Hallo wer kann mir Auskunft erteilen? Ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden bei einer 5 Tage Woche, sowie eine Gleichstellung vom Arbeitsamt. Teilweise geh ich in einer Woche von Montag bis Sonntag fast 38 Stunden, dafür Ausgleich die darauffolgende Woche zum Beispiel.Mir ist das aber von den Stunden zu unausgeglichen, hab dann in der vollen Woche gesundheitlich doch ganz schön zu kämpfen. Meine Frage :Ist dies korrekt? Bzw.kann die Gleichstellung mich davor schützen? Liebe Grüße von Hasen
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Ich denke davon hängt es ab, ob die Stunden in der langen Woche als Überstunden gelten. ich glaube an Überstunden kann man was machen. Das wissen an andere besser Welchen GDB hast du denn? alles gute
Hallo! Gleichstellung bedeutet einen GdB von 30 oder 40. Soweit ich das aus meiner eigenen Situation heraus weiss hilft dir die Gleichstellung bei den Arbeitszeiten nicht. Du kannst ja theoretisch auch mit einem GdB von 100 voll erwerbsfähig sein... Somit musst du schauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Und ansonsten würde ich das mit meinem Chef besprechen und gemeinsam überlegen, wie man die Arbeit besser strukturieren kann, damit du konstanter arbeiten kannst. Liebe Grüße! Steffi
Der GdB sagt ja nichts aus zu den Arbeitszeiten. Es kommt auf deinen Vertrag an. Wenn dort steht, das du Teilzeit machdt, dann greift bei der Gleichstellung der §124 glaube ich, der besagt, das gleichgestellte Teilzeit Kräfte keine Überstunden machen müssen. http://www.inklusion-gelingt.de/freistellung-von-mehrarbeit.html
Doch, den habe ich in meiner Firma schon 2012 angewendet, als ich in Teilzeit ging. Mein Chef und meine Kollegen waren zwar nicht erbaut, aber das war mir egal. Abgesehen davon gibt es ja auch noch ein Teilzeitarbeit Gesetz Tarifverträge, dort steht, meine ich, auch, das Teilzeit Kräfte keine Überstunden machen müssen? https://www.arbeitsvertrag.org/ueberstunden-bei-teilzeit/
Bei Teilzeit und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente muss man besonders aufpassen, denn regelmäßige Überstunden machen schnell aus Teilzeit eine Vollzeit Stelle. Die Teilrente aber besagt, dass man unter 6 Std bleiben muss pro Werktag.
@grundsätzlich greift die gleichstellung nur im hinblick auf die gdb hürde von 50, damit man mit 30 oder 40 nicht so schnell gekündigt werden kann. die arbeitszeit ist im arbeitsvertrag geregelt. aber, bei arbeitszeiten unter 38,5 bzw 40(ost bzw.) std.gilt m.w.n.folgendes für stunden die man mehr macht bis zur genannten std.grenze sind "mehrarbeit" keine überstunden. ...()Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX ist die Arbeit, die über die allgemeine gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 2 S. 3 ArbZG) hinausgeht()... erst wenn man über diese std. hinaus, also mehr als 38,5 (alte bundesländer) bzw.40 std (neue bundesländer) arbeitet sind überstunden. es bleibt in deinen fall, dabei das es eine vereinbarungsache mit dem arbeitgeber ist, wie std.gehändelt werden, die über die normale arbeitszeit hinausgehen aber unter der vollarbeitszeitgrenze liegen. alles was darüber ist, sind überstunden und die darfst du ablehnen, sofern die fa.nicht in einer notsituation ist. saurier
Sie hat ja einen Vertrag über 20 Std in 5 Tagen und Gleichstellung bei GdB von 40. Das sollte man dann schon mal mit dem Arbeitgeber besprechen. 38 statt 20 ist m. E zuviel. Zur Not mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
das ist wohl war. nur frage ist was vertraglich vereinbart ist. @sternchen42 wenn du mit dem arbeitgeber gesprochen hast, was ist dabei herausgekommen? gibt es eine lösung? sauri
@Ducky, nicht die vertragl.arbeitszeit, sondern was an mehrarbeit wie vergütet oder abgegolten wird, bis an die grenze der vollzeit. saurier
Dann würde jemand mit 20 std,erst bei knapp doppelter Leistung überstunden haben,grübel Gilt das auch, wenn eine em -teilrente besteht?
ducky, die regelung ist so.richtig. nein, bei Teil EMR oder voller EMR gilt das nicht. bei teilrente ist der verdienst entscheidend, den man noch dazu verdienen kann.steht im rentenbescheid. bei voll EMR, bis zu 3 std.tägl.max.450 € pro monat plus 2x 450 € im jahr zusätzlich. sauri