Finanzen und Entscheidungen

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Flocke_79, 25. November 2016.

  1. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Gesundschreiben: zum Arzt gehen, ihm sagen: ich möchte wieder arbeiten gehen, ich traue mir das zu und nach um eine Arbeitsunfähigkeit bitten, die bis zu dem Tag geht, an dem du beim Arzt bist. So einfach ist das.

    Gesundschreiben heißt aber auch für das Jobcenter: Du bist ab sofort vermittlungsfähig für einen 8 Std.-Job und mußt alles annehmen.

    Also überlege dir, ob du das wirklich bist.

    Welche Schmerztherapie machst du denn bei deinen Schmerzen? und was sagen deine Ärzte zu den Gutachten, du hättest nichts. Die können dazu nämlich auch etwas schreiben. Vor allem, wenn schon Schäden sichtbar sind und du noch nciht einmal mehr eine Maus bedienen kannst mit rechts.

    Bist du schwerbehindert? Hast du auch Kennzeichen? Weil sowas zeigt ja auch deutlich, dass du nicht gesund bist. Oder Berichte, MRT-Aufnahmen, sonstiges..... von Fachärzten oder so. Hast du schon eine berufliche Reha gemacht? Wie bist du da entlassen worden????


    Fragen über Fragen, ich weiß.... aber so ist der Weg zur Rente oder ö
    ähnlichem.
     
  2. roco

    roco Guest

    also, du bist aus arbeit in die krankschreibung gegangen? denn im hartz4 kriegt man ja kein krankengeld...

    also, wenn du aus arbeit ins krankengeld gegangen bist, dann steht dir nach auslaufen des krankengeldes ALG1 zu... dorthin würde das jobcenter sowieso erst mal verweisen, weil ALG1 vorrangig zu beantragen ist...
    das nennt sich, wenn du im widerspruchsverfahren rente bist dann ALG1- nahtlosigkeit. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238976&cms_lv3=216520

    dazu brauchst du aber deinen arzt, der hinter dir steht und dein krankschreibung aufrecht erhält...

    dieses ALG1 würde ich mir nicht entgehen lassen ... das sind beitragszeiten, die deine rente (wenn auch nur minimal) erhöhen, was es im ALG2 nicht mehr gibt

    dazu musst du den aussteurungsbescheid der KK in kopie der AfA geben zusammen mit deinem antrag auf ALG1 (nicht den aus dem netz nehmen, da kannst du folgendes nicht eintragen:
    in diesem antrag stellst du dich mit deinem restleistungsvermögen dem arbeitsmarkt zur verfügung. das ist wichtig.

    hier mal ne ausfüllhilfe, denn was du da reinschreibst ist wichtig!!! http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751

    den rentenantrag hast du ja schon gestellt, sonst würden die dich auffordern, einen zu stellen.
    im normalfall musst du dann zum ärztlichen dienst der AfA und die wollen auch berichte von den bahndelnden ärzten. das heisst, schweigepflichts-entbindungen unterschreiben aber NUR an den ärztlichen dienst geben. auch solltest du diese befristen (6 monate)
    ideal wäre auch, wenn du befunde und/oder krankenhausberichte hast, die kopieren und auch an den ärztlichen dienst geben.

    wenn der dich auch nicht arbeitsfähig sieht bekommst du ALG1 nahtlosigkeit.
    meint der du kannst arbeiten bist du im ALG1 auch besser aufgehoben, immerhin wird er dann auch festlegen, was du überhaupt machen könntest, also deine einschränkungen benennen. meist haben die im amt aber wenig bis garkeine jobs für eingeschränkte ...

    LG

    PS: mein rentenantrag schmort schon seit 3,5 jahren vor gericht. ich hab ALG1-nahtlosigkeit durchgesetzt und eben noch mal 8 monate anständig kohle gehabt...
    erst nach den 8 monaten, als mein anspruch alg1 ausgelaufen ist, musste ich dann zum jobcenter.
     
