Auch das noch! Brief von der Krankenkasse! Bin echt sauer!!

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Speedy (HeJo), 25. März 2017.

  1. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    Heute gab's einen "netten" Brief von der Krankenkasse;
    Sie müssen mir leider mitteilen, dass sie die Kosten für den Pflegedienst, der mir morgens den Kompressionsstrumpf anzieht weil ich es durch die Muskelschwäche, -Schmerzen und Schwellung des Oberschenkelmuskels einfach noch nicht alleine schaffe , nicht übernehmen können. Angeblich würde ich keine Kompressionsstrumpfe der Klasse II tragen, sondern lediglich Antithrombosestrümpfe wie man sie im Krankenhaus z.b. Nach op zur Vorbeugung einer Thrombose trägt. ????
    Ah ja.... wusste ich noch gar nicht
    Ich trage am rechten Bein definitiv einen Kompressionsstrumpf der Klasse II und keinen Thromboseprophylaxestrumpf !!
    Wäre ja auch total unsinnig bei einer tiefen Beinvenenthrombose und die Embolie damit wahrscheinlich vorprogrammiert.
    Angeblich würde auch keine Verordnung über einen Kompressionsstrumpf der Klasse II vorliegen. Muss aber, denn die Verordnung wurde von der MHH ausgestellt und Brandes & Diesing waren noch im Krankenhaus da und haben die Verordnung bekommen und ausgeführt !?!
    Ich bin sowas von stinkig! Muss das am Montag gleich erstmal klären!
     
  2. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Hast du die Möglichkeit, dass dir jemand aus der Familie hilft Mann oder Kind, oder lebst du alleine und regst dich deshalb so auf.
     
  3. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    Ich lebe mit meinem Mann und unserem 7 jährigen Sohn zusammen. Mein Mann kann mir aber aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht beim Anziehen helfen.
    Die Dame vom Sozialdienst im Krankenhaus hatte uns geraten fürs Anziehen des Strumpf den Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, welches die Krankenkasse auch zahlen würde bei ensprechender Verordnung. Diese Verordnung haben wir auch vom Hausarzt bekommen.
    Zusätzlich regt mich halt auch auf, dass die KK behauptet, es würde keine Verordnung über Kompressionsstrumpfe der Klasse II vorliegen, was definitiv nicht sein kann!
     
  4. roco

    roco Guest

    wenn der anruf nichts bringt, widerspruch einreichen.

    dazu vom arzt eine kopie der verordnungen ausdrucken lassen und mitschicken. manchmal zicken die kassen bissl rum und viele wehren sich nicht. so spart man.

    von jetzt ab von allem, was verschrieben wird immer kopien anfertigen und zu den akten nehmen. der pflegedienst muss übrigends auch nachweise über die verordnungen haben und auch wissen, WAS er da anzieht. vielleicht da ein formloses schreiben fertig machen, das von dort nur noch abgestempelt und unterschrieben werden braucht.

    nicht ärgern, wehren... und gewinnen... dann ist man auch wieder ein stück größer ;):top:
     
  5. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    Wedemark, Landkreis Hannover
    Danke für Deine Antwort, roco ☺

    die Kopie vom Sanitätshaus von der Verordnung der Kompressionsstrümpfe habe ich hier. Den Rest werde ich mir am Montag gleh beim Hausarzt besorgen.
    Ich werde mich auf jeden Fall wehren! Es kann nicht sein, dass es erst vom Sozialdienst, Hausarzt und Pflegedienst heißt, dass die KK das bezahlt und nun sagt die KK "nö, zahlen Sie mal schön selber"
     
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