Wunsch und Wahlrecht

Dieses Thema im Forum "Arzt- und Klinik/Reha-Suche" wurde erstellt von miatilly, 21. Februar 2019.

  1. miatilly

    miatilly Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Februar 2019
    Beiträge:
    9
    Guten Morgen zusammen ,

    Ich habe mich gerade frisch angemeldet und hoffe auf Erfahrungswerte bzw. Hilfe von Euch.
    Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und mir wurde nun eine Reha zugewiesen.
    Diese habe ich nun genehmigt bekommen, allerdings nicht in meiner angegeben Wunschklinik.
    Nun habe ich den Ablehnungsbescheid, da angeblich die Klinik nicht mit der Hauptindikation übereinstimmt.

    Das stimmt aber überhaupt nicht. Die Klinik ist genauso eine Rheumatische Klinik und Vertragspartner der DRV.
    Was für Möglichkeiten habe ich denn jetzt noch?

    Traurige Grüße
    MiaTilly
     
  2. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo miatilly,
    Du kannst wegen der Nichtbeachtung des Wunsches gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

    Es ist jedoch -Stand der Rechtsprechung bis 2014- folgendes zu beachten:
    Bei einer Reha auf Kosten der Rentenversicherung wird diese die selbst ausgewählte Reha-Klinik nur dann anbieten, wenn sie geeignet ist und sie mit ihr einen Versorgungsvertrag hat. Wird eine andere als die gewünschte Klinik von der Rentenversicherung vorgeschlagen, müssen außerordentlich gute medizinische oder persönliche Gründe zusammengetragen werden mit dem Ziel zu überzeugen/zu beweisen, dass ausschließlich die gewünschte Klinik den Erfolg bringt.

    Es müßte also begründet werden, warum gerade die selbst gewählte Klinik die einzige ist, die geeignet ist, den gewünschten gesundheitlichen Erfolg zu gewährleisten. Damit würde sich das grundsätzliche Ermessen des Kostenträgers geradezu „auf Null“ reduzieren („Alleinstellung“).
    Gruß, häsin
     
  3. miatilly

    miatilly Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Februar 2019
    Beiträge:
    9
    Ich danke dir für deine Nachricht.
    So werde ich es nochmals versuchen.

    Kann es sein, dass das dann trotzdem abgelehnt wird?
     
  4. O-häsin

    O-häsin Guest

    Das wird im Widerspruchsverfahren auch auf Deine Begründung ankommen. Die Rehakliniken haben sich jeweils auf bestimmte Indikationen spezialisiert. "Rheumatisch" ist dabei ein weit gefaßter Begriff. Es sollte sich schon um die im Vordergrund stehenden Beschwerden bei der Reha handeln.
    Ich selbst habe keine eigene Erfahrung, aber schon gelesen, dass es manchmal ganz unbürokratisch geht durch einen Telefonanruf. Vielleicht versuchst Du es erst auf diesem Weg. Dabei nur die Widerspruchsfrist (1 Monat) im Auge behalten.
     
    Resi Ratlos gefällt das.
  5. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Das kann ich aus mehrfacher eigener Erfahrung bestätigen; die/der Sachbearbeiter/in, die über die Einrichtung entscheidet, hat (das bitte ich zu bedenken!) nicht immer den richtigen Blick auf die Angelegenheit, lässt sich aber vielleicht gerne von anderen Bedürfnissen und entsprechenden Möglichkeiten überzeugen.
    Meist genügt hierzu ein kurzes, aber fundiertes Attest des behandelnden Arztes, wenn die Erläuterungen des Patienten nicht ausreichen.
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    hallo MiaTilly,
    die widerspruchsfrist von 1 monat ist recht kurz,wenn du noch versuchst hilfe über beratung und ein attest zu finden.
    sinn macht,wenn du in deiner wunsch klinik telefonisch anfragst, welche rheumatischen bereiche im vordergrund stehen und ob diese mit deinem rheumat.bild die behandlung übernehmen.
    ein anderer aspekt ist, dass oft eine klinik durch den versicherungsträger gewählt wird, die sofort einen platz anbieten können. viel.war das ein grund der ablehnung mit. insofern bei dem gespräch mit der wunschklinik das mit abklären, ob sie absehbar ein platz anbieten können. dann kannst du dein widerspruch entsprechend formulieren.
    drück dir die daumen.
    sauri
     
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