Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    myhandicap.de
    vdk.de
    einfach-teilhaben.de

    als Beispiel, wo man interessante Dinge nachlesen kann.

    Broschüren gibt es z.B. bei: bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html

    Jeweils ein www. davor setzen...wollte hier nicht alles Direktlinks setzen.
     
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  2. Cabrito

    Cabrito Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    vielen Dank
     
  3. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    @Heike68 : Ja, das gibt es hier im ÖPNV ohne Merkzeichen.

    @Cabrito : Einfach nachfragen, z.B. im Kino oder Museum oder Tierpark, ob es Ermäßigungen gibt.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
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  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Muss dazu nicht ein besonderer Ausweis mit Wertmarke zur Hand sein?
    Ich bekomme keine Freifahrt trotz GdB60 G(nur mit Wertmarke geht das und die muss man zahlen)
    https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung

    Hier die Info der KVB in Köln dazu:
    https://www.kvb.koeln/tickets/welches_ticket/sonstige_tickets/fahrgaeste_mit_behinderungen.html

    ....und parken auf den gekennzeichneten Rolliplätzen ist nicht gestattet. Dazu benötigt man den Blauen Rollstuhl- Parkausweis fürs Auto.
    Beschreibung
    Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.

    Benötigt werden
    [​IMG]
    • Formloser schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen
    • Personalausweis oder Pass (Original oder beidseitige Kopie)
    • Schwerbehindertenausweis (Original oder beidseitige Kopie)
    • Aktuelles Passbild
      (Kopie von Passbild oder eingescanntes Passbild kann nicht verwendet werden)

    • Nur bei einer Verlängerung zusätzlich den abgelaufenen Schwerbehindertenparkausweis
    • Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte, einen Bevollmächtigten,
      eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht

    • Personalausweis der oder des Bevollmächtigten,
      der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)
    [​IMG]
    Voraussetzung für den in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis ist die Feststellung des Merkzeichens "aG" oder "Bl" oder das Vorliegen einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung.

    Der Parkausweis gilt nur, wenn er offen hinter der Windschutzscheibe ausliegt.
    Er berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:

    • im eingeschränkten Haltverbot (maximal bis zu 3 Stunden)
    • in Zonenhalteverboten
    • in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
    • an Stellen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
    • auf Bewohnerparkplätzen (maximal bis zu 3 Stunden) und
    • in verkehrsberuhigten Bereichen.
    Der Ihnen genehmigte Parkausweis gilt bundesweit. Im europäischen Ausland gelten für Sie die dortigen Regeln. Die Genehmigung gilt so lange, wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, jedoch längstens fünf Jahre.

    Sollten Sie die Antragsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, können Sie eine sogenannte Parkberechtigung erhalten, wenn Sie zum Beispiel an einer erheblichen Gehbehinderung (gegebenenfalls in Verbindung mit einer Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane) leiden oder aber hochgradig an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind.

    Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
     
    #304 1. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 1. August 2019
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  5. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Ich selbst habe keine 60 %, nur 50, aber eine Bekannte von mir fährt mit ihrem Schwerbeh.Ausweis 60 % ohne Merkzeichen kostenlos Bus. Sie hat noch einen alten großen Ausweis, genauso groß wie meiner. Ich habe bisher keinen "Verschlechterungsantrag" gestellt, weil mein Ausweis "unbefristet" ist und ich keine Lust auf jährliche Kontrollen habe, wenn ich dann einen neuen Ausweis befristet bekomme.
    Ich weiß ja auch nicht, ob meine Bekannte nun ständig "schwarz" fährt oder nicht. Ist ja auch ihre Sache …

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  6. kukana

    kukana in memoriam †

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    Frag sie mal, vielleicht hat sie ja eine Wertmarke, die zahlt man einmal im Jahr.
     
  7. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Kuki,

    Ich habe mit 80und B,G, die Erlaubnis umsonst zu fahren.
    Das wundert mich bei dir gerade
    An dem B wirds kaum liegen

    In deinem link steht auch, dass der ausweis zweifarbig sein muss.
    Vielleicht hat das entsprechende dame ja.
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich dürfte mit 60G und Wertmarke. Habe mich aber für die 50% Steuerbefreiung beim Kfz entschieden.

    Also einfach so, nur mit Ausweis hätte ich keine freie Fahrt.
     
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  9. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Man hat die Wahl zwischen Steuernachlass und Freifahrten. Freifahrten sind nur mit Wertmarke erlaubt, auch, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, ohne Marke fährt man schwarz.
     
  10. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Habe auch ne wertmarke aber auch diesen zweifarbigen ausweis.

    Aber ich dachte du hast auch keine kfz steuererleichteung.
    Muss man sich ja entscheiden
     
  11. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    In reinfeld gibt es so asta taxi oder so ähnlich, da kann man auch nur mit schwebiausweis umsonst mitfahren.
     
    #311 1. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2019
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ging ja erstmal um die freien Fahrten ohne das man "schwarz" fährt.
     
  13. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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  14. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Aber ohne Merkzeichen, wie Luna-Monas Bekannte erzählt, gibt es gar keine Möglichkeit diese Wertmarke zu erwerben.
    Läst sich ja auch noch mal in Kukis Link nachlesen.
     
  15. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hier muss man den Ausweis bei jeder Fahrt vorzeigen.
    Da hätte bei deiner Bekannten bestimmt schonmal jemand etwas gesagt!?
     
  16. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    man kann die Wertmarke auch bekommen, wenn man Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt oder Grundsicherung...........
    aber es ist ja alles Spekulation weswegen mona-lisas Bekannte umsonst fahren darf.
    Cabrito wird die Wertmarke nicht wegen einem GdB von 60 bekommen.
    @Cabrito
    war bei deiner Bescheinigung kein Beiblatt ,auf dem die Vorteile standen die du jetzt auf grund des GdB bekommst ?
    Wenn du noch arbeitest,bekommst du jetzt 5 Tage mehr Urlaub.
     
  17. lieselotte08

    lieselotte08 Bekanntes Mitglied

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    Beim Durchlesen hier hat sich für mich eine Frage aufgetan.
    Ich habe einen Feststellungsbescheid über einen GdB von 40.
    Wegen dieser Erkrankung beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente. Heisst dass, dass mir ein Steuerfreibetrag zusteht? So habe ich jedenfalls den §33 ESTG verstanden. Weiß jemand, ob das richtig ist?
    Liebe Grüße
    Lieselotte
     
  18. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    NRW/Rheinland
    Liegt der Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn Rente oder andere laufender Bezüge bezogen werden oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt.

    Wenn dies auf die zutrifft durch Deine Rente, liegt Dein Steuerfreibetrag bei 430 €.
     
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  19. lieselotte08

    lieselotte08 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    856
    So hatte ich es auch verstanden. Danke dir, Heike.
    LG
    Lieselotte
     
  20. Cabrito

    Cabrito Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    335
    Wo kann ich den Schwerbehindertenschein für das Auto beantragen? Damit ich auf den gekennzeichneten Parkplätzen parken darf?
     
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