  3. roco

    roco Guest

    so einfach ist das auch nicht... auch wenn TE sich gesundschreiben lässt, hat sie doch einschränkungen... und die müssen dann vom med. dienst des jobcenters begutachtet werden.

    dazu muss man beim amt eig. nur die krankenscheine regelmäßig abgeben, die dürfen einen dann gern zum gutachter schicken, der die einschränkungen dann festlegt. daran hat sich das jobcenter dann zu halten...

    von der bewerbung bis zur einstellung ists ein langer weg, und wenn man in der probezeit krank wird/ist, ist man den job schneller los, als man gucken kann.

    übrigends, seit 2,5 jahren bin ich jetzt im ALG2, weiter durchgehend krankgeschrieben mit laufendem rentenantrag. ich bekam seitdem weder eine EGV noch musste ich mich bewerben, lediglich die auflage, über das gerichtsverfahren auskunft zu geben... können sie gerne haben, es dauert wohl noch...

    nochwas, wenn die RV spitzkriegt, das TE 2,5h am tag arbeiten kann, dann behaupten sie auch gerne, das da mehr geht und schon ist schiet mit der rente...
     
  4. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Arbeitslosengeld 1 bekommt man doch nur, wenn man wirklich arbeitsfähig ist, oder?

    Da ist sich Flocke noch nicht so recht sicher, wie ich lese und 8 Std. wirst du nicht packen Flocke oder eher kaum eine Möglichkeit, wenn die Maus nicht zu bedienen ist, was im Büro wichtig ist.

    Wie siehts in deinem Umfeld aus? Lebst du alleine oder in einer Beziehung, dass dein Partner zeitweise dich unterstützen kann?

    Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wie ich vorgehen würde. Ich selbst habe auch meine Probleme und bin heilfroh, dass ich einen festen Job habe, Teilzeitrente hätte ich mir gewünscht, aber nach meiner Reha, wo ich mich beim Sozialdienst informiert habe, ist mir der Wind aus den Segeln genommen worden.
    Ich brauche meinen Verdienst, da ich mich alleine unterhalte und eine meiner Tochter noch bei mir wohnt, die studiert, somit muss ich schaun wie ich die Arbeit meistere, es ist nicht immer leicht, aber ich hab einen Job und das ist viel Wert, was ich auch zu schätzen weiß.

    Da kann ich dich gut verstehen Flocke, dass du verzweifelt bist. Erzähl doch mal mehr, wie du lebst, ob alleine oder Familie und wie das soziale Umfeld ist, wenn du magst. Hast du jemanden, der dir beisteht und dich unterstützt?

    Mara
     
  5. roco

    roco Guest

    nein, eben nicht. dieser nahtlosigkeits-paraf ist extra für menschen, die einen rentenantrag zu laufen haben.

    ich war auch nicht arbeitsfähig, weiter krankgeschrieben und nach dem gutachten der AfA auch nicht arbeitsfähig. dann wird gezahlt, solange man anspruch auf ALG1 hat.
     
  6. Mara1963

    Mara1963 Guest


    das wusste ich nicht roco, danke für die Aufklärung, man lernt nie aus ;)
     
  7. roco

    roco Guest

    wusste ich ja auch nicht, bevor die vom jobcenter mich zur AfA gejagd haben... mit ziemlich rüdem ton... so is das, man hat anspruch aber keiner will zahlen...
     
  8. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ich habe doch nur 9,5 Monate die feste Stelle gehabt. Da ist eh noch kein Anspruch auf ALG 1.
    Außerdem hatte ich während meiner Arbeit mit ALG 2 aufgestockt. War doch nur eine 20 Std Stelle.

    Mein Freund unterstützt mich soweit er kann. Wenn ich für Dezember keine Leistung vom Jobcenter bekommen sollte, dann leiht er mir das Geld. Ist aber auf Dauer natürlich auch keine Lösung.

    Ich bekomme Krankengeld + ALG 2.
    Seit September 2015.

    Am besten bin ich im Büro. Das kann ich. Das mache ich gerne. Nur der rechte Arm will nicht.
    Ich wüsste nicht worauf ich in einer beruflichen Reha umschulen sollte?
    Hat mir auch noch niemand angeboten...

