Medizin. Verwendung von Cannabis ab 2003

Dieses Thema im Forum "Wissensdatenbank (Knowledge Base)" wurde erstellt von kukana, 9. September 2003.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Mein Hirn will noch nicht denken... Kannst du mir bitte mal genau erklären, wie du das genau machst mit dem Tee und dem Pfeffer und überhaupt ... Gern auch als Pn. Schankedön.
     
  2. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,

    war Anfang der Woche beim neuen Schmerztherapeuten, der hatte mir angeboten es mit medizinischem Cannabis (die Blüten) zu probieren, da schulmedizinisch bei mir
    alles soweit ausgereizt ist. Habe bei der Krankenkasse angerufen und die schicken mir den Antrag zu. Der Rest ist dann Lotteriespiel da der Teil vom Antrag
    vom Doc auszufüllen ist direkt zum mediz. Dienst der Kasse geht.Kann also gut gehen oder es wird abgelehnt.

    Viele Grüße
    Oliver
     
  3. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Dann mal viel Glück!
     
  4. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Viel Erfolg!
     
  5. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hi Maggy,

    danke denke ich werde gebrauchen koennen.Die Huerden so hatte ich gelesen sind ja immer noch sehr hoch.Denke einfach ist ein Versuch wert.Doc meinte aber auch es ist kein Wundermittel kann auch sein das es nicht hilft oder ich es nicht vertrage.

    LG
    Oliver
     
  6. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Blöd, dass Du erst einen Antrag stellen musst, um zu testen, ob es hilft.

    Sooo hoch sind die Hürden auch nicht. Mein Antrag ging direkt durch, erst habe ich Dronabinol beantragt und dann Blüten. War beides kein Problem.
     
  7. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    das Risiko für psychische Störungen, wie etwa Depressionen, Angsterkrankungen und Psychosen kann sich durch Cannabis allerdings erhöhen.
    Das ist mir zu heikel und warte erst einmal auf die Vorkoster.:coffee:
    LG
    Lisa
     
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  8. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Wenn man es konsumiert, bevor das Gehirn voll entwickelt, ja. Danach ist das Risiko nicht mehr erhöht, im Gegenteil ich setze es erfolgreich gegen Depressionen ein.
     
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  9. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    naja beim Enbrel war ich auch schon Pionier, einmal muss ja angefangen werden.Bei den TNF weiss man die Spaetfolgen ja noch nicht.Bei Cannabis fehlen halt noch Studien genau wie bei den Opiaten wo auch nicht jeder von produziert.

    @teamplayer muss man beim Produkt oder Arztwechsel das Prozedere nochmal machen?
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Lisa, da werden dir die Vorkoster auch nichts nützen. Der Eine verträgt es so, der Andere anders.
    Und wenn man es nicht verträgt, lässt man es wieder weg, das ist doch bei den ganzen anderen Medikamenten auch so.
    Und Cannabis ist schließlich kein LSD, wo man möglicherweise nicht mehr vom Trip runterkommt. ;)
     
  11. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Diese Pflanze wird seit Jahrtausenden in der Medizin verwendet und sie kann nicht töten. Ich verwende sie seit 20 Jahren in medizinischen Dosierungen und habe keinerlei Folgen, auch keine Gewöhnung.

    Zu Opiaten gibt es auch einen jahrhundertelangen Erfahrungsschatz. Zu Opioiden - keine Ahnung, sie sind sehr jung.

    Ja, aber man kann theoretisch eine Kopie des vorherigen Antrags verwenden und nur aktualisieren, was nötig ist.
     
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  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Die Genehmigung ist nicht vom Arzt abhängig.
     
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  13. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Stimmt, da hatte ich übersehen. Diese Genehmigung ist Deine. Jeder verordnende Arzt und jede beliefernde Apotheke braucht davon eine Kopie.

    Blüten wurden erst nur für ein Jahr genehmigt, weil sie mit Dronabinol kombiniert habe. Die Verlängerung habe ich selbst beantragt und habe nun beides unbefristet genehmigt. Dronabinol habe ich abgesetzt, als die für mich passenden Sorten gefunden waren.
     
  14. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Vielen Dank Euch für die vielen Infos. Hab heute schon Post von der Techniker bekommen, ich brauche gar nichts ausfüllen, muss den Antrag nur bei der Praxis abgeben. Da er bei mir die Blüten einsetzen will wäre das Ganze ja ohnehin erstmal für ein Jahr gültig das reicht allemal um zu sehen ob ich es vertrage und ob es hilft
     
  15. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Maggy,
    aber die Vorstellung dauend breit und benebelt rumzulaufen, wäre nichts für mich.
    Das Reaktionsvermögen wird auch eingeschränkt und damit im Auto ist mir das Risiko nicht wert.
    Als Schlaftrunk vielleicht, aber mehr auch nicht.
    LG
    Lisa
     
  16. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Soviel ich weiß sind die psychoaktiven Substanzen da nicht drin.
    Ich habe das frei verkäufliche Öl, da wirste nicht high ;)
    Ich denke, auch im Arzneimittel ist kein THC drin, oder zumindest nicht mehr als 1%, und da ists nicht berauschend.
     
  17. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Im CBD Öl ist nur minimal THC, dass es nicht berauschend wirkt. Das ist jedoch im medizinischen Cannabis anders, dort ist THC enthalten!
    Das lässt sich z.B. im ergoogl...baren Beipackzettel von Sativex ersehen.
     
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  18. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Aha, danke. Wusste ich nicht.
    Dann fällt ja Autofahren flach, wenn man es nimmt.
     
  19. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Nicht unbedingt. Mit Bestätigung des Arztes, wie auch bei Opiaten, ist nicht immer zwingend Fahruntauglichkeit gegeben.
    MIR wäre das aber zu riskant. Und wie die Rechtslage bei einem Unfall aussieht, vermag ich nicht einzuschätzen.
     
  20. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Ich denke mir Cannabis ist das kleinste Übel im Vergleich zu Opioiden.
    Opioide sind vollsynthetisch hergestellt, wie z. B. Oxycodon, Methadon, Tilidin usw. und zeichnen sich durch eine psychische und physische Abhängigkeit aus. Cannabis ist eine jahrhundertealte, natürliche und pflanzliche Medizin mit einem breiten Spektrum der medizinischen Ver- und Anwendung; glaube nicht, dass das eine Psychose auslöst in niedriger Dosierung.
     
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