GdB und wöchentliche Arbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sternchen42, 29. Juli 2019.

  1. sternchen42

    sternchen42 Mitglied

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    Hallo wer kann mir Auskunft erteilen?

    Ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden bei einer 5 Tage Woche, sowie eine Gleichstellung vom Arbeitsamt.
    Teilweise geh ich in einer Woche von Montag bis Sonntag fast 38 Stunden, dafür Ausgleich die darauffolgende Woche zum Beispiel.Mir ist das aber von den Stunden zu unausgeglichen, hab dann in der vollen Woche gesundheitlich doch ganz schön zu kämpfen.
    Meine Frage :Ist dies korrekt? Bzw.kann die Gleichstellung mich davor schützen?

    Liebe Grüße von Hasen
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
    Ich denke davon hängt es ab, ob die Stunden in der langen Woche als Überstunden gelten.
    ich glaube an Überstunden kann man was machen. Das wissen an andere besser

    Welchen GDB hast du denn?

    alles gute
     
  3. Steffi1984

    Steffi1984 Mitglied

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    Hallo!
    Gleichstellung bedeutet einen GdB von 30 oder 40. Soweit ich das aus meiner eigenen Situation heraus weiss hilft dir die Gleichstellung bei den Arbeitszeiten nicht. Du kannst ja theoretisch auch mit einem GdB von 100 voll erwerbsfähig sein... Somit musst du schauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Und ansonsten würde ich das mit meinem Chef besprechen und gemeinsam überlegen, wie man die Arbeit besser strukturieren kann, damit du konstanter arbeiten kannst.

    Liebe Grüße!
    Steffi
     
  4. sternchen42

    sternchen42 Mitglied

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    Ich hab einen GdB von 30.
    Mit Arbeitgeber habe ich schon gesprochen .
    Danke für die Antworten.
    LG.
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Der GdB sagt ja nichts aus zu den Arbeitszeiten. Es kommt auf deinen Vertrag an. Wenn dort steht, das du Teilzeit machdt, dann greift bei der Gleichstellung der §124 glaube ich, der besagt, das gleichgestellte Teilzeit Kräfte keine Überstunden machen müssen.

    http://www.inklusion-gelingt.de/freistellung-von-mehrarbeit.html
     
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  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Kuki,
    Das hatte ich in Erinnerung aber wusste nicht ob es bei Gleichstellung auch schon greift
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    Doch, den habe ich in meiner Firma schon 2012 angewendet, als ich in Teilzeit ging. Mein Chef und meine Kollegen waren zwar nicht erbaut, aber das war mir egal.

    Abgesehen davon gibt es ja auch noch ein Teilzeitarbeit Gesetz Tarifverträge, dort steht, meine ich, auch, das Teilzeit Kräfte keine Überstunden machen müssen?

    https://www.arbeitsvertrag.org/ueberstunden-bei-teilzeit/
     
    #7 30. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2019
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  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Bei Teilzeit und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente muss man besonders aufpassen, denn regelmäßige Überstunden machen schnell aus Teilzeit eine Vollzeit Stelle. Die Teilrente aber besagt, dass man unter 6 Std bleiben muss pro Werktag.
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @grundsätzlich greift die gleichstellung nur im hinblick auf die gdb hürde von 50,
    damit man mit 30 oder 40 nicht so schnell gekündigt werden kann.
    die arbeitszeit ist im arbeitsvertrag geregelt. aber, bei arbeitszeiten unter 38,5 bzw 40(ost bzw.) std.gilt m.w.n.folgendes für stunden die man mehr macht bis zur genannten std.grenze sind "mehrarbeit" keine überstunden.
    ...()Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX ist die Arbeit, die über die allgemeine gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 2 S. 3 ArbZG) hinausgeht()...
    erst wenn man über diese std. hinaus, also mehr als 38,5 (alte bundesländer) bzw.40 std (neue bundesländer) arbeitet sind überstunden.
    es bleibt in deinen fall, dabei das es eine vereinbarungsache mit dem arbeitgeber ist, wie std.gehändelt werden, die über die normale arbeitszeit hinausgehen aber unter der vollarbeitszeitgrenze liegen.
    alles was darüber ist, sind überstunden und die darfst du ablehnen, sofern die fa.nicht in einer notsituation ist.

    saurier
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    Sie hat ja einen Vertrag über 20 Std in 5 Tagen und Gleichstellung bei GdB von 40. Das sollte man dann schon mal mit dem Arbeitgeber besprechen. 38 statt 20 ist m. E zuviel. Zur Not mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
     
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  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    das ist wohl war. nur frage ist was vertraglich vereinbart ist.
    @sternchen42
    wenn du mit dem arbeitgeber gesprochen hast, was ist dabei herausgekommen?
    gibt es eine lösung?
    sauri
     
  12. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Vertraglich vereinbart sind 20 std hat sie ja geschrieben
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Ducky,
    nicht die vertragl.arbeitszeit, sondern was an mehrarbeit wie vergütet oder abgegolten wird, bis an die grenze der vollzeit.
    saurier
     
  14. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Dann würde jemand mit 20 std,erst bei knapp doppelter Leistung überstunden haben,grübel

    Gilt das auch, wenn eine em -teilrente besteht?
     
    #14 30. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2019
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    ducky,
    die regelung ist so.richtig.

    nein, bei Teil EMR oder voller EMR gilt das nicht.
    bei teilrente ist der verdienst entscheidend, den man noch dazu verdienen kann.steht im rentenbescheid.
    bei voll EMR, bis zu 3 std.tägl.max.450 € pro monat
    plus 2x 450 € im jahr zusätzlich.
    sauri
     
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