007 - 2010.....


    Alles andere hat Saurier bereits geschrieben.....

    Ja, wieviele Menschen haben keine Lust und auch nicht den Mut - in Widerspruch zu gehen, geschweige denn zu klagen...
    Schön - wenn es dann immer Hilfe aus dem Umfeld gibt - damit der Staat nicht mit alles durch kommt.....


    LG
     
  11. sternchen42

    sternchen42 Mitglied

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    9. Oktober 2011
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    Dresden
    Danke an alle für die Antworten.
    Werde noch etwas warten und dann mal wieder anfragen.
    Habe heute erfahren,das bei uns eine Wartezeit von ca.6 Monaten durchaus nochmal ist.
    Viele liebe Grüße von Hasen
     
  12. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo,
    grabe mal diesen alten Thread aus um eine etwas simple aber wichtige Frage für mich zu stellen.
    Wie sende ich die ganzen Dokumente am besten zum Versorgungs-/Landratsamt?
    Reicht ein einfaches "Einschreiben", eher nicht oder?
    Mir wäre ja ein "Eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein" am liebsten. Ist aber bestimmt im Amt eher nicht so angesagt.

    Bleibt ja eigentlich nur das "Einwurf-Einschreiben". Richtig?

    Stelle diese Frage weil ich sichergehen will das die Dokumente nicht verloren gehen. Das zusammentragen hat mich, wie ihr ja selber wisst, eine menge nerven und viel Zeit gekostet.

    Grüße
     
  13. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    28. Oktober 2005
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    Wenn es so mühsam war alles zusammen zu bekommen: alles kopieren vor dem Verschicken.
    Ich habe meine Sachen per Einschreiben verschickt.
     
  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Wäre das Sicherste.
     
  15. Fisshu

    Fisshu Aktives Mitglied

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    3. April 2019
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    Die meisten Ämter haben zentrale Poststellen, die gesammelt die Post annehmen und verschicken. Und dann intern an die entsprechenden Mitarbeiter verteilen. Insofern denke ich, ist es eigentlich egal welches Einschreiben du nimmst.
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    13.139
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    Köln
    Du hast dann aber eine Bestätigung, das es jemand (Postbevollmächtigter der Bearbeitungsstelle) entgegen genommen hat. bei einem Einwurf Einschreiben hast du nichts in der Hand.
     
    saurier gefällt das.
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