    Ich habe 2010 vom Versorgungsamt 30 % bekommen.
    10 % Atemwege
    10 % Bewegungsapparat
    10 % Psyche

    Hatte Anfang des Jahres einen Verschlimmerungsantrag gestellt und der wurde abgelehnt. Mit der Begründung das es nur zu weiteren Funktionseinschränkungen gekommen sei und die seien ja abgegolten durch 10 % Bewegungsapparat.

    Dem Rentenantrag habe ich die Diagnosen und berichte der Psychiater und Rheumatologen beigefügt.

    MRT der Schulter ohne sichtbaren Befund.

    Ultraschall der Plantanfaszie Links ohne Auffälligkeiten. Ein Witz in Tüten ist das. Als wenn ich mir das einbilden würde.

    Ich nehme Quensyl 200 mg morgens und abends.
    Syntestan reduziere ich gerade.
    Novaminsulfon 500 Max 1-2 mal die Woche. Was nicht heißt das ich keine schmerzen hab. Aber ich nehme auch noch andere Medis und spare an Chemie wo ich kann.
     
  9. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ich wohne alleine und hab 2 Katzen. Mein Freund ist Anfang des Jahres von Dortmund nach Essen gezogen und wohnt 10 Minuten Fußweg entfernt. Er arbeitet VZ im Lager.

    Ansonsten habe ich schon vor vielen Jahren mit meiner Familie gebrochen weil ich ja von meiner Mutter 16 Jahre misshandelt und seelisch missbraucht wurde und alle es wussten, aber keine die Courage hatte einzuschreiten. Ein echtes Martyrium oder wie das heißt.

    Ich bin schwer traumatisiert und habe diverse Traumafolgestörungen. Habe im laufe von 20 Jahren 3 Therapien gemacht die immer sehr geholfen haben. Eine Traumaaufarbeitung hatte ich bereits mit 19 Jahren.

    Ansonsten habe ich keine Freunde. Ich bin nicht sehr neugierig auf andere und vor allem eher auf Abstand. Ich mag keine Verpflichtung zur Kontinuität und Verbindlichkeit ( in bezug auf Menschen) und die ist ja schon nötig in zwischenmenschlichen Beziehungen. Das strengt mich an. Außerdem zeigt die Erfahrung das sich Menschen gerne an mich kletten. Das geht gar nicht.
     
    #29 26. November 2016
    Zuletzt bearbeitet: 26. November 2016
  10. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Wie lange dauerte es bei dir von Rentenantrag, Ablehnung, Widerspruch und erneute Ablehnung?

    Wer vertritt dich vor Gericht?
    Was kostet dich das alles?
     
  11. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Hallo Flocke,

    schön, dass dich dein Freund unterstützen kann vorübergehend bis sich die Wogen geglättet haben und das Finanzielle geklärt ist. Wenns dir so schlecht geht, wie stellst du dir denn dann vor, dass du arbeiten könntest.


    Das habe ich auch noch nicht gehört, dass man bei einer Reha umschulen kann, aber da kommt mir die Idee Flocke, du könntest doch eine medizinische Reha beantragen, am besten für den Körper und die Psyche gleichzeitig. Während dieser Zeit bekommst du Übergangsgeld, das bezahlt die Rentenversicherung und es würde dir gesundheitlich sehr gut tun und danach bist du evtl. wieder arbeitsfähig und es macht auch Spaß und ist eine erholsame Zeit.

    Alles Gute dir und dass sich bald eine Lösung finden wird, schönes Wochenende,
    Mara
     
  12. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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  13. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Flocke,
    so wie ich gelesen habe befindest du dich im Widerspruchsverfahren wegen der EM Rente und es ist noch nicht entschieden, letzter Gutachtertermin war im Oktober.
    Es steht noch gar nicht fest, das du keine EM Rente bekommst. Es kann sein das du erst noch zur Reha geschickt wirst und dann erst endgültig entschieden wrd. Es heisst ja Reha geht vor Rente. Würde jetzt nicht "Hals über Kopf" mich als Arbeitsfähig hinstellen, wenn ich es eigentlich gar nicht bin und dazu gar nicht fit genug wäre.

    Würde warten wie entschieden wird, wenn dir dein Freund überbrückend aushilft müsste das doch gehen.
     
