myhandicap.de vdk.de einfach-teilhaben.de als Beispiel, wo man interessante Dinge nachlesen kann. Broschüren gibt es z.B. bei: bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html Jeweils ein www. davor setzen...wollte hier nicht alles Direktlinks setzen.
@Heike68 : Ja, das gibt es hier im ÖPNV ohne Merkzeichen. @Cabrito : Einfach nachfragen, z.B. im Kino oder Museum oder Tierpark, ob es Ermäßigungen gibt. Liebe Grüße Luna-Mona
Muss dazu nicht ein besonderer Ausweis mit Wertmarke zur Hand sein? Ich bekomme keine Freifahrt trotz GdB60 G(nur mit Wertmarke geht das und die muss man zahlen) https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung Hier die Info der KVB in Köln dazu: https://www.kvb.koeln/tickets/welches_ticket/sonstige_tickets/fahrgaeste_mit_behinderungen.html ....und parken auf den gekennzeichneten Rolliplätzen ist nicht gestattet. Dazu benötigt man den Blauen Rollstuhl- Parkausweis fürs Auto. Beschreibung Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind. Benötigt werden Formloser schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen Personalausweis oder Pass (Original oder beidseitige Kopie) Schwerbehindertenausweis (Original oder beidseitige Kopie) Aktuelles Passbild (Kopie von Passbild oder eingescanntes Passbild kann nicht verwendet werden) Nur bei einer Verlängerung zusätzlich den abgelaufenen Schwerbehindertenparkausweis Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte, einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie) Voraussetzung für den in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis ist die Feststellung des Merkzeichens "aG" oder "Bl" oder das Vorliegen einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung. Der Parkausweis gilt nur, wenn er offen hinter der Windschutzscheibe ausliegt. Er berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen: im eingeschränkten Haltverbot (maximal bis zu 3 Stunden) in Zonenhalteverboten in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken an Stellen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten auf Bewohnerparkplätzen (maximal bis zu 3 Stunden) und in verkehrsberuhigten Bereichen. Der Ihnen genehmigte Parkausweis gilt bundesweit. Im europäischen Ausland gelten für Sie die dortigen Regeln. Die Genehmigung gilt so lange, wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, jedoch längstens fünf Jahre. Sollten Sie die Antragsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, können Sie eine sogenannte Parkberechtigung erhalten, wenn Sie zum Beispiel an einer erheblichen Gehbehinderung (gegebenenfalls in Verbindung mit einer Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane) leiden oder aber hochgradig an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind. Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Ich selbst habe keine 60 %, nur 50, aber eine Bekannte von mir fährt mit ihrem Schwerbeh.Ausweis 60 % ohne Merkzeichen kostenlos Bus. Sie hat noch einen alten großen Ausweis, genauso groß wie meiner. Ich habe bisher keinen "Verschlechterungsantrag" gestellt, weil mein Ausweis "unbefristet" ist und ich keine Lust auf jährliche Kontrollen habe, wenn ich dann einen neuen Ausweis befristet bekomme. Ich weiß ja auch nicht, ob meine Bekannte nun ständig "schwarz" fährt oder nicht. Ist ja auch ihre Sache … Liebe Grüße Luna-Mona
Kuki, Ich habe mit 80und B,G, die Erlaubnis umsonst zu fahren. Das wundert mich bei dir gerade An dem B wirds kaum liegen In deinem link steht auch, dass der ausweis zweifarbig sein muss. Vielleicht hat das entsprechende dame ja.
Ich dürfte mit 60G und Wertmarke. Habe mich aber für die 50% Steuerbefreiung beim Kfz entschieden. Also einfach so, nur mit Ausweis hätte ich keine freie Fahrt.
Man hat die Wahl zwischen Steuernachlass und Freifahrten. Freifahrten sind nur mit Wertmarke erlaubt, auch, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, ohne Marke fährt man schwarz.
Habe auch ne wertmarke aber auch diesen zweifarbigen ausweis. Aber ich dachte du hast auch keine kfz steuererleichteung. Muss man sich ja entscheiden
In reinfeld gibt es so asta taxi oder so ähnlich, da kann man auch nur mit schwebiausweis umsonst mitfahren.
Aber ohne Merkzeichen, wie Luna-Monas Bekannte erzählt, gibt es gar keine Möglichkeit diese Wertmarke zu erwerben. Läst sich ja auch noch mal in Kukis Link nachlesen.
Hier muss man den Ausweis bei jeder Fahrt vorzeigen. Da hätte bei deiner Bekannten bestimmt schonmal jemand etwas gesagt!?
man kann die Wertmarke auch bekommen, wenn man Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt oder Grundsicherung........... aber es ist ja alles Spekulation weswegen mona-lisas Bekannte umsonst fahren darf. Cabrito wird die Wertmarke nicht wegen einem GdB von 60 bekommen. @Cabrito war bei deiner Bescheinigung kein Beiblatt ,auf dem die Vorteile standen die du jetzt auf grund des GdB bekommst ? Wenn du noch arbeitest,bekommst du jetzt 5 Tage mehr Urlaub.
Beim Durchlesen hier hat sich für mich eine Frage aufgetan. Ich habe einen Feststellungsbescheid über einen GdB von 40. Wegen dieser Erkrankung beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente. Heisst dass, dass mir ein Steuerfreibetrag zusteht? So habe ich jedenfalls den §33 ESTG verstanden. Weiß jemand, ob das richtig ist? Liebe Grüße Lieselotte
Liegt der Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn Rente oder andere laufender Bezüge bezogen werden oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt. Wenn dies auf die zutrifft durch Deine Rente, liegt Dein Steuerfreibetrag bei 430 €.
Wo kann ich den Schwerbehindertenschein für das Auto beantragen? Damit ich auf den gekennzeichneten Parkplätzen parken darf?