ich habe im Sommer eine Reha beantragt und am 12,10. die Rente für schwerbehinderte Menschen. Am 13.10. kam dann die Bewilligung der Reha, mit dem Hinweis, dass man umgehend mitteilen muss, wenn man Rente beantragt hat, weil die Rentenversicherung dann nicht Kostenträger ist. Was passiert nun?
Ich denke die werden das hinterher aufdröseln müssen. Reha über Rentenversicherung ist für Berufstätige Reha für Rentner dann läuft über die Krankenkasse Sollte also zum Zeitpunkt deiner Reha der Bescheid kommen mit einen nachträglichen Genehmigung der Rente, die du ja schon beantragt hast, dann zahlt ab diesem Datum die KK. Meist sagt dir die RV aber eh: erst Reha, dann Rente. Ich les das jetzt aber so, dass du die Rente für Schwerb. beantragt hast die ab 63 + greift? Keine Erwerbsminderugsrente? Zur Not lass dich da bei deinem Rentenberater noch einmal aufklären über das Prozedere.
Tatsächlich ist es die Rente mit 63+. Leider war die Rentenversicherung nicht erreichbar , andauernd besetzt...
Gestern habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen. Man hat meine Darstellungen zur Anhörung berücksichtigt und den Bescheid nicht zurück genommen. Ich fahre am 20.11. nach Bad Liebenwerda. Die Kosten muss die AOK übernehmen, da kümmert sich die Rentenversicherung drum. Hatte ehrlich gesagt nicht mehr mit diesem positiven Ausgang gerechnet. Ende gut, alles gut.
Bärin, danke für deine antwort. ich wünsche dir alles gute und dass die reha nach deinen wünschen verläuft. alles liebe vom sauri
Maggy63, -es gibt den normalen Renteneintritt mit z.bsp.65 bzw später je nach Alter -den verkürzten, wo pro Monat 0,3 % abgezogen werden,die man eher in Rente geht,frühestens ab 62 -und es gibt noch einige andere Möglichkeiten -die Rente f.Schwerbehinderte die mit (aus betanet: https://mail.alice-dsl.de/#/mail/list/msg) Schwerbehinderte Menschen können Altersrente früher beantragen als nicht behinderte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vor dieser früheren Rente sogar noch eine vorgezogene Altersrente beantragt werden, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 %. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird seit 2015 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die vorgezogene Rente wird seit 2012 von 60 auf 62 Jahre angehoben. Zu beachten ist, dass der Rentenanspruch auch weiter besteht, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird. 2. Abschlagsfreie Rente bei Schwerbehin derung zum Inhaltsverzeichnis Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente haben Menschen, die die Wartezeit (= Mindestversicherungs-zeit) von 35 Jahren erfüllt haben und anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) sind und die jeweilige Altersgrenze für ihren Jahrgang erreicht haben. Bei Jahrgängen bis 1951 lag die Rentenaltersgrenze bei 63 Jahren. Die Altersgrenze für den Geburtsjahrgang 1952 erhöht sich mit steigendem Geburtsmonat: Bei 1954 Geborenen beträgt die Grenze 63 Jahre und 8 Monate. Eine detaillierte Übersicht über den möglichen Rentenbeginn der Jahrgänge 1952 bis 1963 gibt § 236 a SGB VI: externer Linkwww.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html. Dort stehen unter der Tabelle zudem die Voraussetzungen, wann die Altersgrenzen nicht angehoben werden/wurden. Aus Vertrauensschutzgründen besteht weiterhin Anspruch auf Rente ab 63 Jahren für schwerbehinderte Menschen, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und am 1.1.2007 anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) waren und vor 1955 geboren wurden und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeit-nehmer des Bergbaus bezogen haben. 3. Rente bei Schwerbehinderung mit Abschlägen( zum Inhaltsverzeichnis) Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bereits vor der Altersgrenze beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die abschlagsfreie Rente. Auch hier erhöht sich die Altersgrenze mit steigendem Geburtsmonat oder -jahr. Bei 1956 Geborenen beträgt die Grenze 60 Jahre und 10 Monate. Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist niedriger als die abschlagsfreie Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor der Altersgrenze bezogen wird, wird die Rente um je 0,3 % gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente. Vorgezogene Monate vor der Altersgrenze Dauerhafte Kürzung der Rente um 1 Monate 0,3 % 2 Monate. 0,,6 % 3 Monate 0,9 % 4 Monate 1,2 % ... 33 Monate 9,9 % 34 Monate 10,2 % 35 Monate 10,5 % 36 Monate 10,8 % Bei Jahrgängen bis 1951 lag die vorgezogene Altersgrenze bei 60 Jahren. so sieht das Gesetz es vor. Liebe Grüße saurier
Saurier hats ja gut erklärt mit der Altersrente für Schwerbehinderte ab 63+ Die Erwerbsminderungsrente ist auch gekoppelt an einige Versicherungsbedingungen die erfüllt sein müssen, diese Rente aber kann jeder jederzeit beantragen sofern er nicht mehr (ausreichend) arbeitsfähig ist. Sie ist nicht abhängig von einem GdB. Und rechnerisch wird z.B. bei einem 40jährigen EM Rentner so getan, als ob dieser bis 62 gearbeitet hat. Das wird hochgerechnet und danach der Rentenbetrag errechnet. Dazu gibts dabei noch die Möglichkeit ener EM Teilrente oder EM Vollrente. Je nachdem ob und wieviel Std. du als arbeitsfähig betrachtet wirst laut Gutachter. Der gibt dazu die Empfehlung ab. Entscheiden tut dann die RV.