  14. roco

    roco Guest

    doch, während der krankschreibung werden beiträge zur arbeitslosenversicherung abgeführt. damit hast du nach aussteuerung neue ansprüche auf ALG1 erworben. https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485658
    die aufstockung mit ALG2 gibts auch mit ALG1...

    mitte 2012 hab ich den antrag bei der RV gestellt... ablehnung u. widerspruch ca. 3/4 jahr.
    märz 2013 dann klage eingereicht...

    ich habe iwie den richtigen riecher gehabt, bin ja eig. schon seit 20 jahren "nicht belastbar" ... jedenfalls hab ich ne rechtschutzversicherung abgeschlossen, in 2010 ... so kostet mich der kram grade mal 150€ und den rest macht jetzt ne anwältin ...
     
  15. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Update:

    Letzte Woche Mittwoch hab ich die geforderte Stellungnahme beim JC eingereicht und es könnte nun jeder Tag der Bescheid eintrudeln...
    Von den knapp 390 € stehen Ihnen auf jeden Fall 186 € zu. Da habe ich die Steuerrückzahlung für 2015 bekommen und das wird wohl komplett auf die Leistung angerechnet.

    Bei dem Rest konnte ich noch immer nicht heraus finden wie es da lt Jobcenter zu einer Überzahlung gekommen sein soll...
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Flocke,

    das alles habe ich mit meiner Tochter durch.....

    Hatte hier auch mehrfach berichtet.

    wir haben uns einen Anwalt genommen.... du bekommst Beratungshilfe und wenn es zur Klage kommt auch Prozesskostenhilfe.

    Nehme dir einen Anwlalt - achte aber darauf, dass er /sie für Sozialrecht qualifiziert ist--- und lasse diesen ganzen Papierkram vom JC überprüfen...

    Du hast erst mal RUHE -

    Und einen kleinen Tipp für die Zukunft: versuche so gut wie es geht eine Sache zu Monatsanfang zu beginnen/zu beenden...( natürlich nur ,wenn es machbar ist)

    Ist für dich auch leichter, den Überblick mit Zahlungen u.s.w. zu erhalten.

    Ich bin jedenfalls froh - dass meine Tochter vorerst berentet wurde - aber ein Kampf war das...
     
  17. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Merci Silberpfeil :)
     
  18. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ich habe eine Entscheidung getroffen. Habe meine AU vorgestern enden lassen.

    Der Name dafür lautet übrigens "Endbescheinigung" und ist wie die ganz normale AU-nur mit dem Kreuz ganz rechts bei 'Endbescheinigung'.

    Dem Jobcenter habe ich beinahe alles eingereicht.

    Die von der AOK meinte, das auch ohne AU mein Widerspruch bei der DRV in Berlin weiter bearbeitet würde. Nicht mehr AU hieße nicht automatisch Ablehnung des Widerspruchs.

    Wobei ich sogar hoffe eine Ablehnung zu bekommen denn dies wäre finanziell 1.der bessere Weg und 2.würde ich versuchen zumindest drei Stunden am Tag zu arbeiten.

    Ich bin negativ gespannt wie es nun weiter geht.
    Mein Freund wird mich finanziell unterstützen wenn das Jobcenter nicht zeitnah arbeitet. Ich warte immer noch auf den Bescheid zur Anhörung von Anfang Dezember :mad:
     
  19. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Doch. Schimpft sich Endbescheiningung. Die reicht man dann bei der KK ein damit die die letzte Krankengeldanweisung bearbeitet können.
     
  20. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Bei der Berentung könnten ja 400€ oder so ähnlich zu verdient werden...
    Ist nur so....bekommst du eine Arbeit die deinem Gesundheitszustand nicht weiter schadet......?

    Ich sehe es nun bei meiner Tochter...
    Hat eine Arbeitsmarktrente..Könnte bis 6 Stunden arbeiten...Und bekommt nun eine neue Herzklappe..

    Nicht auszudenken, wie ihr Zustand wäre,wenn das mit der Rente nicht geklappt hätte...Und sie wieder im bewerbungsstress wäre...

    Alles gute für dich...
     
    #40 14. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2017
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