Haushaltshilfe

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von bise, 22. Oktober 2015.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    die haushaltshilfe sollte angemeldet sein. okay. wieviel kosten kommen dann zusätzl. auf einen zu? - 1 x in der woche zu 4 stunden.

    stimmt das so: sie arbeitet 11 monate und der 12. monat ist dann bezahlte urlaubszeit? im krankheitsfall 6 wochen lohnfortzahlung? heure ich für den 12. monat jemanden an, muss ich dann noch dem ersatz für einen monat prozentual urlaubsgeld übernehmen? ist der ausgemachte tag mal ein feiertag, kann der tag nicht umgelegt werden, so dass ich diesen tag zahlen muss als ob gearbeitet worden wäre? bin ich 3 wochen in klinik und brauche niemanden, muss ich dann auch zahlen, wenn die dame für diesen zeitraum nicht urlaub nehmen will?

    wer hat das schon mal alles durchgespielt?
    der erwartete lohn soll selbstverständlich über mindestlohn liegen, mindest 11 €, lieber wären 12 €. ich habe mir das alles durchgerechnet - wenn die angaben so stimmen sollten - das ist schon geld....
    oder hat jemand nen tipp, wie der arbeitsvertrag auszusehen hat. - der muss in diesem fall beim jobcenter vorgelegt werden - da aufstockung durch ALG II.

    wie gesagt, ich weiss das alles nur vom hörensagen, was stimmt, kann ich nicht beurteilen.

    lg
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Rufe einfach mal bei der Minijob-Zentrale an. Dort kannst Du Dich beraten lassen und informieren.
    Und die passenden Vordrucke für Vertrag, Anmeldung etc. auf deren homepage downloaden.
    Ist nicht sehr kompliziert. Außerdem kannst Du haushaltsnahe Dienstleitungen steuerlich geltend machen.

    Grüßle
    Heike

    P.S. sehe gerade "bei Frau Antje". Wie das in NL läuft, keine Ahnung.
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich habe bei der minijob zentrale vorhin angerufen. das alles scheint wohl zu stimmen, wenn ich das alles richtig verstanden habe. (was sein kann oder auch nicht).
    hier haben etl. user angemeldete haushaltshilfen, vielleicht antworten sie mir mit ihren erfahrungen.
    lg
     
  4. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

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    Das Thema interessiert mich auch sehr vielleicht kommen noch ein paar Tipps, von Leuten, die eine Putzfee haben und diese angemeldet haben.

    Ich würde nur eine nehmen, die man anmelden kann, das andere ist mir zu riskant!!

    Uschi
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich will auch:
    entweder anmelden
    oder auf rechnung - haushaltshilfe als kleingewerbebetrieb -.
    ich will keine scherereien bei unfall etc.

    ich soll den arbeitsvertrag "basteln", der vorgelegt werden soll.
     
  6. Tinchen1978

    Tinchen1978 Bekanntes Mitglied

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    Huhu,

    ich habe so einen Minijob und zahle auch in die Rentenkasse ein. Habe mal in den Unterlagen gekramt. Wenn ich z.B. in einem Monat 200 Euro verdient habe, zahlt der Arbeitgeber 5% zur Krankenversicherung, 18,7% beträgt der volle Beitrag zur Rentenversicherung (von dem ich ja noch etwas zahle), 1,6% Unfallversicherung, zwei Umlagen (0,7 und 0,24%) und 2% einheitliche Pauschsteuer.
    Bei 200 Euro sind das 29,08 Euro für den Arbeitgeber und 27,40 Euro für mich.
    So steht es zumindest auf meinem Blatt. Angaben ohne Gewähr ;).
    Was man dann wieder rausbekommt beim Steuerausgleich, weiß ich nun aber nicht. Ich bekomme kein Urlaubsgeld und keine Lohnfortzahlung. Und ich verdiene auch jeden Monat anders. Nur mal so als Beispiel.

    LG von Tinchen
     
    #6 22. Oktober 2015
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2015
  7. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo,

    für einen Minijob im Privathaushalt zahlt man andere Sätze als beim Minijob in einer Firma. Wenn der Arbeitnehmer auf die Aufstockung der Rente verzichtet (RV-Befreiung) muss der Arbeitgeber 14,54% incl. pauschaler Steuer vom gezahlten Lohn als Abgabe an die Minijobzentrale leisten (Bei Firmen sind es 32%).

    Ich gebe einen Halbjahresscheck ab, auf dem der Bruttolohn (=Auszahlung) eingetragen wird, die Minijobzentrale berechnet dann die Abgaben und zieht das Geld ein. Je einmal zum 10.01. und zum 10.07. oder bei Austritt des Arbeitnehmers.

    Alle Ausgaben (Lohn und Abgaben) können bei der Steuererklärung als Haushaltsnahe Dienstleistungen angerechnet werden, sofern man Steuern zahlt.

    Wenn im Krankheitsfall der Lohn weitergezahlt wird, bekommt man 80% des Lohnes wieder zurück (Antrag auf Lohnfortzahlungserstattung stellen). Lasst euch eine Krankschreibung geben als Nachweis, ohne bekommt man nichts.

    Hier gibt es die nötigen Formulare: http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/2_Formulare_und_Antraege/table_privat.html?nn=358676
     
  8. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

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    Hallo Tinchen!

    Dank Deiner Angaben ist das für mich jetzt überschaubar und klarer geworden.

    Und wenn ich genau rechne auch bezahlbar!

    Und der Papierkram würde einem vom Minijobcenter abgenommen!!

