Reicht das für Pflegegrad 1?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Samuro, 19. März 2019.

  1. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Hallo, ich mal nach längerem wieder!
    Ich kann meinen Haushalt nicht mehr führen. Einfachere Dinge wie Staubsaugen, Waschbecken, oben Staubwischen geht an besseren Tagen noch, aber Duschtasse, Badewanne, Fußböden, Schränke innen, Staubwischen unten, Fenster etc. geht gar nicht mehr.
    Mich selbst pflegen und anziehen geht, selten brauch ich Holfe um den Pullover auszuziehen und manchmal bei den Schuhen.
    Mein Mann macht das dann - das passt schon.
    Aber das geputze klappt halt nicht und mein Mann arbeitet sehr viel (bis zu 60 Stunden als leitender Angestellter) und ist abends und am WE platt, er ist ja auch schon mitte 50.
    Soll heißen, er schafft es nicht noch die Wohnung zu putzen. Er übernimmt schon das Einkaufen, Müllentsorgung, Geschirrsüler, Oberflächliches Küche in Ordnung halten und häufig auch das kochen. Mehr geht nicht.
    Da meine KK keine dauehafte Haushaltshilfe vorsieht und dann auch nur bei minderjährigen im Haushalt, möchte ich nun Pflegegrad 1 beantragen.
    reicht das dafür?
    Von dem Pflegegeld von 125 € würde ich dann eine Reinigungskraft bezahlöen können.
    Lieben Dank schonmal
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die erwähnten 125 € sind der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI , der monatlich zweckgebunden zur Verfügung stehen. Das kann für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden, die muss allerdings über die entsprechende Anerkennung verfügen. Somit kommen i.d.R. nur Seniorenbetreuungen oder Pflegedienste in Frage, mit etwa 4 Stunden monatlich, da die Stundensätze entsprechend hoch sind.

    Ob Deine Einschränkungen für Pflegegrad 1 ausreichen, kannst Du über einen Pflegegrad-Rechner online durchchecken.
    Alles Gute für Dich!
     
  3. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo,
    ich habe eine Haushaltshilfe von der Diakonie für 3 Std. pro Woche. Ich zahle aber im Monat um die 300 Euro. Also die 125 Euro reichen dir bestimmt nicht aus, die bekommst nicht du, sondern kann nur, wie Heike schon schrieb, über die Diakonie z. B. abgerechnet werden. Wenn du bei dir selbst noch alles alleine machen kannst, wirst du keinen PG bekommen. Schreib doch mal auf, was du nicht mehr kannst ohne putzen .. und frage dann den Rechner. Ich denke eine private Putzhilfe ist günstiger und du kannst sie anmelden bei der Minijobzentrale und dann später beim FA absetzen.
    Aber selbstverständlich kannst du jederzeit versuchen, einen Pflegegrad zu bekommen... alles Gute.
     
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  4. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Danke.
    Die Fragen im Fragenkatalog beeinhalten aber auch das Putzen....
     
  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich dachte, wenn man den Betrag erhält, kann man jeden davon bezahlen, der Einem zur Hand geht? Ich habe nämlich die gleichen Überlegungen wie Samuro, schiebe das Ausfüllen des Antrags aber immer noch vor mir her...
     
  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Mit dem Pflegegeld kannst Du das so handhaben. Pflegegeld wird aber erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
     
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  7. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Beim Pflegegrad 1 werden verschiedene Bereiche unterschiedlich prozentual bewertet:
    Mobilität 10 %
    Kognitive Fähigkeiten, Kommunikation 15 %
    Selbstverdorgung 40 %
    Bewältigungen von Anforderungen
    auf grund von Krankheit Therspien 20 %
    Gestaltund Alltag, soziale Kontakte 15 %
    Haushaltsführung und Aktivitäten außerhalb spielen bei der Einstufung keine Rolle, sind nur für die Pflegeplanung der Sozialstation relevant. Ich denke, mit den von dir beschriebenen Einschränkungen bekommst du leider keinen Pflegegrad 1.
    Aber es ist ja auch eine Pflegeversicherung und keine Versicherung zur Abdeckung von Haushaltstätigkeiten.
    Es gibt im Netz auch Rechner zur Pflegegradbestimmung. Vielleicht hilft dir das weiter.
     
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  8. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Maggy, mit dem Pflegegeld, das du ab PG 2 bekommst, kannst du bezahlen wen du willst, die 125 Euro gibt es zusätzlich, die werden dir aber nicht ausbezahlt sondern werden nur mit z.B. einer Rechnung der Diakonie verrechnet, bei mir zur Haushaltshilfe, die über die Diakonie gestellt wird.
     
  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das irritiert mich jetzt, weil du doch das hier geschrieben hattest :
    Oder verstehe ich was falsch?
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Pflegegrad 1 0 Euro
    Pflegegrad 2 316 Euro (wird an den Berechtigten ausgezahlt, darüber kann frei verfügt werden)

    125 € sind der Entlastungsbetrag (kein Pflegegeld!) nach § 45b SGB XI, den kann man zusätzlich bei jedem Pflegegrad in Anspruch nehmen.
    Der wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern kann nur zweckgebunden eingesetzt werden, bei einem Pflegedienst oder Anbieter mit entsprechender Anerkennung.
     
