Das freut mich auch @saurier. Wichtig finde ich, dass es so ist, wie sich das deine Mutter wünscht und dass sie Freude an ihrem Leben hat und die Reha ihr gut tun wird. Es klang nämlich so, als würde sie sich quälen und deshalb habe ich das nicht gedacht, dass deine Mutter noch Freude an ihrem Dasein hat, alles Gute für sie und dass sie ihr Leben wieder genießen kann! Mara
@Mara, neindas war nicht so. sie ist ja bereits während der op ins künstlkoma versetzt worden. hauptproblem da sie kein Vordsorgevlollmacht hat, musste die betreuung her, damit die ärzte sie weiter behandeln konnten.das war d.ausgangslage. mehr nicht. so wie es aussieht hat sie kopfmässdg keine ausfälle. sauri
nach 2016 neues Urteil des BGH aus 2017. Gestern in den Nachrichten, heute hier: www.lto.de › Nachrichten
Das ist schlimm, dass man sogar dem Tode nahe noch mit allerlei Paragraphen beaufschlagt wird. Ich habe in meiner Patientenverfügung ausdrücklich formuliert, dass ich keine künstliche Ernährung möchte, nichts wollte ich, außer Wasser und schmerzlindernde Medikamente. Ich hoffe mal, dass ich schnell sterben kann, wenn es soweit ist, bum und weg oder einfach einschlafen, aussuchen kann man sich das leider nicht.
das finde ich auch schrecklich noch nicht mal in Würde einschlafen zu dürfen,ohne einen Paragraphen am Großzeh. Sollte meine alte Mutter in so eine Situation kommen, würde ich ausrasten wer bei einer 95 jährigen noch eine Magensonde legt. Oder vielleicht noch ne Gastro und allerlei anderes Gedöns was Leiden schafft.(und Geld bringt)? Da halte ich dann Nachtwache und werde das tunlichst verhindern. Aber es gibt ja auch Humanmediziner die sich nicht nach Paragraphen richten und dann mehr Morphium geben, damit es leichter wird. Heute darf kein Mensch in Un-würde oder starken Schmerzen sterben. Das Gesetz sollte überarbeitet werden. LG Lisa
Ich lebe in Spanien und hier gilt nur , was notariell festgelegt wurde. Das ist zwar sehr bürokratisch, aber dadurch auch bindend. Auch ein handschriftliches Testament gilt hier nicht! Vielleicht wäre das ja auch eine Lösung um die Ärzte mehr nach den Wünschen der Patienten fragen zu lassen...?
ne, hier kommt es nicht auf Paragraphen an. Mit Paragraphen verbindet man Gesetze, also Behörden und Beamte . Ärzte bekommen Leitlinien, die sie nutzen können, die aber keine Haftungsfolgen nach sich ziehen, wenn sie nicht anwendet werden. Denn sie sind kein Gesetz, das zu befolgen wäre. Außerdem bestehen Ärzte auf ihre Therapiefreiheit. Sonst berichtigt mich. Wer seine Souveränität als Patient nutzen will, muß mit einer Patientenverfügung selbst tätig werden. Dazu am besten einen vertrauten Bevollmächtigten einsetzen, der es notfalls durchsetzt. Oder aber Nachtwache, auch an Tagwache denken, doch bitte keinen Ringkampf oder Ähnliches wagen. Ärzte wissen heutzutage mehr über Patientenverfügungen. Die von mir schriftlich aufgesetzte Willenserklärung für meine Mutter, keine Therapie mehr zu wollen, reichte auch vor >30 Jahren.
Hi jardin e la Luz, interessant zu lesen. Hier MUß es handschriftlich mit Datum und Unterschrift sein, soweit man es sich nicht über den Notar erstellen läßt. Ich weiß nicht genau, was Du meinst. Hier gilt der "Wunsch" des Patienten; er ist der Souverän.
