Hallo , ich muss vom Arbeitsamt aus zum medizinischen Dienst ! Ich habe gessgt dass ich nicht mehr als Friseurin arbeiten kann . Mein Ellenbogen ist massiv zerstört von der jahrelang unerkannten PSA ! Auch in den Handgelenken und Knien habe ich jetzt schon Schmerzem sowie machts dicke , steife und schmerzende Finger ! Bei dem Arzt soll jetzt meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit abgeklärt werden . Ich habe Angst dass gegen mich entschieden wird und man zu dem Ergebnis kommt ich könne doch noch als Friseurin arbeiten ! Wenn dem so sein sollte was mach ich dann ?
Ich würde erst einmal abwarten, was bei Gutachten entschieden wird. Bildgebung ist objektiv. Daran kommt kein Gutachter vorbei. Sollte Du mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, kannst Du Widerspruch einlegen.
Aus eigener Erfahrung rate ich Dir zu einer Begleitperson als Zeugen. Weiterer Tip: kein Styling; Leute, welche auf ihr Äußeres achten, werden schnell in die Schublade gesteckt, daß sie arbeitsfähig sind. Ich hörte tatsächlich schon: " Wer auf sein Äußeres achtet, ist nicht wirklich krank.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die persönliche Begutachtung zumindest für mich sehr von Vorteil war. Normalerweise wird nach Aktenlage geurteilt und danach wäre ich voll arbeitsfähig gewesen. Beim Arzttermin war nach 5 Minuten klar, dass ich definitiv nicht arbeiten kann. Nimm am besten noch eine Begleitperson mit. Nichts beschönigen, aber auch nicht übertreiben. Viel Glück und viel Erfolg!
Gegen ein Gutachten der Bundesagentur für Arbeit kann man keinen Widerspruch einlegen, da es kein Bescheid ist...
Das stimmt. Ich hatte damals unglaublich viel Stress und Ärger mit dem Jobcenter, eben aufgrund der Tatsache, dass das erste Gutachten, was eben nur rein nach Aktenlage erstellt wurde, überhaupt nichts mit meinem wirklichen Zustand gemein hatte. Den persönlichen Termin habe ich dann erst bekommen, nachdem man mir einen Aufhebungsbescheid geschickt und ich daraufhin einen Anwalt eingeschaltet hatte. Selbst der Doc war der Meinung, dass die reinen Aktengutachten oft nicht mit der Wirklichkeit zusammentreffen und persönlich immer besser wäre. Aber das ist wohl fürs Amt zu teuer, denk ich mal. Ich finde es bedenklich, vorsichtig gesagt, dass man gegen diese Gutachten nicht im mindestens vorgehen kann, falls da was nicht stimmt. Das müsste eigentlich geändert werden. Aber, wie schon gesagt, für mich war der persönliche Kontakt wirklich von Vorteil.
Eklatante Unterschiede können auch zustande kommen, weil die Ärzte nicht die korrekten Diagnosen mitteilen oder eben nur die oder eben sich gar nicht rühren...
Sorry, dann hat es sich geändert. Damals, in den 1990ern konnte ich das Gutachten einsehen und es wurde besprochen, wie man damit umgeht. (Bin vor 2000 verrentet worden.)
Nein, das ist immer noch so. Aber es ist rechtlich etwas vollkommen anderes gegen einen gültigen Bescheid (staatliches Dokument) Widerspruch einzulegen. Denn ein Gutachten ist kein Bescheid. Klar kannst du bei der Besprechung sagen, dass das deiner Meinung nach nicht hinkommen kann. Muss man halt sehen, wie dann damit umgegangen wird.
Stimmt schon, da habe ich mich unkorrekt ausgedrückt. In der Folge wurde ein Bescheid über die Leistungsfähigkeit erstellt, gegen den ich Einspruch hätte einlegen können. Es gab damals einen Weg, ein neues Gutachten zu bekommen. Ich habe ihn vergessen.
Bescheid über die Leistungsfähigkeit? Von der Agentur ? Von der Rentenversicherung gibt es einen Bescheid nach Beantragung der Erwerbsmunderungsrente; dagegen kann Einspruch eingelegt werden. Bei der Agentur/Jobcenter kann man durchaus einfach fragen/sagen, ob das Gutachten nachgebessert werden kann. Wenn man die richtigen Argumente hat, kann es klappen. Ein Recht darauf hat man aber nicht. Entscheiden tut das der Ansprechpartner. Also nix durcheinanderbringen hier
Moment, ich schrieb, dass es in den 1990ern so war. Es gab damals eine Leistungsform im ALG1, die man nach Aussteuerung bei der GKV erhielt. Das lief genau so ab. Ich verwechsele da nichts mehr. Das Gutachten kam, ich erhielt diesen Bescheid und dann Leistungen ohne vermittelt zu werden. Mein Leistungsprofil gab keine Tätigkeit her.
Das gibt es heute auch noch: Paragraph 145 SGB III, ist wieder was anderes. Ausgesteuert ist hier das Stichwort (gewesen). Dann ham'was ja jetzt