    Normal hättest Du keine Abzüge, aber weil Du in die Rentenkasse einzahlen willst, fallen diese 13,7 % an.

    Nun heißt es nur noch eine passende Perle zu finden.

    Uschi
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    du erhälst kein urlaubsgeld, doch du erhälst sicherlich bezahlten urlaub. 4 wochen in der regel.
    auch die lohnfortzahlung im krankheitsfall steht dir zu.
    20% dieser lohnkosten hat der arbeitgeber zu tragen. krankheitstage nachzuarbeiten ist arbeitsrechtl.nicht erlaubt.
    wie ist es mit feiertagen? bei flexiblen arbeitstagen kann das
    evt. ausgeglichen werden - müsste dann im arbeitsvertrag stehen.
    lg
     
  10. Tinchen1978

    Tinchen1978 Bekanntes Mitglied

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    Moin,

    bise, da müsste ich selbst mal nachlesen. Wenn ich frei habe, bekomme ich nichts. Und ich habe Urlaub, wenn sie Urlaub hat (passt meist gut, da in Ferien). Da gibts dann auch nix. Aber werde mich mal informieren.

    Gruß Tinchen
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    hallo an all die user,
    hat niemand von euch einen minijob vertrag, der vom job center aufgestockt wird?
    -zur sicherung des lebensunterhaltes).
    ihr müsst doch wissen, wie das abläuft.
    lg
     
  12. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Mein Hilfskraft bekam ergänzende Leistungen. Einen Arbeitsvertrag von mir musste sie nicht vorlegen. Sie bekam vom Jobcenter einen Vordruck, den ich als Arbeitgeber auszufüllen hatte, mit Angaben zu Stundenlohn und Monatsverdienst. Das erfolgte regelmäßig.

    Grüßle
    Heike
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    habe gerade mit dem job center telefoniert. der arbeitsvertrag muss vorgelegt werden.

    @ Heike
    wie hast du es gehandhabt, wenn du z.b. im kh warst, also keine arbeit anfiel. hast du sie weiterbezahlen müssen?
    wieviel rücklagen sollte man machen für urlaub und lohnfortzahlung?
    hat in deinem fall das jobcenter vorgeleistet und dich nachher zur kasse gebeten?

    hilfe, sobald hilfe zum lebensunterhalt beantragt wird, wird es kompliziert

    lg
     
  14. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Bekommst PN...
     
  15. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    die pn habe ich gelesen. danke.

    nun hoffe ich, dass sich evt. noch einige user melden, kann auch per pn sein. bin für jeden tipp dankbar.
    lg
     
  16. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo Leute,

    macht es doch nicht komplizierter, als es ist.

    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens vier Wochen /Jahr. Der Mindestlohn beträgt 8,50 €/Stunde, und wenn der Arbeitnehmer krank ist, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

    Alles darüber hinaus ist Vereinbarungssache.
     
  17. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    was heisst hier schwer:

    ein minijobber, der 2 x im monat für 4 stunden irgendwo arbeitet,
    hat anspruch auf urlaub, d.h. er kommt in einem monat nicht und es wird ihm die vergütung für 8 stunden arbeit überwiesen.
    ist er krank, kann er nicht arbeiten, hat er anspruch auf lohnfortzahlung für insges. 6 wochen, es wird ihm die vergütung für 12 stunden überwiesen.

    genau das sollte bedacht werden, wenn man den lohn für einen minijobber sich ausrechnet.
    vergesse noch, steht der wochentag fest, an dem gearbeitet werden soll, (lt. arbeitsvertrag sollte das so sein) und dieser ist rein zufällig ein gesetzl. feiertag, fällt die arbeit aus und die vergütung für 4 stunden wird überwiesen.

    läuft das tatsächlich so ab?

    wenn ich dich richtig verstanden habe, wird das ganz korrekt so gehandhabt.

    nix für ungut,
    ich stehe derzeit auf der "leitung", mag am schub liegen.
     
  18. lucilena

    lucilena Mitglied

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    Ich habe auch keinen bezahlten Urlaub und bekomme auch keine Lohnfortzahlung :-(
    Arbeite ich nicht, krieg ich nichts. Deshalb geh ich auch oft arbeiten, wenn es mir miserabel geht
     
  19. Nutella

    Nutella Mitglied

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    Hi..
    ich habe eine Haushaltshilfe...

    ich hab sie bei der Minijobzentrale angemeldet... die wollen 2mal im Jahr Geld von mir ;) ... wieviel weis ich auswendig nicht....

    Urlaub.... kannst du dir so umrechnen... Arbeitnehmer in ner Vollzeitstelle hat ca. 30 Urlaubstage.. bei ner Arbeitswoche von 5 Tagen .. sprich 6 wochen Urlaub.... also wenn deine Perle einmal die Woche kommt.. dann sind das 6 tage also eine Woche wo sie nicht kommt.... Ja urlaubsgeld wird bezahlt.. (machen nur leider viele arbeitgeber von Minijobern nicht... ist aber nicht rechtens)

    Lohnfortzahlung bei krankheit genauso wie bei normalen arbeitgeber... 6 wochen danach ??? mir doch egal :D.... Krankmeldungen einreichen bei der Jobzentrale .. gibt glaub ich was raus...

    achja hab nach Post 6 aufgehört zu lesen ;) ... wenn noch fragen.. dann frag :D .....
     
  20. Nutella

    Nutella Mitglied

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    RLP
    auf deine frage.. von wegen Feiertag bezahlen.. das ist absprache... ich bezahl nicht an nem arbeitstag wenn Feiertag ist
     
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