@häsin meine Mutter hat ja für überhaupt nichts gesorgt. Keine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht. Dann hat sie eine Betreuerin von mir bekommen, welche nach Absprache die Gesundheitsvorsorge mir überlassen hat. Hier kann sie sich jetzt nicht mehr einmischen wenn meine Mutter in der Klinik ist. Gerade hier gibt es Paragraphen, weil alles über das Amtsgericht läuft. Ein fataler Fehler meinerseits, den ich da gemacht habe. LG Lisa
Lisa, was heißt "nach Absprache ... mir überlassen hat," Habt Ihr das unter Euch abgesprochen? Also, entweder hat sie die Betreuung noch, weil sie dazu bestellt (Bestellungsurkunde) wurde, oder Du wurdest nach Absprache bestellt und hast eine Bestellungsurkunde vom Gericht bekommen. Wer auch immer der Bestellte ist (möglichst nicht mehrere eigenständig Zuständige), ist dann für den Arzt der Ansprechpartner, der -nach Aufklärung- ärztlichen Behandlungen zustimmt oder ablehnt. Welcher Art auch immer....... Das gilt unabhängig von der PV.
Eine Gastro. schafft in der Regel kein Leiden (und braucht einen Grund), und Geld bringt sie auch nicht.
aber liebe Resi du musst doch wissen wie es im Krhs ablauft. Da kommt der Patient auf die Innere Station...erst Sono...dann Gastro...und Endo. Vom Katheder und Zugang ganz zu schweigen. Und bei solchen alten Menschen wird oft dann auch noch ein ZVK gelegt, weil sie sich den Zugang immer raus reißen durch ihre demente Wuselei. Das muss doch alles nicht mehr sein und ist doch viel zu belastend für eine 95 jährige geschwächte alte Frau. Man soll sie einfach in Frieden sterben lassen und das wäre mein Wunsch. Hoffentlich bleibt ihr das erspart und sie schläft ruhig ein. @häsin die Betreuerin hatte sich die Gesundheitsvorsorge mit mir geteilt und hier habe ich einen Antrag gestellte auf alleinige Vorsorge. Wurde auch schon bewilligt. Die Frau kümmerte sich eh nicht im Altenheim um das Wohlergehen meiner Mutter und war nicht einmal dort zugegen um nach dem rechten zu schauen. Ferner änderte sie einfach ein wichtiges Herzmittel hinter meinem Rücken beim Hausarzt, nur weil wir dafür 26€ zuzahlen mussten. Jedenfalls findet keine Kommunikation mit dieser Dame statt und bin froh das sie da jetzt raus ist. LG Lisa
@Lisa4720 woher hast Du diese Erkenntnis verallgemeinernd über KH, die ich so in keinster Weise teilen kann?
Lisa, stell Dir vor, ich weiß, wie es im KH zugeht Und ob jemand in welchem Alter auch immer in Frieden sterben gelassen werden soll, hängt nicht von unseren Wünschen ab, sondern muss etwas differenzierter betrachtet werden..... Der von Dir geschilderte Ablauf ist mehr als verkürzt und verallgemeinert dargestellt und entspricht NICHT meinen Erfahrungen; ich war insgesamt 40 Jahre im KH tätig (davon 39 Jahre in der Inneren Medizin!) und kann das glaube ich schon ein wenig beurteilen.
Mein Mann hat einen schwerst an Parkinson erkrankten Klienten. Er würde ihn in Würde sterben lassen, respektiert aber dessen Wunsch auf Beatmung, PEG, Blasenkatheter etc., da er dies bei voller Einsichtsfähigkeit selber entscheidet.
Genau das meinte ich - es geht nicht um UNSEREN Wunsch als Dritte, sondern um den mutmaßlichen oder zuvor geäußerten Willen des Menschen, der vom Sterben oder Nicht-Sterben-"Dürfen" betroffen ist.
Ja das habe ich doch schon mitbekommen Resi, dass du im Krankenhaus warst. Ich habe es ja auch in verkürzter Form dargestellt und war auch so beabsichtigt. Es kommt immer auf die Sichtweise an wie man etwas wahr nimmt und mit verarbeiteten Reizen geht wohl jeder anders um. Toleranz üben fällt mir hier schwer. Es unterscheidet sich allerdings die Arbeit mit dem Messer und die Arbeit mit dem Schäler grundlegend. Und wer direkt am Patienten zutun hat, hat dem Arzt gegenüber aber auch manchmal einen Vorsprung Wie dem auch sei. Das Gesundheitssystem spart ja eh wirtschaftlich ein und kommt hoffentlich meiner Mutter und anderen mal zu Gute. LG Lisa