Danke Kuki, dass hatte ich nicht erwähnt. und leider ist es so,wenn mit Renteneintritt die EMR noch besteht,die eigentliche Rente nicht mehr steigt. Dass heißt wir sind dann doppelte Verlierer. saurier
Maggy 63, Du kannst natürlich zu einem Versicherungsältesten oder Rentenberater gehen. Die besprechen mit Dir Deinen persönlichen Fall und bei der Deutschen Rentenversicherung drucken sie Dir auch Musterberechnungen aus, damit Du eine qualifizierte Entscheidung treffen kannst. Ich habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht.
Mir geht es wie Maggy und konnte seit 2 Uhr nicht mehr schlafen (zZ stationär) weil ich die Versicherungsjahre nicht mehr wusste u ich meine nachgezählt habe da war die Nacht vorbei. Denn auf 35 komme ich nur mit der Krankschreibung :brutal3:
Ich persönlich hab ja meine Rente schon, Gottseidank. Ich frage nur, weil mein Mann seit einiger Zeit davon redet, dass er gerne früher in Rente gehen würde. Allerdings muss er da jetzt erstmal abwarten, was ihm der GdB-Antrag bringt.
Ihr lieben, grundsätzlich bekommt man, sofern über die DRV versichert aller 5 Jahre ein s.g.Zwischenbescheid. Aus dem kann man seine zu erwartende Rente entnehmen. Da es derzeit viele verschiedene Renten-eintrittsregelungen gibt, ist es ziemlich schwierig das hier so genau zu erklären. Am besten die Seiten der DRV nutzen. Ich möchte die zu erwartende Rente für Schwerbehinderte mit voller EMR vor Rentenbeginn, so formulieren: Bei Schwerbehinderung wird die Rente keinesfalls höher werden, als wenn man bis zum richtigen Rentenbeginn gearbeitet hätte. Auf derSeite der DRV bekommt ihr viele Hinweise und -ihr könnt eine schriftliche oder auch -online Anfrage zu Rentenbeginn und Höhe stellen.Dazu benötigt ihr eure Vers.nummer Voraussetzungen dazu findet ihr auf der entsprechenden DRV Seite. Online könnt ihr auf euer Versicherungskonto mit einem -neuen Personalausweis und -eurer Rentenversicherungsnummer direkt zugreifen und Einsicht nehmen. u.a.hier -Link DRV http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html -http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/01_ihr_rentenkonto/00_ihr_rentenkonto_node.html sauri
Ich habe den ganzen nervenkampf mit der EU Rente meiner Tochter durch. SEELCHEN die Jahre werden insgesamt gerechnet..dazu gehören die sozusagenden Anrechnungszeiten .. Die erhält man ja bei Alg Bezüge etc. Du musst nicht 35 Jahre durchgearbeitet haben.... Wichtig ist,dass keine Lücke ist. Die hat zum Beispiel meine Tochter für 14 Monate als sie SGB XII bekam. Klage läuft, haben recht bekommen - dass der sozialrechliche Herstellungsanspruch da ist, nur das Jobcenter ist in Berufung gegangen.... Ich hoffe ich habe es einigermaßen erklären können
Danke Silberpfeil für deine Erklärung. Bei mir zählt die Zeit erst ab 1983, da war ich mit dem Fachschul Studium fertig. Da fehlt also noch Zeit. Das sind ja erst 34,3 Jahre. Voraussetzung die Krankentage zählen mit (?) Bin endlich zur Reha War vorige Woche noch stationär u hab in diesem Jahr mein 5. Basismedikament. Nun spinnt mein Blutdruck mit Druck auf Brust u Rücken. Kann nur noch besser werden. Blankenburg Teufelsbad ist bis jetzt alles ok. Hab ein tolles Zimmer, u u u LG Seelchen
liebes seelchen, Übersetzt heissen 35 beitragsjahre = 12 monate x 35 jahre gezahlter beitrag die drv gibt viele Hinweise dazu und man kann sich b(e)raten lassen wie hoch die rente sein würde wenn... und fehlende beitragszeiten können ggf.selbst aufgestockt werden,in dem du diese selber an die DRV zahlst muss man überlegen, kann natürlich nicht jeder. man sollte das in betracht ziehen, wenn die "rente" in naher zukunft liegt. Beispiel 61 Jahre normale rente mit 66 jahre und 3 monate vorgezogene rente mit 63 jahre- hier bei 45 arbeitsjahre. aber der jenige arbeitet nur 8 monate im jahr. so kann er, um dann in rente ohne abzüge zu gehen, für die fehlenden monate bis zum 63.lebensjahr die rentenbeiträge selber einzahlen. so steht der höheren rente nichts mehr im weg. saurier Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/01_ihr_rentenkonto/00_ihr_rentenkonto_node.html? - linker rand geh auf den button rentenzeiten
Dankeschön für deine Info Saurier Na das hab ich dann mal wieder versäumt. Lebensalter 45 ist rum :-( War schon wieder stationär. Kreislauf Attacke im Schwimmbad:-( Ich mach nächste Woche endlich den Termin bei der RV. LG Seelchen