  11. Stine

    Stine Moderatorin

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    Maggy, wir hatten es jetzt mehrfach erklärt... Sonst schau einfach nochmals unter Pflegegrad in Google oder auch hier in RO. Man erklärt es dir und genau drunter frägst du wieder dasselbe...
     
  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Eben weil ich den Unterschied nicht verstehe...
     
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  13. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Maggy, hast Du es denn jetzt verstanden?
     
  14. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Hallo Maggy,

    so wie ich das verstanden habe, bekommt man Pflegegeld über das man frei verfügen kann, erst ab Pflegegrad2. Aber alle Pflegegrade, also auch bei Pflegegrad 1 bekommt man 125 Euro. Allerdings bekommt man dies nicht persönlich, sonder man kann dafür z.B. eine Haushaltshilfe über einen Anbieter, der anerkannt ist. Und unter Vorlage dieser Rechnung dann, ich nehme an der Dienst verrechnet es dann mit der Pflegekasse und diesen 125 Euro.

    Ich hoffe, ich habe es erklären können, Maggy.
     
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  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    So langsam ist es durch die Hirnwindung geklickert. Es dauert manchmal bei komplexeren Geschichten, bis meine Birne was versteht. War früher auch eindeutig anders...Jedenfalls danke für eure Mühe!
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @Samuro und Maggy,
    es ist von gesetzgeber so geregelt, dass die zusatzleistung von 125 €, für besondere leistungen gewährt werden. nicht aber zur freien verfügung an eine person x für eine tätigkeit y vorgesehen ist. sondern zweckgebun- den über einen pflegedienst auch nur dann in anspruch genommen werden kann, wenn die leistung anfällt. heisst aber auch das man ihn nur bekommt, wenn man anspruch auf ein pflegegrad hat.
    nutzt man den betrag nicht oder nur teilweise, z.bsp.wegen urlaub oder krankenhaus, so hat man für die zeit auch kein anspruch.
    der nicht genutzten betrag kann nicht in den nächsten monat übernommen werden.
    da der pflegegrad sich aus verschie-denen anteiligen bereichen zusammen setzt, ist es nicht ausreichend, wenn man nur jemand zum putzen benötigt.
    ausser pflegegrad 1, da hier nur die 125€ entlastungsbedarf gezahlt werden, auch für andere leistungen an zu wenden, die aber nur von einer person erbracht werden dürfen, die über ein PD eingesetzt werden.
    arbeiten, wo z.bsp. eine leiter benötigt wird, hier fensterputzen, dürfen in dem fall von d.mitarbeitern der PD nicht
    ausgeführt werden (wegen sturz-gefahr und eigenschutz).
    weitere infos siehe hier:
    link
    https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/4b-entlastungsbetrag/
    leider ist das leistungsvolumen gerade im fall des entlastungsbetrages sehr sehr minimalistisch. meine mama kann dafür 4x45min im monat nutzen. wobei ausserdem eine anfahrtkosten-pauschale anfällt, die diesen betrag noch weiter minimiert.
    ich bin froh, dass derzeit erst einmal diese hürde bewältigt wurde, da es ohnehin schon schwierig genug war, das mama überhaupt jemanden ins haus lässt. weitere mehr leistungen war mama nicht bereit zu vereinbaren, obwohl das dringend notwendig wäre.
    hier denkt sie, dass ich das zukünftig mache, aber das geht gar nicht.
    sauri
     
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  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hatte für meine Mutter einen Hilfsdienst organisiert, der seine Leistungen über den Entlastungsbetrag finanziert. Sie hatte sich das alles angehört, für gut befunden, den Vertrag unterschrieben und, als die Hilfskraft vor der Tür stand, wieder weggeschickt mit den Worten, sie bräuchte das nicht....
     
  18. Koala

    Koala Aktives Mitglied

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    hallo samuro,

    das ist ja wirklich eine sehr starke belastung für deinen mann. einen vollzeitjob und dann zu hause geht es gleich weiter. respek, das er das macht.

    warum suchst du dir nicht eine putzfrau und zahlst sie privat? ich zahle 11€ die std. für meine.
    wir haben schon viele jahre eine putzfrau und könnten es uns nicht mehr ohne vorstellen.

    wenn die putzfrau bei dier minijob zentrale angemeldet ist, bekommt man jedes jahr 500€ steuerersparnis.

    schade das du nicht mehr zu diesem thema schreibst, naja dann interessiert es dich wohl nicht mehr so?

    ich wünsche dir alles gute!
     
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  19. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Weiß Du, was wirklich gemein ist?

    Ich bekomme Grundsicherung und zahle keine Steuern, also kann ich auch keine sparen.

    Seit über einem Jahr warte ich auf einen Entscheid des Sozialamtes, ob sie die erforderlichen Stunden zahlen. Mit Einkaufen sind das sechs Wochenstunden, ich bekomme vier.

    In dieser Falle sitzen viele.
     
  20. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
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    Niedersachsen
    da hst du recht, dass ist wirklich ungerecht!

    bei samuro arbeitet der man in leitender anstellung, da sollte doch eine putzfrau drin sein um den mann zu entlasten! deshalb habe ich das geschrieben.
    denn der wird sicher am ende des jahres einen lohnsteuerjahresausgleich machen.
     
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